Der Vertragswiderruf ist ein besonderes Rechtsinstitut und nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Grundsätzlich gilt nämlich, dass Verträge zu erfüllen sind und beide Parteien an den Vertragsabschluss gebunden sein sollen.
Im Onlinehandel haben sich Besteller jedoch mittlerweile an ein komfortables Verbraucher-Widerrufsrecht gewöhnt, das es ihnen erlaubt, sich innerhalb von 14 Tagen von Verträgen zu lösen, die sie im Internet abgeschlossen haben. Waren können innerhalb dieser Frist bei Nichtgefallen einfach und gegen volle Kaufpreiserstattung zurückgesendet werden.
Doch wie sieht es aus, wenn statt einer Ware eine Pauschalreise oder ein Linienflug gebucht werden? Wir erklären, ob auch hier ein bequemes Widerrufsrecht besteht und was Verbraucher beachten müssen, wenn sie sich von der Reisebuchung lösen möchten.
Inhaltsverzeichnis des Artikels
- Bei einer online abgeschlossenen Reisebuchung gilt das bekannte Verbraucher-Widerrufsrecht nicht.
- Der Verbraucher kann den Reisevertrag jedoch stornieren bzw. vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten.
- Im Fall von Rücktritt bzw. Stornierung steht dem Reiseveranstalter eine Entschädigung zu.
Rechtliche Bedeutung des Widerrufs
Wird ein Widerrufsrecht vertraglich eingeräumt oder ist es durch das Gesetz vorgesehen, kann der Widerrufsberechtigte die Bindungswirkung des Vertrags allein durch seine einseitige Erklärung beseitigen. Der Vertrag muss dann „rückabgewickelt“ werden – das bedeutet, dass beide Seiten die empfangenen Leistungen (Waren und Kaufpreis) zurückgeben müssen.
Ist ein Widerrufsrecht gesetzlich vorgesehen, müssen – anders als bei Rücktritt oder Vertragsanfechtung – zu seiner Ausübung keine besonderen Gründe vorliegen. Allein hieraus ergibt sich bereits, dass das Widerrufsrecht einer Vertragspartei die Möglichkeit gibt, über Bestehen oder Nichtbestehen des Vertrages ganz alleine zu entscheiden – und genau aus diesem Grunde stellt das Widerrufsrecht einen gesetzlichen Ausnahmefall dar.
Vorgesehen ist es jedoch insbesondere dann, wenn Verbraucher Waren im Onlinehandel bestellen. Hier möchte der Gesetzgeber dem Verbraucher die Möglichkeit geben, die bestellte Ware zu prüfen und erst dann darüber zu entscheiden, ob er wirklich am Vertrag festhalten oder die Ware zurücksenden möchte.
Doch gilt das Widerrufsrecht auch dann, wenn der Verbraucher online eine Reise bucht, anstatt eine Ware zu bestellen?
Online-Widerrufsrecht auch für Reisebuchungen?
Werden Waren über das Internet, telefonisch (sogenannte Fernabsatzverträge) oder im Rahmen eines Haustürgeschäft gekauft oder sind sie mit einem Verbraucherkredit verbunden, räumt das Gesetz dem Verbraucher ein spezielles Widerrufsrecht ein – das ist in § 312g BGB geregelt.
Hierdurch soll der Verbraucher die Möglichkeit haben, erhaltene Waren erst einmal zu prüfen bzw. vor „Überrumpelung“ durch den Verkäufer geschützt werden. Allerdings kennt das Gesetz auch besondere Fälle, in denen das Verbraucher-Widerrufsrecht nicht gelten soll. Grund hierfür kann beispielsweise eine für unbillig erachtete Benachteiligung des Verkäufers durch die Widerrufsmöglichkeit sein.
Für den Fall einer im Internet abgeschlossenen Reisebuchung ist hierbei § 312 BGB besonders interessant. Schließlich sind in § 312 Abs. 2 BGB einige Fälle aufgelistet, in denen das Widerrufsrecht aus § 312 g BGB auf Verträgen, die typischerweise auch online abgeschlossen werden können, keine Anwendung finden soll.
- Verträge über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreisen)
- Verträge über die Beförderung von Personen
Das bedeutet: Das Widerrufsrecht aus § 312 g BGB soll für diese Vertragsarten nicht gelten. Insgesamt findet das Fernabsatzrecht inklusive seiner Belehrungspflichten hier keine Anwendung. Das hat auch zur Folge, dass der Verbraucher nicht darüber belehrt werden muss, dass ihm hier kein Widerrufsrecht zusteht.
Nach 312 Abs. 2 BGB wäre das Widerrufsrecht für online abgeschlossene Verträge damit einzig auf reine Hotelbuchungen anwendbar – doch auch diese sind in § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB explizit vom Widerrufsrecht ausgenommen.
Entsprechend gilt: Für online getätigte Flug-, Hotel oder Pauschalreisebuchungen ist gesetzlich kein Widerrufsrecht vorgesehen. Die Buchung ist hier bindend.
Rücktritt statt Widerruf
Dennoch ist der Verbraucher dann, wenn er die gebuchte Reise nicht antreten möchte, nicht völlig ungeschützt. Allerdings kann er sich hierbei nicht auf ein Widerrufsrecht, sondern allein auf Stornierungs- bzw. Rücktrittsrechte berufen, die ihm das Reiserecht einräumt.
Rücktrittsrecht vor Reisebeginn
Möchte der Verbraucher eine online gebuchte Pauschalreise nicht antreten, räumt ihm § 651i BGB das Recht ein, jederzeit vor Reisebeginn und ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten.
Übt er dieses Rücktrittsrecht aus, muss ihm der Reiseveranstalter den bereits gezahlten Reisepreis zurückerstatten. Wie beim Widerruf im Onlinehandel auch, muss der Verbraucher hier keine Gründe für seinen Rücktritt angeben.
Anders als beim einem Widerruf, ist der Reiseveranstalter bei Ausübung des Reiserücktrittsrechts jedoch dazu berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Nach § 651i Abs. 3 BGB besteht außerdem die Möglichkeit, vertraglich eine bestimmte prozentuale Entschädigungssumme für den Fall des Rücktritts festzulegen.
Zu beachten ist dabei: Tritt der Verbraucher wenige Tage oder Stunden vor Reiseantritt vom Vertrag zurück, können bis zu 100 Prozent des Reisepreises eine angemessen Entschädigung darstellen.
Kündigung wegen höherer Gewalt?
§ 651j BGB sieht außerdem die Möglichkeit vor, den Reisevertrag jederzeit aufgrund von höherer Gewalt zu kündigen. Interessant ist dabei, dass eine Kündigung gemäß § 651j BGB nicht mit Mehrkosten oder einer Entschädigungszahlung des Reisebestellers verbunden ist.
Zu beachten ist hierbei jedoch, dass eine eventuelle Krankheit des Reisenden nicht als „höhere Gewalt“ akzeptiert wird. Eine Kündigung nach § 651j BGB begründen können hingegen politische Unruhen, Kriege oder Naturkatastrophen am Reiseziel.
Anfechtung des Reisevertrags wegen Irrtum
Wie schon erwähnt, sollten Verbraucher bei der Reisebuchung bedacht handeln. Schließlich gilt ein komfortables Widerrufsrecht, wie es von Bestellungen im Onlineshop bekannt ist, hier nicht.
Grund hierfür ist der gesetzliche Grundsatz, dass einmal eingegangene Verträge prinzipiell auch einzuhalten sind. Dieser Grundsatz kann aber selbstverständlich dann nicht gelten, wenn der Verbraucher den betreffenden Vertrag so gar nicht abschließen wollte.
Hat sich der Verbraucher bei Vertragsschluss geirrt und wollte die vertragliche Verpflichtung überhaupt nicht eingehen, so kann dieser Irrtum einen Anfechtungsgrund darstellen. Gleiches gilt auch dann, wenn der Verbraucher eigentlich einen Vertrag anderen Inhalts schließen wollte.
Bei Online-Reisebuchung kann ein solcher Irrtum etwa dann vorliegen, wenn versehentlich auf den Buchungs-Button geklickt, eine Doppelbuchung durchgeführt oder versehentlich eine falsche Reise gebucht wurde.
Ist die Buchung allein aufgrund eines solchen Irrtums getätigt worden, besteht die Möglichkeit, die Buchung unverzüglich, unter Angabe des genauen Irrtumsgrundes und der den Irrtum bedingenden Umstände anzufechten.
Wird die Anfechtung wirksam erklärt, gilt die Reisebuchung als nichtig – sie wird so behandelt, als hätte sie niemals stattgefunden. In der Folge kann der Reiseveranstalter nun zwar nicht den Reisepreis verlangen, hat aber das Recht, Schadensersatz für unnütze Aufwendungen zu fordern – das können angefallene Kosten für Papier, Druck, Porto oder die zur Buchungsbearbeitung notwendige Arbeitszeit sein.
Hallo ! Ich habe heute gegen 16,00 Uhr telefonisch eine Reise gebucht und selbige gegen 20,00 Uhr widerrufen.
Ist das rechtmäßig ?
Hallo Karl-Heinz,
grundsätzlich ist dies vom Gesetz anerkannt, sicherer ist dennoch, den Widerruf noch einmal schriftlich einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen ist.
Hallo,
Ich habe einen Flug gebucht. Ich habe keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Es ist ein Flug in Höhe von 600€ und der wird im Oktober stattfinden. Wie kann ich von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen? Wie hoch wird die Rücktrittsentschädigung voraussichtlich? Brauche ich einen Anwalt? Wo kann ich mich am besten persönlich beraten lassen?
Liege Grüße,
Moritz
Hallo Moritz,
ein Widerrufsrecht gibt es bei Flugbuchungen nicht. Wenn Sie keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, sind Sie auf die Kulanz des Unternehmens angewiesen, bei dem Sie den Flug gebucht haben. Wenden Sie sich deshalb zunächst an den Kundenservice der Airline oder des Reiseveranstalters, bevor Sie eine professionelle Rechtsberatung hinzuziehen.
Freundliche Grüße,
Marvin von Bezahlen.net
Meine Frau hat am 23.05 Flüge bei opodo gebucht und dann hat sich herausgestellt das aufgrund wohl nicht gedeckter Karte nur die Rückflüge bestätigt wurden
Wie kann meine Frau jetzt die Flüge stornieren weil sich aus rausgestellt hat das die Fluglinie sehr zweifelhaft ist
Hallo Roland,
um einen über Opodo gebuchten Flug zu stornieren, wenden Sie sich bitten an die 01805 – 676 361. Halten Sie beim Gespräch die Buchungsnummer bereit.
Freundliche Grüße,
Marvin von Bezahlen.net
Hallo,
ich habe über das Internetportal Skyscanner einen Flug gebucht. Diesen konnte ich nicht antreten, da die Deutsche Bahn am Tag der Abreise über 3 Stunden Verspätung hatte und alle Züge, die nach Frankfurt gefahren sind, konnten nicht fahren. Kann ich dennoch die Gebühren zurückerstatten?
Freundliche Grüße
Hallo Olaf,
in diesem Fall sollten Sie sich am besten direkt an Skyscanner oder die Fluglinie wenden, um das herauszufinden.
Freundliche Grüße,
Marvin von Bezahlen.net
Hallo,
Wir haben im Juli über conder.de einen Flug von Holguin über Manchester nach München gebucht. Dieser Flug soll erst Ende April 2020 stattfinden. Ausführende Flugline Thomas Cook und Lufthansa.
Kann ich von diesem Vertrag zurücktreten. Da er ja in dieser Form nicht mehr stattfinden wird.
Hallo Ines,
bitte treten Sie zur endgültigen Klärung mit der Buchungsplattform in Verbindung. Für Reisen im Jahr 2020 steht das Vorgehen noch nicht fest, möglicherweise kann der Flug wie geplant stattfinden.
Viele Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo!
Ich habe am 03.10. einen Flug mit Flugantritt 22.12.19 gebucht, welche ich nicht antreten kann. Am 27. 10. und am 30.10. versuchte ich nochmals per Mail den Reiseleiter zu kontaktieren, da ich die Reise wahrscheinlich absagen muss. Ich wollte wissen mit welchen Kosten ich zu rechnen habe. Bis gestern gab es keine Rückmeldung erhalten. Erstaunlicherweise kam aber ein Mail wo darum gebeten wird die Flugkosten zu begleichen, bei der Transaktion sei was schiefgegangen. Auf meine Anfrage wurde nicht Bezug genommen. Nach Einsicht meiner Buchungsbestätigung war die Rechnung tatsächlich mit 0 Euro angeführt und die Transaktion wieder am Buchungstag zurücküberwiesen worden. Was kann ich nun tun? Da ich den Flug sowieso stornieren will macht es keinen Sinn ihn jetzt zu bezahlen, wenn ich bis heute noch keine Infos bezüglich einer Stornierung erhalten habe. Wie sieht das rechtlich aus?
Hallo Lisa,
da der Vertrag noch gilt, sind Sie zunächst zur Zahlung verpflichtet, denke ich. Eventuell sollten Sie aber vorerst weiterhin zu probieren, den Reiseleiter oder den Veranstalter zu kontaktieren? Versuchen Sie es am besten telefonisch, da lassen sich Dinge direkt klären und man kann Ihnen schlechter ausweichen. Da Sie die Rechnung vermutlich nicht innerhalb von zwei Tagen bezahlen müssen, sollte am Montag noch Zeit für den Anruf sein.
Wenn Sie am 27.10. storniert haben, sollte das innerhalb der Widerrufsfrist gewesen sein – sofern Sie den Flug per Fernabsatz gebucht haben. Andernfalls müssen Sie mit den vertraglich vereinbarten Stornokosten rechnen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich ERgebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo, ich habe heute einen Flug über die Seite Travellink gebucht jedoch keine Bestätigung erhalten. Nachdem ich die Bewertungen von Travellink gelesen habe, habe ich berechtigte Zweifel, ob diese Bestätigung jemals ankommen wird. Der Kundenservice ist unerreichbar und eigentlich könnte man den Flug angeblich innerhalb der ersten 24 Stunden stornieren, das Geld wurde auch schon abgebucht, jedoch geht die Stornierung anscheinend nicht ohne die Bestätigung. Gibt es noch irgendwie eine Möglichkeit hier vorzugehen?
Hallo Kimberly,
bei Onlineaufträgen müsste eigentlich das 14-tägige Widerrufsrecht gelten. Treten Sie dazu aber am besten mit einem Anwalt oder dem Verbraucherschutz in Verbindung, wenn Sie weiterhin keinen Kontakt herstellen können.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo , ich habe heute einen Flug bei cheaptixx.de gebucht. Eigentlich ein Schnapper , 300 Euro günstiger wie bei den anderen Online Mitbewerbern.
Im Nachhinein aber dann doch eher suspekt – Nur sehr wenige Daten für die Tickets angeben müssen und eine Bezahlung ist nur per Überweisung möglich. Tickets soll es dann erst 4 Wochen vor Antritts des Fluges geben. Handelsregister weißt mehrere Änderungen im letzten Jahr aus und der eigentliche Eintrag ist erst 4 Wochen alt – davor anderer Firmennahme ,Umsatz-Steuer-ID ist ungültig . Alles in Allem sehr undurchsichtig . Ich werde natürlich nicht bezahlen . Was muss ich tun um möglichst ohne Kosten aus der Nummer raus zu kommen ?
Ich weiß das nächste mal vorher lesen , aber sonst ?
Hallo Dirk,
in diesem Fall können Sie die Buchung vermutlich nur noch stornieren. Da bei Reisebuchungen das Widerrufsrecht nicht gilt, wie sonst bei Onlinebestellungen, ist ein Reiserücktritt vermutlich die einzige Möglichkeit.
Eventuell sind Sie laut AGB aber zur Zahlung einer bestimmten Summe verpflichtet, bitte prüfen Sie das rechtzeitig.
Möglicherweise hilft ja auch die Kontaktaufnahme zu cheaptixx?
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo,
ich habe drei flexibles Ticket mit lastminute.de (ich weiß jetzt auch, dass das ein Fehler war) gebucht.
Flexibles Ticket mit Komplett Schutz – dachte ich hört sich super an.
Nun kann ich das Datum aufgrund der Airline scheinbar nicht mehr umbuchen und bei der Stornierung verliere ich die Häfte des Preises.
Gebucht habe ich am 04.09 und ich habe irgendwo was mit 14 Tage Widerrufsrecht gelesen.
Gibt es dort nicht eine Möglichkeit zumindest mehr zurück zu bekommen?
Viele Grüße und Danke schon mal
Hallo Tanja,
ist der „Komplett Schutz“ die Reiseversicherung, die Lastminute zusätzlich anbietet? Auf Lastminute.de werden vor allem Services anderer Anbieter verkauft, Flugtickets laufen laut AGB beispielsweise über die BravoNext SA und unterliegen möglicherweise weiteren, anderen AGB. Daher kann es möglich sein, dass zu Ihrer Ticketbestllung ein Widerrufsrecht besteht. Dafür müssten Sie aber Ihre Kaufbestätigung und die AGB prüfen. Dabei kann Ihnen auch ein Anwalt helfen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo,
weiss jemand wie es mit dem Rücktrittsrecht bei flügen von der Firma Kiwi aussieht ?
Gibt es eine Möglichkeit, sein Geld zurück zu bekommen ?
Ich habe gestern gebucht ; im Nachhinein hat mir ein Freund erzählt das es nach dort wo ich hinwill ( Nicaragua) eine viel Günstigere Route gibt die auch schneller ist / weniger Zeit kostet.
Beste Grüße
Max
Hallo Max,
üblicherweise gilt bei Flügen kein Widerrufsrecht. Prüfen Sie aber doch gern die AGB des Anbieters, ob vielleicht ein kostenfreier oder kostengünstiger Storno möglich ist.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Ich habe am 04.09.21 telefonisch eine Kreuzfahrt gebucht ohne vorher Unterlagen von dem Reisebüro
erhalten zu haben, ich wurde lediglich auf die diesbezüglichen Veröffentlichungen im Netz hingewiesen. Noch am selben Tag widerrief ich die Sofortbuchung auf Grund der vielen Pandemieeinschränkungen an Bord und in den Anlaufhäfen. Diese Stornierung wurde von TUI
Cruises nicht stornofrei akzeptiert. Wir sind fast 80 Jahre alt, tragen Hörgeräte ,was bei dem
ständigen Masketragen sehr hinderlich ist.welche Rechte habe ich in meinem geschilderten Fall?
Wir haben dann die Reise gezwungenermaßen angetreten da wir 3.600 € Stornogebühr zahlen sollten. Der Reisepreis betrug 6.300 €. Die Einschränkungen während der Reise waren für uns erheblich. Beschwerden während und nach der Reise durch uns wurden von TUI nicht akzeptiert.
Raten Sie mir bitte ob ich dagegen klagen sollte.
Hallo Rudolf,
bitte sprechen Sie hierzu direkt mit Ihrem Anwalt. Er wird Sie diesbezüglich beraten können. Problematisch ist sicherlich, dass Sie die Reise bereits angetreten haben und sich nicht vorab anwaltliche Hilfe geholt haben. Nun sollten Sie sich aber durch einen erfahrenen Spezialisten beraten lassen. Online können wir hier keine Einschätzung abgeben.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
§ 651i
Rechte des Reisenden bei Reisemängeln
(1) Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu verschaffen.
(2) 1Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln,
1. wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten
2. wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann.
3Ein Reisemangel liegt auch vor, wenn der Reiseveranstalter Reiseleistungen nicht oder mit unangemessener Verspätung verschafft.
(3) Ist die Pauschalreise mangelhaft, kann der Reisende, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nichts anderes bestimmt ist,
1. nach § 651k Absatz 1 Abhilfe verlangen,
2. nach § 651k Absatz 2 selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,
3. nach § 651k Absatz 3 Abhilfe durch andere Reiseleistungen (Ersatzleistungen) verlangen,
4. nach § 651k Absatz 4 und 5 Kostentragung für eine notwendige Beherbergung verlangen,
5. den Vertrag nach § 651l kündigen,
6. die sich aus einer Minderung des Reisepreises (§ 651m) ergebenden Rechte geltend machen und
7. nach § 651n Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17.07.2017 (BGBl. I S. 2394), in Kraft getreten am 01.07.2018 Gesetzesbegründung verfügbar
https://dejure.org/gesetze/BGB/651i.html
Habe am 16.02.2022 KLM Flug für mich und meine Frau für 1734,70 mit Direkt Überweisung bezahlt. Habe festgestellt bei der Email Tiketbestätigung das die Koffer also 2X 23kg fehlen! Ich habe über Messenger reklamiert. Ich habe versucht am Freitag versucht mit KLM zu telefonieren. Immer in der Telefon Schleife nach eine stunde 20.30 geht nichts mehr. Im Messenger reklamiert. Online Test Buchung Seite für Seite fotografiert und per Messenger an KLM gesendet, (Beweise das ich so ein Tag vorher auch so bestellt habe.) Keine Antort. Nächste Tag 19.02.2022 wieder Vormitag Telefoniert mit KLM, dann endlich einen Sachberabeiter dran, und er meinte ich muss per Kreditkarte die 2X Koffer mit 159,60 Gesammtpreis für mich und meiner Frau extra bezahlen. PS: Der KLM Sachbearbeiter meinte diese Fehler passieren bei KLM ständig! (Das war ein großer Fehler von mir, mit Kreditkarte zu bezahlen, info kommt) ich habe mich dazu überreden lassen und gab meine Kreditkarte Nummer. Paar Stunden später kam dann die große Überraschung! Statt 159,60 wurden mir 799,60 von der Kreditkarte abgebucht !!! ALSO ICH WERDE NIE MEHR PER TELEFON MEINE CREDITKARTEN NUMMER WEITER GEBEN. Ich habe bis um Telefonischen Rückruf gebeten, nichts ist passiert, kein Rückruf. Ich habe mehrfach Reklamiert und Diesen Zustand mit Fotos und Beweisen per Messenger gesendet. Dann Samstag Abend einen anderen Sachbearbeiter KLM telefonisch erreicht. Er meinte er kann nichts machen! er gibt den Vorgang an die Interne Abteilung weiter. Nun wir haben Montag 22.02.2022 19:00 Keiner hat mich zurückgerufen! Nur per Messenger kam Gestern am 21.02.2022 die Frage ob ich den Flug mit dem Code WFKXXX komplett stonieren möchte. Ich habe geantwortet das ich dieses Disaster und Durcheinander nicht mehr ertrage und meine 1734,70 und die nicht genehmigten 799,60 Gesammt 2.534,30 zurück haben möchte. Keine Abzüge, keine Gutscheine Keine Gutschriften. Bis 19:05 22.02.2022 keine Antwort. PS: Ich habe Online über meine Anmeldung bei der Online KLM Seite in den lezten zwei Tagen meinen Flug gesehen dann wieder weg und irgendwelche falschen Gutschriften. Per email falsche Gutschriften nur 2 X 722,23 € Statt 2.534,30. Ich kann auch auf die Gutschriften nicht zugreifen. Wichtig: Ich habe keine Einsicht auf die Gesammt Rechnung und Abbuchung von 799,60.
Was habe ich falsch gemacht ? Was ist das für ein Berug ? Soll ich zur Polizei gehen? Was kann ich noch tun ? Kreditkarte habe ich sperren lassen.
Welchen Ratschlag hebn Sie ?
Vielen Dank
Peter Zahradka
22.02.2022 19:10
Hallo Peter,
hier scheint große Verwirrung zu herrschen. Haben Sie schon versucht, mit Ihrer Bank in Verbindung zu treten und Zahlungen und Rückzahlungen zu erfragen? Möglicherweise können Sie den Abbuchungen auch widersprechen und so für Klärung sorgen? Das kann im schlimmsten Fall aber noch Zusatzkosten mit sich ziehen.
Sie könnten mit einem Anwalt sprechen, ob die Polizei hier helfen kann, vermag ich nicht zu beurteilen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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Hallo,
ich habe einen Flug gebucht, leider eine doppelbuchung, eine kann ich somit nach dem Artikel löschen lassen? Leider gibt es bei dem Anbieter weder Telefonnummer noch ein Live Chat, somit muss ich auf eine Antwort via E-Mail warten.
Zudem kam eine Antwort meiner Bank, dass durch einen technischen Fehler die Überweisung nicht funktioniert hat. Ist dann der Flug überhaupt gebucht? Oder automatisch für nichtig erklärt?
Hallo Thomas,
wegen des Irrtums müsste eine Anfechtung des doppelt gebuchten Flugs möglich sein. Da Sie ja bereits mit dem Anbieter Kontakt aufgenommen haben, war das der richtige Weg.
So können Sie dann auch herausfinden, ob die Buchung überhaupt stattgefunden hat. Das kann nur der Reiseanbieter feststellen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Da ein Irrtum bei der Buchung bestand , habe ich diese sofort im gleichen Atemzug wieder storniert, diese wurde ignoriert und ich habe am anderen Tag dann die Buchung bestätigt gehabt, daraufhin habe ich 5 mal storniert, keine Antwort, jetzt plötzlich möchten die eine Entschädigung für die Stonierung von fast 400€ wegen der Anzahlung ich habe aber nichts angezahlt. Dürfen die das ??
Hallo Martina,
bei Flugbuchungen kann es tatsächlich sein, dass Stornogebühren anfallen. Wie hoch diese sind, ist meist in den AGB festgelegt. Da es sich um einen Irrtum handelte, können Sie um Kulanz bitten. Sie haben aber leider kein Grundrecht auf eine kostenfreie Stornierung.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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Ich habe am 18.10.22 einen Flug über die Fa. seat24 gebucht, Erst danach habe ich viele schlechte Bewertungen gelesen, wie unseriös, nicht vertrauenswürdig, Finger weg von seat24, seit 3 Monaten warte ich auf die zugesagte Erstattung.
Auf meine E-Mail, den Flug zu bestätigen an die genannte Adresse kam Antwort, das diese E-Mail-Adresse nicht mehr gültig ist und ich wurde auf die Website verwiesen. Auf der Website muss man seine E-Mailadresse angeben und die Flug-Nummer. Das Ergebnis ist, dass die Flugnummer nicht erkannt wird und somit ist kein Kontakt zu der auch mir unseriös erscheinenden Firma möglich.
Hallo Horst,
auf der Webseite von Seat24 konnte ich diese E-Mail-Adresse finden: customerservice@Seat24.support
Eine Testmail meinerseits kam nicht zurück, daher gehe ich davon aus, dass Sie hier jemanden für Ihr Anliegen erreichen können.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Guten Tag ich habe gerade einen Flug von Irland nach Düsseldorf und zurück für mich und zwei Freunde gebucht. Eigentlich wollte ich von Düsseldorf nach Irland buchen und zurück. Ich habe mich also bei der Buchung einfach vertan. Würde hier ein Rücktritt wegen Irrtums möglich sein? Bzw. welche Chancen habe ich mein Geld zurück zu bekommen zumindest teilweise?
Hallo Patrick,
eine Schätzung für den Erfolg kann ich nicht abgeben, aber zumindest versuchen sollten Sie es, die Flüge wegen Irrtum zu stornieren.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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