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Zollbestimmungen Marokko: Wie sind die Einfuhrbestimmungen & Ausfuhrbestimmungen

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Wer seine Ferien im Königreich Marokko verbringen möchte, hat bereits bei der Einreise einige Zollvorschriften zu beachten. Und auch bei der Rückkehr aus dem Land im Nordwesten Afrikas oder beim Postversand von Waren müssen einige Vorschriften und Mengengrenzen beachtet werden. Wir zeigen darum, welche Freimengen für Einfuhr, Ausfuhr sowie Postsendungen von Waren aus bzw. nach Marokko gelten.

Einreise nach Marokko: Die Einfuhrbestimmungen

Bei der Einreise nach Marokko dürfen bestimmte Güter nicht in unbegrenzter Menge mitgeführt werden oder müssen kostenpflichtig verzollt werden. Für die meisten besonders beliebten Einfuhrgüter sind jedoch Freimengen vorgesehen, die kostenfrei eingeführt werden dürfen.

Roter oder grüner Ausgang?

Wer nach Marokko einreist, wird bereits am Flughafen mit einem roten und einen grünen Ausgang konfrontiert.

Wie in den meisten anderen Ländern auch, bedeuten diese:

  • Den roten Ausgang muss benutzen, wer Waren mitführt, die zoll- oder genehmigungspflichtig sind.
  • Den grünen Ausgang darf benutzen, wer ausschließlich zoll- und genehmigungsfreie Waren innerhalb der entsprechenden Freigrenzen mitführt.

Prinzipiell darf dabei den grünen Ausgang benutzen, wer:

  • lediglich Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Kleidung, Schuhe, Schmuck, Toilettenartikel etc.) mitführt und
  • die unten aufgeführten Waren nur innerhalb der vorgegebenen Mengengrenzen transportiert

Wie Sie entscheiden, welchen Ausgang Sie am Zoll nehmen sollen.

Marokkanische Einfuhrbestimmungen für Geld

Die Landeswährung Dirham darf von Touristen nicht nach Marokko eingeführt werden. Kleinere Beträge von maximal 1.000 Dirham (ca. 90€) werden jedoch toleriert.

Die Einfuhr von Fremdwährungen ist gestattet, muss ab einem Wert von 100.000 Dirham (ca. 9.052€) jedoch deklariert werden.

Marokkanische Einfuhrbestimmungen für technische Geräte

Bei technischen Geräten ist eine Einfuhr nach Marokko erschwert.

Technische Gegenstände sowie Campingausrüstung dürfen nur begrenzt nach Marokko eingeführt werden. Zollfrei mitgenommen werden dürfen jedoch:

  • eine Kamera mit Filmen
  • eine Videokamera mit Leerkassetten oder Speicherkarte
  • ein tragbarer Fernseher (muss jedoch deklariert werden)
  • ein Radio
  • ein tragbares Musikinstrument
  • ein Fernglas sowie
  • Sportausrüstung und kleine Campingartikel

Achtung!

Funkgeräte aller Art dürfen nicht nach Marokko eingeführt werden.

Marokkanische Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel

Volljährige Reisende dürfen zum eigenen Verbrauch bestimmte Lebensmittel nach Marokko einführen. Kaffee und Tee dürfen allerdings nur in geringen Mengen (als Reiseproviant bis zum Erreichen des Reiseziels) mitgeführt werden.

Marokkanische Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol

Reisende ab 21 Jahren dürfen pro Person

  • 200 Zigaretten oder 200 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 400 Gramm Rauchtabak, sowie
  • einen Liter Spirituosen und einen Liter Wein

nach Marokko einführen.

Marokkanische Einfuhrbestimmungen für Medikamente

Medikamente dürfen nur in kleinen, der Reisedauer angepassten Mengen und für den persönlichen Bedarf mitgeführt werden. Die Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente ist hingegen nur mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und einer Kopie des Rezepts möglich.

Marokkanische Einfuhrbestimmungen für Haustiere

Haustiere müssen gewisse Voraussetzungen mitbringen, bevor sie einreisen dürfen.

Hunde und Katzen dürfen mit ihrem Besitzer nach Marokko einreisen, sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Das Tier muss gekennzeichnet sein. Bei Hunden ist ein Mikrochip, bei Katzen eine Tätowierung erforderlich.
  2. Das Tier muss nachweislich gegen Tollwut geimpft sein.

Rückkehr aus Marokko: Die Ausfuhrbestimmungen

Auch bei der Rückreise aus Marokko dürfen einige Waren innerhalb bestimmter Mengengrenzen mit nach Deutschland gebracht werden. Welche Regeln dabei gelten, richtet sich sowohl nach marokkanischem als auch nach deutschem Recht.

Ausfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol

Reisende, die mindestens 17 Jahre alt sind, dürfen Alkohol und Tabakwaren in begrenzten Mengen aus Marokko mit nach Deutschland bringen. Hierbei gelten folgende Höchstmengen.

Tabakwaren:

  • 200 Zigaretten oder
  • 50 Zigarren oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 250 Gramm Rauchtabak oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Tabakwaren

Alkohol und alkoholhaltige Getränke:

  • 1 Liter Spirituosen mit Alkoholgehalt von über 22 Vol.-% oder
  • 2 Liter alkoholische Getränke mit Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-% oder
  • 4 Liter Wein und
  • 16 Liter Bier oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Getränke

Ausfuhrbestimmungen für Medikamente

Sollen in Marokko gekaufte oder verschriebene Medikamente mit nach Deutschland gebracht werden, dürfen bestimmte Höchstmengen nicht überschritten werden.

Zulässig ist hierbei eine für maximal drei Monate ausreichende Menge je Arzneimittel. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten sollte das Originalrezept mitgeführt werden.

Exotische Souvenirs aus Marokko

Exotika unterliegen gewissen Bestimmungen.

Geschenke und Souvenirs dürfen bis zu einem maximalen Warenwert von 430 Euro mit nach Deutschland gebracht werden. Wird diese Wertgrenze überschritten, sind die Mitbringsel zu verzollen.

Nicht mitgebracht werden dürfen jedoch geschützte oder vom Aussterben bedrohte Tiere sowie aus ihnen hergestellte Produkte. Reisende sollten darum insbesondere sicherstellen, dass in Marokko erworbene Lederwaren nicht aus Krokodil- oder Schlangenleder hergestellt worden sind.

Ausfuhrbestimmungen für elektronische Waren und Textilien

Auch elektronische Waren und Textilien können problemlos aus Marokko mitgebracht werden. Sofern jedoch ein Gesamtwert mitgebrachter Waren von 430 Euro überschritten wird, sind auch hier Zollgebühren zu entrichten.

Ausfuhrbestimmungen für Geld

Die nationale Währung Dirham darf von Touristen nicht aus Marokko ausgeführt werden. Die Mitnahme von Fremdwährungen ist jedoch erlaubt, muss ab einem Wert von 100.000 Dirham (ca. 9.052 Euro) jedoch deklariert werden.

Zu beachten ist außerdem, dass bei der Einreise nach Deutschland Geldmittel, deren Wert 10.000 Euro übersteigt, beim deutschen Zoll zu deklarieren sind.

Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel

Grundsätzlich dürfen Lebensmittel aus Marokko nach Deutschland mitgebracht werden.

Für einige Lebensmittel gelten Einschränkungen bzw. Mengengrenzen:

  • Es dürfen maximal 20 kg Fisch oder Fischprodukte aus Marokko mitgebracht werden.
  • Speisepilze dürfen nur bis zu einer Menge von 2 kg eingeführt werden.
  • Kartoffeln dürfen gar nicht nach Deutschland eingeführt werden.
  • Kaviar vom Stör darf nur bis zu einer Freimenge von 125 Gramm pro Person mitgeführt werden.

Ausfuhrbestimmungen für Waffen, Munition und Feuerwerkskörper

Waffen, Feuerwerkskörper oder Munition aus Marokko mitnehmen, unterliegt Beschränkungen.

Um Waffen und Munition auszuführen, bedürfen Inhaber eines entsprechenden Erlaubnisscheins einer Sondergenehmigung des marokkanischen Zolls.

Auch wer die Ausfuhr zugelassener Feuerwerkskörper beabsichtigt, sollte zuvor den marokkanischen Zoll kontaktieren. Zu beachten ist außerdem, dass Feuerwerkskörper von Personen über 12 Jahren nach Deutschland mitgebracht werden dürfen, sofern sie auch in Deutschland zugelassen sind. Die Feuerwerkskörper sind bei der Einreise jedoch immer anzumelden.

Weitere Informationen dazu, welche Feuerwerkskörper in Deutschland zulässig sind, finden Sie beim deutschen Zoll.

Ausfuhrbestimmungen für jugendgefährdende und verfassungswidrige Medien und Schriften

Die Ausfuhr pornografischer Erzeugnisse aus Marokko ist verboten.

Außerdem gilt auch nach deutschem Recht ein Einfuhrverbot für jugendgefährdende Medien und Schriften. Ebenso ist es verboten, verfassungswidrige Schriften, welche sich gegen die demokratische Grundordnung Deutschlands richten, einzuführen.

Bestellungen und Post aus und nach Marokko

Waren dürfen frei per Post nach Marokko versendet und von dort empfangen werden. Hiervon ausgeschlossen sind nur solche Waren und Gegenstände, deren Mitnahme auch auf Reisen verboten ist.

Darüber hinaus sind bei Internetbestellung und Geschenkversand spezielle Zollvorschriften und Warenwertgrenzen zu beachten:

Waren nach Marokko versenden

Waren können zu privaten Zwecken oder bis zu einem Warenwert von 350 Euro ohne Zollformalitäten nach Marokko versendet werden.

Die Warensendung muss dann lediglich mit der Zollinhaltserklärung CN 22 von außen beklebt werden. Bei Versand per Paket statt Brief oder Päckchen müssen Sie die Zollinhaltserklärung CN 23 ausfüllen und außen am Paket anbringen.

Konformitätserklärung
Für bestimmte Warentarifgruppen muss seit 2020 eine Konformitätserklärung ausgefüllt und mitgeschickt werden. Dieses Zertifikat muss erstellt werden und wird dann bei der Ankunft in Marokko geprüft. Das können Sie leider nicht selbst tun, sondern sollten Ihren Versandpartner ansprechen. Oft fallen dafür Kosten an.

Mehr dazu finden Sie hier: Konformitätserklärung für Versand nach Marokko

Waren aus Marokko als Geschenk erhalten


Für Geschenksendungen, die aus Marokko nach Deutschland geschickt werden, gilt:

  • Für Privatpersonen sind Geschenksendungen bis zu einem Wert von 45 Euro zollfrei.
  • Für Geschenksendungen mit Warenwert zwischen 45 und 250 Euro muss Einfuhrsteuer, jedoch kein Zoll bezahlt werden.
  • Bei einem Warenwert über 250 Euro werden Zollgebühren fällig.

Zusätzlich zu eventuellen Gebühren dürfen in Geschenksendungen nur bestimmte Mengen verbrauchsteuerpflichtiger Waren enthalten sein.

Insbesondere sind das:

  • 500 Gramm Kaffee
  • 50 Stück Zigaretten oder
  • 25 Stück Zigarillos oder
  • 10 Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Tabakwaren

sowie

  • 1 Liter Spirituosen
  • 1 Liter alkoholhaltige Getränke mit maximal 22 Vol.-%
  • 2 Liter Wein sowie
  • 50 Gramm Parfüms oder
  • 0,25 Liter Eau de Toilette

Internetbestellungen aus Marokko

Auch bei Internetbestellungen aus Marokko müssen Warenwertgrenzen beachtet werden. Werden diese überschritten, sind Zollgebühren sowie Einfuhrsteuern vom Empfänger zu zahlen.

Dabei gilt:

  • Liegt der Warenwert unter 150 Euro, ist die Sendung zollfrei. Es muss allerdings Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent vom Empfänger entrichtet werden.
  • Liegt der Warenwert über 150 Euro, müssen Abgaben entsprechend des Zolltarifs entrichtet werden. Weitere Informationen bezüglich dessen Höhe finden Sie hier.

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Haftungsauschluss: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und bieten keine rechtlich verlässliche Grundlage. Bitte informieren Sie sich direkt beim Zoll.

Kontakt

Bei offenen Fragen zu Zoll- sowie sonstigen Ein- und Ausreisebestimmungen können Sie sich an den deutschen oder marokkanischen Zoll sowie an die Königlich Marokkanische Botschaft wenden.

Deutscher Zoll

  • Telefon: 0351 44834-510
  • Telefax: 0351 44834-590
  • E-Mail: info.privat@zoll.de
  • Postadresse: Postfach 10 07 61, 01077 Dresden

Botschaft des Königreichs Marokko

  • Telefon: 030 2061 240
  • Telefax: 030 2061 2420
  • Postadresse: Niederwallstraße 39, 10117 Berlin

Marokkanischer Zoll (Administration des douanes et impots indirects)

  • Telefon: +212 (0)5 3757 9000
  • Telefax: +212 (0)5 3771 7814
  • E-Mail: dgadii@douane.gov.ma
  • Postadresse: Direction Général, Avenue Annakhil, Hay Riad. Rabat

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Haftungsausschluss:

Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.

55 Kommentare

  1. Ammon sagt:
    10. Dezember 2017 um 8:44 Uhr

    Hallo,
    Ich suche ein zollamt in der nähe von Erfoud in Marokko.
    Viele Grüße von Wolfgang Ammon

    Antworten
    1. Jana sagt:
      11. Dezember 2017 um 11:59 Uhr

      Guten Tag Ammon,

      das nächste Zollamt in der Nähe von Erfoud befindet sich ungefähr 4 Autostunden entfernt in BP 292. Ouarzazate.

      Kontaktdaten sind:

      • E-mail: a.imami@douane.gov.ma
      • Telefon: +212 (0)5 24 88 23 16
      • Adresse: BP 292. Ouarzazate

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Antworten
  2. Katrin sagt:
    11. April 2018 um 9:46 Uhr

    Hallo!

    Ich möchte in Marokko eine(n) Lampe(nschirm) kaufen.
    Gibt es eine Bestimmung, wie groß diese maximal sein darf? Oder welche Form ?
    Vielen Dank für die Info

    Antworten
    1. Jana sagt:
      20. April 2018 um 9:28 Uhr

      Hallo Katrin,

      dafür gibt es keine Bestimmungen, Form und Größe beeinflussen nur die Liefer- bzw. Transportkosten und der Preis beeinflusst die Gebühren die Sie zahlen müssen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.

      Antworten
  3. sanae sagt:
    24. April 2018 um 22:59 Uhr

    hallo,
    ich möchte einen Pizzaoffen nach Marokko einfuhren ,Wert : 600 euro ist für gewerbliche Zwecke gedacht .
    was erwartet mich an Zollgebühren ?
    Liebe Grüsse und danke voraus .
    Sanae

    Antworten
    1. Jana sagt:
      27. April 2018 um 9:09 Uhr

      Hallo Sanae,

      lt. der TARIC-Information des Europa Zollportals erhebt Marokko durch eine Zollpräferenz auf Waren der Klasse 7321 11 10 (Backvorrichtungen) keinen Zoll. Allerdings gilt es einige andere Gebühren und Steuern zu beachten, zum Beispiel die „Mehrwertsteuer“ von 20% und möglicherweise eine Verbrauchersteuer.
      Alle Steuern sind auf den Gesamtwert von Ofen und Versand zu rechnen.

      Ich empfehle Ihnen um sicher zu gehen, dass Sie alle Regularien richtig befolgen, sich mit einer Versandfirma, welche sich mit dem Export nach Marokko auskennt und auch dazu berät in Verbindung zu setzen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.

      Antworten
  4. Patricia sagt:
    7. Juni 2018 um 18:29 Uhr

    Hallo ich möchte 400 Zigaretten als Einzelperson nach Deutschland einführen.was für zusätzliche Kosten kann ich erwarten?

    Antworten
    1. Jana sagt:
      22. Juni 2018 um 9:48 Uhr

      Hallo Patricia,

      Sie müssen mit der Tabaksteuer (setzt sich zusammen aus der Menge und dem sog. Kleinverkaufspreis), der Einfuhrumsatzsteuer (19%) und einer Abgabenerhebung von 0,18 € pro Zigarette rechnen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.

      Antworten
  5. Maria sagt:
    8. August 2018 um 16:35 Uhr

    Hallo, wir möchten gerne Dekoartikel wie zB Kissen, Lampen, Stoffe, Teppiche in Marokko kaufen und mit der Fähre nach Spanien bringen. Ist dies erlaubt?

    Antworten
    1. Jana sagt:
      9. August 2018 um 9:32 Uhr

      Hallo Maria,

      solange es sich nicht um antike Teppiche handelt, dürfte dies erlaubt sein.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.

      Antworten
  6. Milojevic sagt:
    22. August 2018 um 7:33 Uhr

    Ich will in Marokko Spirulina Algen Steuernummer 21069092 von Deutschland nach Marokko Einführen.

    Guten Tag meine Damen und Herren,
    Mein Name ist Milojevic M. Ich wohne in Deutschland in Wiesbaden.Ich liebe ihr Land und würde gerne mich selbständig machen.
    Weil ich selbst Spirulina einnehme, würde ich gerne es auch den Menschen in Marokko ermöglichen.Jetzt meine Frage,wie sind die Einfuhr
    Bestimmungen und Analysien für dieses Produkt.Es wir eingestuft als Nahrungsergänzung,hier in Deutschland.Bitte helfen sie mir.

    Mit freundlichen Grüßen
    Milojevic M

    Antworten
    1. Jana sagt:
      3. September 2018 um 13:34 Uhr

      Hallo Milojevic,

      wir von bezahlen.net haben nicht direkt mit Marokko zu tun, wir schreiben Ratgeber.
      Laut meinen Recherchen ist es auch schon jetzt möglich, Spirulina in Marokko zu kaufen und zu bestellen. Sie sollten deshalb kein allzu großes Problem haben.

      Da Sie kommerziell nach Marokko importieren wollen und dies viele Aspekte beinhaltet, empfehle ich Ihnen, sich an fachspezifischerer Stelle, zum Beispiel der GTAI, zu informieren.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.

      Antworten
  7. Rainer Ausmeier sagt:
    27. August 2018 um 17:05 Uhr

    Hallo.

    Ich möchte 20.000 € in bar mit nach Marokko nehmen.
    Reicht es, wenn ich in Marrakech am Flumhauen diesen Betrag beim Zoll deklarier oder muß ich im Vorfeld diesen Betrag anzeigen ? Wenn ja, wie ?
    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rainer

    Antworten
    1. Jana sagt:
      3. September 2018 um 13:07 Uhr

      Guten Tag Herr Ausmeier,

      Sie müssen das Geld lediglich bei der Anreise deklarieren.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.

      Antworten
  8. Claudia sagt:
    30. August 2018 um 22:23 Uhr

    Hallo,
    ich möchte gerne meine Powerbank mitnehmen um das Handy auch unterwegs laden zu können. Gelten da besondere Bestimmungen?

    Antworten
    1. Jana sagt:
      3. September 2018 um 12:11 Uhr

      Hallo Claudia,

      es gibt keine einheitlichen Regelungen für die Mitnahme von Powerbanks, aber Sie sollten diese auf alle Fälle im Handgepäck mitführen. eine Powerbank mit bis zu 100 Wattstunden (WH) stellt meistens kein Problem dar.
      Ich konnte keine besonderen Bestimmungen zum Zoll finden, was Powerbanks betrifft. Ich vermute, diese dürfen als persönliches elektronisches Gepäck eingeführt werden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.

      Antworten
  9. Stefanie sagt:
    10. September 2018 um 14:17 Uhr

    Hallo Claudia,
    anknüpfend an meine Vor-Fragerin – demzufolge darf man Handy (funktioniert ja auch per Funk) und Powerbank mitnehmen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Steffi

    Antworten
    1. Jana sagt:
      10. September 2018 um 16:36 Uhr

      Hallo Steffi,

      ja, das ist was ich herausfinden konnte.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Antworten
  10. Ünver sagt:
    9. Oktober 2018 um 17:59 Uhr

    Hallo,
    ich will den Zollrechner benutzen um Olivenöl aus Marokko nach Deutschland zu importieren. Leider ist bei der Bezeichnung kein Öl verfügbar. Wie mit wieviel muss ich rechnen?

    LG F. Ünv

    Antworten
    1. Jana sagt:
      12. Oktober 2018 um 12:53 Uhr

      Guten Tag Herr Ünver,

      wenn Sie Olivenöl gewerblich importieren wollen, müssen Sie durch eine Einfuhrkontrolle.
      Drittlandszollsatz ist 124,50€ / 100 kg, allerdings gibt es bei Marokko eine Zollpräferenz, wenn diese hier gültig ist, müssen Sie nur die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, welche 19% beträgt.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.

      Antworten
  11. Ingo sagt:
    14. Oktober 2018 um 21:04 Uhr

    Hallo,

    wie sieht es mit der Einfuhr von Perfum Essenz z.B 1Liter (Gewerblicher Zweck) mit welchen kosten wäre zu rechnen?

    lg Ingo

    Antworten
    1. Jana sagt:
      22. Oktober 2018 um 16:44 Uhr

      Hallo Ingo,

      da Marokko ein Präferenzabkommen mit Deutschland hat, dürfte kein Zoll anfallen, allerdings müssen Sie die Einfuhumsatzsteuer von 19% bezahlen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.

      Antworten
  12. Claudia Feuchter sagt:
    20. Dezember 2018 um 12:01 Uhr

    Hallo Jana,

    ich möchte zum privaten Gebrauch Arganöl (Lebensmittel und Kosmetik) von Marokko nach Deutschland einführen. Wieviel kann ich mitbringen und was ist zu tun?

    Vielen Dank für die Antwort
    Claudia

    Antworten
    1. Jana sagt:
      28. Dezember 2018 um 17:44 Uhr

      Hallo Claudia,

      tatsächlich ist Arganöl eines der Produkte, die unter besonderer Beobachtung stehen. Gewerbliche Importeure benötigen eine schwer zu bekommende Sondergenehmigung um Arganöl einzuführen. Dadurch gibt es viele Vorkommen, bei denen Personen Arganöl und Produkte darauß privat in die EU gebracht haben und dann auf Plattformen versteigert haben. Der Zoll schaut also bei Arganöl ganz genau hin. Nehmen Sie deshalb unauffällige Mengen mit, bei denen deutlich ist, dass diese nur für den privaten Gebrauch gedacht sind. Feste Angaben konnte ich leider nicht finden.
      Solang der Gesamtwert Ihrer Mitbringsel bei einer Flugreise unter 430 Euro liegt, müssen Sie normalerweise nichts verzollen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie auch die Zollbeamten vor Ort fragen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.

      Antworten
  13. Ouzid sagt:
    3. Januar 2019 um 1:48 Uhr

    Hallo Claudia,
    Ich interessiere mich für n Business mit Hand gemachten lederwaren wie Taschen Dekos und auch Möbeln aus Marokko, diese möchte ich nach Deutschland importieren.
    Muss man für solche Waren auch Zoll in Deutschland zahlen?
    Ich habe auch von Zollpräferenz zwischen Marokko und Deutschland gehört.
    Ich bedanke mich für Ihre Mühe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Amine O.

    Antworten
    1. Jana sagt:
      4. Januar 2019 um 19:18 Uhr

      Guten Tag,

      Sie müssen in jedem Fall Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Für Marokko gibt es für viele Artikel eine Zollpräferenz, das ist richtig, d.h. da sollten keine Gebühren anfallen.
      Möbel können zudem schwierig sein, wenn es sich um antike/antiquarische Stücke handelt. Und je nachdem um welche Art von Leder es sich handelt, dürfen die Artikel nicht eingeführt werden.
      Ich empfehle Ihnen dringend sich mit einem Zollberater oder einer Beraterin in Verbindung zu setzen oder einem Speditionsunternehmen, welches Erfahrungen mit solchen Transporten hat, da wir von bezahlen.net nur Tipps geben und keine Rechtsberatung und die Zoll- und Einfuhrbedingungen für Unternehmen sehr komplex sein können.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Antworten
  14. Jan sagt:
    29. Januar 2019 um 10:02 Uhr

    Guten Tag
    Ist es ein Problem, Snus (Kautabak) zum Eigengebrauch nach Marokko mitzunehmen?

    Freundliche Grüsse, Jan

    Antworten
    1. Jana sagt:
      25. Februar 2019 um 12:57 Uhr

      Hallo Jan,

      ich konnte nirgendwo ein Verbot für die Einfuhr für persönlichen Gebrauch finden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.

      Antworten
  15. Michaela sagt:
    1. Februar 2019 um 14:19 Uhr

    Hallo Jana,

    Ich möchte zum privaten Gebrauch meine E-Zigarette mitnehmen.
    Ist dies erlaubt oder wird sie vom Zoll konfisziert ? Leider konnte ich keine klar definierten Empfehlungen finden.
    Und ist das Dampfen in Marokko überhaupt erlaubt?

    Vielen Dank für die Antwort
    Michaela

    Antworten
    1. Jana sagt:
      25. Februar 2019 um 15:53 Uhr

      Hallo Michaela,

      dazu gibt es keine eindeutigen Regeln. Bis jetzt wird Vaping in Marokko auf alle Fälle toleriert und die E-Zigarette am Zoll nicht abgenommen laut Erfahrung anderer.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Antworten
  16. Bruch sagt:
    19. Mai 2019 um 19:00 Uhr

    Kann meine Schwiegermutter aus Marokko mir Honig und olivenöl aus eigener Herstellung jeweils 5 Liter mit DHL schicken oder ist verboten? Vielen Dank

    Antworten
    1. Marvin sagt:
      19. Juli 2019 um 10:12 Uhr

      Guten Tag,

      die Sendung dieser Waren von Marokko nach Deutschland ist meines Wissens erlaubt, muss aber dem Warenwert entsprechend verzollt werden. Bei Produkten aus eigener Herstellung sollten Sie sich am besten an den Zoll wenden, um zu erfahren, wie hoch die Gebühren ausfallen.

      Freundliche Grüße,
      Marvin von Bezahlen.net

      Antworten
  17. Vera Ebke sagt:
    10. November 2019 um 21:17 Uhr

    Hallo, ist das Sammeln und Ausführen ( nach Österreich) von Muscheln, kleinen Steinen und kleineren Scherben (buntes Geschirr) vom Strand in Marokko erlaubt?

    Antworten
    1. Caro sagt:
      11. November 2019 um 11:45 Uhr

      Hallo Vera,

      viele der vermeintlichen Muscheln sind Schnecken, die unter Artenschutz stehen. Die Ausfuhr (egal, in welches Land) ist daher meist streng verboten. Ob eine Ausfuhr erlaubt ist, können Sie z.B. bei WISIA nachforschen, allerdings müssten Sie dafür wissen, um welche Art es sich handelt. Auch Scherben oder Steine können prinzipiell Kulturgut sein, nämlich archäologisch wertvolle Überreste vergangener Zeiten. Einige Länder sind dabei sehr streng (v.a. Griechenland und die Türkei, teils auch Italien bei Sand z.B.).
      Wie streng Marokko die Regeln handhabt, kann ich aber nicht nachvollziehen. Probleme könnte es allerdings zusätzlich bei der Wiedereinreise nach Österreich geben. Ich würde Ihnen also von der Mitnahme solcher Souveniers abraten.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich ERgebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  18. Gerhard Grieser sagt:
    9. Dezember 2019 um 14:07 Uhr

    Hallo, ich möchte im Mai 2020 mit einem VW-Bus mit dem Anhänger 4 Motorräder von Deutschland nach Marrakesch überführen. Dort werden sie dann von unseren Freunden übernommen und nach 12 Tagen wieder mit dem VW-Bus nach Deutschland gefahren. Gibt es besondere Auflagen oder Probleme? Kann man die Zollformalitäten von Deutschland aus vorbereiten?
    Viele Grüße Gerhard

    Antworten
    1. Caro sagt:
      12. Dezember 2019 um 12:41 Uhr

      Hallo Gerhard,

      soweit ich Informationen dazu finden konnte, werden die Zollformalitäten an Bord der Fähre erledigt. Das soll relativ problemlos funktionieren. Dabei gibt es ein weißes Formular für die Personeneinreise und ein grünes für Fahrzeuge.
      Sind die Fahrzeuge nicht auf Sie zugelassen, brauchen Sie vermutlich eine Vollmacht für das Fahrzeug in französischer Sprache, die sollte es beim ADAC geben.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  19. Gerhard Grieser sagt:
    13. Dezember 2019 um 14:06 Uhr

    Hallo Caro, vielen Dank für die ermutigenden Zeilen. Hört sich gut an und werde meine Reisepläne auf der Basis weiter voranbringen.
    Danke und viel Grüße Gerhard.

    Antworten
    1. Caro sagt:
      16. Dezember 2019 um 19:16 Uhr

      Sehr gerne!

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  20. Moser sagt:
    5. Februar 2020 um 12:01 Uhr

    Guten Tag
    Ich wollte kurz nachfragen, ob es möglich ist mit einem selbst gebackenen Schokoladen Kuchen (bestehend aus Schokolade, gemahlenen Mandeln und Eier) im Handgepäck nach Marokko einzureisen? Im Internet werde ich leider dies bezüglich nicht fündig.

    Freundliche Grüsse
    M.Moser

     

    Antworten
    1. Caro sagt:
      6. Februar 2020 um 18:32 Uhr

      Hallo Michelle,

      meiner Recherche nach gibt es bei der Einfuhr von Lebensmitteln aus der EU nach Marokko selten Probleme. Das Mitführen eines Kuchens ist also vermutlich möglich, ohne dass Sie aufgehalten werden. Problematischer sind ja meist frische Lebensmittel.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  21. Myriam sagt:
    8. Februar 2021 um 17:59 Uhr

    Guten Tah,

    Ich möchte Kosmetik Produkte von Deutschland nach Marokko mitnehmen (Gewerbe) was muss ich beachten und muss ich einen Kaufvertrag von Käufer dabei haben ? Ich möchte die Ware selber mit dem Transporter hinbringen.

    Danke
    Myriam

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      10. Februar 2021 um 10:34 Uhr

      Hallo Myriam,
      wenn Sie eine gewerbliche Einfuhr planen, informieren Sie sich bitte direkt beim marokkanischen Zoll über die geltenden Bestimmungen. Vermutlich müssen Sie einen Präferenznachweis für den Ursprung der Waren mitführen. Das kann dazu führen, dass die Einfuhr zollfrei bleibt. Sprechen Sie auch mit Ihrem Steuerberater – sofern vorhanden – über mögliche Dokumente.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  22. Bada sagt:
    22. Februar 2021 um 0:28 Uhr

    Hallo,
    Ich möchte mich in Marokko selbständig machen und meine Ware wie zb.kosmetik und Haushaltswaren von Deutschland aus nach Marokko transportieren.
    Wollte fragen was ich am Zoll Zahlen muss und ob es erlaubt ist.
    Danke

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      22. Februar 2021 um 9:35 Uhr

      Hallo Bada,
      wenn Sie sich in Marokko selbstständig machen möchten, klären Sie bitte alle entsprechenden Fragen mit den hiesigen Behörden ab. Dort wird man Ihnen konkrete und verlässliche aktuelle Informationen zum Import geben können. Zölle fallen normalerweise dann an, wenn es um gewerbliche Waren geht. Sie sollten also durchaus damit rechnen, dass Sie hier Einfuhrabgaben zahlen müssen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  23. Soufiane Ganzou sagt:
    23. April 2022 um 23:45 Uhr

    guten Tag habe eine Frage ich möchte alles Sachen nach Marokko mit Transporter fahre. Also Kleidung Handys Spielkonsole Kosmetik Küchengeräte alle gebraucht was mus ich beim Zoll bezahlen

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      25. April 2022 um 10:35 Uhr

      Hallo Soufiane,
      das hängt vom Warenwert, der Warenart und dem Zweck der Überführung ab. Am besten erstellen Sie eine genaue Inhaltsliste und überprüfen dann Warentarifnummern, um die Zollsätze herauszufinden und addieren das in einer Tabelle. Eine genauere Auskunft kann Ihnen dann sicher auch der Zoll erteilen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  24. Abdellah Cheelik sagt:
    31. Mai 2022 um 14:30 Uhr

    Guten Tag,

    ich möchte gerne verschiede Gewürze und Ähnliches aus Marokko nach Deutschland importieren, teils privat und teils gewerblich. Welche Einfuhr- und Zollbestimmungen und -kosten werden fällig bzw ab wann? Die Rede ist hier von 50 -100 kg.

    Vielen Dank

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      7. Juni 2022 um 8:27 Uhr

      Hallo Abdellah,
      für alles, was gewerblich importiert wird, müssen Sie in der Regel eine Anmeldung durchführen. Maßgeblich für die Einfuhrgebühren ist nicht das Gewicht, sondern der Warenwert. Bitte wenden Sie sich an Ihren Zoll vor Ort und besprechen Sie, wie Sie hier vorgehen können.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  25. Bernhard Weber sagt:
    11. Januar 2023 um 20:57 Uhr

    Hallo, ich möchte für meine marokkanischen Freunde 4 gebrauchte Handys (Iphones) mitbringen. Ich selbst habe 2 Handys bei mir. Ist das erlaubt, bzw. muss ich für alle Handys Zollgebühren bezahlen ?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      16. Januar 2023 um 10:13 Uhr

      Hallo Bernhard,
      bei der Einfuhr von Waren mit höherem Wert, dazu dürfen auch gebrauchte iPhones zählen, müssen Sie damit rechnen, Zoll bezahlen zu müssen. Sie sollten eine Liste der Geräte anfertigen, die Sie mit sich tragen und markieren, welche Geräte vor Ort verbleiben und welche Sie wieder mit zurücknehmen möchten. Hier kann es dann sein, dass Sie für Ihre eigenen Handys ein Zollformular ausfüllen müssen, das Sie bei der Ausreise wieder vorlegen müssen.
      Wenden Sie sich bei der Anreise direkt an die Zollbeamten.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  26. Samantha sagt:
    2. März 2023 um 11:52 Uhr

    Hallo Rainer, bitte unbedingt ein Zollformular ausfüllen und einen Tag vor der Anreise beim Zoll in Schwechat bestätigen lassen. LG

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      6. März 2023 um 16:09 Uhr

      Hallo Samantha,
      vielen Dank für Ihre Hilfe!

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  27. Urs sagt:
    12. November 2023 um 13:12 Uhr

    Hallo! Ich möchte ein Digitalpiano mit 84 Tasten normaler Grösse aus der Schweiz nach Marokko mitnehmen. Wissen Sie, ob dies als tragbares Musikinstrument gilt? (Man kann das Digitalpiano tragen, aber nicht wie eine Flöte; oder wie eine Guitarre zum Umhängen… Zudem würde ich es in der Originalverpackung transportieren / für den Flug aufgeben, so dass die Tragfähigkeit zusätzlich bezweifelt werden könnte). Falls es nicht als zollfreies Musikinstrument gilt, kann ich es einfach bei Ankunft beim Flughafen-Zoll deklarieren? Spielt es bei der Einführung eine Rolle, dass ich das Digitalpiano in Marokko lassen will? Besten Dank im Voraus für Ihre Beratung! Mit freundlichen Grüssen. U.M.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      13. November 2023 um 11:36 Uhr

      Hallo Urs,
      für eine solche steuerrechtliche Beratung müssen Sie bitte mit einem Experten in Kontakt treten. Da wir von Bezahlen.net uns vor allem mit den deutschen Regularien auskennen, kann ich Ihnen zu den Verträgen zwischen der Schweiz und Marokko keine Auskunft geben. Ich würde lediglich vermuten, dass es sich beim Digitalpiano durchaus um ein tragbares Musikinstrument handelt. Anders als beispielsweise ein Konzertflügel ist er ja grundsätzlich problemlos transportabel.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  28. Urs sagt:
    13. November 2023 um 20:05 Uhr

    Vielen herzlichen Dank für Ihren Rat!

    Mit freundlichen Grüssen

    Antworten

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