Wer Ware über das Internet, das Telefon oder sogar an der Wohnungstür kauft oder sonstige Verträge auf diese Weise abschließt, hat in vielen Fällen die Möglichkeit, den Vertragsschluss rückgängig zu machen. Diese Widerrufs-Möglichkeit wird durch die 2014 in Kraft getretenen rechtlichen Vorschriften, die für Fernabsatzgeschäfte gelten, eröffnet. Die Vorschriften haben dabei das Ziel, die Verbraucherrechte zu stärken. Damit das Widerrufsrecht aber auch tatsächlich greift, muss auch der Verbraucher selbst einiges beachten.
- Frist beachten: Das Widerrufsrecht gilt üblicherweise für 14 Tage ab Warenerhalt.
- Ausdrücklich erklären: Um von dem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, muss dem Händler bzw. Vertragspartner ausdrücklich mitgeteilt werden, dass der Vertrag widerrufen werden soll.
- So geht’s: Zur Erklärung des Widerrufs können vom Händler mitgelieferte (Papier-)Formulare, Onlineformulare oder selbst erstellte Anschreiben per Brief oder E-Mail genutzt werden.
Widerruf eines Fernabsatzgeschäftes – Das gilt es zu beachten
Das deutsche Recht legt fest, dass Verträge grundsätzlich einzuhalten sind. Nichtsdestotrotz haben Verbraucher in bestimmten Fällen die Möglichkeit, sich einseitig von einem bereits geschlossenen Vertrag zu lösen. Dieses Recht hat der Verbraucher prinzipiell immer dann, wenn er einen Vertrag mit einem gewerblichen Händler über das Telefon, das Internet oder auch an der Haustür abschließt.
Ist das der Fall, hat der Verbraucher die Möglichkeit, sich innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss bzw. Warenerhalt durch Widerruf vom Vertrag zu lösen. Hierzu ist es lediglich erforderlich, den Widerruf ausdrücklich gegenüber dem Händler zu erklären. Ist das geschehen, kann die gekaufte Ware zurückgegeben und der Kaufpreis anschließend erstattet werden.
Wie wird ein Vertrag widerrufen?
Wichtigste Voraussetzung für den wirksamen Widerruf ist die Widerrufserklärung des Verbrauchers. Oft kann zum schriftlichen Erklären des Vertragswiderrufs ein vom Händler mitgeliefertes Musterwiderrufsformular oder ein Online-Widerrufsformular genutzt werden.
Ist ein Musterformular nicht vorhanden, genügt jedoch auch eine formlose Widerrufserklärung, die dem Verkäufer dann per Post oder E-Mail zugesendet wird. Besondere Formerfordernisse muss die Widerrufserklärung nicht erfüllen. Allerdings muss sie es dem Verkäufer erlauben, den Widerruf einem bestimmten Vertrag zweifelsfrei zuzuordnen.
- Name und Anschrift des Käufers
- Bestell- oder Kundennummer
Des Weiteren genügt die Erklärung des Verbrauchers, den betreffenden Vertrag widerrufen zu wollen. Eine Begründung des Widerrufs ist hingegen nicht erforderlich.
Ist das Widerrufsschreiben einmal abgesendet und beim Verkäufer eingegangen, kann die betreffende Ware an den Verkäufer zurück versendet werden. Welche Bedingungen dafür gelten und ob der Verkäufer die Rücksendekosten übernimmt, können Sie im Normalfall den AGB entnehmen. Manche Händler senden schon mit der Ware einen Rücksendeschein, den Sie nutzen können.
Widerrufsfrist: Wie viel Zeit bleibt für den Widerruf?
Hat der Verbraucher eine gültige Widerrufsbelehrung erhalten, bleiben ihm 14 Tage, um den Widerruf zu erklären. Hat er hingegen keine Widerrufsbelehrung erhalten, erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen.
Wann genau die Frist zu laufen beginnt, unterscheidet sich je nach Kaufsituation.
- Sind die betreffenden Waren telefonisch oder über das Internet bestellt worden, beginnt die 14-Tages-Frist mit dem Warenerhalt.
- Wurde ein Vertrag geschlossen, der keine Warenlieferung zum Inhalt hat (beispielsweise ein Vertrag über die Gas- oder Stromlieferung), läuft die Frist bereits ab Vertragsschluss.
Übrigens: Bei der Ermittlung des Fristbeginns sind auch Wochenenden und Feiertage mitzuzählen. Das gilt jedoch nicht für die Ermittlung des Fristendes! Wird eine Ware also beispielsweise am 12. Dezember geliefert, beginnt die Widerrufsfrist an diesem Tag – selbst dann, wenn es sich um einen Samstag handelt.
Beispiel für Fristverschiebungen
Die 14-tägige Widerrufsfrist endet dann theoretisch am 26. Dezember – dass der 1. Weihnachtstag dazwischen liegt, ist unerheblich. Fällt das Fristende jedoch (wie im Beispielsfall) auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich automatisch auf den nächsten Werktag. Das bedeutet: Die Frist beginnt am 12. Dezember, endet aufgrund des Feiertags jedoch erst am 27. Dezember (sofern dieser nicht auf einen Samstag oder Sonntag fällt).
Wie muss der Widerruf übersendet werden?
Damit der Widerruf tatsächlich erfolgreich ist, ist es empfehlenswert, ihn schriftlich einzureichen. Gesetzlich ist zwar keine bestimmte Form vorgeschrieben, sodass ein Widerruf prinzipiell auch telefonisch, per SMS oder mündlich erklärt werden kann. Problematisch ist jedoch, dass eine auf diese Weise abgegebene Widerrufserklärung im Streitfall schwerer beweisbar ist.
Sinnvoll ist es darum, die ausdrückliche Widerrufserklärung per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail an den Vertragspartner zu übersenden. Im Falle eines Widerrufs per Mail sollte die Konversation außerdem – inklusive Empfänger, Absender und Datum – gespeichert werden.
Gilt das Widerrufsrecht für alle Waren?
Nicht immer kann ein Kaufvertrag widerrufen werden. Prinzipiell gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nur für Verträge, die auf eine dieser Arten abgeschlossen worden sind:
- Über das Internet
- Per Telefon
- Per Brief, Fax oder Postkarte
- An der Haustür oder in einer Privatwohnung
- Am Arbeitsplatz
- Auf der Straße
Doch selbst dann, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, sind einige Waren dennoch von dem gesetzlichen Widerrufsrecht ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht insbesondere für leicht verderbliche Waren, personalisierte Artikel sowie Waren, die sich aus hygienischen Gründen nicht für eine Rückgabe eignen.
Zusammenfassung
Für Verträge, die nicht in einem Geschäft geschlossen worden sind, sondern beispielsweise per Telefon oder online, gilt das Widerrufsrecht. Diese Verträge können binnen 14 Tagen widerrufen, also ungültig gemacht, werden. Dafür müssen aber einige Voraussetzungen eingehalten werden, beispielsweise die ausdrückliche Erklärung durch den Käufer. Achten Sie auch darauf, den Widerruf im Notfall beweisen zu können.
Einige Produkttypen sind vom Widerruf ausgeschlossen, darauf sollten Sie schon beim Kauf achten!