Brasilien, ist nicht nur das größte Land Südamerikas, sondern lockt auch mit Sonne, Strand und Samba besonders viele Touristen an. Bereits vor Antritt ihrer Brasilienreise sollten sich Urlauber jedoch mit den in Brasilien geltenden Zollvorschriften vertraut machen. Schließlich gibt es bei der Ein- und Ausreise nach und aus Brasilien einige Besonderheiten und Einschränkungen bei der Mitnahme von Lebensmitteln, Geschenken und vielem mehr zu beachten. Welche Ein- und Ausfuhrvorschriften bei Reisen nach Brasilien gelten und welche Mengenbegrenzungen bei der Mitnahme bestimmter Güter zu beachten sind, zeigen wir hier.
Inhaltsverzeichnis des Artikels
- 1 Einreise nach Brasilien: Die Einfuhrbestimmungen
- 1.1 Roter oder grüner Ausgang?
- 1.2 Brasilianische Einfuhrbestimmungen für elektronische Geräte
- 1.3 Brasilianische Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und Pflanzen
- 1.4 Brasilianische Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol
- 1.5 Brasilianische Einfuhrbestimmungen für Geld / Devisen
- 1.6 Brasilianische Einfuhrbestimmungen für Medikamente
- 1.7 Brasilianische Einfuhrbestimmungen für Haustiere
- 2 Rückkehr aus Brasilien: Die Ausfuhrbestimmungen
- 2.1 Ausfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol
- 2.2 Ausfuhrbestimmungen für Medikamente
- 2.3 Exotische Souvenirs aus Brasilien
- 2.4 Ausfuhrbestimmungen für elektronische Geräte und Textilien
- 2.5 Ausfuhrbestimmungen für Geld
- 2.6 Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel
- 2.7 Ausfuhrbestimmungen für Waffen, Munition und Feuerwerkskörper
- 2.8 Ausfuhrbestimmungen für jugendgefährdende Medien und Schriften sowie für verfassungswidrige Schriften
- 3 Bestellungen und Post aus und nach Brasilien
- 4 Zollrechner
- 5 Kontakt
Einreise nach Brasilien: Die Einfuhrbestimmungen
Für die Einreise benötigen deutsche Touristen, die sich maximal 90 Tage in Brasilien aufhalten möchten, kein Visum. Lediglich der Reisepass des Brasilien-Urlaubers muss bei Einreise noch mindestens für sechs Monate gültig sein.
Obwohl die Einreise für deutsche Staatsangehörige damit unkompliziert und ohne weitere Vorbereitungen möglich ist, müssen dennoch geltende Zollvorschriften bei der Einreise beachtet werden. Für Reisende bedeutet das insbesondere, dass bestimmte Güter nur in begrenzter Menge ein- bzw. ausgeführt, angemeldet oder gegebenenfalls kostenpflichtig deklariert werden müssen.
Roter oder grüner Ausgang?
Wer nach Brasilien einreisen möchte, muss zu diesem Zwecke eine Ein- bzw. Ausreisekarte (Cartão de Entrada bzw. Saída) ausfüllen. Außerdem muss eine Zollerklärung, in welcher Angaben zum mitgeführten Gepäck gemacht werden, vorgelegt werden. Beide Dokumente werden üblicherweise bereits im Flugzeug vor der Landung vom Bordpersonal ausgeteilt. Angaben müssen hierbei zu allen mitgebrachten Gütern, Bargeld und eventuell anmelde- oder zollpflichtigen Waren gemacht werden.
Generell dürfen Urlauber dabei jedoch (gebrauchte) Gegenstände des persönlichen Bedarfs (z.B. Kleidung, Schuhe und Körperpflegeartikel) in einer der Reisedauer entsprechenden Menge zollfrei nach Brasilien mitbringen. Auch die Mitnahme von Genussmitteln, Geschenken und anderen Waren zu privaten Zwecken ist meist erlaubt, kann jedoch zollpflichtig werden. Ob eine Zollgebühr erhoben wird, hängt dabei von der Menge der mitgebrachten Güter ab.
Sofern die unten aufgeführten Waren jedoch nur im Rahmen der zollfrei erlaubten Mengen transportiert werden und ihr Wert 500 US-Dollar (etwa 467,25€) nicht übersteigt, müssen keine Zollabgaben gezahlt werden.Reisende, die diese Voraussetzungen erfüllen, und keine explizit anmelde- oder erlaubnispflichtigen Waren mit sich führen, dürfen am Flughafen dann den grünen Ausgang benutzen.
Reisende, deren mitgebrachte Güter die Reisefreimengen überschreiten oder die erlaubnis- bzw. anmeldepflichtige sind, müssen den roten Ausgang benutzen.
Brasilianische Einfuhrbestimmungen für elektronische Geräte
Elektronische Geräte wie MP3-Player, Handys oder Spielekonsolen können problemlos nach Brasilien mitgebracht werden. Handelt es sich um neue Geräte, die beispielsweise als Geschenk für Freunde und Familie gedacht sind, sind diese jedoch nur bis zu einem Gesamtwert von 500 US-Dollar zollfrei.
Zu beachten ist außerdem, dass jedem Reisenden die Mitnahme von nur
- Einem Computer bzw. Laptop und
- Einer Fotokamera
…zoll- und anmeldefrei gestattet ist.
Brasilianische Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und Pflanzen
Die Einfuhrbestimmungen für Lebensmitteln und Pflanzen sind in Brasilien sehr streng. Ohne vorherige Erlaubnis dürfen darum keinerlei frische Lebensmittel (Fleisch, Wurst, Früchte oder Milchprodukte) oder Pflanzen bzw. Pflanzenprodukte oder -Samen nach Brasilien mitgebracht werden.
Auch die Mitnahme von exotischen Gewürzen, Honig, Fisch, Fischprodukten, Eiern bzw. Eiprodukten oder unbehandeltem Holz ist nur mit einer vorherigen Erlaubnis möglich.
Toleriert werden lediglich kleine Mengen an verarbeiteten Lebensmitteln, die als Reiseproviant angesehen werden können (z.B. Cracker, Kekse oder Schokolade).
Brasilianische Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol
Personen über 18 Jahren dürfen Tabak und Alkohol in begrenzter Menge nach Brasilien mitbringen. Ausgenommen hiervon sind jedoch Alkoholika und Tabakwaren brasilianischer Herkunft – die (Wieder-)Einfuhr dieser Produkte ist nicht gestattet!
Zollfrei dürfen pro Person maximal:
- 400 Zigaretten und 25 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak sowie
- 2 Liter alkoholische Getränke
…nicht-brasilianischer Herkunft nach Brasilien mitgebracht werden.
Brasilianische Einfuhrbestimmungen für Geld / Devisen
Prinzipiell ist die Einfuhr von Geld und anderen Zahlungsmitteln nach Brasilien in unbegrenztem Umfang gestattet. Unabhängig von der Währung müssen Beträge, deren Gegenwert 10.000 Brasilianische Reais (etwa 1,884,77€) übersteigen, bei der Einreise jedoch angemeldet werden.Brasilianische Einfuhrbestimmungen für Medikamente
Reisende dürfen Medikamente des persönlichen Bedarfs mit nach Brasilien bringen. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten empfiehlt es sich jedoch, das Originalrezept oder eine Notwendigkeitsbestätigung des behandelnden Arztes mitzuführen.
Brasilianische Einfuhrbestimmungen für Haustiere
Obwohl in Brasilien für Haustiere keine Quarantänefristen vorgesehen sind, dürfen Hunde und Katzen nur unter bestimmten, sehr restriktiven Voraussetzungen mit ihrem Besitzer nach Brasilien reisen. Die Einfuhr lebender Vögel nach Brasilien ist hingegen generell verboten.
Um Hunde und Katzen nach Brasilien mitnehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Das Tier muss einen Mikrochip tragen.
- Ein gültiges Gesundheitszeugnis muss vorgelegt werden.
- Das Zeugnis muss bestätigen, dass das Tier nicht mit ansteckenden Krankheiten infiziert ist und innerhalb von 10 Tagen vor Reiseantritt untersucht wurde.
- Ein internationaler Impfpass muss mitgeführt werden.
- Das Tier muss gegen Tollwut geimpft worden sein.
Die erforderlichen Dokumente müssen vor Reiseantritt vom brasilianischen Konsulat im Herkunftsland beglaubigt worden sein.
Rückkehr aus Brasilien: Die Ausfuhrbestimmungen
Auch bei der Ausreise aus Brasilien und der Rückkehr nach Deutschland müssen einige deutsche und brasilianische Zollvorschriften beachtet werden. Insbesondere bedeutet das: Werden vorgegebene Höchstmengen oder bestimmte Warenwerte überschritten, sind mitgebrachte Waren kostenpflichtig zu verzollen.
Neben den unten aufgeführten Mengenbegrenzungen sollten Reisende besonders genau darauf achten, Waren, Geschenke und Souvenirs nur bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro mitzuführen. Wird diese Wertgrenze überschritten, sind die Mitbringsel aus Brasilien nicht mehr zollfrei und bei der Wiedereinreise nach Deutschland können Steuern und Gebühren fällig werden.
Andere Wertgrenzen für Kinder und Jugendliche!
Die Möglichkeit, Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro zollfrei aus Brasilien einzuführen, gilt für Jugendliche erst ab einem Alter von 15 Jahren! Für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren liegt die zollfreie Warenwertgrenze hingegen bei nur 175 Euro!
Ausfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol
Reisende, die mindestens 17 Jahren alt sind, dürfen begrenzte Mengen an Tabak und Alkohol zollfrei aus Brasilien mitbringen. Beachtet werden muss dabei jedoch, dass Tabak und Alkohol brasilianischer Herkunft nicht aus dem Land ausgeführt werden sollen!
Pro Person sind dabei maximal
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 25 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Tabakwaren
und
- 1 Liter Spirituosen mit Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-%
- 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-% oder
- Eine anteilige Zusammenstellung dieser Getränke sowie
- 4 Liter Wein und
- 16 Liter Bier
zollfrei gestattet.
Ausfuhrbestimmungen für Medikamente
Medikamente aus Brasilien dürfen nur in begrenzter Menge und für den privaten Bedarf mit nach Deutschland gebracht werden. Pro Person ist dabei eine Menge pro Medikament zulässig, die maximal für drei Monate ausreicht.
Exotische Souvenirs aus Brasilien
Auch bei Souvenirs, Geschenken und anderen Mitbringseln muss die zollfreie Warenwertgrenze von 430 Euro beachtet werden. Wird dieser Wert überschritten, sind die mitgebrachten Waren dem deutschen Zoll anzuzeigen und kostenpflichtig zu verzollen.
Unabhängig von ihrem Wert, dürfen jedoch keinerlei Produkte aus Brasilien aus- und nach Deutschland eingeführt werden, die mit geltenden Tier- und Pflanzenschutzvorschriften nicht vereinbar sind. Gerade die Mitnahme von vom Aussterben bedrohten oder seltenen Tieren oder Pflanzen und aus ihnen hergestellten Waren ist darum verboten.
Insbesondere Produkte aus:
- Krokodil- und Schlangenhaut
- Korallen und Muscheln sowie
- Sämtliche Pflanzen und aus Pflanzen hergestellte Waren
…dürfen nicht aus Brasilien aus- und nach Deutschland eingeführt werden.
Ausfuhrbestimmungen für elektronische Geräte und Textilien
Sofern der Gesamtwarenwert von 430 Euro nicht überschritten wird, können Textilien und elektronische Geräte problemlos und zollfrei aus Brasilien ausgeführt werden.
Ausfuhrbestimmungen für Geld
In- und ausländische Währungen können problem- und anmeldefrei aus Brasilien ausgeführt werden. Allerdings muss Bargeld, dessen Gesamtwert 10.000 Euro übersteigt, bei der Einreise nach Deutschland angemeldet werden. Die Anmeldung ist jedoch kostenfrei und erfordert lediglich Angaben zu Eigentümer, Verwendungszweck und Herkunft des Geldes. Wird die Anmeldung jedoch unterlassen, können Bußgelder verhängt werden.
Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel
Lebensmittel zum privaten Genuss dürfen nur eingeschränkt aus Brasilien aus- und nach Deutschland eingeführt werden.
Gänzlich verboten ist dabei die Mitnahme von Lebensmitteln tierischer Herkunft (z.B. frisches Fleisch, Käse, Milch, Eier, Wurst). Auch frische Früchte, Gemüse oder Fisch dürfen nicht aus Brasilien ausgeführt werden.
Hiervon ausgenommen bzw. toleriert werden allein Lebensmittel, die nur sehr geringe Mengen an Milch oder anderen tierischen Erzeugnissen enthalten (z.B. Schokolade oder Kekse).
Ausfuhrbestimmungen für Waffen, Munition und Feuerwerkskörper
Die Ausfuhr von Waffen, Messern, Munition oder Feuerwerkskörpern aus Brasilien ist prinzipiell nicht gestattet. Sollen diese Gegenstände dennoch nach Deutschland verbracht werden, benötigen Reisende hierfür nach deutschem Recht grundsätzlich einen Erlaubnisschein. Allein Inhaber einer deutschen Waffenerwerbs- und Besitzerlaubnis (z.B. einer Waffenbesitzkarte) müssen bei der Einreise nach Deutschland keine weiteren waffenrechtlichen Dokumente vorlegen.
Zwingend erforderlich ist es aber auch für Inhaber dieser deutschen Erlaubnisscheine, welche die Mitnahme der oben genannten Gegenstände beabsichtigen, sich vor der Ausreise aus Brasilien mit dem brasilianischen Zoll bzw. der Auslandsvertretung Brasiliens in Deutschland in Verbindung zu setzen. Diese Behörden können dabei helfen, eine Sondergenehmigung zur Waffen oder Feuerwerkskörper-Ausfuhr zu erhalten.
Ausfuhrbestimmungen für jugendgefährdende Medien und Schriften sowie für verfassungswidrige Schriften
Die Einfuhr von jugendgefährdenden oder verfassungswidrigen Schriften, Medien und sonstigem Material nach Deutschland ist verboten.
Bestellungen und Post aus und nach Brasilien
Zu privaten Zwecken können Waren meist ohne Ausfuhranmeldung oder sonstige Formalitäten nach Brasilien versendet werden. Das gilt zumindest für die Güter, deren Mitnahme auch auf Reisen nicht verboten oder ausdrücklich erlaubnispflichtig ist.
Bei Internetbestellungen und Geschenkversand aus und nach Brasilien müssen aber dennoch einige Zollvorschriften und Warenwertgrenzen beachtet werden:
Waren nach Brasilien versenden
Päckchen und Pakete können von Privatpersonen üblicherweise ohne vorherige Ausfuhranmeldung oder andere Formalitäten nach Brasilien versendet werden.
Hierzu müssen lediglich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Warensendung muss zu nicht kommerziellen Zwecken versendet werden oder
- Der Wert der kommerziell versendeten Waren darf 1.000 Euro nicht übersteigen
Üblicherweise sind diese Voraussetzungen bei privaten Geschenksendungen an Freunde oder Familie erfüllt. Privat versendete Päckchen müssen dann lediglich mit der Zollinhaltserklärung CN 22, Pakete mit der Zollinhaltserklärung CN 23 gekennzeichnet werden.
Zu beachten sind jedoch außerdem die brasilianischen Einfuhrbestimmungen.
Insbesondere dürfen nach Brasilien versendete Geschenksendungen darum:
- Keine Banknoten, Münzen, Gold oder Inhaberpapiere enthalten
- Keinerlei Lebensmittel bzw. Produkte tierischer oder pflanzlicher Herkunft enthalten (Gesundheitszeugnis erforderlich)
- Keine alkoholischen Getränke enthalten
Waren aus Brasilien bestellen oder als Geschenk erhalten
Für Gegenstände, die Reisende persönlich legal aus Brasilien nach Deutschland mitbringen dürfen, ist auch der Erhalt als Geschenksendung oder eine Bestellung über das Internet erlaubt. Waren, deren Einfuhr aus Brasilien im Reiseverkehr verboten ist, dürfen auch auf dem Postwege nicht nach Deutschland gelangen.
Je nach Warenwert der erhaltenen Güter, können allerdings Steuern oder Zollgebühren vom Sendungsempfänger in Deutschland zu entrichten sein.
Geschenksendungen aus Brasilien erhalten
Geschenksendungen aus Brasilien können zollpflichtig sein, sofern ihr Gesamtwert bestimmte Wertgrenzen übersteigt.
Für Geschenksendungen gilt daher:
- Liegt der Wert der Geschenksendung unter 45 Euro, kann die Sendung zollfrei empfangen werden.
- Liegt der Wert der Geschenksendung zwischen 45 und 700 Euro, sind pauschalierte Zollabgaben zu entrichten.
- Übersteigt der Wert der Geschenksendung 700 Euro, müssen Abgaben entsprechend des Zolltarifs entrichtet werden.
Zusätzlich dürfen aufgrund deutscher Zollvorschriften Geschenksendungen mit geringem Wert (unter 45 Euro) bestimmte verbrauchsteuerpflichtige Waren nur in bestimmten Mengen enthalten.
Diese Mengen sind:
- 500 Gramm Kaffee
- 50 Stück Zigaretten oder
- 25 Stück Zigarillos oder
- 10 Zigarren oder
- 50 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Tabakwaren
sowie
- 1 Liter Spirituosen
- 1 Liter alkoholhaltige Getränke mit maximal 22 Vol.-%
- 2 Liter Wein sowie
- 50 Gramm Parfüms oder
- 0,25 Liter Eau de Toilette
Internetbestellungen aus Brasilien
Auch dann, wenn Waren über das Internet aus Brasilien bestellt werden, müssen bestimmte Wertgrenzen beachtet werden. Diese unterscheiden sich jedoch von den für Geschenksendungen geltenden Vorgaben. Auch hier werden zusätzliche Zollgebühren bzw. Steuerabgaben fällig, sofern bestimmte Wertgrenzen überschritten sind.
Für Internetbestellungen gilt:
- NachLiegt der Warenwert der Internetbestellung bei bis zu 150 Euro, ist die Sendung zollfrei. Es muss jedoch Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent bezahlt werden.
- Liegt der Warenwert der Internetbestellung über 150 Euro, müssen Abgaben entsprechend des Zolltarifs entrichtet werden. Weitere Informationen bezüglich dessen Höhe finden Sie hier.
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Kontakt
Bei offenen Fragen zu Zoll- sowie sonstigen Ein- und Ausreisebestimmungen können Sie sich an den deutschen Zoll sowie an die Botschaft Brasiliens in Deutschland wenden.
Deutscher Zoll
- Telefon: 0351 44834-510
- Telefax: 0351 44834-590
- E-Mail: info.privat@zoll.de
- Postadresse: Postfach 10 07 61, 01077 Dresden
Konsularischer Beistand bei Fragen zu Postsendungen und Zollvorschriften
E-Mail: assistencia.berlim@itamaraty.gov.br
Brasilianische Botschaft
- Telefon: 030 726 280
- Telefax: 030 7262 8320
- Postadresse: Wallstraße 57, 10179 Berlin
- E-Mail: brasemb.berlim@itamaraty.gov.br
- Website: http://berlim.itamaraty.gov.br
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Haftungsausschluss:
Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.
Zum Thema: Waren nach Brasilien versenden, stheht hier geschrieben:
Päckchen und Pakete können von Privatpersonen üblicherweise ohne vorherige Ausfuhranmeldung oder andere Formalitäten nach Brasilien versendet werden.
Hierzu müssen lediglich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Warensendung muss zu nicht kommerziellen Zwecken versendet werden oder
Der Wert der kommerziell versendeten Waren darf 1.000 Euro nicht übersteigen
Üblicherweise sind diese Voraussetzungen bei privaten Geschenksendungen an Freunde oder Familie erfüllt. Privat versendete Päckchen müssen dann lediglich mit der Zollinhaltserklärung CN 22, Pakete mit der Zollinhaltserklärung CN 23 gekennzeichnet
Ende März wollte ich nach Brasilien fliegen und mein Flug ist wegen Corona storniert worden.
Ich hatte Geschenke für meine Familie gekauft uns viele davon waren Kinderwäsche für meine Nichte, die 2 Jahre alt ist.
Die Preisetiketten hatte ich entfernt, weil die Ware eben Geschenke waren.
Ich habe dann entschieden, die Ware nach Brasilien mit dem DHL Premium Service zu senden.
Ich habe die Ware als Geschenk deklariert, ich habe alles aufgelistet und den Wert geschätzt (4 kg – 370€) und habe außerdem die Option gewählt „return to sender“ gegen einer Berechnung von 20€ wenn der Empfänger die Ware nichz erhält.
Als die Ware in Brasilien ankamm, würde diese Verzollt und ich sollte fast 500€ Steuern zahlen.
Also… ist die Info dass, der Wert der kommerziell versendeten Waren darf 1.000 Euro nicht übersteigen, nicht aktuell?
Im Internet finde ich widersprüchliche Infos.
Ich habe meinem Bruder dann gebeten, die Warenannahme zu verweigern.
Ich habe gelesen, dass Steuerfrei sund Sendungen (von Privat Person zu Pivatperson) nur bis US$ 50,00.
Was ist also richtig?
Hallo Tatiana,
wenn Sie Waren als Geschenk deklariert haben, gilt der Passus für kommerziell versendete Waren nicht. Geschenke sind ja privater Natur, kommerzielle Waren nicht.
Wie ich herausfinden konnte, wird ab einem Paketwert von 50 Euro eine Gebühr von 60 % erhoben, also recht viel. Das ist vermutlich bei Ihnen passiert, denn diese Einfuhrumsatzsteuer wird explizit auch für Geschenke erhoben.
Erkundigen Sie sich ansonsten bitte beim Zoll in Brasilien, welche Regeln jeweils aktuell gelten.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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