Die Incoterms stellen eine Auflistung von Vertragsklauseln dar, die standardmäßig im internationalen Warenhandel angewendet werden. Was genau der Incoterm „CFR“ zu bedeuten hat und welche Vereinbarungen für mit CFR deklarierte Waren gelten, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Einheitliche Vertragsbegriffe im internationalen Handel
Die erste Fassung der Incoterms wurden schon im Jahr 1936 von der Internationalen Handelskammer ICC veröffentlicht. Seither spiegeln die ständig aktualisierten Vertragsklauseln wider, wie bestimmte Vertragsaspekte üblicherweise im internationalen Handel gehandhabt werden. Allerdings sind die Incoterms keine international gültigen Gesetze und müssen von den Vertragsparteien darum ausdrücklich als Vertragsbestandteile benannt werden.
Was bedeutet CFR?
Damit es bei der Integration der Incoterms-Regelungen in einen Vertrag nicht zu Missverständnissen kommt, sind alle Incoterm-Regelungen mit englischsprachigen Abkürzungen aus nur drei Buchstaben benannt – hier CFR. Die Abkürzung CFR steht dabei für „Cost and Freight“ und kann etwa mit „Kosten und Fracht“ übersetzt werden.
Der CFR-Incoterm kommt dabei ausschließlich bei per Seefracht transportierten Waren zur Anwendung. Dabei besagt er, dass es dem Verkäufer obliegt, nicht nur für die Warenlieferung in den vom Käufer bestimmten Hafen, sondern auch für die Zahlung der Transportkosten bis zum Bestimmungshafen Sorge zu tragen.
Zu beachten ist jedoch, dass bei Verwendung des CRF-Incoterms der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und der Zeitpunkt des Kostenübergangs voneinander abweichen. Schließlich findet ein Gefahrenübergang schon dann statt, wenn die verkaufte Ware auf das Transportschiff verladen worden ist. Der Kostenübergang findet hingegen erst dann statt, wenn die Ware am Bestimmungshafen eintrifft.
CFR-Incoterm – Pflichten des Verkäufers
- Warenlieferung inklusive erforderlicher Dokumenten
- Verpackung der Ware
- Kostentragung für internationalen Transport und Zoll im Ursprungsland
- Tragung eventueller Auslaufgebühren
CFR-Incoterm – Pflichten des Käufers
- Zahlung der Ware
- Gefahrentragung für die internationale Fracht
- Übernahme von Kosten für Wareneingang und Einfuhrzölle
- Transport der Ware im Bestimmungsland