Bereits seit 1936 stellen die Incoterms eine Auflistung von Standardvertragsklauseln dar, die üblicherweise im internationalen Warenhandel zur Vertragsauslegung herangezogen wird. Was der Incoterm „DEQ“ dabei zu bedeuten hat und zu welchen Konditionen mit DEQ deklarierte Waren verkauft werden, zeigt Ihnen dieser Artikel.
Einheitliche internationale Zollbegriffe

Incoterms vereinheitlichen Verträge
Die Incoterms existieren bereits seit 1936 und wurden erstmals von der ICC, der Internationalen Handelskammer, verfasst. Seither werden die Standard-Vertragsklauseln regelmäßig überarbeitet und können im internationalen Warenhandel als Vertragsbestandteile verwendet werden. Die Incoterms-Regelungen bilden dabei ab, wie bestimmte Vertragsaspekte im internationalen Handel üblicherweise geregelt werden. Allerdings sind die Incoterms dennoch keine internationalen Gesetze, die automatisch Inhalt von Verträgen werden. Vielmehr ist es erforderlich, dass die Vertragsparteien bestimmte Incoterm-Regelungen ausdrücklich als Vertragsbestandteil benennen, um sie in einen geschlossenen Vertrag aufzunehmen.
Was bedeutet DEQ?
Damit es bei dieser Aufnahme einzelner Incoterm-Regelung in einen zu schließenden Vertrag nicht zu Missverständnissen kommt, werden einzelne Incoterm-Regelungen mit englischsprachigen und nur aus drei Buchstaben bestehenden Abkürzungen benannt – hier DEQ. Die Abkürzung DEQ steht dabei für „Delivered Ex Quay“ und kann mit „frei ab Kai“ übersetzt werden.
Der DEQ-Incoterm besagt dabei, dass der Verkäufer betreffende Waren auf eigene Kosten sowie Gefahr an bzw. auf den Kai des vereinbarten Hafens liefert. Erst mit Eintreffen und Bereitstellung der Ware am vereinbarten Kai gehen Gefahren und Kosten nach der Entladung auf den Käufer über. Obwohl nach wie vor anwendbar, wurde der DEQ-Incoterm heute weitestgehend von den DAT– oder DAP-Regelungen ersetzt.
DEQ Incoterm – Pflichten des Verkäufers
- Warenlieferung inklusive erforderlicher Dokumente
- Verpackung der Ware
- Transport der Ware zum benannten Bestimmungshafen
- Übernahme von Ausfuhrzöllen und eventuellen Auslaufgebühren
- Entladen der Ware
DEQ Incoterm – Pflichten des Käufers
- Zahlung der Ware
- Übernahme von Wareneingangskosten und Einfuhrzoll
- Weitertransport der Ware ab benanntem Bestimmungshafen