Bei einem P-Konto handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto. Sie benötigen das P-Konto, wenn es vorkommen sollte, dass Sie im Laufe Ihres Lebens Ihre Schulden nicht mehr bezahlen können. Da Sie jedoch ausreichend Geld benötigen, um Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, empfehlen Experten an dieser Stelle ein P-Konto zu eröffnen. Was sich dahinter verbirgt und welche Rahmenbedingungen dabei gelten, erfahren Sie bei uns.
Das Wichtigste in Kürze
- Als Kontoinhaber haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf ein P-Konto.
- Pro Monat steht Ihnen ein Grundfreibetrag von 1.178,59 Euro zu. Unter bestimmten Umständen kann dieser Grundfreibetrag erhöht werden.
- Banken haben unterschiedliche Vorgehensweisen zur Führung des P-Kontos.
- Es macht keinen Sinn ein P-Konto zu eröffnen, wenn noch keine Pfändung vorliegt oder wenn keine zu erwarten ist.
- Pro Person ist nur ein P-Konto erlaubt.
- Ein Pfändungsschutz für Gemeinschaftskonten existiert nicht.
- In Ihren Schufa-Daten wird gespeichert, ob es für Sie ein P-Konto gibt. So kann Missbrauch verhindert werden.
Jede Bank muss es Ihnen ermöglichen, ein P-Konto zu eröffnen. Dies macht natürlich insbesondere dann Sinn, wenn eine Pfändung bei Ihnen vorliegt oder zu erwarten ist. Rückwirkend gilt der Pfändungsschutz für höchstens 4 Wochen. Pro Monat steht Ihnen ein Grundfreibetrag von 1.178,59 €, der nicht gepfändet werden darf. Mit diesem Geld können Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Erfüllen Sie bestimmte Voraussetzungen kann der Grundfreibetrag auch erhöht werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Kinder in Ihrem Haushalt leben oder Sie Unterhalt zahlen müssen. Sie benötigen für die Erhöhung des Freibetrages eine entsprechende Bescheinigung.
Die Voraussetzungen, um ein P-Konto zu eröffnen
Sofern Sie Inhaber eines Girokontos sind, haben Sie – sofern Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben – einen Rechtsanspruch auf die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto. Dazu müssen Sie bei der Bank einen schriftlichen Antrag stellen. Die Bank muss diesem Antrag nachkommen. Ihnen steht grundsätzlich ein Grundfreibetrag von 1.178,59 Euro zu.
- Sie dürfen nur ein P-Konto besitzen. Somit ist es also nicht möglich den Freibetrag mehrmals auszunutzen.
- Ihr Girokonto kann nur zum P-Konto umgewandelt werden, wenn es sich um ein Einzelkonto handelt. Haben Sie ein Gemeinschaftskonto können Sie es nicht in ein P-Konto umwandeln.
- Ihr Girokonto wird nicht automatisch nicht ein P-Konto umgewandelt. Sie müssen dazu bei Ihrer Bank einen schriftlichen Antrag stellen.
P-Konto mit negativer Schufa?
Damit es nicht zum Missbrauch kommt, wird die Eröffnung eines P-Kontos in Ihren Schufa-Daten vermerkt. Haben Sie bereits einen negativen Schufa-Eintrag, dann ist dies kein Hinderungsgrund ein P-Konto zu eröffnen.
P-Konto trotz Pfändung?
Kam es bereits zu einer Pfändung auf Ihrem Girokonto, haben Sie immer noch die Möglichkeit das betreffende Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Dazu müssen Sie nur den entsprechenden Antrag bei Ihrer Bank stellen. Die Bank kann bis maximal 4 Wochen rückwirkend das P-Konto erstellen.
So können Sie ein P-Konto eröffnen
Viele Banken haben Vordrucke, die Sie zur Antragsstellung für die Eröffnung eines P-Kontos benötigen. Zumeist erhalten Sie die Formulare per Download. Jedoch gibt es auch einige Banken, bei denen Sie die Formulare persönlich abholen müssen. Wiederum ist es möglich, dass Sie für die Eröffnung eines P-Konto einen persönlichen Termin mit Ihrem Bankberater vereinbaren müssen. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Wege je nach Bank.
Bank | Gebühren | Wie erfolgt die Antragsstellung? | Einschränkungen |
---|---|---|---|
Sparkasse | übliche Kontoführungsgebühr | Antragsformulare sind in der Bank erhältlich | EC- oder Kreditkarte sowie Dispo-Kreditkarten können Sie behalten |
Postbank | Pro Monat 5,90 € Gebühr | Antragsformular zum Download unter Postbank - P-Konto beantragen | Kreditkarte und Dispo-Kreditkarte dürfen Sie nicht behalten |
Commerzbank | übliche Kontoführungsgebühr | Antragsformulare sind in der Bank erhältlich | Kreditkarte und Dispo-Kreditkarte dürfen Sie nicht behalten |
Volksbanken / Raiffeisenbanken | Pro Monat 5,00 € Gebühr | Antragsformulare sind in der Bank oder per Post erhältlich | Kreditkarte und Dispo-Kreditkarte dürfen Sie nicht behalten |
Deutsche Bank | Pro Monat 8,99 € Gebühr | Antragsformulare sind in der Bank erhältlich | Kreditkarte und Dispo-Kreditkarte dürfen Sie nicht behalten |
ING | kostenfrei | Antragsformulare telefonisch unter Rufnummer 01802-342224 | Kreditkarte und Dispo-Kreditkarte dürfen Sie nicht behalten |
DKB | kostenlos | Antragsformulare gibt es per E-Mail, per Post oder telefonisch | Kreditkarte und Dispo-Kreditkarte dürfen Sie nicht behalten |
Sparda Bank | Pro Monat 5,00 € Gebühr | Antragsformulare sind in der Bank erhältlich | Kreditkarte und Dispo-Kreditkarte dürfen Sie nicht behalten |
Targobank | Pro Monat 9,90 € Gebühr | Antragsformulare sind in der Bank erhältlich | Kreditkarte und Dispo-Kreditkarte dürfen Sie nicht behalten |
comdirekt | Pro Monat 10,90 € Gebühr | Antragsformulare zum Download auf Comdirekt unter P-Konto beantragen | Kreditkarte und Dispo-Kreditkarte dürfen Sie nicht behalten |
N26 | Pro Monat 9,90 € Gebühr + 0,75 € pro Buchung + 2,50 € Kartenverwaltungsgebühr pro Monat | Antrag muss schriftlich bei Mutterkonzern Wirecard Bank AG gestellt werden | Dispo-Kreditkarte dürfen Sie nicht behalten; EC-Karte und Prepaid-Visa-Karte sind möglich |
P-Konto bei welcher Bank eröffnen?
Jede Bank ist vom Gesetzgeber verpflichtet, Ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, sofern Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Jedoch muss keine Bank Ihnen als Neukunde ein P-Konto zur Verfügung stellen. Des Weiteren hat jede Bank seine eigenen Regelungen, wenn es um das P-Konto geht. Dies gilt sowohl für die Bedingungen wie auch für die Form der Antragstellung.
Können Sie das P-Konto online beantragen?
Einige Banken bieten Ihnen die Möglichkeit das P-Konto online zu beantragen. Ob Ihre Bank diese Möglichkeit auch bietet, erfahren Sie bei Ihrem Kundenberater oder in den AGBs der Bank, die online abrufbar sind.
Können Sie zwei P-Konten eröffnen?
Sicherlich können Sie mehrere Konten besitzen. Für ein P-Konto gilt jedoch, dass Sie nur maximal eines haben dürfen. Jedoch sollten Sie bedenken, dass es im Rahmen einer Prüfung bei einer Neueröffnung eines Girokontos zu Problemen kommen kann.
Eventuelle Probleme mit einem zweiten Konto
Wollen Sie ein neues Konto eröffnen, dann wird Ihre Bank bei der Schufa Ihre Daten abfragen. Wird dabei klar, dass auf Ihren Namen bereits ein P-Konto eingetragen ist, kann die Bank Ihnen die Eröffnung des Kontos verweigern.
Haben Sie dennoch mehrere Konten, dann muss Ihnen klar sein, dass nur auf dem P-Konto Pfändungsschutz besteht. Alle anderen Konten sind da außen vor. Haben Sie also Guthaben auf einem anderen Konto, kann dies restlos gepfändet werden.