Dänemark ist Mitglied der Europäischen Union und lässt sich von Deutschland aus auch mit dem PKW leicht erreichen. Für deutsche Staatsbürger ist ein Besuch in Dänemark darum nicht nur unkompliziert, sondern auch ohne weitere Grenzkontrollen möglich.
Obwohl Waren innerhalb der EU seit dem Jahre 2004 frei transportiert werden können, bedeutet das nicht, dass alle Waren frei und in unbegrenzter Menge nach Dänemark ein- und ausgeführt werden dürfen.
Obwohl der Warentransport für Güter des persönlichen Bedarfs frei ist, sind für bestimmte Waren Mengengrenzen vorgegeben, die bei der Ein- und Ausfuhr einzuhalten sind. Welche Warengruppen von besonderen Vorschriften betroffen sind, zeigen wir hier.
Einreise nach Dänemark: die Einfuhrbestimmungen
Auch bei Reisen innerhalb der EU-Staaten sind einige Einschränkungen sowie Richtmengen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren zu beachten. Für Reisende bedeutet das:
- Größere Bargeldmengen müssen auf Nachfrage gegenüber den Zollbeamten mündlich angemeldet werden.
- Nicht alle Waren, die in einem EU-Ländern frei verkäuflich sind, dürfen auch automatisch in ein anderes eingeführt werden.
- Waren dürfen dann abgabefrei nach bzw. aus Dänemark ein- oder ausgeführt werden, wenn sie dem persönlichen Bedarf zuzuordnen sind. Für einige Waren gelten außerdem spezielle Höchstmengen.
Roter oder grüner Ausgang?
Das Recht auf Freizügigkeit gilt für alle EU-Bürger und erlaubt ihnen, sich ohne weitere Grenzkontrollen frei innerhalb der Mitgliedsstaaten zu bewegen. Dementsprechend kommen Grenzkontrollen bei Reisen nach Dänemark nur sporadisch vor. Nichtsdestotrotz müssen Mengenbegrenzungen, die für die Einfuhr bestimmter Güter gelten, eingehalten werden.
Jedoch können Reisende, die keine ausdrücklich anzeigepflichtigen Güter mitführen, ohne Formalitäten nach Dänemark einreisen bzw. hierzu den grünen Ausgang am Flughafen oder Hafenterminal benutzen.
Dennoch gilt: Werden Barmittel, Wertpapiere, Sparbücher, Edelmetalle oder Edelsteine, deren Wert 10.000 Euro übersteigt, aus Deutschland nach Dänemark mitgebracht, müssen diese auf Nachfrage gegenüber einem Zollbeamten mündlich angemeldet werden.
Wahrheitspflicht bei Nachfragen
Wer bei der Ein- oder Ausreise von einem Zollbeamten zu mitgeführten Barmitteln befragt wird, ist dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß Auskunft zu Gesamtwert, Herkunft und Verwendungszweck der Geldmittel bzw. Wertgegenstände zu geben. Diese Verpflichtung gilt dann, wenn der Wert der mitgeführten Zahlungsmittel 10.000 Euro übersteigt. Wer wahrheitswidrig antwortet, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße rechnen.
Für besonders beliebte Ein- und Ausfuhrgüter gelten oft zusätzliche mengenmäßige Beschränkungen. Sofern Waren persönlich mitgeführt werden und für den eigenen Bedarf gedacht sind, dürfen sie innerhalb der vorgegebenen Richtmengen abgabefrei transportiert werden.
Wird die Richtmenge allerdings überschritten, kann von den Zollbeamten eine kostenpflichtige gewerbliche Ein- bzw. Ausfuhr angenommen werden. Zwar kann dann bei einigen Produkten der Gegenbeweis eines privaten Transports geführt werden, jedoch ist dies bei einigen Gütern nicht möglich. Entsprechend ratsam ist es, sich an die vorgegebenen Freimengen zu halten.
Wir zeigen, welche Richtmengen bei Dänemarkreisen für die beliebtesten Ein- und Ausfuhrgüter gelten.
Dänische Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und Pflanzen
Auf üblichem Wege in Deutschland erworbene und versteuert Lebensmittel, Pflanzen und Genussmittel (das sind z.B. alle in einem Supermarkt gekauften Waren), können unproblematisch nach Dänemark eingeführt werden.
Hiervon ausgenommen sind allerdings Fleisch und Fleischprodukte von Reptilien und Meeressäugetieren ( z.B. Robben, Walrossen, Krokodilen, Walen und Schlangen). Die Einfuhr dieser Produkte nach Dänemark ist verboten!
Dänische Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol
Auch Alkohol und Tabakwaren können von EU-Bürgern nach Dänemark eingeführt werden. Prinzipiell sind hierfür keine mengenmäßigen Obergrenzen festgelegt. Vielmehr kommt es darauf an, ob das Gesamtbild der mitgebrachten Güter als für den Eigenbedarf ausgelegt zu bewerten ist. Ist das nicht der Fall, muss ein (kostenpflichtiger) gewerblicher Transport angenommen werden.
Geschenke als Eigenbedarf?
Mitbringsel für dänische Freunde und Bekannte werden von den Zollbeamten nicht als Eigenbedarf anerkannt. Theoretisch müssen Geschenke darum bei der Einreise angegeben und verzollt werden
Als Richtwerte für eine zollfreie und für den eigenen Bedarf angemessene Einfuhr von Tabak und Alkohol können etwa folgende Mengen dieser Produkte pro Person angesehen werden:
- 800 Zigaretten oder
- 400 Zigarillos oder
- 200 Zigarren oder
- 1 kg Rauchtabak
oder
- 10 Liter Spirituosen oder
- 10 Liter Alkopops oder
- 20 Liter alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse (wie Sherry, Portwein und Marsala) oder
- 60 Liter Schaumwein oder
- 110 Liter Bier
Dänische Einfuhrbestimmungen für Geld / Devisen
Bargeld und andere Zahlungsmittel können ohne vorherige Anmeldung oder Wertbegrenzung aus Deutschland aus- und nach Dänemark eingeführt werden. Bei der Mitnahme von Zahlungsmitteln und Bargeld ist ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro allerdings eine allgemeine Anzeigepflicht auf Nachfrage zu beachten.
Werden Sie also von einem Zollbeamten nach dem Wert aller mitgeführten Geldmittel, ihrer Herkunft und dem Verwendungszweck gefragt, müssen hierzu mündlich wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden.
- Bargeld (also Banknoten und Münzen)
- Sparbücher
- Schecks
- Reieseschecks
- Aktien
- Rohe oder geschliffene Edelmetalle und Edelsteine (z.B. Platin, Gold, Silber, Diamanten, Rubine, Saphire oder Smaragde)
Schmuck und andere aus Edelmetallen bzw. Edelsteinen hergestellte Waren gelten nicht als Geldmittel und sind von der Anzeigepflicht nicht umfasst.
Dänische Einfuhrbestimmungen für Medikamente
Medikamente dürfen in kleinen und der Reisedauer angemessenen Mengen für den persönlichen Bedarf nach Dänemark mitgenommen werden.
Dänische Einfuhrbestimmungen für Haustiere
Haustiere dürfen ihre Besitzer problemlos auch nach Dänemark begleiten.
Hunde, Katzen und Frettchen etc. müssen hierzu jedoch:
- mit einem Mikrochip oder einer lesbaren Tätowierung gekennzeichnet sein
- spätestens 21 Tage vor Reiseantritt gegen Tollwut geimpft worden sein und
- über einen (zweisprachigen) Heimtierausweis verfügen
Ausnahmen hiervon gelten allein für Reisen auf die Faröer oder nach Grönland. Hier ist auch eine vorrübergehende Mitnahme von Haustieren nicht gestattet.
Dänische Einfuhrbestimmungen für Feuerwerkskörper und Waffen
Das dänische Waffenrecht ist strenger als das Deutsche. Generell ist die Einfuhr von Waffen aus Deutschland darum nicht ohne vorherige Genehmigung der dänischen Polizei oder des dänischen Justizministerium erlaubt. Jedoch können EU-Bürger, die im Besitz eines europäischen Waffenpasses sind, Schusswaffen und Munition ohne vorherige Genehmigung einführen, sofern:
- Der Reisende eine Einladung zur Jagd oder zu einem Schießwettbewerb vorweisen kann und
- einen Waffenschein für die mitgeführte Waffe besitzt und ihr Besitz weder in Deutschland noch in Dänemark verboten ist.
Darüber hinaus ist die Einfuhr sämtlicher Feuerwerks- und Knallkörper nach Dänemark verboten!
Rückkehr aus Dänemark: die Ausfuhrbestimmungen
Auch bei der Rückreise aus Dänemark dürfen Waren des eigenen Bedarfs prinzipiell nach Deutschland eingeführt werden. Auch hier sind allerdings Richtmengen und Besonderheiten für einige Waren zu beachten.
Ausfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol
Bei der Rückreise aus Dänemark dürfen Alkohol und Tabakwaren nur in begrenzter Menge kostenfrei nach Deutschland eingeführt werden.
- 800 Zigaretten oder
- 400 Zigarillos oder
- 200 Zigarren oder
- 1 kg Rauchtabak
und
- 10 Liter Spirituosen oder
- 10 Liter Alkopops oder
- 20 Liter alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse (wie Sherry, Portwein und Marsala) oder
- 60 Liter Schaumwein oder
- 110 Liter Bier
Ausfuhrbestimmungen für Medikamente
In Dänemark erworbene Medikamente dürfen aus-, allerdings nur in begrenzter Menge und zum persönlichen Bedarf nach Deutschland eingeführt werden. Zulässig ist dabei eine für höchstens drei Monate ausreichende Menge pro Arzneimittel und Person.
Exotische Souvenirs aus Dänemark
Auch Waren und Souvenirs dürfen selbstverständlich aus Dänemark aus- und nach Deutschland eingeführt werden. Zu beachten sind dabei jedoch in jedem Falle Tierschutzvorschriften und Regelungen zum Schutz nationaler Kulturgüter.
Vom Aussterben bedrohte Tiere sowie aus ihnen hergestellte Produkte dürfen niemals aus Dänemark aus- und nach Deutschland eingeführt werden.
Für alte und antike Gegenständen hingegen gilt, dass diese ohne Genehmigung aus Dänemark ausgeführt werden dürfen, sofern sie
- nicht im Denkmalregister eigetragen sind
- nicht Teil öffentlicher Sammlungen sind und
- nicht zum Inventar von Kirchen, Bibliotheken oder Museen gehören
Im Zweifelsfall sollten sich Reisende jedoch an die dänische Zoll- und Steuerbehörde wenden.
Ausfuhrbestimmungen für elektronische Waren und Textilien
Elektronische Waren und Textilien, die für private Zwecke gedacht sind, können ohne Einschränkungen aus Dänemark nach Deutschland mitgebracht werden. Eine Richtmenge ist hierfür nicht zu vorgesehen.
Ausfuhrbestimmungen für Geld
Auch Zahlungsmittel und Bargeld können ohne vorherige Anmeldung oder Beschränkung aus Dänemark ausgeführt werden. Auch bei der Ausfuhr muss jedoch die Verpflichtung, ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro auf Nachfrage Auskunft über Herkunft und Verwendungszweck der Geldmittel zu geben, beachtet werden.
Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel
Lebensmittel aus Dänemark dürfen zu privaten Zwecken fast ohne Einschränkungen mit nach Deutschland genommen werden. Sondervorschriften gelten nur für wenige Lebensmittel:
- Speisepilze dürfen bis zu einer Menge von 2 kg eingeführt werden.
- Kartoffeln dürfen gar nicht nach Deutschland eingeführt werden.
- Kaviar vom Stör darf nur bis zu einer Freimenge von 125 Gramm je Person mitgeführt werden.
Ausfuhrbestimmungen für Waffen, Munition und Feuerwerkskörper
Waffen, Munition und Feuerwerkskörper dürfen nur unter strengen Auflagen aus Dänemark aus- und nach Deutschland eingeführt werden.
Personen, die über eine deutsche Waffenerwerbs- und Besitzerlaubnis (z.B. Waffenbesitzkarte) verfügen, dürfen Waffen und dazugehörige Munition prinzipiell nach Deutschland einführen. Allerdings ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit der dänischen Polizei oder dem Justizministerium ratsam.
Obwohl die Einfuhr von Feuerwerkskörpern nach Dänemark verboten ist, können in Dänemark gekaufte Knall- und Feuerwerkskörper von Personen über 12 Jahren nach Deutschland mitgenommen werden.
Diese sind bei der Einreise jedoch zwingend beim deutschen Zoll anzumelden. Weiterhin ist auch nur die Mitnahme von in Deutschland zulässigen Feuerwerkskörpern gestattet. Weitere Informationen dazu, welche Feuerwerkskörper in Deutschland zulässig sind, finden sich beim deutschen Zoll.
Ausfuhrbestimmungen für jugendgefährdende Medien und Schriften sowie für verfassungswidrige Schriften
Zum Schutz nicht zuletzt der Jugend ist es verboten, jugendgefährdende Medien und Schriften aus Dänemark nach Deutschland einzuführen.
Ebenso ist es verboten, verfassungswidrige Schriften, welche sich gegen die verfassungsmäßige, demokratische Grundordnung Deutschlands richten, mitzuführen.
Bestellungen und Post aus und nach Dänemark
Grundsätzlich ist der Warenverkehr innerhalb der EU frei. Auch per Post versendete Waren stellen hierbei keine Ausnahme dar. Dennoch sind aber in bestimmten Fällen besondere Formalitäten zu beachten oder Steuerabgaben zu zahlen.
Waren nach Dänemark versenden
Privatpersonen können Postsendungen ohne weitere Zollformalitäten nach Dänemark versenden. Befindet sich allerdings Alkohol oder andere Genussmittel in einem nach Dänemark versendeten Paket, kann die Postsendung für den dänischen Empfänger steuer- und zollpflichtig werden, wenn die Menge der Genussmittel die für den privaten Gebrauch übliche Menge überschreitet.
Waren aus Dänemark bestellen oder als Geschenk erhalten
Wie schon erklärt, gilt der freie Warenverkehr innerhalb der EU auch für per Post versendete Güter. Besonderen Zollvorschriften sind daher grundsätzlich nicht zu beachten.
Besonderheiten gelten allerdings für:
Medikamente
Medikamente dürfen nur bei solchen Versandapotheken in einem EU-Mitgliedstaat bestellt werden, die dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards anwenden. Generell ist das in Dänemark nicht der Fall. Dementsprechend können Medikamente nur bei solchen Apotheken in Dänemark bestellt werden, die über eine Versandhandelserlaubnis nach § 11a Apothekengesetz verfügen. Die meisten Apotheken, auf die dies zutrifft, sind im Versandapothekenregister des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation aufgeführt.
Medikamente, die von Privatpersonen legal in Dänemark erworben wurden, dürfen jedoch in kleinen Mengen nach Deutschland versendet werden.
Genussmittel
Werden Genussmittel wie Alkohol, Kaffee, kaffeehaltige Waren oder Tabak von einer Privatperson aus Dänemark als Geschenk nach Deutschland versendet, gelten die Waren als „gewerblich“ bezogen! Aufgrund des gewerblichen Bezugs ist auf die Waren – Wein ausgenommen – vom Empfänger Verbrauchsteuer zu entrichten.
Üblicherweise übernimmt die Deutsche Post die steuerliche Abfertigung und stellt die Abgaben später in Rechnung. Möglich ist jedoch auch, dass Sendungen, die Genussmittel enthalten, aussortiert werden. Diese Sendungen müssen dann beim örtlich zuständigen Zollamt abgeholt werden. In jedem Fall sind fällige Gebühren jedoch vom Empfänger in Deutschland zu entrichten.
Verbrauchersteuerpflichtig sind zwar auch Genussmittel, die von einem gewerblichen Versandhändler aus Dänemark bezogen werden, bei einer gewerblichen Bestellung kümmert sich jedoch üblicherweise der Verkäufer um die Zahlung der Verbrauchsteuer.
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Kontakt
Bei offenen Fragen zu Zoll- sowie sonstigen Ein- und Ausreisebestimmungen können Sie sich an den deutschen sowie an den dänischen Zoll oder die Königlich dänische Botschaft wenden.
Deutscher Zoll
- Telefon: 0351 44834-510
- E-Mail: info.privat@zoll.de
- Telefax: 0351 44834-590
- Postadresse: Postfach 10 07 61, 01077 Dresden
Dänische Zoll- und Finanzbehörde – Skat
- Telefon: 0045 7222 1818
Dänische Botschaft
- Telefon: 030 5050 2000
- E-Mail: beramb@um.dktyskland.um.dk
- Web: http://tyskland.um.dk
- Postadresse: Rauchstr. 1D, 10787 Berlin
Weitere Dänemark Ratgeber:
Haftungsausschluss:
Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.
Guten Tag
Mein Sohn (Schweizer Pass) ist mit einer Dänin (Dänischer Pass) verheiratet. Sie wohnen
momentan im Wallis (Schweiz) und möchten zusammen mit ihren Kindern 3 1/2 und 1 1/2 Jahre
alt Ende 2018 für ca. 5 Jahre nach Dänemark übersiedeln. Gleichzeitig möchten Sie ihre zwei Autos
( beide mehr als 6 Monate alt und mit mehr als 6000 gefahrenen km) mitnehmen.
Habe in den Zollbestimmungen gelesen, dass EU-Bürger ihr Auto, dass mehr als 6 Monate alt ist
und mehr als 6000 km auf dem Tacho aufweist ohne MwSt. und ohne Zollgebühren einführen
können. Ist dies korrekt? Wird die Dänische Frau meines Sohnes in diesem Fall auch als
EU-Bürgerin angesehen? Gilt also diese Regel auch für sie? Wenn nicht, wieviel prozentual
vom Listenpreis müssten bei der Einfuhr total für MwSt. Und Zoll bezahlt werden?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Voraus. Mit freundlichen Grüssen.
Dr.med.dent. René Lehner, Brückenmattenstr. 23, CH-3952 Susten 0041 (0)79 629 55 19
Guten Tag Herr Lehner,
die Frau Ihres Sohnes ist EU-Bürgerin, da Dänemark zur EU gehört, Ihr Sohn allerdings ist kein EU-Bürger, die Schweiz gehört nicht zur EU. Die Zollgebühren richten sich allerdings nicht nach dem Pass des Übersiedlers, sondern nach dem Land, aus dem das Auto nach Dänemark kommt. Allerdings entfallen bei einem Umzug die 10% Zoll und 25% Mehrwertsteuer, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Das bedeutet, dass falls diese Kriterien erfüllt sind/werden, Ihr Sohn und seine Frau keine Steuern oder Zoll auf die Fahrzeuge bezahlen müssen.
Allerdings muss eine Zulassungssteuer entrichtet werden, wenn die Autos ein dänisches Nummernschild bekommen sollen und in Dänemark registriert werden sollen. Da Ihr Sohn und Familie in Dänemark leben wollen, ist dies Pflicht, da in Dänemark lebende Personen nicht mit einem ausländischen Kennzeichen fahren dürfen.
Dazu muss das Fahrzeug bei der Finanzbehörde SKAT angemeldet werden und durch eine Zulassungsprüfung. Alle Informationen dazu finden Sie hier: Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen und hier: Einfuhr von Fahrzeugen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Unser Sohn feiert mit ca 50 Personen und macht ein Käseapero . Wieviel Kilo kann ich von der CH mitnehmen?
Hallo Ursula,
inzwischen kann man ohne Probleme Käse aus der Schweiz mitbringen. Beachten Sie nur, dass es Mengen für den persönlichen Bedarf sein sollten und dass Sie ab einem Wert von 3,250 dänische Kronen aller Mitbringsel Abgaben zahlen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Guten Tag, ich möchte eine Heizung in Dänemark kaufen für 4000 Euro. Wenn ich diese nach Deutschland einführe, was muss ich an Zoll zahlen?
Hallo Silke,
da Dänemark seit 1973 Teil der EU ist, sollten keine Zollgebühren anfallen. Es gibt lediglich Freigrenzen für Alkohol etc.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Darf ich Brennholz nach Dänemark Einführen?
Hallo Dennis,
ich konnte nichts herausfinden, was dagegensprechen würde.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.