Ein Bausparvertrag ist für viele der Inbegriff des sparsamen Deutschen. Viele Menschen vertrauen auf das Bausparen, da es ein Investment mit wenig Risiko darstellt. Doch wie genau funktioniert Bausparen?
Bausparvertrag
Zum Bausparen schließen Verbraucher eine Bausparvertrag mit einer Bausparkasse ab. Die bekanntesten dieser Dienstleister sind LBS und Schwäbisch Hall. Der Vertrag ermöglicht es dem Verbraucher, einen gewissen Teil seines Einkommens zu sparen. Ist eine bei Vertragsabschluss festgelegte Summe erreicht, gewährt die Bausparkasse ein Darlehen, das in der Folge abgezahlt werden kann. Es muss jedoch ein Eigenkapital eingebracht werden.
Das bedeutet, dass man nur einen gewissen Teil der notwendigen Summe sparen muss, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Der Rest wird als Kredit gewährt.
Das besondere am Bausparvertrag ist, dass die Zinsen keinen Schwankungen unterliegen. Sowohl für das Guthaben als auch für das Darlehen gelten die Zinsen, die bei Vertragsabschluss festgelegt werden.
Zeitlicher Ablauf
- der Sparphase
- der Zuteilungsphase
- der Darlehensphase
Sparphase
In der Sparphase zahlt der Vertragsnehmer die festgelegte Summe in den Bausparvertrag ein. Die Bausparsumme kann jederzeit erhöht werden, was aber die mögliche Auszahlung verschiebt. Während der Sparphase wird das Geld in den gemeinsamen Spartopf aller Bausparer eingezahlt. Damit ist das maximale Kreditvolumen gedeckelt.
Zuteilungsphase
In der Zuteilungsphase wird bestimmt, ob der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Ist das der Fall, kann sich der Bausparer das Guthaben und das Darlehen auszahlen lassen. In den meisten Fällen müssen 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme eingezahlt sein, bevor die Zuteilungsphase beginnen kann. Die Zuteilung ist jedoch von weiteren Faktoren abhängig.
Wann der Vertrag zuteilungsreif ist, hängt vom Tarif und den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bausparkasse ab.
- Mindestguthaben – Das eingezahlte Guthaben muss einen Prozentsatz der vereinbarten Bausparsumme erreicht haben.
- Mindestvertragsdauer– festgelegter Zeitraum zwischen Abschluss des Vertrags und der frühestmöglichen Auszahlung
- Mindestbewertungszahl – ein Koeffizient, der sich aus verschiedenen Kriterien zusammensetzt (bspw. gespartes Guthaben pro Zeit)
- Mindestsparzeit – geringstmöglicher Zeitraum, in dem ins Sparguthaben eingezahlt wurde
Ist der Vertrag zuteilungsreif, hat der Bausparer verschiedene Optionen:
- Er kann sich das Guthaben auszahlen lassen.
- Er kann sich das Darlehen (vorbehaltlich einer Sicherung) auszahlen lassen.
- Er kann weiterhin einzahlen und somit das notwendige Darlehen reduzieren.
Darlehensphase
Ist die Zuteilungsreife festgestellt, wird der Rest der Bausparsumme als Darlehen gewährt. Auf das Darlehen werden die vorher vereinbarten Zinsen gezahlt. In der Folge zahlen die Bausparer einen Zins auf die Tilgung des Darlehens.
Mit der Feststellung der Zuteilungsreife kann auf die gesamte Bausparsumme zurückgegriffen werden.
Abschlussgebühr
Viele Bausparkassen erheben eine Abschlussgebühr. Diese beträgt zumeist 1% der vereinbarten Bausparsumme und ist sofort fällig.
Staatliche Förderung
Da die Errichtung von selbstgenutztem Wohneigentum im Interesse des deutsches Staates liegt, gibt es einige Subventionen, die auf den Bausparvertrag angewandt werden können.
Diese Subventionen gibt es:
- Arbeitnehmersparzulage
- Wohnungsbauprämie
- Wohn-Riester-Förderung
Mithilfe dieser staatlichen Förderungen wird Arbeitnehmern ein Teil der Aufwendungen für den Bausparvertrag abgenommen.
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage wird für vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Sie beträgt für Bausparverträge 9% der Ausgaben bis zu einer Höhe von 470€. Die Arbeitnehmersparzulage kann auch für andere vermögenswirksame Leistungen in Anspruch genommen werden, z.B. für Wertpapiere.
Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen 17.900€ (bei Alleinstehenden) bzw. 35.800€ (bei Verheirateten) nicht übersteigt. Vom zu versteuernden Einkommen werden Freibeträge wie der Kinderfreibetrag (3.714 bzw. 7.428€) abgezogen. Ein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht nur, wenn eine Bindung von sechs bzw. sieben Jahren vorliegt. Dies ist bei Bausparverträgen in der Regel gegeben.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie ist eine weitere staatliche Subvention für Bausparverträge gewährt. Die Voraussetzung für die Zahlung dieses Zuschusses ist, dass die Spareinlagen nach Ablauf der Vertrags tatsächlich zum Bauen bzw. Kaufen von Wohneigentum genutzt werden. Wird das gesparte Geld anderweitig eingesetzt, muss die Wohnungsbauprämie zurückgezahlt werden.
Die Höhe der Prämie beträgt 8,8% der Aufwendungen für Bausparverträge bis zu einer Höhe von 512€ bzw. 1.024€ im Kalenderjahr. Um die Prämie in Anspruch nehmen zu können, gilt eine Einkommensgrenze von 25.600€ bzw. 51.200€.
Wohn-Riester-Förderung
Um fürs Alter vorzubeugen, kann eine private Altersversorgung abgeschlossen werden. Diese sogenannten „Riester-Verträge“ werden vom Staat steuerlich begünstigt. Im Falle von Wohneigentum werden Zulagen in das Bausparguthaben einberechnet.
Diese Zulagen betragen:
- 154€ pro erwachsener Person
- 185€ pro Kind, das vor 2008 geboren ist
- 300€ pro Kind, das nach 2008 geboren ist
Durch die Einberechnung dieser Beträge in der Sparphase wird die Zeit bis zur Zuteilungsreife reduziert.
Achtung!
Die Beträge aus der Wohn-Riester-Förderung werden nachgelagert besteuert! Das heißt, dass die verzinsten Beträge aus der Förderung im Rentenfall versteuert werden müssen.
Zusammenfassung
- Beim Bausparen zahlt man zunächst eine gewisse Summe ein, bevor der Rest als Darlehen gewährt wird.
- Bausparen wird auf verschiedene Weise durch staatliche Subventionen gefördert.
- Wird die Bausparsumme nicht für Bau oder Kauf von Wohneigentum verwendet, müssen die Subventionen zurückgezahlt werden.