Wer nach Australien reist, hat neben einer generellen Visumspflicht auch spezielle Zollvorschriften zu beachten. Obwohl viele Güter des eigenen Bedarfs zollfrei nach Australien eingeführt werden dürfen, gelten bei Hin- und Rückreise auch bestimmte Einschränkungen. Insbesondere betreffen diese Lebensmittel, Pflanzen und viele Produkte tierischer Herkunft.
Welche Höchstmengen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren, Geschenken und Souvenirs aus und nach Australien vorgegeben sind und bei welchen Gütern eine Mitnahme sogar verboten ist, zeigen wir hier.
Einreise nach Australien: die Einfuhrbestimmungen
Bei der Einreise nach Australien müssen Reisende nicht nur die generelle Visumspflicht beachten. Auch sind Einschränkungen unter anderem bei der Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol sowie Lebensmitteln und Medikamenten vorgesehen. Welche Freimengen und Beschränkungen für die beliebtesten Einfuhrgüter gelten, zeigen wir hier.
Touristenvisum für Australien
Deutsche Staatsbürger, die nach Australien einreisen möchten, müssen über ein gültiges Visum verfügen. Das erforderliche Touristenvisum kann jedoch unkompliziert online beim australischen „Department of Immigration and Border Protection“ beantragt werden.
Roter oder grüner Ausgang?
Inhaber eines gültigen Touristenvisums, die nach Australien einreisen, dürfen Güter des persönlichen Gebrauchs (inklusive Geschenke und Souvenirs) zollfrei nach Australien einführen.
Allerdings müssen hierbei folgende Wertgrenzen beachtet werden:
- Reisende über 18 Jahren dürfen Waren mit einem Wert von bis zu 900 australischen Dollar (542,40€) zollfrei einführen.
- Für Reisende unter 18 Jahren liegt die Zollfreigrenze bei 450 australischen Dollar (271,20€).
Dennoch sind einige Waren, die sich innerhalb der erlaubten Wert- bzw. in den nachfolgend beschriebenen Mengengrenzen bewegen, bei der Einreise nach Australien zu deklarieren.
Bereits im Flugzeug wird hierzu die sogenannte „Incoming Passenger Card“ ausgeteilt. Diese sollte unbedingt gewissenhaft und vollständig ausgefüllt werden. Schließlich sehen die strengen australischen Einfuhrbestimmungen bei falschen Angaben empfindliche Strafen, zivilrechtliche Folgen und in schweren Fällen Bußgelder von über 420.000 australischen Dollar oder sogar Freiheitsstrafen vor!
Wann Sie welchen Ausgang nehmen sollten:
- Grüner Ausgang: Bewegen sich Wert und Menge der mitgebrachten Waren innerhalb der Freigrenze, können Reisende am Flughafen den grünen Ausgang benutzen.
- Roter Ausgang: Wer zu deklarierende Waren mitführt, benutzt den roten Ausgang.
Australische Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und Pflanzen
Die australischen Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und Pflanzen sind sehr streng. Alle Lebensmittel, sowie lebende Tiere, Tierprodukte, Produkte aus Pflanzen- oder Tiermaterial (auch Körbe, Wolle oder Muscheln) müssen darum zwingend auf der „Incoming Passenger Card“ angegeben werden.
Bei der Einreise ist dann der rote Flughafenausgang zu benutzen, sodass die mitgebrachten Waren von einem Beamten für biologische Sicherheit kontrolliert werden können.
Sofern die mitgebrachten Waren bei der Prüfung als aus Sicherheitsgründen bedenklich erachtet werden, fällen keine Strafgebühren an. Die Lebensmittel, Pflanzen oder sonstigen Gegenstände können dann konfisziert und vernichtet werden. Diese Vorgehensweise ist kostenfrei.
Sofern weitere Sicherheitsbehandlungen der mitgebrachten Güter in Frage kommen (z.B. Gammabestrahlung oder Begasung), können diese kostenpflichtig in Anspruch genommen und die Gegenstände dann nach Australien eingeführt werden.
Australische Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol
Personen ab 18 Jahren dürfen kleine Mengen an Tabak und Alkohol zollfrei nach Australien einführen.
Dabei sind folgende mengenmäßige Grenzen pro Person zu beachten:
- Es dürfen maximal 2,25 Liter alkoholische Getränke und
- 50 Zigaretten oder 50 Gramm andere Tabakerzeugnisse nach Australien eingeführt werden.
Australische Einfuhrbestimmungen für Geld / Devisen
Touristen dürfen Bargeld bis zu einem Gesamtwert von 10.000 australischen Dollar (etwa 6,026,64€) anmelde- und zollfrei nach Australien einführen.Anzeigepflicht bei Ausreise
Abgesehen davon, dass Barmittel, deren Wert 10.000 australische Dollar übersteigt, bei der Einreise angemeldet werden müssen, können Barmittel auch bereits bei der Ausreise aus Deutschland zu deklarieren sein. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Gesamtwert von 10.000 Euro überschritten wird!
Australische Einfuhrbestimmungen für Medikamente
Rezeptfreie Medikamente für den persönlichen Bedarf dürfen in einer der Reisedauer angepassten Menge mitgeführt werden. Für verschreibungspflichtige Medikamente hingegen muss ein Rezept sowie ein ärztliche Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit in englischer Sprache mitgeführt werden.
Auch Medikamente sind auf der „Incoming Passenger Card“ anzugeben!
Australische Einfuhrbestimmungen für Haustiere
Für die Einfuhr von Haustieren gelten in Australien besonders strenge Regeln.
Unter anderem müssen alle Haustiere, die nach Australien mitreisen, mindestens 30 Tage in Quarantäne verbringen. Zusätzlich muss außerdem eine Importgenehmigung des „Australian Quarantine and Inspection Service“ (AQIS) fünf Monate vor der Einreise beantragt werden.
Damit eine Importgenehmigung erteilt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Das Tier muss die letzten sechs Monate vor der Einreise in seinem Herkunftsland verbracht haben und mindestens sechs Monate alt sein.
- Das Tier muss gechipt sein.
- Das Tier muss über eine Tollwutschutzimpfung inklusive amtstierärztlich beglaubigten Impfzertifikats verfügen.
- Ein Tollwut-Antikörpertest muss mindestens 60 Tage vor Abreise durchgeführt werden. Er darf aber nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
- Hunde müssen zusätzlich gegen Hepatistis, Distemper, Parvovirose und Bordetella Bronchiseptica geimpft sein. Es muss nachgewiesen werden, dass sie nicht an Leptospirose, Brucellosis oder Ehrlichosis erkrankt sind.
- Katzen müssen gegen Rhinotracheitis, Feline Enteritis und Calicivirose geimpft sein.
- Alle Tiere müssen außerdem gegen innere und äußere Parasiten behandelt worden sein.
Rückkehr aus Australien: die Ausfuhrbestimmungen
Auch bei der Rückkehr aus Australien müssen einige Zollvorschriften beachtet werden. Für bestimmte Waren sind hier Mengengrenzen vorgeschrieben. Werden diese überschritten, sind bei der Einreise nach Deutschland Zollgebühren zu entrichten.
Ausfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol
Bei der Rückreise aus Australien dürfen Tabak und Alkohol von Personen ab 17 Jahren in begrenzter Menge mit nach Deutschland genommen werden.
Pro Person sind dabei maximal
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Tabakwaren
und
- 1 Liter Spirituosen mit Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% oder
- 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-% oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Getränke sowie
- 4 Liter Wein und
- 16 Liter Bier
zollfrei gestattet.f
Ausfuhrbestimmungen für Medikamente
In Australien gekaufte oder verschriebene Medikamente dürfen in begrenzter Menge nach Deutschland mitgebracht werden. Erlaubt ist dabei eine für höchstens drei Monate ausreichende und für den privaten Bedarf bestimmte Menge je Arzneimittel und Person.
Exotische Souvenirs aus Australien
Souvenirs, Geschenke und andere Waren bis zu einem Gesamtwarenwert von 430 Euro (Gesamtwert aller Waren einschließlich Tabak, Medikamente und Alkohol) dürfen von Reisenden problem- und zollfrei nach Deutschland eingeführt werden.
Die Mitnahme und Einfuhr von seltenen oder vom Aussterben bedrohten Tieren, aus ihnen hergestellten Produkten sowie geschützten Pflanzen nach Deutschland ist verboten.
Ausfuhrbestimmungen für elektronische Waren und Textilien
Elektronische Waren sowie Textilien dürfen anmelde- und zollfrei mit nach Deutschland gebracht werden. Zu beachten ist allerdings auch hier, dass der Gesamtwarenwert aller Güter 430 Euro nicht übersteigen darf.
Ausfuhrbestimmungen für Geld
Sollen Geldmittel, deren Wert 10.000 Euro übersteigt, nach Deutschland eingeführt werden, ist hierfür eine Anmeldung beim deutschen Zoll erforderlich.
Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel
Lebensmittel dürfen zu privaten Zwecken aus Australien mitgebracht werden.
Hierbei gelten nur für wenige Lebensmittel spezielle Einschränkungen:
- Es dürfen bis zu 2 kg Speisepilze eingeführt werden.
- Kartoffeln dürfen gar nicht nach Deutschland eingeführt werden.
- Fisch und Fischprodukte: Dürfen bis zu einem Gesamtgewicht von 20 kg mitgebracht werden. Es dürfen jedoch maximal 125 Gramm Kaviar vom Stör pro Person mitgeführt werden.
- Sonstige Lebens- und Futtermittel tierischer Herkunft (z.B. Fleisch, Milch, Käse, Eier) dürfen nicht nach Deutschland mitgebracht werden! Ausgenommen sind lediglich Lebensmittel, die kleine Mengen an Milch enthalten (z.B. Bonbons oder Kekse).
Ausfuhrbestimmungen für Waffen, Munition und Feuerwerkskörper
Sollen Waffen oder Munition aus Australien nach Deutschland verbracht werden, ist hierfür eine vorherige Erlaubnis des deutschen sowie des australischen Zolls erforderlich.
Auch beim Transport von Feuerwerkskörpern sollte zuvor der australische Zoll kontaktiert werden. Prinzipiell ist die Einfuhr von Feuerwerkskörpern Personen über 12 Jahren jedoch erlaubt, sofern es sich um Feuerwerkskörper handelt, die in Deutschland zugelassen sind. Eine Anmeldung bei der Einreise nach Deutschland ist dann jedoch erforderlich.
Was genau darf mit?
Weitere Informationen dazu, welche Feuerwerkskörper in Deutschland zulässig sind, finden Sie beim deutschen Zoll.
Ausfuhrbestimmungen für jugendgefährdende und verfassungswidrige Medien und Schriften
Die Einfuhr von jugendgefährdende Schriften oder Medien nach Deutschland ist verboten. Auch die Mitnahme verfassungswidriger Schriften, welche sich gegen die demokratische Grundordnung Deutschlands richten, ist nicht erlaubt.
Bestellungen und Post aus und nach Australien
Auch ins nicht-europäische Ausland können Waren prinzipiell frei versendet werden. Hiervon ausgeschlossen sind jedoch solche Gegenstände, deren Mitnahme auch auf Reisen verboten ist. Gerade für Australien ergeben sich hieraus für Paket- und Geschenksendungen einige Besonderheiten.
Waren nach Australien versenden
Postsendungen können ohne Zollformalitäten nach Australien versendet werden, sofern eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:
- Enthaltene Waren dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken versendet werden oder
- zu kommerziellen Zwecken versendete Waren dürfen einen Gesamtwert von 1.000 Euro nicht übersteigen
Üblicherweise sind diese Voraussetzungen bei privaten Geschenksendungen erfüllt. Entsprechend müssen solche Päckchen lediglich von außen mit der Zollinhaltserklärung CN 22 beklebt werden.
Zu beachten ist jedoch, dass die Einfuhr von Lebensmitteln sowie Tier- und Naturprodukten nach Australien streng überwacht wird. Werden fertige Lebensmittel, Selbstgebackenes sowie Präsente aus Holz oder anderen Pflanzenmaterialien nach Australien verschickt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass diese vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet werden.
Gleiches gilt sogar dann, wenn Gegenstände in Kartons verpackt werden, die vorher zum Transport von Obst, Gemüse oder anderen Lebensmitteln dienten!
Waren aus Australien bestellen oder als Geschenk erhalten
Waren, die Reisende legal aus Australien nach Deutschland einführen dürfen, können auch im Internet bestellt oder als Geschenk erhalten werden.
Gegenstände, deren Einfuhr nach Deutschland verboten ist, dürfen hingegen auch nicht auf dem Postwege nach Deutschland gelangen.
Zollgebühren fallen an
Bekommen Sie Waren gesendet, die legal nach Deutschland eingeführt werden dürfen, können je nach Wert der versendeten Güter Zollgebühren fällig werden.
Geschenksendungen aus Australien
Sendungen, die als Geschenk nach Deutschland versendet werden, können zollpflichtig sein. Ob das der Fall ist, richtet sich dabei nach dem Gesamtwert der versendeten Waren.
Dabei gilt:
- Liegt der Gesamtwert der Sendung unter 45 Euro, bleibt die Sendung zollfrei.
- Liegt der Wert der Sendung zwischen 45 und 700 Euro, werden Zollabgaben entsprechend der pauschalierten Abgabesätze berechnet.
- Übersteigt der Warenwert 700 Euro, findet eine Abgabeberechnung nach Zolltarif statt.
Unabhängig von ihrem Gesamtwert dürfen auch Geschenksendungen nur bestimmte Mengen verbrauchsteuerpflichtige Waren enthalten.
Insbesondere sind das:
- 50 Stück Zigaretten oder
- 25 Stück Zigarillos oder
- 10 Zigarren oder
- 50 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Tabakwaren
sowie
- 500 Gramm Kaffee
- 1 Liter Spirituosen
- 1 Liter alkoholhaltige Getränke mit maximal 22 Vol.-%
- 2 Liter Wein sowie
- 50 Gramm Parfüms oder
- 0,25 Liter Eau de Toilette
Internetbestellungen aus Australien
Auch für Internetbestellungen können ab einem bestimmten Warenwert Zollgebühren sowie Einfuhrsteuern erhoben werden.
Ob dies der Fall ist, richtet sich nach dem Warenwert der Bestellung:
- Bei einem Warenwert unter 150 Euro ist die Sendung zollfrei. Es muss jedoch eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent entrichtet werden.
- Bei einem Warenwert von mehr als 150 Euro müssen Abgaben nach dem Zolltarif entrichtet werden. Weitere Informationen bezüglich dessen Höhe finden Sie hier.
Zollrechner
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Kontakt
Bei offenen Fragen zu Zoll- sowie sonstigen Ein- und Ausreisebestimmungen können Sie sich an den deutschen oder australischen Zoll sowie die Vertretungen Australiens in Deutschland wenden.
Deutscher Zoll
- Telefon: 0351 44834-510
- Telefax: 0351 44834-590
- E-Mail: info.privat@zoll.de
- Postadresse: Postfach 10 07 61, 01077 Dresden
Australische Botschaft
- Telefon: 030 880088 0
- Telefax: 030 880088 210
- Email: info.berlin@dfat.gov.au
- Postadresse: Australian Embassy Berlin, Wallstr. 76-79, 10179 Berlin
Für Visa-Anfragen:
Australian Department of Immigration and Border Protection
- Telefon: +61 02 6264 1111
- Postadresse: PO Box 25, Belconnen, ACT 2616
- Web: http://www.border.gov.au
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Haftungsausschluss:
Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.