Seit einigen Jahren gilt in Zusammenhang mit Mietwohnungen das sogenannte Bestellerprinzip. Das bedeutet: Derjenige, der einen Makler einschaltet, muss im Erfolgsfall auch für die Provision des Maklers aufkommen. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn es nicht um Immobilien, sondern um Versicherungsverträge geht? Wer in diesem Zusammenhang für Maklerkosten aufkommen muss, erklären wir hier.
Was genau ist ein Versicherungsmakler eigentlich?
Versicherungsmakler sind als Vermittler zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern tätig. Sie vermitteln beim Abschluss von Versicherungsverträgen und werden handelsrechtlich als Kaufleute gemäß § 7 HGB bzw. § 93 HGB angesehen.
Bezeichnend ist dabei, dass ein Versicherungsmakler keinem bestimmten Versicherungsunternehmen vertraglich verpflichtet ist. Dementsprechend ist er nicht an einen bestimmten Versicherer gebunden. Das bedeutet: Der Versicherungsmakler ist allein seinem Kunde verpflichtet und kann ihn beim Abschluss verschiedener Policen unabhängig beraten.
Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers beginnt dabei erst dann, wenn ein Versicherungsinteressent ihn beauftragt. Hierzu wird zwischen dem Versicherungsinteressenten und dem Makler regelmäßig ein schriftlicher Maklervertrag abgeschlossen. Ist der Vertrag geschlossen, hilft der Makler seinem Kunden dabei, einen für ihn individuell am besten passenden Versicherer zu finden und mit diesem einen Vertrag zu schließen.
Wer bezahlt die Leistung des Versicherungsmaklers?
Rechtlich werden Versicherungsmakler als Versicherungsvermittler angesehen. Für die erfolgreiche Vermittlung von Versicherungsverträgen kann der Makler darum eine Entlohnung verlangen. Im Falle des Versicherungsmaklers wird die Entlohnung als „Courtage“ oder „Provision“ bezeichnet.
Obwohl der Versicherungsmakler prinzipiell nur seinem Kunden verpflichtet ist, erhält er seine Vergütung dennoch von den Versicherungsunternehmen. Kommt es zum Abschluss eines Versicherungsvertrages, erhält der Makler vom Versicherer für die Vermittlung und Beratung des Kunden eine Provision. Es ist dem Makler nicht erlaubt, ein darüber hinausgehendes Beratungshonorar von seinem Kunden zu verlangen.
So viel verdient ein Makler:
Wie hoch die Provision des Maklers ausfällt, hängt von der abgeschlossenen Versicherung ab. Außerdem kann die Provisionshöhe zwischen den Versicherungsanbieter variieren.
Kann eine andere Vergütung mit dem Versicherungsmakler vereinbart werden?
Einige Versicherungsinteressenten haben die Befürchtung, ihr Versicherungsmakler würde sie nicht unabhängig beraten. Sie befürchten, dass ihnen der Makler stattdessen zum Abschluss der Verträge rät, die ihm die höchsten Provisionszahlungen einbringen. Um das zu umgehen, möchten sie mit dem Makler eine Honorarberatung vereinbaren.
Honorarberatung:
Ist eine Honorarberatung vereinbart, wird der Makler für seine Beratungsleistung bezahlt. Er würde in diesem Fall keine Provision erhalten, sondern von seinem Auftraggeber allein für die Beratungsleistung – auch wenn es nicht zum Vertragsschluss kommt – bezahlt werden.
Allerdings ist es Versicherungsmaklern nicht erlaubt, Privatpersonen gegen eine Honorarzahlung zu beraten. Das hängt damit zusammen, dass eine Privatkunden-Honorarberatung nicht dem im Gesetz festgelegten Tätigkeitsprofil eines Versicherungsmaklers entspricht.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn es um die Honorarberatung von Unternehmen geht. Verfügt der Makler über eine spezielle Erlaubnis (§ 34d GewO) darf er Unternehmern bei der Prüfung, Vereinbarung oder Änderung eines Versicherungsvertrags gegen Honorar beraten.
Versicherungsberater statt Versicherungsmakler?
Versicherungsberater sind weitaus schwieriger zu finden als Versicherungsmakler. Allerdings beraten sie ihre Kunden völlig unabhängig. Sie sind – ähnlich wie Versicherungsmakler – keinem bestimmten Versicherungsanbietern verpflichtet.
Ein weitere Unterschied liegt darin, dass der Versicherungsberater auch dann eine Entlohnung erhält, wenn es nicht zum Abschluss eines Versicherungsvertrages kommt. Das hat den Vorteil, dass der Berater seine Kunden völlig unabhängig beraten, ihren Versicherungsbedarf analysieren und gegebenenfalls auch von Vertragsabschlüssen abraten kann.
Für den Kunden „nachteilig“ ist allein, dass er die Kosten für die Beratungsleistung in jedem Fall selbst übernehmen muss. Schließlich wird mit dem Versicherungsberater von vornherein ein festes Honorar vereinbart. Dieses muss auch dann gezahlt werden, wenn es später nicht zum Abschluss eines Versicherungsvertrags kommt.
Kommt es allerdings doch zu einem Vertragsabschluss, kann der Kunde dabei regelmäßig sparen: Zwar muss er seinen Versicherungsberater selbst bezahlen. Von der Versicherung wiederum erhält er allerdings einen günstigeren sogenannten Nettotarif mit geringerer Versicherungsprämie. Schließlich muss die Versicherung ihrerseits keine Abschluss- oder Betreuungskosten in Form einer Provision für den Versicherungsberater übernehmen. Diesen Vorteil gibt sie in Form des Nettotarifs an den Versicherungsnehmer weiter.
Gut zu wissen, dass der Versicherungsmakler prinzipiell nur seinem Kunden verpflichtet ist, aber er seine Vergütung dennoch von den Versicherungsunternehmen erhält. Mein Neffe möchte eines Tages als Versicherungsmakler arbeiten. Er wird darauf achten, dass er die Interessen seiner Kunden wahrt, obwohl er die Provision vom Versicherungsunternehmen erhalten würde.