Die Incoterms existieren schon seit dem Jahr 1936 und stellen eine Aufzählung von Standardvertragsklauseln des internationalen Warenhandels dar. Sie dienen der Auslegung internationaler Verträge und werden hierfür auch heute noch regelmäßig herangezogen. Was der Incoterm „DES“ dabei bedeutet hat und zu welchen Konditionen mit DES deklarierte Waren gehandelt werden, zeigt Ihnen dieser Artikel.
Internationale Verträge vereinheitlichen
Die Incoterms wurden 1936 erstmals von der Internationalen Handelskammer, der ICC, verfasst und dienen seither als Standard-Vertragsklauseln im internationalen Warenhandel. Stetig überarbeitet kommen die Standardklauseln auch heute noch regelmäßig als Vertragsbestandteile zur Anwendung.
Jeder der Incoterms-Regelungen bilden dabei ab, auf welche Art und Weise bestimmte Vertragsaspekte des internationalen Handels üblicherweise gehandhabt werden. Dennoch sind die Incoterms aber keine internationalen Gesetze und werden nicht automatisch Inhalt eines geschlossenen Vertrags. Vielmehr müssen sie von den Vertragsparteien selbst ausdrücklich als Vertragsbestandteil benannt und in einen zu schließenden Vertrag aufgenommen werden.
Was bedeutet DES?
Damit es bei dieser Integration einer bestimmten Incoterm-Regelung in einen Vertrag nicht zu Missverständnissen kommt, sind die einzelnen Incoterm-Regelungen mit englischsprachigen und aus drei Buchstaben bestehenden Abkürzungen benannt – hier DES. Die Abkürzung DES steht dabei für „Delivered Ex Ship“ und kann mit „frei ab Schiff“ übersetzt werden.
Der DES-Incoterm besagt dabei, dass es dem Verkäufer obliegt, die betreffenden Waren auf eigene Kosten sowie Gefahr an den vereinbarten Hafen zu liefern. Er schuldet dabei lediglich das Bereithalten der Ware auf dem Schiff, nicht aber das Entladen der Ware. Mit Eintreffen und Bereitstellen der Ware am vereinbarten Hafen gehen Gefahren und Kosten dann auf den Käufer über.
DES Incoterm – Pflichten des Verkäufers
- Warenlieferung inklusive erforderlicher Dokumente
- Verpackung der Ware für den Transport
- Transport der Ware zum benannten Hafen
- Übernahme von Ausfuhrzöllen und eventuellen Auslaufgebühren
- Bereithalten der Ware am vereinbarten Hafen
DES Incoterm – Pflichten des Käufers
- Zahlung der Ware
- Übernahme von Wareneingangskosten und Einfuhrzoll
- Entladen der Ware
- Weitertransport der Ware ab benanntem Bestimmungshafen