Im Bereich des internationalen Warenhandels wird oftmals mit englischsprachigen Abkürzungen gearbeitet. Was genau „CIP“ bedeutet und welche Bestimmungen für derartig deklarierte Sendungen gelten, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Internationale Zollbegriffe: CIP – Frachtfrei versichert
Incoterms sind eine Zusammenstellung von Vertragsklauseln, die üblicherweise im internationalen Handel Anwendung finden. Erstmals wurden sie 1936 von der Internationalen Handelskammer ICC aufgestellt. Jede der Klausel – also jeder Incoterm – stellt dabei dar, wie ein bestimmter Vertragsaspekt üblicherweise gehandhabt wird.
Da Incoterms aber keine international gültigen Gesetze sind, müssen sie ausdrücklich von den vertragsschließenden Parteien als Vertragsbestandteile benannt werden. Damit es hierbei nicht zu Missverständnissen kommt, wird jeder Incoterm mit einer Abkürzung aus drei Buchstaben – hier CIP – versehen.
Was bedeutet CIP?
Die Incoterm-Abkürzung CIP steht für „Carriage and Insurance Paid“ und lässt sich mit „Fracht und Versicherung bezahlt“ übersetzen. Der Incoterm besagt dabei, dass der Transport einer Ware zu ihrem Bestimmungsort, die Übernahme der internationalen Transportkosten sowie die Übernahme der Versicherungskosten in den Verantwortungsbereich des Verkäufers fallen sollen. Das bedeutet „CIP“, dass der Gefahrenübergang dann erfolgen soll, wenn die betreffende Handelsware in das zum Transport bestimmte Beförderungsmittel verladen bzw. an den Frachtführer übergeben worden ist.
Allerdings trifft der CIP Incoterm keine Aussage darüber, welches Transportmittel genau verwendet wird. Er ist dementsprechend auf eine Vielzahl von Transportmöglichkeiten anwendbar.
Pflichten von Käufer & Verkäufer
Wird der Incoterm CIP festgeschrieben, bedeutet das für Käufer und Verkäufer, dass sie sich an bestimmte Regeln halten müssen.
Pflichten des Verkäufers
- Warenlieferung inklusive der notwendigen Dokumenten
- Verpackung der Ware
- Übergabe der Ware an den Frachtführer
- Übernahme der Zollgebühren im Warenursprungsland
- Übernahme von Auslaufgebühren
- Übernahme der Versicherung
- Übernahme der Frachtkosten bis zum Bestimmungsort der Ware
Pflichten des Käufers
- Zahlung der Ware
- Übernahme der Wareneingangskosten
- Übernahme von Einfuhrzöllen
- Übernahme von Gebühren