Bei den Incoterms handelt es sich um eine Auflistung von typischen Vertragsklauseln, die im internationalen Warenhandel standardmäßig angewendet werden. Was dabei der Incoterm „CIF“ zu bedeuten hat und zu welchen Konditionen mit CIF deklarierte Handelswaren verkauft werden, zeigt Ihnen dieser Artikel.
Internationale Vertragsklauseln
Die ICC, die Internationale Handelskammer, erstellte bereits 1936 die erste Fassung der Incoterms. Seither werden die Standard-Vertragsklausen regelmäßig überarbeitet und finden als Vertragsbestandteile im internationalen Warenhandel Anwendung.
Obwohl die Incoterms dabei darstellen, wie bestimmte Vertragsaspekte üblicherweise international gehandhabt werden, stellen sie dennoch keine grenzübergreifenden Gesetze dar. Dementsprechend werden sie nicht automatisch Bestandteil eines geschlossenen Vertrages. Stattdessen müssen die Vertragsparteien den passenden Incoterm – falls gewünscht – selbst ausdrücklich als Vertragsinhalt benennen.
Was bedeutet CIF?
Damit es dann, wenn Incoterm-Regelungen in einen Vertrag aufgenommen werden, nicht zu Missverständnissen kommt, werden die einzelnen Incoterms-Regelungen mit englischsprachigen Abkürzungen aus nur drei Buchstaben benannt – hier CIF. Die Abkürzung CIF steht dabei für „Cost Insurance Freight“ und lässt sich mit „Kosten, Versicherung und Fracht“ übersetzen.
Der CIF-Incoterm ist dabei speziell solchen Waren vorbehalten, die per Seefracht transportiert werden. Die Regelung besagt insbesondere, dass es dem Verkäufer obliegt, die Kosten für den Transport der Waren zum vereinbarten Bestimmungshafen zu übernehmen. Außerdem ist der Verkäufer für den Abschluss einer Transportversicherung verantwortlich.
Im Rahmen des CIF-Incoterms ist weiterhin bedeutend, dass sich der Moment von Gefahren- und Kostenübergang unterscheiden. Während der Gefahrenübergang auf den Käufer schon dann stattfindet, wenn die verkaufte Ware auf das Transportschiffes verladen wird, findet ein Kostenübergang erst mit Eintreffen der Ware am Bestimmungsort statt.
CIF Incoterm – Pflichten des Verkäufers
- Warenlieferung inklusive erforderlicher Dokumente
- Verpackung der Ware
- Transport und Zollkostenübernahme im Ursprungsland
- Übernahme von Auslaufgebühren
- Internationale Fracht und Frachtversicherung
CIF Incoterm – Pflichten des Käufers
- Zahlung der Ware
- Übernahme von Wareneingangskosten und Einfuhrzoll
- Weitertransport der Ware im Bestimmungsland
- Übernahme möglicher Gebühren