Gardasee, Venedig oder Sizilien – Italien gehört traditionell zu den beliebtesten Reisezielen der Deutschen. Da Italien Mitglied der Europäischen Union ist, dürfen Reisende dabei auch Waren prinzipiell frei und ohne Zollgebühren oder Formalitäten mit sich führen. Allerdings erlaubt es das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU dabei nicht, alle Waren in unbegrenzten Mengen frei nach Italien ein- oder auszuführen. Vielmehr müssen auch bei Reisen innerhalb der EU Mengengrenzen für die Ein- und Ausfuhr bestimmte Waren beachtet werden. Welche beliebten Ein- und Ausfuhrgüter von besonderen Reglementierungen betroffen sind, zeigen wir hier.
Einreise nach Italien: Die Einfuhrbestimmungen
Obwohl der Warenverkehr hier grundsätzlich frei ist, müssen auch bei Reisen innerhalb der EU-Staaten einige Zollvorschriften und Richtmengen bei der Ein- und Ausfuhr von Gütern beachtet werden.
Insbesondere bedeutet das:
- Die Ein- und Ausfuhr größerer Bargeldmengen ist anmeldepflichtig.
- Nicht alle in einem EU-Ländern frei verkäuflich Waren dürfen auch in ein anderes EU-Land eingeführt werden.
- Waren dürfen grundsätzlich immer dann zollfrei nach bzw. aus Italien ein- oder ausgeführt werden, wenn sie dem persönlichen Bedarf zuzurechnen sind. Für einige Ein- und Ausfuhrgüter gelten jedoch zusätzlich spezielle Mengenbegrenzungen.
Roter oder grüner Ausgang?
Das Recht auf Freizügigkeit erlaubt es Bürgern der EU, sich ohne weitere Formalitäten zwischen den Mitgliedsstaaten zu bewegen. Grenzkontrollen kommen bei der Ein- und Ausreise darum seltener vor. Das ist nicht zuletzt auch darum der Fall, weil Güter des persönlichen Bedarfs ohnehin frei zwischen den EU-Staaten transportiert werden dürfen.
Für einige beliebte, unten aufgeführte Ein- und Ausfuhrgüter sind jedoch besondere Mengenbegrenzungen vorgesehen. Diese müssen selbstverständlich auch von EU-Bürgern eingehalten werden.
Reisende, die sich an die vorgegebenen Mengengrenzen halten und keine anmeldepflichtigen Güter mitführen, können jedoch den grünen Ausgang am Flughafen benutzen, um nach Italien einzureisen.
Personen, die erlaubnis- bzw. anmeldepflichtige Güter mitführen oder Waren gewerblich nach Italien einführen, müssen hingegen den roten Ausgang benutzen.
Italienische Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und Pflanzen
Auf üblichem Wege in Deutschland erworbene und versteuert Lebensmittel, Pflanzen oder aus Pflanzen hergestellte Erzeugnisse können abgabefrei nach Italien eingeführt werden, sofern sie dem persönlichen Bedarf zuzuordnen sind. Auch eine Mitnahme als Geschenk für Freunde oder Familie in Italien ist gestattet. Allein für den gewerblichen Transport können andere Regelungen gelten.
Italienische Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol
Alkohol und Tabakwaren, die dem eigenen Bedarf des Reisenden gewidmet sind, können von EU-Bürgern nach Italien mitgenommen werden. Prinzipiell ist hierbei keine Mengenobergrenze festgelegt. Zollgebühren werden allerdings dann erhoben, wenn das Gesamtbild der mitgebrachten Waren als nicht auf den Eigenbedarf ausgerichtet zu bewerten ist.
Werden folgende Mengen pro Person jedoch nicht überschritten, kann eine zollfreie Mitnahme zum eigenen Verbrauch bzw. Genuss angenommen werden:
- 800 Zigaretten oder
- 400 Zigarillos oder
- 200 Zigarren oder
- 1 kg Rauchtabak
und
- 10 Liter Spirituosen oder
- 10 Liter Alkopops oder
- 20 Liter alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse (wie Sherry, Portwein und Marsala) oder
- 60 Liter Schaumwein oder
- 110 Liter Bier
Italienische Einfuhrbestimmungen für Geld / Devisen
Bargeld und Schecks können grundsätzlich frei nach Italien ein- und wieder ausgeführt werden. Werden jedoch Zahlungsmittel mit einem Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro mitgenommen, müssen die Geldmittel beim Grenzübertritt auf Anfrage deklariert werden. Diese Anmeldung ist kostenfrei und erfordert lediglich Angaben zu Herkunft, Verwendungszweck und Eigentümer der Zahlungsmittel.
Italienische Einfuhrbestimmungen für Medikamente
Arzneimittel des persönlichen Bedarfs dürfen von Reisenden nach Italien zollfrei eingeführt werden. Allerdings sollten Medikamente stets nur in einer der Reisedauer angepassten Menge mitgenommen werden.
Italienische Einfuhrbestimmungen für Haustiere
Haustiere können ihre Besitzer auf Reisen innerhalb der EU ohne weitere tierärztliche Überprüfung begleiten.
Hierfür müssen lediglich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
- Es muss einen EU-Heimtierausweis besitzen oder über ein tierärztliches Zeugnis verfügen, aus dem sich ergibt, dass eine gültige Tollwutimpfung vorliegt.
Italienische Einfuhrbestimmungen für Waffen
Reisende aus Deutschland, die die Mitnahme einer Waffe und entsprechender Munition beabsichtigen, können sich hierzu von ihrer waffenrechtlich zuständigen Verwaltungsbehörde einen Europäischen Feuerwaffenpass ausstellen lassen.
Mit diesem ist die Mitnahme einer Waffe in einen anderen EU-Mitgliedsstaat möglich, sofern die betreffende Waffe auch im Reiseland waffenrechtlich zugelassen ist. Empfehlenswert ist es jedoch auch für Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses, sich vor Reiseantritt beim italienischen Zoll über aktuelle waffenrechtliche Regelungen sowie die Zulässigkeit der zu transportierenden Waffe zu informieren.
„Mitnahme“ ist nicht gleich „Verbringen“
„Mitgenommen“ wird eine Waffe dann, wenn im Reiseland nicht die Aufgabe des Besitzes beabsichtigt wird. Inhabern einer Waffenbesitzerlaubnis und des Europäischen Feuerwaffenpasses ist die Waffenmitnahme prinzipiell möglich. Soll die Waffe im Reiseland hingegen den Besitzer wechseln (etwa durch Verkaufen oder Verschenken), ist von einem „Verbringen“ der Waffe die Rede. Für Letzteres ist immer eine Erlaubnis der Zoll- oder Polizeibehörden erforderlich!
Rückkehr aus Italien: Die Ausfuhrbestimmungen
Auch bei der Rückreise aus Italien können Urlauber Güter des persönlichen Bedarfs nach Deutschland mitbringen. Mengenbegrenzungen sind hier nicht vorgesehen. Nur für bestimmte Waren gelten spezielle Richtmengen und zollrechtliche Besonderheiten.
Ausfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol
Bei der Rückreise aus Italien dürfen Alkohol und Tabak in dem persönlichen Bedarf entsprechenden Mengen kostenfrei nach Deutschland mitgebracht werden.
Als für den persönlichen Bedarf angemessen angesehen werden dabei maximal:
- 800 Zigaretten oder
- 400 Zigarillos oder
- 200 Zigarren oder
- 1 kg Rauchtabak
und
- 10 Liter Spirituosen oder
- 20 Liter alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder
- 60 Liter Schaumwein oder
- 110 Liter Bier oder
- 10 Liter Alkopops
Ausfuhrbestimmungen für Medikamente
Bei der Rückreise aus Italien dürfen Medikamente des eigenen Bedarfs in begrenzter Menge nach Deutschland eingeführt werden. Pro Arzneimittel und Person zulässig ist dabei eine für maximal drei Monate ausreichende Menge.
Gefälschte Medikamente sind von der Mitnahme selbstverständlich ausgeschlossen. Diese dürfen nicht nach Deutschland verbracht werden.
Exotische Souvenirs aus Italien
Geschenke und Souvenirs dürfen aus Italien aus- und ohne weitere Formalitäten nach Deutschland eingeführt werden. Zu beachten ist dabei jedoch immer das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES). Dieses verbietet es, vom Aussterben bedrohte Tiere oder Pflanzen sowie aus ihnen hergestellte Produkte aus Italien aus- und nach Deutschland einzuführen.
Ausfuhrbestimmungen für elektronische Waren und Textilien
Für private Zwecke bestimmte Textilien und elektronische Geräte können ohne Einschränkungen und Zollformalitäten aus Italien nach Deutschland mitgebracht werden. Höchstmengen sind auch hierbei nicht vorgesehen.
Ausfuhrbestimmungen für Geld
Zahlungsmittel und Bargeld können ohne vorherige Anmeldung aus Italien ausgeführt und nach Deutschland mitgebracht werden. Übersteigt der Wert der mitgeführten Bar- und gleichgestellten Zahlungsmittel 10.000 Euro, müssen diese den Zollbeamten bei der Einreise nach Deutschland auf Nachfrage jedoch mündlich angezeigt werden. Wer hier wahrheitswidrige Angaben macht, kann mit einem Bußgeld bestraft werden.
Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel
Lebensmittel zum eigenen Verbrauch dürfen aus Italien fast ohne Einschränkungen nach Deutschland mitgebracht werden.
Sondervorschriften gelten nur für einzelne Lebensmittel:
- Es dürfen maximal 2 kg Speisepilze aus Italien mitgebracht werden.
- Kartoffeln dürfen gar nicht nach Deutschland eingeführt werden.
- Es dürfen maximal 125 Gramm Kaviar vom Stör pro Person mitgebracht werden.
Ausfuhrbestimmungen für Waffen, Munition und Feuerwerkskörper
Wer in Deutschland zum Besitz von Waffen und Munition berechtigt ist, kann sich vor seiner Reise nach Italien einen Europäischen Feuerwaffenpass von der waffenrechtlich zuständigen Verwaltungsbehörde ausstellen lassen. Mit diesem ist die Mitnahme von Waffen und Munition (sofern im Reiseland waffenrechtlich zulässig) innerhalb der EU möglich.
Inhaber einer deutschen Waffenerwerbs- und Besitzerlaubnissen (z.B. Waffenbesitzkarte) benötigen hingegen keine weiteren Dokumente.
In Italien frei verkäufliche Feuerwerkskörper können von Personen über 12 Jahren prinzipiell nach Deutschland mitgebracht werden. Das gilt zumindest dann, wenn es sich um Feuerwerkskörper handelt, die auch in Deutschland zugelassen sind. Die Einfuhr muss dem deutschen Zoll jedoch zwingend angezeigt werden.
Weitere Informationen dazu, welche Feuerwerkskörper in Deutschland zulässig sind, finden sich beim deutschen Zoll.
Ausfuhrbestimmungen für jugendgefährdende Medien und Schriften sowie für verfassungswidrige Schriften
Die Mitnahme von jugendgefährdenden oder verfassungswidrigen Medien, Schriften und anderem Material aus Italien nach Deutschland ist verboten.
Bestellungen und Post aus und nach Italien
Der innerhalb der EU freie Warenverkehr umfasst auch per Post versendete Waren. Dennoch sind beim Postversand innerhalb der EU in einigen Fällen besondere Formalitäten zu beachten bzw. Steuer- oder Zollabgaben zu entrichten.
Waren nach Italien versenden
Privatpersonen können Postsendungen ohne weitere Zollformalitäten oder Ausfuhranmeldungen nach Italien versenden. Möglicherweise kann die Postsendung für den Empfänger in Italien steuer- und/oder zollpflichtig werden, sofern eventuell enthaltene Genussmittel die für den privaten Genuss üblichen Mengen überschreiten.
Sollen Geld oder anderen Wertgegenstände (Münzen, Schecks, Schmuck oder Banknoten) nach Italien versendet werden, müssen diese als speziell gekennzeichnete Wertsendung verschickt werden.
Waren aus Italien bestellen oder als Geschenk erhalten
Auch in diesem Falle erlaubt es die Freiheit des Warenverkehrs, Waren und Geschenke innerhalb der EU ohne weitere Zollformalitäten zu empfangen bzw. zu versenden.
Ausnahmen gelten jedoch für folgende Artikel:
Medikamente
Im EU-Ausland dürfen Medikamente nur dann bei Versand-Apotheken bestellt werden, wenn diese mit dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards anwenden. Generell ist das jedoch in Italien nicht der Fall.
Entsprechend dürfen Medikamente nur bei speziell autorisierten italienischen Apotheken bestellt werden. Diese müssen über eine Versandhandelserlaubnis nach § 11a Apothekengesetz verfügen. Versand-Apotheken, die dieses Erfordernis erfüllen, sind zumeist im Versandapothekenregister des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation aufgeführt.
Der Versand von legal in Italien gekauften Medikamenten durch Privatpersonen ist jedoch zulässig. Es dürfen jedoch nur kleine, dem gewöhnlichen Bedarf entsprechende Mengen nach Deutschland versendet werden.
Genussmittel
Genussmittel wie Alkohol, Kaffee, kaffeehaltige Waren oder Tabak, die von einer Privatperson aus Italien als Geschenk nach Deutschland versendet werden, gelten für den deutschen Zoll als „gewerblich bezogen“! Aufgrund des gewerblichen Bezugs ist auf die Genussmittel – Wein ausgenommen – Verbrauchssteuer vom Empfänger zu entrichten.
Üblicherweise übernimmt die Deutsche Post dabei die steuerliche Abfertigung und stellt dem Empfänger die Zollabgaben später in Rechnung. Gelegentlich kommt es jedoch auch vor, dass Sendungen, die Genussmittel enthalten, aussortiert werden. In diesem Falle muss die Sendung vom Empfänger beim örtlich zuständigen Zollamt abgeholt werden.
Selbstverständlich sind auch solche Genussmittel verbrauchersteuerpflichtig, die von einem gewerblichen Versandhändler aus Italien bezogen werden. Bei einer gewerblichen Bestellung kümmert sich üblicherweise jedoch der Verkäufer um die Zahlung der Verbrauchsteuer.
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Kontakt
Bei offenen Fragen zu Zoll- sowie sonstigen Ein- und Ausreisebestimmungen können Sie sich an den deutschen sowie an den italienischen Zoll oder die Botschaft Italiens in Deutschland wenden.
Deutscher Zoll
- Telefon: 0351 44834-510
- Telefax: 0351 44834-590
- E-Mail: info.privat@zoll.de
- Postadresse: Postfach 10 07 61, 01077 Dresden
Italienische Zollbehörde (Agenzia delle Dogane e dei Monopoli)
- Telefon: 0039 0687 7231 11
- E-Mail: dogane.roma1@agenziadogane.it
- Postadresse: Via Mario Carucci, 71, 00143 Roma
Italienische Botschaft
- Telefon: 030 254 400
- Telefax: 030 254 401 16
- E-Mail: segreteria.berlino@esteri.it
- Postadresse: Hiroshimastr. 1, 10785 Berlin
- Web: http://www.ambberlino.esteri.it/ambasciata_berlino/de/
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Haftungsausschluss:
Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.