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Bezahlen.net Ratgeber Zoll Zollbestimmungen Kroatien

Zollbestimmungen Kroatien: Wie sind die Einfuhrbestimmungen & Ausfuhrbestimmungen

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Kroatien ist Mitglied der Europäischen Union und für viele Deutsche ein beliebtes Reiseziel. Auch der Warenverkehr innerhalb der EU ist frei, sodass die meisten Güter zollfrei und ohne Formalitäten nach Kroatien mitgenommen werden können. Allerdings bedeutet das nicht, dass alle Waren in unbegrenzter Menge frei nach Kroatien ein- und ausgeführt werden dürfen. Schließlich sind auch innerhalb der EU für bestimmte Waren Mengengrenzen vorgesehen, die bei der Ein- und Ausfuhr einzuhalten sind. Welche beliebten Ein- und Ausfuhrgüter von diesen besonderen Vorschriften betroffen sind, zeigen wir hier.

Einreise nach Kroatien: die Einfuhrbestimmungen

Auch bei Reisen innerhalb der EU-Staaten müssen Reisende einige Einschränkungen und Richtmengen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren beachten.

Insbesondere bedeutet das:

  • Die Ein- und Ausfuhr größere Bargeldmengen ist anzumelden.
  • Nicht alle Waren, die in einem EU-Ländern frei verkäuflich sind, dürfen auch in ein anderes EU-Land eingeführt werden.
  • Waren dürfen abgabefrei nach bzw. aus Kroatien ein- bzw. ausgeführt werden, wenn sie dem persönlichen Bedarf zuzurechnen sind. Für einige beliebte Ein- und Ausfuhrgüter gelten außerdem spezielle Mengenbegrenzungen.

Roter oder grüner Ausgang?

Das Recht auf Freizügigkeit erlaubt es allen EU-Bürgern, sich ohne weitere Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedsstaaten zu bewegen. Es ist allerdings zu beachten, dass Kroatien kein Mitgliedstaat des Schengener Abkommens ist. Das bedeutet: der Wegfall der Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Gebiets greift hier nicht. Entsprechend müssen auch deutsche Reisende beim Grenzübertritt stets ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.

Zusätzlich müssen auch die unten aufgeführten Mengenbegrenzungen, die für die Einfuhr bestimmter Güter gelten, eingehalten werden. Reisende, die sich an diese Begrenzungen halten und keine anmeldepflichtigen Güter mitführen, können jedoch den grünen Ausgang am Flughafen benutzen und ohne weitere Formalitäten nach Kroatien einreisen.

Welchen ausgang am Zoll in Kroatien

Anzeigepflicht für Bargeld

Barmittel und Schecks können nach Kroatien mitgenommen werden. Übersteigt ihr Wert jedoch 10.000 Euro, müssen sie schriftlich beim kroatischen Zoll angemeldet werden.

Welche zusätzlichen Richtmengen bei Kroatienreisen für die beliebtesten Ein- und Ausfuhrgüter zu beachten sind, zeigen wir hier.

Kroatische Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und Pflanzen

Regulär in Deutschland erworbene und versteuerte Lebensmittel, Pflanzen und aus ihnen hergestellte Erzeugnisse können unproblematisch und abgabefrei nach Kroatien eingeführt werden, sofern sie zum persönlichen Verzehr bestimmt sind.

Kroatische Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol

Alkohol und Tabakwaren des eigenen Bedarfs können von EU-Bürgern nach Kroatien eingeführt werden. Auch hierbei sind prinzipiell keine mengenmäßigen Obergrenzen festgelegt. Ob Zollgebühren erhoben werden, hängt jedoch davon ab, ob das Gesamtbild der mitgebrachten Waren als auf den Eigenbedarf ausgelegt zu bewerten ist. Ist das nicht der Fall, sind die mitgebrachten Waren zu verzollen.

Aus diesem Grunde sind folgende Richtmengen festgelegt worden, bei deren Einhaltung eine zollfreie Mitnahme der Waren für den eigenen Bedarf angenommen wird:

  • 800 Zigaretten oder
  • 400 Zigarillos oder
  • 200 Zigarren oder
  • 1 kg Rauchtabak

oder

  • 10 Liter Spirituosen oder
  • 10 Liter Alkopops oder
  • 20 Liter alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse (wie Sherry, Portwein und Marsala) oder
  • 60 Liter Schaumwein oder
  • 110 Liter Bier

Kroatische Einfuhrbestimmungen für Geld / Devisen

Bargeld und Schecks können grundsätzlich unbegrenzt nach Kroatien ein- und wieder ausgeführt werden. Bei einem Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro müssen die Geldmittel jedoch schriftlich beim kroatischen Zoll angemeldet werden.

Kroatische Einfuhrbestimmungen für Medikamente

Arzneimittel zum persönlichen Gebrauch dürfen von Reisenden aus Deutschland aus- und nach Kroatien eingeführt werden. Allerdings sollten Medikamente nur in der Reisedauer entsprechenden Mengen mitgeführt werden.

Kroatische Einfuhrbestimmungen für Haustiere

Hunde, Katzen und Frettchen können ihre Besitzer ohne weitere tierärztliche Überprüfung nach Kroatien begleiten, sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Tier muss einen Mikrochip tragen.
  • Es muss einen Heimtierausweis oder ein tierärztliches Zeugnis besitzen, aus dem sich ergibt, dass eine gültige Tollwutimpfung vorliegt.

Kroatische Einfuhrbestimmungen für Waffen

Waffen nach Kroatien einführen

Die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen und dazugehöriger Munition ist möglich, sofern die Mitnahme beim kroatischen Zoll angemeldet worden ist. Ist diese erfolgt, erhalten Reisende für die Dauer ihres Aufenthalts eine Trageerlaubnis für die entsprechende Waffe von der kroatischen Grenzpolizei.

Zu beachten ist außerdem, dass auch Gegenstände, die zum Angriff auf Personen geeignet sein können, beim Grenzübertritt angemeldet werden müssen. Diese Anmeldepflicht betrifft unter anderem Pfeffersprays, Baseballschläger, Messer, Schlagringe und ähnliche Gegenstände.

Rückkehr aus Kroatien: die Ausfuhrbestimmungen

Auch bei der Rückreise aus Kroatien dürfen Waren des persönlichen Bedarfs nach Deutschland mitgebracht werden. Allerdings sind auch hier für einige Waren spezielle Richtmengen und Besonderheiten zu beachten.

Ausfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol

Bei der Rückreise aus Kroatien dürfen Alkohol und Tabak nur in begrenzter Menge kostenfrei nach Deutschland eingeführt werden.

Hierbei gelten folgende Mengengrenzen pro Person:

  • 300 Zigaretten oder
  • 400 Zigarillos oder
  • 200 Zigarren oder
  • 1 kg Rauchtabak

und

  • 10 Liter Spirituosen oder
  • 20 Liter alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% Alkoholgehalt
  • 60 Liter Schaumwein oder
  • 110 Liter Bier oder
  • 10 Liter Alkopops

Ausfuhrbestimmungen für Medikamente

Bei der Rückreise aus Kroatien dürfen Medikamente nur in begrenzter Menge und zum eigenen Bedarf nach Deutschland eingeführt werden. Zulässig ist dabei eine für maximal drei Monate ausreichende Menge pro Arzneimittel und Person.

Beachten Sie!

Hiervon ausgeschlossen sind gefälschte Medikamente. Diese dürfen nicht nach Deutschland verbracht werden.

Exotische Souvenirs aus Kroatien

Auch Geschenke und Souvenirs dürfen aus Kroatien aus- und nach Deutschland eingeführt werden. Zu beachten ist dabei jedoch in jedem Falle das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES). Entsprechend ist es nicht erlaubt, vom Aussterben bedrohte Tiere oder Pflanzen sowie aus ihnen hergestellte Produkte aus Kroatien aus- und nach Deutschland einzuführen.

Ausfuhrbestimmungen für elektronische Waren und Textilien

Für private Zwecke bestimmte elektronische Geräte oder Textilien können ohne Einschränkungen aus Kroatien nach Deutschland mitgebracht werden. Höchstmengen sind hierbei nicht vorgesehen.

Ausfuhrbestimmungen für Geld

Auch Zahlungsmittel und Bargeld können ohne vorherige Anmeldung aus Kroatien ausgeführt werden. Lediglich Geldmittel, deren Gesamtwert 10.000 Euro übersteigt, sind bei der Ausreise aus Kroatien sowie bei der Einreise nach Deutschland anzuzeigen.

Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel

Lebensmittel aus Kroatien dürfen fast ohne Einschränkungen nach Deutschland verbracht werden, sofern sie privaten Zwecken gewidmet sind.

Sondervorschriften gelten nur für wenige Lebensmittel:

  • Speisepilze dürfen bis zu einer Menge von 2 kg eingeführt werden.
  • Kartoffeln dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden.
  • Kaviar vom Stör darf nur bis zu einer Freimenge von 125 Gramm pro Person mitgeführt werden.

Ausfuhrbestimmungen für Waffen, Munition und Feuerwerkskörper

Für die Mitnahme von Waffen oder Munition nach Deutschland ist grundsätzlich ein Erlaubnisschein erforderlich. Deutsche Staatsangehörige können sich zu diesem Zwecke vor ihrer Reise einen Europäischen Feuerwaffenpass von ihrer waffenrechtlich zuständigen Verwaltungsbehörde ausstellen lassen.

Inhaber einer deutschen Waffenerwerbs- und Besitzerlaubnis (z.B. Waffenbesitzkarte) benötigen hingegen keine weiteren Dokumente.

Auch die Mitnahme von in Kroatien erworbenen Feuerwerkskörpern ist Personen über 12 Jahren prinzipiell erlaubt, sofern es sich um Feuerwerkskörper handelt, die auch in Deutschland zugelassen sind. Die Einfuhr muss jedoch zwingend beim deutschen Zoll angemeldet werden.

Weitere Informationen dazu, welche Feuerwerkskörper in Deutschland zulässig sind, finden sich beim deutschen Zoll.

Ausfuhrbestimmungen für jugendgefährdende Medien und Schriften sowie für verfassungswidrige Schriften

Die Mitnahme von jugendgefährdenden oder verfassungswidrigen Medien und Schriften aus Kroatien nach Deutschland ist verboten.

Bestellungen und Post aus und nach Kroatien

Der freie Warenverkehr innerhalb der EU umfasst grundsätzlich auch per Post versendete Waren. Allerdings sind auch beim Postversand in einigen Fällen besondere Formalitäten zu beachten oder Steuerabgaben zu entrichten.

Waren nach Kroatien versenden

Postsendungen von Privatpersonen können ohne weitere Zollformalitäten nach Kroatien versendet werden. Allerdings kann die Postsendung für den kroatischen Empfänger steuer- und/oder zollpflichtig werden, wenn enthaltene Genussmittel die für den privaten Gebrauch übliche Menge überschreiten.

Waren aus Kroatien bestellen oder als Geschenk erhalten

Wie schon erwähnt, gilt die Freiheit des Warenverkehrs innerhalb der EU auch für per Post versendete Güter. Spezielle Zollformalitäten sind daher grundsätzlich nicht zu beachten.

Ausnahmen gelten jedoch für:

Medikamente

ausfuhr-medikamente-kroatien

Medikamente dürfen im EU-Ausland nur bei solchen Versand-Apotheken bestellt werden, die dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards anwenden. Generell ist das aber in Kroatien nicht der Fall.

Dementsprechend dürfen Medikamente nur bei solchen kroatischen Apotheken bestellt werden, die über eine Versandhandelserlaubnis nach § 11a Apothekengesetz verfügen. Versand-Apotheken, auf die dies zutrifft, sind zumeist im Versandapothekenregister des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation aufgeführt.

Medikamente, die von Privatpersonen legal in Kroatien gekauft wurden, dürfen jedoch in kleinen Mengen nach Deutschland versendet werden.

Genussmittel

Versendet eine Privatperson Genussmittel wie Alkohol, Kaffee, kaffeehaltige Waren oder Tabak aus Kroatien als Geschenk nach Deutschland, gelten die Waren für den deutschen Zoll als gewerblich bezogen! Aufgrund dieses gewerblichen Bezugs ist auf die Genussmittel – Wein ausgenommen – vom Empfänger Verbrauchsteuer zu entrichten.

Die Deutsche Post übernimmt dabei üblicherweise die steuerliche Abfertigung und stellt dem Empfänger die Zollabgaben später in Rechnung. Möglich ist es allerdings auch, dass Sendungen, die Genussmittel enthalten, aussortiert werden und vom Empfänger beim örtlich zuständigen Zollamt abgeholt werden müssen.

Beachten Sie!

Zusätzlich sind auch solche Genussmittel verbrauchersteuerpflichtig, die von einem gewerblichen Versandhändler aus Kroatien bezogen werden. Bei einer gewerblichen Bestellung ist es jedoch Sache des Verkäufers, sich um die Zahlung der Verbrauchsteuer zu kümmern.

Zollrechner

Berechnen Sie Ihre voraussichtlichen Zollabgaben, um nicht überrascht zu werden!

Berechnen Leeren

Einfuhrbetrag: 0,00€


Zollgebühren: 0,00€

+ Einfuhrumsatzsteuer: 0,00€

= Einfuhrkosten: 0,00€


Gesamtbetrag: 0,00€

Haftungsauschluss: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und bieten keine rechtlich verlässliche Grundlage. Bitte informieren Sie sich direkt beim Zoll.

Kontakt

Bei offenen Fragen zu Zoll- sowie sonstigen Ein- und Ausreisebestimmungen können Sie sich an den deutschen sowie an den kroatischen Zoll oder die Botschaft der Republik Kroatien in Deutschland wenden.

Deutscher Zoll

  • Telefon: 0351 44834-510
  • Telefax: 0351 44834-590
  • E-Mail: info.privat@zoll.de
  • Postadresse: Postfach 10 07 61, 01077 Dresden

Botschaft der Republik Kroatien

  • Telefon: 030 2191 5514
  • Telefax: 030 2362 8965
  • E-Mail: berlin@mvpei.hr
  • Postadresse: Ahornstrasse 4, 10787 Berlin
  • Web: http://de.mfa.hr/de

Kroatische Zollbehörde (Ministarstvo financija, Carinska uprava)

  • Telefon: 01 6211 300, 0800 1222
  • Telefax: 01 6211-011, 01 6211-012
  • E-Mail: ured-ravnatelja@carina.hr
  • Postadresse: Aleksandera von Humboldta 4a, 10 000 Zagreb

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Haftungsausschluss:

Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.

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