Verwarngeld wird von den Behörden bei Ordnungswidrigkeiten von geringer Bedeutung ausgestellt. Betroffene haben die Möglichkeit, sich gegen die Zahlung des Verwarngelds zu entscheiden. Dies kann unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen. Häufig entscheiden sich die Behörden dann für ein Bußgeldverfahren, das deutlich teurer werden kann. Allerdings haben die Betroffenen im Unterschied zum Verwarngeld die Möglichkeit, hiergegen Widerspruch einzulegen. Was es zum Verwarngeld zu wissen gibt, welche rechtlichen Grundlagen bestehen und ob sich ein Einspruch lohnt, erläutert dieser Artikel.
Der Unterschied zwischen Verwarngeld und Bußgeld
Es muss klar zwischen Verwarngeld und Bußgeld unterschieden werden.
- Bei Verwarngeld handelt es sich um Strafen für Ordnungswidrigkeiten von minderer Bedeutung. Insbesondere beim Falschparken haben die Behörden die Möglichkeit, ein Verwarngeld zu erheben. Ein Verwarngeld hat immer einen Wert von 5-55 €.
- Bei einem Bußgeld handelt es sich um eine Strafe für größere Vergehen. Entsprechend müssen Betroffene deutlich mehr für ein Bußgeld als für ein Verwarngeld zahlen. Ob für ein Fehlverhalten ein Verwarngeld oder Bußgeld erhoben wird, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Mögliche Folgen, wenn ein Verwarngeld nicht bezahlt wird
Bei einem Verwarngeld, das nach § 56 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) vergeben wird, handelt es sich um ein Entgegenkommen der zuständigen Behörden. Diese erkennen an, dass es sich bei einem Fehlverhalten um eine Ordnungswidrigkeit von geringfügiger Bedeutung handelt. Entsprechend wird nur eine geringere Zahlung verlangt, als dies bei einem Bußgeld der Fall wäre. Wird ein Verwarngeld nicht bezahlt, entscheiden sich die Betroffenen somit dagegen, dieses Entgegenkommen anzunehmen.
Die Folge ist in der Regel, dass sich aus dem Verwarngeld ein Bußgeld entwickelt. Zu diesem Zweck wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und ein Bußgeldbescheid an die Betroffenen verschickt. Der nun geforderte Betrag ist in der Regel genauso hoch wie das Verwarngeld, zusätzlich werden aber Verwaltungsgebühren fällig. Es sollte daher genau abgewogen werden, ob das Verwarngeld bezahlt oder ein Bußgeldverfahren riskiert wird, gegen das dann allerdings Einspruch eingelegt werden kann. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Behörden die Möglichkeit, ein Verwarngeld zu erheben. Ein Verwarngeld hat immer einen Wert von 5-55 €. Bei einem Bußgeld handelt es sich um eine Strafe für größere Vergehen. Entsprechend müssen Betroffene deutlich mehr für ein Bußgeld als für ein Verwarngeld zahlen. Ob für ein Fehlverhalten ein Verwarngeld oder Bußgeld erhoben wird, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Kann Verwarngeld verjähren?
Ein klarer Unterschied zwischen Verwarngeld und Bußgeld besteht darin, dass Verwarngelder nicht verjähren können. Sie müssen somit immer bezahlt werden. Entscheiden sich Betroffene dagegen, zum Beispiel einen Strafzettel zu bezahlen, oder nehmen die Zahlung zu spät vor, hat die Bußgeldstelle die Möglichkeit, einen Bußgeldbescheid zu erstellen. Hier besteht dann die Möglichkeit, dass dieser verjährt.
Die zuständigen Behörden müssen einen Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten erstellen und den Betroffenen zukommen lassen. Tun sie dies nicht, verjährt der Anspruch auf das Geld. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass bei der Frist der Tag der Zustellung relevant ist. Wird ein Bußgeldbescheid rechtzeitig abgeschickt, kommt aber erst nach drei Monaten bei den Betroffenen an, hat trotzdem keine Verjährung stattgefunden.
Fristen bei einem Verwarngeld
Es gibt klare Fristen, bis wann ein Verwarngeld bezahlt sein muss. In der Regel steht Betroffenen eine Woche zur Verfügung, um den ausstehenden Betrag zu begleichen. Tun sie dies nicht, gehen die Behörden davon aus, dass sie sich gegen das günstigere Verwarngeld entschieden haben.
Üblicherweise leiten sie dann ein Bußgeldverfahren ein. Wenn ein Verwarngeld zu spät bezahlt wurde, liegt es im Ermessen der zuständigen Behörden, ob sie die Zahlung akzeptieren oder nicht. Nehmen sie die Bezahlung an, ist der Fall abgeschlossen und kann nicht wieder aufgenommen werden. Tun sie dies nicht, haben sie wie bei einer Nichtzahlung die Möglichkeit, einen Bußgeldbescheid zu erstellen.
Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Grundsätzlich haben Betroffene die Möglichkeit, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Hierfür müssen aber konkrete Gründe vorliegen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. Ebenso kann es passieren, dass die Behörden den Bescheid zu spät zustellen und somit die bestehenden Fristen nicht einhalten. Es ist wichtig, dass Betroffene solche Gründe für einen Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid schriftlich festhalten, sammeln und gut aufbewahren. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, müssen sie nachweisen können, dass sie im Recht sind.
Viele Betroffene holen sich daher professionelle Hilfe an ihre Seite. Es gibt Dienstleister, die sich mit der Materie und den damit verbundenen rechtlichen Gegebenheiten auskennen. Sie können Tipps und Hilfestellungen beim Einlegen des Widerspruchs geben und dessen Erfolg somit erhöhen. Ebenso erläutern solche Stellen den Betroffenen, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erfolgreich ist. Diese können sich dann entscheiden, ob sie den Widerspruch wagen oder die Strafe lieber bezahlen, um sich zusätzlichen Stress und eventuelle Kosten zu sparen.
Fehler bei der Begleichung des Verwarngelds vermeiden
In Bezug auf ein Verwarngeld gibt es verschiedene Fehler, die Betroffene machen können. Das ist ungünstig, da sich aus solchen Fehlern ein Bußgeldverfahren ergeben kann, das zu deutlich höheren Kosten führt. Deswegen ist es wichtig, die gängigen Fehler beim Verwarngeld zu kennen und gezielt zu vermeiden. Hierfür ist es nötig, sich mit der Materie etwas zu beschäftigen und zu klären, auf welche Aspekte besonders geachtet werden muss.
Ein typischer Fehler besteht darin, das Verwarngeld zu spät zu bezahlen. Betroffene haben hierfür eine einwöchige Frist. Überschreiten sie diese, kommt es häufig vor, dass die zuständigen Stellen die verspätete Zahlung nicht akzeptieren und stattdessen ein Bußgeld erheben. Dasselbe gilt, wenn ein zu geringer Betrag
Fazit
Verwarngelder gehören zum Alltag dazu. Sowohl im städtischen Verkehr als auch auf dem Land passiert es schnell einmal, dass ein ordnungswidriges Verhalten zu einem Verwarngeld führt. Betroffene haben die Wahl, ob sie dieses Geld zahlen oder nicht. Im letzten Fall entsteht dann häufig ein Bußgeldverfahren, das deutlich teurer werden kann. Das lohnt sich nur, wenn gute Gründe vorliegen, die einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich werden lassen.