Die Incoterms stellen eine international anerkannte Sammlung von typischen Vertragsklauseln dar, die im internationalen Warenhandel angewendet werden. Was der Incoterm „DAT“ dabei zu bedeuten hat und zu welchen Konditionen mit DAT deklarierte Waren ge- und verkauft werden, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.
Incoterms: Vereinbarungen im internationalen Handel
Bereits seit 1936 finden die von der Internationalen Handelskammer ICC zusammengestellten Incoterms im internationalen Warenhandel Anwendung. Jeder Incoterm stellt dabei eine Vertragsklausel dar, die bestimmte Vertragsbestandteile im internationalen Handel regelt. Allerdings sind die Incoterms keine internationalen Gesetze, sondern bilden stattdessen nur die gewöhnliche Vorgehensweise bezüglich bestimmter Vertragsteile ab. Erforderlich ist es darum, dass die vertragsschließenden Parteien den gewünschten Incoterm ausdrücklich in ihren Vertrag aufnehmen.
Was bedeutet DAT?
Damit es bei dieser Aufnahme einer Incoterm-Regelung in den Vertrag nicht zu Unklarheiten kommt, werden alle Incoterm-Regelungen mit einer englischsprachigen Abkürzung aus nur drei Buchstaben benannt – hier DAT. Die Incoterm-Abkürzung DAT steht dabei für „Delivered at Terminal“ und kann mit „am Terminal geliefert“ übersetzt werden.
Der DAT-Incoterm ersetzt dabei die mittlerweile ungültigen DES- und DEQ-Incoterm und besagt, dass dem Verkäufer die Lieferung der Ware an ein Frachtterminal oder (bei Land- und Luftfrachttransporten) an ein bestimmtes Logistikdrehkreuz obliegt.
Dabei hat der Verkäufer sämtliche Risiken und Kosten bis zur Warenentladung am Terminal zu tragen. Der Käufer hingegen ist für die Zollabfertigung, die Übernahme der Zollgebühren und sonstiger Abgaben verantwortlich.
DAT Incoterm – Pflichten des Verkäufers
- Warenlieferung inklusive erforderlicher Dokumente
- Verpackung der Ware
- Tragung der Transportkosten bis zum benannten Terminal
- Ausfuhrabfertigung und Zollkostenübernahme im Ursprungsland
DAT Incoterm – Pflichten des Käufers
- Bezahlung der Ware
- Einfuhrabfertigung und Zollkostenübernahme im Bestimmungsland
- Übernahme sämtlicher Kosten ab Entladung am Terminal