Die Incoterms sind eine Aufstellung von Vertragsklauseln, die im internationalen Warenhandel Anwendung finden. Was genau der Incoterm „FCA“ bedeutet und welche Vereinbarungen für mit FCA deklarierte Waren gelten, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.
Das sind Incoterms
Die Incoterms wurden bereits 1936 durch die Internationale Handelskammer ICC erstmals aufgestellt. Jede der Klausel spiegelt wider, wie bestimmte Vertragsbestandteile im internationalen Handel üblicherweise gehandhabt werden. Dennoch stellen die Incoterms aber keine internationalen Gesetze dar und müssen darum von den vertragsschließenden Parteien ausdrücklich zu Vertragsbestandteilen ernannt werden.
Was bedeutet FCA?
Damit es bei der Integration einzelner Incoterms in Verträge nicht zu Missverständnissen kommt, sind zu ihrer Benennung englischsprachige Abkürzungen aus nur drei Buchstaben – hier FCA – verwendet worden. Die Incoterm-Abkürzung FCA steht dabei für „Free Carrier“ und kann etwa mit „frei Frachtführer“ übersetzt werden.
Der FCA-Incoterm besagt dabei, dass es dem Verkäufer obliegt, die versandfertige Ware an einem vereinbarten Ort an die vom Käufer gewählte Transportperson auszuliefern. Der Übergabeort kann dabei etwa ein Hafen oder ein für den Spediteur logistisch günstig gelegener Ort sein. Welcher Ort dabei auch gewählt wird – der Verkäufer trägt sämtliche Risiken und Kosten bis zur Übergabe der Ware an den Frachtführer. Danach gehen sämtliche Risiken und Kostentragungspflichten auf den Käufer über.
FCA Incoterm – Pflichten des Verkäufers
- Warenlieferung inklusive erforderlicher Dokumente
- Verpackung der Ware
- Kostentragung für Transport und Zoll im Ursprungsland
- Tragung eventueller Auslaufgebühren
FCA Incoterm – Pflichten des Käufers
- Zahlung der Ware
- Kostentragung für internationale Fracht
- Übernahme von Kosten für Wareneingang und Einfuhrzölle
- Transport im Bestimmungsland
- Abholung und Verladen der Ware