Die Incoterms sind eine international anerkannte Auflistung von Vertragsklauseln, die üblicherweise im internationalen Handel Anwendung finden. Was dabei der Incoterm „DDP“ bedeutet und zu welchen Konditionen mit DDP deklarierte Waren verkauft werden, zeigen wir Ihnen hier.
Internationale Verträge vereinheitlichen
Schon 1936 wurde die erste Fassung der Incoterms von der ICC, der Internationalen Handelskammer, zusammengestellt. Seither wird der Katalog der Standard-Vertragsklausel fortlaufend überarbeitet. Nach wie vor bildet jeder Incoterm jedoch ab, wie bestimmte Vertragsaspekte im internationalen Handel üblicherweise gehandhabt werden. Allerdings sind Incoterms keine internationalen Gesetze und müssen darum von den vertragsschließenden Parteien aktiv in einen Vertrag eingebunden werden, um Vertragsbestandteil zu werden.
Was bedeutet DDP?
Damit es bei der Einbindung einer Incoterm-Regelunge in einen Vertrag nicht zu Missverständnissen kommt, wird jede Incoterm-Regelung mit einer englischsprachigen Abkürzung aus drei Buchstaben benannt – hier DDP. Die Incoterm-Abkürzung DDP steht dabei für „Delivered Duty Paid“ und lässt sich mit „geliefert Zoll bezahlt“ übersetzen.
Der DDP-Incoterm besagt dabei, dass des dem Verkäufer obliegt, die betreffende Ware für den Käufer an einem vereinbarten Ort bereitzustellen. Außerdem muss der Verkäufer bis zum Eintreffen der Ware am Bestimmungsort sämtliche Kosten einschließlich Entladungskosten und Zollkosten übernehmen. Darüber hinaus hat der Verkäufer sämtliche sonstige Kosten sowie Risiken bis zu dem Zeitpunkt zu tragen, an dem die zum Ware am vereinbarten Ort entladen wird.
DDP Incoterm – Pflichten des Verkäufers
- Verpackung der Ware
- Bereitstellung der Ware am vereinbarten Ort
- Übernahme sämtlicher Kosten bis zum Eintreffen der Ware am Bestimmungsort (inklusive Zollkosten)
DDP Incoterm – Pflichten des Käufers
- Übernahme sämtlicher Lasten und Gefahren mit Entladung der Ware am Bestimmungsort
DDP Service Kosten – wie kann ich diese zurückfordert, wenn ich die Ware wieder retourniere.
Oder ist das nur mit grossen Aufwand verbunden?
Danke für Ihre MItteilung.
Freundlicher Gruss
J. Zinner
Hallo,
leider kann ich Ihnen dazu keine Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich direkt an den Deutschen Zoll.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net