Für viele Reisende ist Neuseeland ein echtes Traumreiseziel. Allerdings sollten sich Urlauber bereits vor ihrer Reise in den Inselstaat im südlichen Pazifik mit den dort geltenden Zollvorschriften vertraut machen. Schließlich sind bei Reisen nach Neuseeland neben den deutschen Ausfuhr- auch lokal geltende Einfuhrvorschriften zu beachten. Und auch bei der Rückreise nach Deutschland dürfen einige Güter nur in unbegrenzter Menge zollfrei aus Neuseeland mitgenommen werden. Welche Höchstmengen und Regelungen beim Warentransport zu beachten sind und bei welchen Gütern die Mitnahme aus und nach Neuseeland sogar verboten ist, zeigen wir hier.
Inhaltsverzeichnis des Artikels
- 1 Einreise nach Neuseeland: Die Einfuhrbestimmungen
- 1.1 Roter oder grüner Ausgang?
- 1.2 Neuseeländische Einfuhrbestimmungen für elektronische Geräte
- 1.3 Neuseeländische Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und Pflanzen
- 1.4 Neuseeländische Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol
- 1.5 Neuseeländische Einfuhrbestimmungen für Geld / Devisen
- 1.6 Neuseeländische Einfuhrbestimmungen für Medikamente
- 1.7 Neuseeländische Einfuhrbestimmungen für Haustiere
- 2 Rückkehr aus Neuseeland: Die Ausfuhrbestimmungen
- 2.1 Ausfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol
- 2.2 Ausfuhrbestimmungen für Medikamente
- 2.3 Exotische Souvenirs aus Neuseeland
- 2.4 Ausfuhrbestimmungen für elektronische Geräte und Textilien
- 2.5 Ausfuhrbestimmungen für Geld
- 2.6 Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel
- 2.7 Ausfuhrbestimmungen für Waffen, Munition und Feuerwerkskörper
- 2.8 Ausfuhrbestimmungen für jugendgefährdende Medien und Schriften sowie für verfassungswidrige Schriften
- 3 Bestellungen und Post aus und nach Neuseeland
- 4 Zollrechner
- 5 Kontakt
Einreise nach Neuseeland: Die Einfuhrbestimmungen
Europäische Reisende, die sich nicht länger als drei Monate in Neuseeland aufhalten, benötigen für die Einreise kein Visum. Allein der mitzuführende Reisepass muss noch mindestens einen Monat über den geplanten Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein.
Trotz der unkomplizierten Einreisemöglichkeit sind aber dennoch Einschränkungen bei der Einfuhr insbesondere von Alkohol, Tabakwaren, Lebensmitteln und einigen anderen Gütern zu beachten.
Roter oder grüner Ausgang?
Personen, die als Touristen nach Neuseeland einreisen, dürfen Gegenstände des persönlichen Bedarfs (z.B. Kleidung, Schuhe und Körperpflegeartikel) selbstverständlich in einer der Reisedauer entsprechenden Menge zollfrei nach Neuseeland mitbringen. Auch Geschenke oder sonstige Gegenstände dürfen bis zu einem Gesamtwert von 700 Neuseeland-Dollar (etwa 396,29€) abgabefrei mitgebracht werden.Werden diese Voraussetzungen erfüllt, keine anmeldepflichtigen Gegenstände mitgeführt und die unten aufgeführten Einfuhrgüter außerdem nur im Rahmen der genannten Mengengrenzen transportiert, darf am Flughafen der grüne Ausgang benutzt werden.
Werden die Reisefreimengen hingegen überschritten oder Güter mitgeführt, die erlaubnis- oder anmeldepflichtig sind, muss der rote Ausgang benutzt werden.
In beiden Fällen muss außerdem die sogenannte Passenger Arrival Card noch vor dem Passieren der Zoll- und Passkontrolle wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Die Einreisekarte wird darum üblicherweise bereits während des Fluges an alle Reisenden verteilt.
Neuseeländische Einfuhrbestimmungen für elektronische Geräte
Elektronische Geräte wie Laptops, Smartphones und Tablets können problemlos nach Neuseeland mitgenommen werden. Bestimmte Mengengrenzen sind hierbei nicht vorgeschrieben. Zu beachten ist jedoch, dass Güter, deren Wert 700 Neuseeland-Dollar übersteigt, bei der Einreise auf der „Passenger Arrival Card“ anzugeben sind.
Neuseeländische Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und Pflanzen
In Neuseeland gelten besonders strenge Einfuhrvorschriften für alle Produkte tierischen und pflanzlichen Ursprungs. Alle mitgeführten Lebensmittel, Pflanzen oder sonstige Gegenstände tierischer oder pflanzlicher Herkunft (z.B. Tierfelle, Holz- oder Korbgegenstände, lebende oder getrocknete Blumen) sind bei der Einreise zwingend zu deklarieren. Das gilt auch für Campingausrüstung und ähnliche Gegenstände, an denen sich Wasser- oder Erdreichanhaftungen befinden können.
Obwohl eine Anmeldepflicht besteht, dürfen konservierte Speisen, die keine Kühlung benötigen und mindestens 4 Monate haltbar sind, in begrenzter Menge nach Neuseeland eingeführt werden.
Bei diesen Lebensmitteln dürfen folgende Mengen nach Neuseeland eingeführt werden:
- 10 Liter konservierte flüssige Lebensmittel (z.B. Suppe oder Säfte)
- 2 Liter konzentrierte flüssige Lebensmittel (z.B. Saftkonzentrat)
- 10 Kilogramm konservierte feste Lebensmittel
- 2 Kilogramm gefriergetrocknete Lebensmittel und
- 1 Kilogramm Gewürze
Keine frischen Lebensmittel erlaubt
Die Einfuhr von frischem Fleisch, Obst, Gemüse, Fisch und Eiern ist hingegen nicht gestattet.
Neuseeländische Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol
Personen über 17 Jahren dürfen Tabak und Alkohol in begrenzter Menge nach Neuseeland einführen.
Zollfrei dürfen dabei pro Person maximal:
- 4,5 Liter Wein oder Bier und
- Drei Flaschen Spirituosen zu je höchstens 1,125 Liter
sowie
- 50 Zigaretten oder
- 50 Gramm Tabak bzw. Zigarren oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren bis höchstens 50 Gramm
mitgebracht werden.
Neuseeländische Einfuhrbestimmungen für Geld / Devisen
Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährungen nach und Neuseeland ist erlaubt, aber anmeldepflichtig, sofern der Wert der mitgeführten Barmittel, Schecks oder Wertpapiere 10.000 Neuseeland-Dollar (etwa 5,661,23€) übersteigt.Neuseeländische Einfuhrbestimmungen für Medikamente
Auch Medikamente des persönlichen Bedarfs gelten in Neuseeland als reglementierte Güter und sind bei der Einreise zwingend zu deklarieren. Dringend benötigte Medikamente dürfen jedoch in kleinen, der Reisedauer entsprechenden Mengen in das Land eigeführt werden, sofern eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in englischer Sprache sowie eine Kopie des Rezeptes vorgelegt werden kann.
Neuseeländische Einfuhrbestimmungen für Haustiere
Hunde und Katzen können nach Neuseeland eingeführt werden, müssen dann jedoch mindestens 30 Tage in Quarantäne verbringen. Außerdem ist für jedes Tier eine Importgenehmigung notwendig, die beim Australian Quarantine and Inspection Service (AQIS) beantragt werden kann.
Um eine Importgenehmigung erhalten zu können, müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden:
- Die einzuführenden Tiere müssen vor ihrer Einreise nach Neuseeland sechs Monate in ihrem Herkunftsland verbracht haben. Tiere, die jünger als sechs Monate sind, können nicht mitreisen.
- Jedes Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
- Eine gültige, nicht länger als ein Jahr zurückliegende Tollwutschutzimpfung muss bestehen und von einem Amtstierarzt bestätigt werden.
- Mindestens 60 Tage vor der Einreise, nicht aber länger als ein Jahr zuvor, muss ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt worden sein.
- Hunde müssen gegen Hepatistis, Distemper, Parvovirose, Bronchiseptica und Bordetella geimpft worden sein. Katzen hingegen müssen gegen Calicivirose, Feline Enteritis und Rhinotracheitis geimpft sein.
- Es muss nachgewiesen werden, dass das Tier nicht an Leptospirose, Brucellosis oder Ehrlichosis erkrankt ist und gegen innere und äußere Parasiten behandelt wurde.
Alle erforderlichen Belege müssen von einem Amtstierarzt ausgestellt worden sein.
Rückkehr aus Neuseeland: Die Ausfuhrbestimmungen
Auch bei der Rückreise aus Neuseeland müssen Reisende einige Zollvorschriften und mengenmäßige Grenzen beim Warentransport beachten. Schließlich dürfen Waren, Geschenke und Souvenirs nur bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro zollfrei aus Neuseeland mitgebracht werden. Darüber hinaus gibt auch Güter, deren Mitnahme verboten oder nur mit vorheriger Genehmigung gestattet ist.
Ausfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol
Bei der Ausreise aus Neuseeland dürfen Reisende ab 17 Jahren begrenzte Mengen an Tabak und Alkohol nach Deutschland mitbringen.
Pro Person sind jedoch maximal
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Tabakwaren
sowie
- 1 Liter Spirituosen mit Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-%
- 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-% oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Getränke sowie
- 4 Liter Wein und
- 16 Liter Bier
zollfrei gestattet.
Ausfuhrbestimmungen für Medikamente
Medikamente aus Neuseeland dürfen nur in begrenzter Menge nach Deutschland mitgebracht werden. Pro Person ist dabei eine Menge erlaubt, die maximal für drei Monate ausreichend und für den privaten Bedarf bestimmt ist.
Exotische Souvenirs aus Neuseeland
Souvenirs, Geschenke und andere Waren dürfen bis zu einem Gesamtwarenwert von 430 Euro zollfrei mit nach Deutschland gebracht werten.
Immer zu beachten sind dabei jedoch Tier- und Pflanzenschutzvorschriften. Dementsprechend ist die Mitnahme von seltenen oder vom Aussterben bedrohten Tieren oder Pflanzen sowie aus ihnen hergestellten Waren verboten.
Ausfuhrbestimmungen für elektronische Geräte und Textilien
Textilien und elektronische Geräte können problemlos aus Neuseeland ausgeführt werden. Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass die Einfuhr auch dieser Güter nach Deutschland nur bis zu einem Gesamtwarenwert von 430 Euro zollfrei möglich ist. Übersteigt der Warenwert diesen Betrag, sind die Mitbringsel kostenpflichtig zu verzollen.
Ausfuhrbestimmungen für Geld
Landes- und Fremdwährungen dürfen nur bis zu einem Gesamtwert von 10.000 Euro zollfrei nach Deutschland mitgebracht werden. Wird dieser Wert überschritten, müssen die Barmittel bei der Einreise nach Deutschland (kostenfrei) deklariert werden. Wird die Mitnahme nicht angegeben und der Reisende von den Zollbeamten überprüft, können Bußgelder verhängt werden.
Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel
Lebensmittel zum privaten Genuss dürfen nur in begrenztem Umfang aus Neuseeland mit nach Deutschland gebracht werden. Von der Mitnahme gänzlich ausgeschlossen sind dabei Lebens- und Futtermittel tierischer Herkunft (z.B. Fleisch, Käse, Milch, Eier). Diese dürfen gar nicht nach Deutschland eingeführt werden! Hiervon ausgenommen sind allein Lebensmittel, die nur sehr geringe Mengen an Milch enthalten (z.B. Schokolade oder Kekse) sowie Fisch und Fischprodukte. Von Letzteren dürfen maximal 20 kg nach Deutschland mitgebracht werden.
Einschränkungen gelten außerdem für:
- Kartoffeln dürfen nicht – auch nicht in geringer Menge – nach Deutschland eingeführt werden.
- Es dürfen maximal 125 Gramm Kaviar vom Stör pro Person mitgebracht werden.
- Es dürfen maximal 2 kg Speisepilze nach Deutschland eingeführt werden.
Ausfuhrbestimmungen für Waffen, Munition und Feuerwerkskörper
Sollen Waffen oder Munition aus Neuseeland nach Deutschland mitgenommen werden, benötigen Reisende hierfür grundsätzlich einen Erlaubnisschein. Allein Inhaber einer deutschen Waffenerwerbs- und Besitzerlaubnis (z.B. einer Waffenbesitzkarte) benötigen keine weiteren waffenrechtlichen Dokumente.
Vor Reiseantritt sollten sich Reisende aber dennoch bei der New Zealand Police über eventuell benötigte, vom Waffentyp abhängige Erlaubniserfordernisse informieren.
Darüber hinaus dürfen Feuerwerkskörper, die auch in Deutschland zugelassen sind, von Personen über 12 Jahren prinzipiell ins Bundesgebiet mitgebracht werden. Allerdings sind diese bei der Einreise zwingend anzumelden.
Weitere Informationen dazu, welche Feuerwerkskörper in Deutschland zulässig sind, finden sich beim deutschen Zoll.
Ausfuhrbestimmungen für jugendgefährdende Medien und Schriften sowie für verfassungswidrige Schriften
Die Einfuhr von jugendgefährdenden Schriften, Medien oder sonstigem Material nach Deutschland ist verboten. Auch die Mitnahme verfassungswidriger Schriften ist untersagt.
Bestellungen und Post aus und nach Neuseeland
Waren können zu privaten Zwecken meist frei und ohne Ausfuhranmeldung nach Neuseeland versendet werden. Nicht gestattet ist allein der Versand solcher Waren und Gegenstände, deren Mitnahme auch auf Reisen verboten wäre.
Dennoch sind bei Internetbestellungen und dem Geschenkversand aus und nach Neuseeland einige Zollvorschriften und Warenwertgrenzen zu beachten:
Waren nach Neuseeland versenden
Postsendungen von Privatpersonen können in der Regel ohne vorherige Ausfuhranmeldung nach Neuseeland versendet werden.
Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss sich um eine Warensendung handeln, die nicht zu kommerziellen Zwecken versendet wird oder
- Der Wert von zu kommerziellen Zwecken versendeten Waren darf 1.000 Euro nicht übersteigen
Üblicherweise sind diese Voraussetzungen bei privaten Geschenksendungen erfüllt. Privat versendete Päckchen müssen dann lediglich mit der Zollinhaltserklärung CN 22, Pakete mit der Zollinhaltserklärung CN 23 versehen werden.
Zu beachten sind jedoch außerdem auch die neuseeländischen Einfuhrbestimmungen, die auch für auf dem Postwege versendete Waren gelten.
Insbesondere dürfen Geschenksendungen darum:
- Keine Banknoten enthalten
- Keine lebenden Tiere enthalten
- Nur Lebensmittel enthalten, die eingekocht oder konserviert und darum dauerhaft haltbar sind
- Keine Tabakerzeugnisse enthalten
- Nur Alkohol enthalten, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um ein Geschenk zu einem bestimmten Anlass handelt
Waren aus Neuseeland bestellen oder als Geschenk erhalten
Waren, die Reisende persönlich aus Neuseeland nach Deutschland einführen dürfen, können auch als Geschenksendung erhalten oder im Internet bestellt werden. Waren, deren Einfuhr hingegen auch im Reiseverkehr nicht erlaubt ist, dürfen auch auf dem Postwege nicht nach Deutschland gelangen.
Je nach Warenwert der erhaltenen Güter können zusätzlich außerdem Zollgebühren vom Sendungsempfänger in Deutschland zu entrichten sein:
Geschenksendungen aus Neuseeland erhalten
Geschenksendungen aus Neuseeland können zollpflichtig sein, wenn der Wert der enthaltenen Waren bestimmte Wertgrenzen übersteigt.
Das bedeutet für Geschenksendungen:
- Liegt der Gesamtwert der Geschenksendung unter 45 Euro, kann die Sendung zollfrei empfangen werden.
- Liegt der Wert der Geschenksendung zwischen 45 und 700 Euro, sind pauschalierte Zollabgaben zu entrichten.
- Übersteigt der Wert der Geschenksendung 700 Euro, müssen Abgaben entsprechend des Zolltarifs entrichtet werden.
Auch bei zollfreien Geschenksendungen mit geringem Wert müssen für bestimmte verbrauchsteuerpflichtige Waren außerdem folgende Höchstmengen beachtet werden:
- 500 Gramm Kaffee
- 50 Stück Zigaretten oder
- 25 Stück Zigarillos oder
- 10 Zigarren oder
- 50 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Tabakwaren
sowie
- 1 Liter Spirituosen
- 1 Liter alkoholhaltige Getränke mit maximal 22 Vol.-%
- 2 Liter Wein sowie
- 50 Gramm Parfüms oder
- 0,25 Liter Eau de Toilette
Internetbestellungen aus Neuseeland
Auch bei Internetbestellungen aus Neuseeland müssen Warenwertgrenzen beachtet werden, um Zollabgaben zu vermeiden. Werden bestimmte Wertgrenzen überschritten, sind nämlich Einfuhrsteuern und teilweise auch Zollgebühren vom Empfänger in Deutschland zu entrichten.
Für Internetbestellungen gilt deshalb:
- Liegt der Warenwert der bestellten Güter unter 150 Euro, ist die Sendung zollfrei. Es muss jedoch Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent entrichtet werden.
- Liegt der Warenwert der bestellten Güter über 150 Euro, müssen Abgaben entsprechend des Zolltarifs entrichtet werden. Weitere Informationen bezüglich dessen Höhe finden Sie hier.
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Kontakt
Bei offenen Fragen zu Zoll- sowie sonstigen Ein- und Ausreisebestimmungen können Sie sich an den deutschen oder neuseeländischen Zoll sowie an die Botschaft Neuseelands in Deutschland wenden.
Deutscher Zoll
- Telefon: 0351 44834-510
- Telefax: 0351 44834-590
- E-Mail: info.privat@zoll.de
- Postadresse: Postfach 10 07 61, 01077 Dresden
Neuseeländischer Zoll (New Zealand Customs Service)
- Telefon: +64 9927 8036
- Telefax: +64 9927 8019
- E-Mail: feedback@customs.govt.nz
- Postadresse: PO Box 2218, Wellington 6140
Botschaft von Neuseeland
- Telefon: 030 2062 10
- Telefax: 030 206 211 14
- E-Mail: nzembber@infoem.org
- Postadresse: Friedrichstraße 60, 10117 Berlin
- Web: https://www.mfat.govt.nz/germany
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Haftungsausschluss:
Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.
Ist der Versand einer Flasche Alkohol nach Neuseeland größer 22% mit 1,5 l Inhalt Wert kleiner 110NZ Dollar als Geschenk möglich?
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Glinka
Guten Tag Frau Glinka,
ja, Sie können Waren, welche einen geringeren Wert als 110 NZ Dollar haben zollfrei als Geschenk verschicken. Vorraussetzung ist hierbei nur, dass Sie am Paket außen eine Zollinhaltserklärung anbringen, aus der hervorgeht, dass es sich um ein Geschenk handelt. Diese finden Sie hier: CN 23. Dies gilt aber nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass der eingeführte Alkohol wirklich ein Geschenk ist um z.B. eine bestimmte Begebenheit zu feiern (dazu z.B. die Beschreibung nutzen) und nicht dadurch Zoll umgangen werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Kann ich ein Glas gefriergetrockneten Kaffee bei der Einreise nach Neuseeland ohne Probleme einführen? Wie sieht es mit gemahlenem, ungeöffnetem Kaffee ( 250 gr.) aus ?
Vielen Dank vorab für die Antwort
Hallo Frau Hammond,
Laut dem neuseeländischen Zoll ist die Einfuhr von nicht gerösteten Kaffee nicht erlaubt. Zu gefriergetrocknetem Kaffee kann ich keine weiteren Informationen finden, da dieser aber wahrscheinlich auch nicht geröstet ist, würde ich vermuten, dass dieser auch nicht eingeführt werden darf.
Abgesehen davon müssen Sie bei der Einreise nach Neuseeland alle Lebensmittel zwingend deklarieren auf der Passenger Arrival Card.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo allerseits,
da wir einen Wander/Trekking Urlaub geplant haben, wollen wir auch Trekkingnahrung mitnehmen. Dabei handelt es sich um vorgefertigte (meist) gefriergetrockenete Mahlzeiten in Beuteln (Frühstücksmüsli mit Milch und andere Mahlzeiten) in verschlossenen Beuteln in die man heißes Wasser einfüllt. Laut einem oberen Abstatz, in dem steht „2 Kilogramm gefriergetrocknete Lebensmittel“ sind erlaubt (müssen aber deklariert werden). Kann ich davon ausgehen, dass die Erlaubnis auch für diese Produkte gilt? Können Sie mir auch die Quelle angeben, wo das auf der „Customs Requirements“ Website auftaucht? Dort habe ich beim schnellen überfliegen keine solche detailliete Angaben gefunden.
Vielen Dank und viele Grüße
Michel
Hallo Michel,
Neuseeland ist sehr schwierig, was Nahrungsmittel betrifft. Milchprodukte sind zum Beispiel ganz verboten, wie Du hier nachprüfen kannst: Verbotene und beschränkte Importe. Ob das auch für gefriergetrocknete Milch gilt, kann ich nicht sagen. Das Ministry for Primary Industries hat eine sehr übersichtliche Liste zu dem Thema: Bringing food for personal use Solange ihr aber alles deklariert und das dann am Zoll durchgeguckt wird (unter Umständen wird dann halt unerlaubtes Aussortiert und vernichtet) dürfte alles gut sein. Alles übers Deklarieren kannst Du heir nachlesen: Items to declare. Bei genaueren Fragen solltest Du dich direkt an info@mpi.govt.nz wenden.
Viel Spaß in Neuseeland!
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo zusammen,
wir möchten ein weihnachtliches Paket mit Schokolade und Spekulatius zu unseren Lieben schicken.
Wie sieht es mit gebrannten Mandeln aus, wenn sie selbstgemacht sind?
Und dürfen Nüsse mit verschickt werden, wenn sie vom Discounter kommen ( original Verpackt ) ?
Danke und Gruß
Herward
Hallo Herward,
Neuseeland ist recht schwierig, wenn es um Lebensmittel geht. Nüsse dürfen nicht eingeführt werden, egal ob vom Discounter oder nicht. Die Mandeln dürfen sehr wahrscheinlich auch nicht eingeführt werden, besonders, da sie nicht konserviert oder gefriergetrocknet sind. Außerdem müssen Sie darauf achten, dass Sie außen am Paket die Lebensmittel deklarieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo Jana,
schön, dass man hier Fragen stellen kann.
Elisen Lebkuchen gehen also schon mal nicht nach Neuseeland , wie siehts aus mit Gummibärchen und Schokolade ohne Nüsse, die aber immer Spuren von Nüssen enthalten kann??? Kann man dies dann auf Australien übertragen oder sind die ein bisschen moderater und man kann die Elisen Lebkuchen dorthin schicken?
Liebe Grüße Linus
Hallo Linus,
es muss auf dem Paket, besonders bei Lebensmitteln, angegeben werden was drinnen ist, unter Umständen wird dann halt entschieden, dass die Lebensmittel nicht eingeführt werden dürfen. Ich konnte nichts zu Gummibärchenoder Schokolade im Speziellen finden, also am besten deklarieren. Der Wert sollte aber insgesamt nicht 110 NZD übersteigen, da sonst Steuern gezahlt werden müssen vom Empfänger (wenn es sich um ein Geschenk handelt, bei Paketen, die keine Geschenke enthalten, liegt die Maximalgrenze niedriger).
Nach Australien sollte es in Ordnung sein, zumindestens geschälte Mandeln scheinen auf alle Fälle erlaubt zu sein. Folgende verarbeitet Nüsse dürfen eingeführt werden: Permitted Nuts
Allerdings unbedingt alles deklarieren, sonst muss Strafe gezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo,
Zollauskunft in Dresden hat über Einfuhrbestimmung von Neuseeland leider Null Ahnung. (Habe ich gerade festgestellt.) Die neuseeländische Botschaft leitet einen auch nur auf entspr. Web-Seiten weiter. Die Websites „.nz“ sind aber leider alle auf Englisch und für eine alte Frau wie mich also völlig nutzlos.
DPD sagte mir, Parfums bzw. sämtl. Flüssigkeiten dürfen nicht verschickt werden. Sie kommen gar nicht erst in den „Flieger“ rein. Nun schreibt ihr hier aber ganz was anderes.
Ich möchte meinem Sohn, der schon über ein Jahr in Neuseeland ist, nur 2 kleine Shrits und eine alte Weihnachts-CD, die er noch aus Kindertagen kennt, schicken. Vielleicht noch eine Schokolade (wenn das geht?). Soll als Maxibrief verschickt werden.
Fragen: Muss ich die Original-Rechnungen mit in den Brief tun? (Ganz schön blöd bei einem Geschenk.) Und gilt der „CN 22“ auch für Briefe oder nur für Päckchen? Welchen Warenwert darf ich nicht überschreiten, damit mein Sohn nicht noch zu zahlen muss? (Und wer ist verdammt noch mal für den Mauerfall verantwortlich?!! Ich sterbe vor Sehnsucht nach meinem „Kind“.) MfG Sylvia
Hallo liebe Sylvia,
DPD hat insofern recht, dass die Deutsche Post keine leicht entzündlichen Stoffe versendet, dazu zählt auch Parfum. In unserem Artikel geht es aber darum, Parfum aus Neuseeland zu erhalten, nicht zu versenden an der entsprechenden Stelle. Entschuldigung, wenn das missverständlich ist.
allgemein musst Du auf dem Sendeschein, der auf dem Paket ist, alle Lebensmittel und sonstige Waren deklarieren. Es kann sein, dass die New Zealand Biosecurity das Päkchen öffnet und alles überprüft, aber ansonsten sollte nichts passieren. Schokolade darf mit, nur mit Nüssen ist der NZ Zoll nicht einfach.
Eigentlich müsste es reichen, wenn Du den Inhalt auf dem CN22 angibst, die Rechnung muss also nicht unbedingt mit rein. Beachte nur, dass Du das Formular auf Englisch ausfüllen musst und der Wert angegeben werden muss. Die CN22 sollte auch für einen Maxibrief passen, solange der Warenwert insgesamt weniger als 300 SZR (ca.358 €) beträgt. Ein Maxibrief International kann übrigends auch Päckchenform haben, solange folgende Maße eingehalten werden:
Bzw. für die teurere Version des Maxibriefes,
Aber maximal darf L + B + H nicht mehr als 90 cm² betragen.
Geschenke sind zollfrei, wenn der Wert nicht 110 NZD übersteigt (ca. 63 Euro). Allerdings wird Zollgebühr und GST nicht unter 60 Dollar eingezogen (außer für Alkohol und Tabakprodukte), also liegt der Freiwert je nach Ware ein wenig höher. Die GST (entspricht der deutschen Mehrwertsteuer) beträgt 15%, Zollgebühr auf T-shirts 0,10% und auf Schokolade 0,05%, auf CDs gibt es keine Zollgebühren.
Für den Mauerfall sind verschiedene Umstände verantwortlich. Einerseits der Druck der DDR-Bevölkerung (Massenkundgebungen, Forderung nach Reisefreiheit, Flucht), die Pressekonferenz zum Reisegesetz am 9.11.1989 mit Günter Schabowski und bestimmt auch David Hasselhoff.
Gegen Sehnsucht helfen Fotoalben, Skype-Gespräche, Online-Dienste wie Watch2Gether (Videos zusammen gucken, z.B. lustige YouTube-Videos) und sich für`s Kind freuen, weil es eine außergewöhnliche Erfahrung macht (was Du bestimmt tust).
Viele Grüße
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo Jana,
Wir Fliegen im Dezember nach Neuseeland und ich habe gerade diesen absatz gelesen :
Auch Medikamente des persönlichen Bedarfs gelten in Neuseeland als reglementierte Güter und sind bei der Einreise zwingend zu deklarieren. Dringend benötigte Medikamente dürfen jedoch in kleinen, der Reisedauer entsprechenden Mengen in das Land eigeführt werden, sofern eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in englischer Sprache sowie eine Kopie des Rezeptes vorgelegt werden kann.
Da ich Täglich Blutddrucktabletten nehmen darf stellt sich für mich gerade die Frage ob auch ich beim Arzt mir diese Bescheinigung besorgen muß.
Grüß
Thomas
Hallo Thomas,
das Medikament muss auf der Erklärungskarte bei der Einreise angegeben werden. Und ja, um sicher zu gehen, solltest Du eine Bescheinigung Deines Arztes in Englischer Sprache mitführen, auf der sollte stehen, dass Du mit dem Medikament behandelt wirst, der Name des Medikamentes und die Dosierung. Außerdem sollte das Medikament in der Originalverpackung mitgeführt werden und es darf nicht mehr sein, als für einen Monat benötigt wird. Du kannst zum Beispiel dieses Dokument vom ADAC verwenden und vom Arzt ausfüllen lassen: Notwendigkeitsbescheinigung
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo Jana,
ich will im Januar nach NZ fliegen und vorab mein Fahrrad per DHL (120x60x60cm max 31kg) bereits dort hin senden.
Ich werde es entweder an ein Hotel/Pension in Auckland schicken (in dem ich in den ersten Tagen mich akklimatisieren werde) oder direkt an einen Fahrradladen bei dem ich es entweder dann aufbauen, zumindest nochmals prüfen lassen will.
Was ist hinsichtlich Zoll / Einfuhr zu beachten?
Gibt es hinsichtlich des Wertes des Fahrrades Obergrenzen?
Der Mann von der Telefonnummer oben war freundlich und geduldig – echt gut – aber leider bin ich irgendwann mit meinem Englisch an meine Grenzen gestoßen.
Kannst Du mir Tipps geben was zu beachten ist / an wen kann ich mich wenden?
Im voraus besten Dank.
Stefan
Hallo Stefan,
sobald der Inhalt einer Sendung mehr als 1.000 NZD beträgt, wird eine Zollausfuhrgenehmigung benötigt, die Du entweder selbst ausfüllen kannst oder einen Broker um Hilfe bitten. Weitere Infos findest du hier unter Client code.
Sehr wahrscheinlich musst du die GST von 15 % zahlen, allerdings sind Fahrräder zollfrei. Achte am Besten darauf, dass das Paket nicht 120 x 60 x 60 cm überschreitet, da es sonst als Sperrgut gilt. Da muss dann die Zollinhaltserklärung CN23 drauf.
Vielleicht kannst du noch bei der Neuseeländischen Botschaft in Berlin nachfragen (nzembber@infoem.org) oder beim deutschen Zoll anrufen (0351 44834-510).
Möchtest du das Fahrrad nach Australien auch wieder verschicken oder dann im Flugzeug mitnehmen?
Unter einem Wert von 1.000 AUD kann das Fahrrad zoll- und gebührenfrei eingeführt werden. Darüber muss eine Importerklärung ausgefüllt werden und es fallen Zoll und Gebühren an.
Von Australien aus liegt fast alles im Norden, dazu kann ich also jetzt nichts genaueres sagen. Aber viel Spaß!
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
ach was ich vergessen habe – Mitte / Ende Februar soll es dann weiter nach Australien, dann weiter gen Norden gehen….
Hallo,
ich fliege mit meiner Familie für 5 Wochen nach Neuseeland. Da wir mit Kind fliegen, wollten wir uns nach der Ankunft nicht gleich um unsere Verpflegung kümmern müssen, sondern erst eine Runde schlafen im Camper. Deswegen wollte ich für den ersten Tag Nudeln und eine Sauce mitnehmen. Zudem haben meine Tochter und ich eine Laktoseunverträglichkeit und sind somit auf spezielle Lebensmittel angewiesen. Mein Mann ist zudem Veganer. Deswegen wollte ich einen pflanzliche Milch und einen Schokobrei/ Müsli mitnehmen. Des Weiteren brauche ich um doch mal spontan irgendwo essen zu können spezielle nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Kann ich die oben genannten Dinge ins Land mit einführen ohne es angeben zu müssen? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Danke.
Guten Tag,
Sie müssen Lebensmittel bei der Einreise nach Neuseeland immer angeben, egal, um was es sich handelt. Tierische Lebensmittel dürfen meist nicht eingeführt werden, aber das sollte bei Ihnen kein Problem darstellen.
Bei Medikamenten brauchen Sie einen Beleg des Arztes, dass Sie diese benötigen, auch wenn Sie nicht verschreibungspflichtig sind. So eine finden Sie hier: Formular Medikamentemitnahme. Ich wünsche Ihnen eine gute Reise!
Mit freeundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo zusammen,
da ich dazu nichts finden konnte (oder überlesen habe), meine Frage:
Wie sehen die Zollbestimmungen bei Nahrungsergänzungsmitteln aus? Beispielsweise Proteinpulver (1 kg) , Omega 3 und Vitamin D3 Kapseln (je 250g). Fallen diese unter die oben angegebenen Nahrungsmittelbestimmungen konservierter Stoffe oder unter andere?
Mfg
Mario
Guten Tag Mario,
Nahrungsergänzungsmittel müssen nicht angegeben werden und können eingeführt werden, wenn Sie keine Stoffe enthalten, die in Neuseeland als verschreibungspflichtiges Mittel eingestuft werden. Dafür kann man die Stoffe hier suchen: MedSafe Database. Weiterhin kann es problematisch sein, wenn Nahrungsergänzungsmittel tierische Produkte enthalten (das kann zum Beispiel bei bestimmten Proteinpulvern der Fall sein). Omega 3 und Vitamin D3 Kapseln sollten unproblematisch sein, bei dem Proteinpulver hängt es von der Quelle des Proteins ab. Bei tierischen Quellen sollten Sie um sicher zu gehen das Pulver auf der Passenger Arrival Card angeben, dann wird dieses u.U. inspiziert, sollte aber problemlos durchgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo,
ich reise im März mit meine Frau nach NZ! Klar ich mir das ich Dry Food bis max. 2kg mitnehmen darf! Die wichtigen 2 Medikamente müssen auch angegeben werden. Aber was ist mit den Medikamenten die ich Bedarfsfalls einnehme, also Aspirin, oder Iberogast, Loperamid, Perenterol?
Mit freundlichen Grüßen,
Arthur
Hallo Arthur,
einige Medikamente, die bei uns rezeptfrei zu erhalten sind, sind in Neuseeland verschreibungspflichtig. Deshalb sollten Sie vorher checken, ob dies auf die von Ihnen genannten zutrifft.
Die staatliche Seite des Gesundheitsministeriums Neuseelands bietet dazu diese Datenbank an: Medsafe classification Database.
Lt. dieser sind zum Beispiel bestimmte Aspirinsorten verschreibungspflichtig oder eingeschränkt frei. Dasselbe gilt für Loperamid. Sie sollten also nachprüfen, was auf Ihre Medikamente zutrifft (hängt vorallem von Dosierung in der einzelnen Pille ab/ob es eine Pille ist)
Iberogast und Perenterol sind pflanzenbasiert, sollten also eigentlich keine Probleme bereiten. Es gibt allerdings einige „herbal products„, die nicht eingeführt werden dürfen, da sie versteckte verschreibungspflichtige Wirkstoffe enthalten, dazu können Sie diese Liste durchgehen: Adulterated medicines.
Abgesehen davon sollten Sie alles anmelden bei der Einreise.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo Jana ich habe 3 Fragen:
1. welchen Teil von Neu Seeland würden Sie mir empfehlen wenn man Ruhe und Entspannung sucht!
2. was für Ausflüge könnte für mich in Frage kommen, ich bin 56 und nicht mehr gut zu Fuß!
3. ich habe gelesen das man nur 50 Zigaretten Zollfrei einführen darf (wo bekommt man schon 50 Zigaretten Zollfrei) was müsste ich zusätzlich zahlen wenn ich anstatt 50, 200 Zigaretten (1 Stange) einführen möchte. Vielen Dank für Ihre Antwort!
Horst
Guten Tag Horst,
In Neuseeland kann man fast überall Orte zum Entspannen finden. Die Stadt Auckland bietet sich als Startpunkt an, dort können Sie an Delfin- und Walbootstouren teilnehmen und das berühmte Kelly Tarlton Sea Life Aquarium besuchen. Ein Muss für Ihre Wünsche wäre Rotorua, die Gegend bietet Gesundheitspas, sowie geothermale Naturspektakel, wie Geysire, und Thermalparks, wie Hells Gate. Außerdem befindet sich dort das Mitai Maori Village, in dem Sie die Kultur, Essen und Geschichte der Maori kennenlernen können.
Auf der anderen Siete von Neuseeland finden sich viele wahnsinnig schöne Ausflugsziele, die von Tourguides auch mittels Schiffsrundfahrt oder anderen Möglichkeitene erkundet werden können, z.B. Milford Sound, Mount Cook Nationalpark oder Abel-Tasman-Natinalpark.
Davon mehr Zigaretten zu importieren, als zollfrei sind, rate ich Ihnen ab. Die Zollkosten für Tabak und Alkohol sind extrem hoch. Nach dem neuseeländischen Zolltarif plus der GST von 15% müssten Sie für die 200 Zigaretten wahrscheinlich 190 NZD bezahlen, wenn ich richtig gerechnet habe.
Allerdings ist Neuseeland auch eines der teuersten Länder, was Zigaretten betrifft. Eine Schachtel Malboro kostet hier 26 NZD.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo,
ich möchte einer Freundin in NZ ein Paket schicken.
Ich habe eine kleine Flasche Whisky mit Blattgold (größe 40ml ; 40%alc.)
Da dies eine Produktprobe ist, weiß ich nicht genau, wie hoch der Warenwert ist. ….
Kann ich das als Geschenk verschicken, und soll ich den Warenwert einfach schätzen oder eher nicht so?
MFG!
Hallo,
ja, Alkohol kann als Geschenk versendet werden, auch wenn der Zoll da besonders genau drauf guckt. Zwar muss lt. neuseeländischem Zoll der Empfänger in der Lage sein, nachzuweisen, dass es sich um ein Geschenk handelt, bei der geringen Menge wird das aber wahrscheinlich nicht verlangt.
Es ist in jedem Fall besser zu schätzen, da ansonsten das Paket auf alle Fälle geöffnet wird und unter Umständen dann Gebühren erhoben werden. Dazu bietet es sich an, einfach den Whiskey zu googeln und herauszufinden, wie viel eine normale Flasche kostet und das dann auf die Menge umzurechnen. Solange der geschätzte Wert nachvollziehbar und dem wahrscheinlichen Wert entsprechend ist, dürfte es kein Problem geben. Hauptsache das Paket wird richtig deklariert.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo, ich lebe in Neuseeland und möchte Geschenke nach Deutschland verschicken. Sind selbstgemachte Dinge aus Muscheln und Treibholz für die Einfuhr nach Deutschland erlaubt? Bis jetzt habe ich nichts darüber finden können und hoffe auf eure Hilfe! Vielen Dank!
Hallo,
Muscheln dürfen aus nach dem Artenschutzgesetzt nicht nach Deutschland eingeführt werden, das gilt sowohl für Reisende als auch für den Paketversand (Einschränkung Import Postverkehr & Einschränkungen Import Reisende). Pflanzenbestandteile dürfen nur mit einem Pflanzengesundheitszeugnis eingeführt werden (dies könnte unter Umständen auf das Treibholz zutreffen -> Einschränkungen Import Pflanzen).
Auch auf der Seite des neuseeländischen Zolls wird darauf hingewiesen, dass viele Muscheln nur mit einer Sondergenehmigung exportiert werden dürfen. (Zoll Neuseeland)
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo,
ich will ein Paket mit Kleidung zu meiner Tochter nach Neuseeland schicken, sie ist für längere Zeit im Land und vermisst einige Sachen.
Wie deklariere ich das auf der Zollinhaltserklärung CN23 bzw. wie hoch schätze den Wert – das ist da Kleidung, die nicht neu ist? Auch will ich noch Geschenke für die Familie versenden, wo sie gerade lebt.
Und dann kommt noch dazu, dass das Feld zum Eintragen der Inhalte so klein ist, dass das gar nicht alles reinpasst – man muss ja wohl jedes einzelne Teil aufschreiben und kann nicht nur „used clothes“ und „Sweets“ schreiben?!
Dazu kommt, dass ich nicht möchte, dass sie eine Gebühr auf die Einfuhr der Dinge zahlen muss.
Wäre schön, wenn Ihr mir helfen könnt!
Liebe Grüße
Ulrike
Hallo Ulrike,
gleiche Ware kann zusammengefasst werden, also zu mindestens bei der Kleidung und den Wert dieser dann schätzen. Aber nur wenn der Gesamtwert 1000 australische Dollar übersteigt muss gezahlt werden, da alles unter 1000 australischen Dollar (außer Tabak, Tabakprodukte und Alkohol) von Zoll und Steuern befreit sind.
Sollte der Wert darüber liegen, muss zwischen der Kleidung und den Geschenken unterschieden werden, die Kleidung gilt als sog. UPE „Unaccompanied Personal Effects“ und kann zoll- und steuerfrei an Ihre Tochter versendet werden, wenn diese folgendes Dokument ausfüllt: Unaccompanied Personal Effects Statement. Ihre Tochter muss dann mit dem ausgefüllten Formular, einer Liste der Dinge im Paket und einem Versandnachweis, auf dem der Name und die Adresse des Besitzers steht zu einem ACBPS counter gehen und dies dort einreichen.
Bei den Süßigkeiten sollten Sie allerdings so genau wie möglich angeben, um was es sich handelt, da Australien bei Lebensmitteln sehr genau hinschaut. Informieren Sie sich auch unbedingt im Vorfeld, was nicht nach Australien importiert werden darf.
Um das ausfüllen der CN23 zu erleichtern, können Sie dies auch online erledigen, dort ist auch ein wenig mehr Platz zum ausfüllen: DHL Sendung online frankieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo, ist die DP verpflichtet,einen Maxibrief mit Geschenkinhalt, der wohl nicht den Zollbestimmungen ent-
sprach (Parfüm in Sprayform ) zurückzuschicken und was wird mit den Sachen, die nicht zurückgeschickt werden?
Ich habe auf Grund falscher Beratung z.B.“Maxibrief ist ein Brief,daher keine Zollerklärung erforderlich“ und“ bei Einschreibebrief sind lediglich die darin enthaltenen Dokumente, nicht aber der Geschenkinhalt versichert“,
sang – und klanglos,ohne irgendeine Information, 2 Maxibriefe,darunter einen mit Weihnachtssachen verloren.
Begründung : In den Poststellen,die Shops angegliedert sind, wird der Job durch die Mitarbeiter des Shops gemacht, die eine Einführung von ca.8 Stunden erhalten.Sie sind grottenschlecht ausgebildet,können daher bei etwas anderartigen Sachverhalten keine zutreffenden Antworten geben und das Risiko für die mangelhafte Beratung trägt der Kunde.
Da es ja keinen Nachweis für die evtl.Beförderung bzw. deren Ablehnung gibt,ist die Art und Weise,wie geschildert,
diebstahlsfördernd.
MfG
Hallo Martina,
wenn sich die Ware beim Zoll befindet, liegt der Sachverhalt nicht mehr in den Händen von DP. Und ja, es ist zulässig, dass der Zoll die betreffenden Gegenstände vernichtet.
Sie sollten sich wegen der falschen Beratung direkt bei der Deutschen Post melden und versuchen den Sachverhalt zu erklären, vielleicht lenkt die DP ein.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Meine Tochter ist gerade in Neuseeland und hat ca. 1 kg Muscheln am Strand gesammelt. Sie ist sich nun nicht sicher, ob sie die mit nach Deutschland nehmen darf. Bitte um Info. Danke
Hallo Christin,
Muscheln fallen unter das Artenschutzgesetz. Diese dürfen nur ausgeführt werden, wenn Ihre Tochter eine artenschutzrechtliche Genehmigung vom Department of Conservation beantragt.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo,
Ich habe in Neuseeland Work and Travel gemacht und würde gerne ein paar Souvenirs nach Hause schicken ( 1 Paar WollSocken, 1 Topflappen, 1 shotglas, 1 Glas Honig 250 g , 1 Schlammmaske 20g , 2 Tafeln Schokolade und 2 Tshirts). Die Sachen sind alles als Geschenke gedacht. Wie viel Steuern müsste ich beim Zoll für die Sachen bezahlen und darf ich den Honig überhaupt verschicken oder er die erlaubte Menge überschreitet?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag Frau Rinkens,
solange der Gesamtwert der Ware innerhalb eines Paketes, welches an einem Tag das einzige von Ihnen ankommende Paket ist, unter 45 € beträgt, fallen keine Zollkosten an. Honig darf bis zu 2 kg eingeführt werden, wenn er keine Wabe enthält.
Ohne zu wissen, wie viel alles kostet, kann ich Ihnen nicht beantworten, ob und wie viel Steuern/Gebühren SIe zahlen müssten. Allerdings können Sie unseren Zollrechner hierfür nutzen: Zollrechner.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo
Ich reise im Oktober nach nz und will Zigaretten mitnehmen, weil ich bei der Marke wählerisch bin.
Wie muss ich vorgehen wenn ich mehr als 50g Tabak nach nz einführen will und welche kosten kommen auf mich zu?
Guten Tag Herr Kläger,
Sie müssen die Menge an Tabak/Zigaretten bei der Einfuhrerklärung angeben und dann in NZ durch den roten Ausgang gehen.
Sie müssen die GST von 15% bezahlen und den Zollsatz von 57,60% auf den Gesamtwert der eingeführten Zigaretten bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo,
meine Tochter kommt in 2 Wochen von einem Auslandgastschulaufenthalt von Neuseeland zurück und will die am Strand gefunden Muscheln mitbringen.
Wie ich bereits gelesen oben gelesen habe ist dies nicht erlaubt.
Was passiert, wenn der Zoll die Muscheln findet?
Danke und MfG
Guten Tag Herr Bayer,
davon ist ganz dringend abzuraten. Wenn der Zoll die Muscheln findet werden diese beschlagnahmt und es wird ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und ein Bußgeld von mehreren hundert Euro verlangt.
Es gibt zwar Ausnahmeregelungen für die Einfuhr von artengeschützten Tieren und Bestandteilen, diese sind aber meistens mit dem Ausfüllen weiterer Dokumente und Überprüfung durch ein bestimmtes Zollamt verbunden. Mehr Informationen dazu hier.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo,
ich fliege demnächst nach Neuseeland um dort Urlaub mit meiner Freundin zu machen. Ich würde mir dort ein Macbook kaufen, da es dort relativ billiger ist als in Deutschland. Wie mache ich das mit dem Zoll, wenn ich dort ein Macbook kaufe und das mit nach Deutschland nehme. Muss ich den Zoll bezahlen oder komme ich einfach durch, ohne Fragen oder wird es Schwierigkeiten geben?
PS: Ich bin nicht nur wegen dem Macbook dort, falls es so rüber kommt ^^
Danke und MfG
Hallo Jeff,
die meisten Macbooks überschreiten die Grenze von 430 Euro Warenwert. Das heißt, Sie müssen bei der Einreise rechtlich gesehen Abgaben zahlen.
Wenn der Warenwert des Macbook weniger als 700 Euro ist, müssen Sie nur eine pauschalisierte Abgabe leisten leisten (17,5 %).
Wenn das Notebook mehr als 700 Euro gekostet hat, müssen Sie die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % zahlen, allerdings fallen für „Datenverarbeitungsmaschinen“, unter welche das Macbook im HS-Code System fallen dürfte, keine Zollgebühren an lt. TARIC.
Falls Sie versuchen den Zoll zu umgehen, kann es natürlich passieren, dass Sie erwischt werden und Strafe und Zoll zahlen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo Jana,
meine Tochter ist für ein Schuljahr in NZ und ich möchte ihr ein paar Sachen schicken.
Ein paar Hygieneartikel, ein bisschen Schminksachen, die sie so vermisst, einen Pullover, ein paar Schuhe und ein paar Gummibärchen. Muss ich etwas beachten?
Hallo Iris,
solange Sie alles auf dem Paket deklarieren, sollte es keine Probleme geben.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo Jana,
ich möchte meiner Tochter zu Weihnachten Schokolade wie Mon Chéri (geht das?) sowie einen kleinen Taschenzerstäuber (Eau de Toilette) schicken und bin mir nicht sicher, ob dieser nun unter Hygieneartikel wie Deo, Nagellack, … fällt oder unter leicht entzündliche Waren.
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Gabi Bühning
Hallo Gabi,
Schokolade darf importiert werden, allerdings schmilzt diese oft während dem Versand und ist danach nicht mehr so genießbar. Parfum darf nicht versendet werden, unter welches das Eau de Toilette fallen würde.
Deklarieren Sie in jedem Fall alle Lebensmittel genau, da es sonst zu hohen Strafen kommen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo Jana,
Ich bin froh diese Seite gefunden zu haben.
Mein Sohn ist derzeit in Neuseeland und wir möchten ihm einige Sachen nachschicken.
Seinen Laptop (Wert noch ca. 500€), einen Bluetooth Lautsprecher (Wert noch ca.150), seine GoPro mit Tasche (Wert noch ca. 100€)
Und dazu als Geburtstagsgeschenk einige Sachen wie Shirts, Gummibärchen, seinen heimischen Lieblingshonig 200ml, ein Campingschlafsack und -handtuch, -wäscheleine zum Geburtstag. Außerdem packen die Großeltern noch persönliche Kleinigkeiten zum Geburtstag dazu (was genau weiß ich noch nicht).
Der Wert des Paketes wäre dann bei knapp 900€. Geht das problemlos oder was ist dabei zu beachten?
Ganz liebe Grüße an euch und vielen Dank!
Hallo Chris,
das Paket muss nicht angemeldet werden, allerdings muss unbedingt die Zollinhaltserklärung CN 23 außen angebracht werden.
Sie müssen allerdings sehr wahrscheinlich die Goods and Services Tax bezahlen, die bei 15% liegt und sich auf den Gesamtwert des Paketes (inkl. Versand) bezieht.
Außerdem kann es sein, dass der Honig einbezogen wird, da Honig als Risikogut gilt und die Neuseeländer sehr vorsichtig bei der Einfuhr von Lebensmitteln sind.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo,
ich möchte meiner Tochter eine kleine Weihnachtsüberraschung zuschicken. Nun habe ich einen Schokoladen Kalender und ihren Lieblings Tee (Original verpackt im Päckchen) drin. Leider konnte ich bisher zum Versand von Tee nichts finden. Würde gern wissen, ob es damit Probleme geben könnte. Natürlich würde ich den Tee auf der Zollbestimmung erwähnen. Und wie lange sind Ihre Erfahrungen, wie lang ein Päckchen nach Neuseeland unterwegs ist.
Vielen Dank für eine Antwort.
Viele Grüße Tristan
Hallo Tristan,
geben Sie auf alle Fälle an, um was für einen Tee es sich handelt. Es sollten auch keine Bestandteile von Zitrusfrüchten enthalten sein, da der Tee sonst konfisziert wird.
Der Versand nach Neuseeland kann zwischen 10 Tagen und bis zu zwei Monaten dauern, das hängt von vielen Faktoren ab. Zum beispiel der Größe des Pakets, Inhalt und der Zeitraum. Um so näher an Weihnachten die Sendung losgeht, umso länger wird das Päckchen wahrscheinlich brauchen, um an seinen Ziel zu kommen, da die Arbeitsbelastung bei den Poststellen steigt.
Viele Grüße
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo, unser Sohn ist gerade in Neuseeland und fragt, ob wir ihm Tabak schicken können. Ist das irgendwie möglich ? Wenn ja, was muss ich beachten und wenn nicht, was hat das für Konsequenzen, wenn ich ihm trotzdem ein paar Päckchen in sein Weihnachtspaket lege ? Er meint ich soll es probieren aber ich bin mir da sehr unsicher.
Liebe Grüße, Anke
Hallo Anke,
Sie können unbesorgt Tabak verschicken, solange dieser außen eindeutig deklariert wird. Beachten Sie bitte, dass auf Tabak immer Zollgebühren gezahlt werden müssen und Ihr Sohn diese dann in Neu Seeland begleichen muss um sein Paket zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo Jana,
meine jüngste Tochter und meine Enkeltochter wohnen schon viele Jahre in NZ. Das alljährliche Weihnachtspaket muss schnellstens noch weg. Eigentlich habe ich genug Erfahrung, habe auch noch nie irgendwelche Probleme gehabt. Meine Frage nun: Ich will ein gebrauchtes iPhone 7 (über 2 Jahre alt) als Geschenk mitschicken.
Wie sieht es da mit evtl. Gebühren (Tax) aus?
Freue mich über eine Antwort,
mit lieben Grüßen,
Marion
Hallo Marion,
da kommen wahrscheinlich noch Gebühren drauf, welche bei so einem teuren Artikel nicht wenig ist. Je nachdem was noch mitgeschickt wird und wie hoch die Versandkosten sind, kann es schon sein, dass mehr als 100 Euro Gebühren anfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Möchte meiner tochter die in neuseeland wohnt, gerne eine kaffeemaschineim wert von ca. 300,00 mitbringen. Kann ich das zollfrei einführen?
Guten Tag Frau Seehauser,
wenn der Gesamtwarenwert aller Mitbringsel unter 700 Neuseeland-Dollar ist, dann ja.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo,
und wie ist das mit Neuseeland? Ich möchte meiner Tochter auch ein paar Kleidungsstücke von ihr schicken, aber gleichzeitig auch ein paar Süßigkeiten als Geschenk.
Hallo Birgit,
das kommt auf den Inhalt der Süßigkeiten an. Sind Nüsse oder ähnliches enthalten? Dann lieber nicht, diese werden höchstwahrscheinlich aussortiert. Achten Sie darauf, dass alles originalverpackt ist und auf der Zollerklärung richtig angegeben, dann sollte es keine Probleme geben.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo zusammen,
ich werde eine längere Reise machen und bin, bevor ich nach Neuseeland einreise mit Rucksack in Asien unterwegs.
Daher würde ich gern vorab von Deutschland aus ein Paket mit Schlafsack und wärmerer Bekleidung und vor allem meine Wanderschuhe an eine Freundin aus Neuseeland schicken, damit ich die Sachen vor Ort habe und nicht schon mit durch Asien schleppen muss.
Bisher wurden meine Wanderschuhe immer äußerst genau inspiziert bei der Einreise am Flughafen. Darf ich sie überhaupt im Paket versenden? Natürlich werde ich sie intensiv reinigen, aber könnte es trotzdem Probleme am Zoll geben?
Hallo Helga,
Schuhe oder Stiefel werden am Flughafen meist deswegen so genau kontrolliert, weil sie theoretisch viel „Platz“ für unerlaubte Gegenstände bieten. Im Paket hat man aber nicht direkt Zugriff darauf, die unmittelbare „Gefahr“ durch den Träger ist also geringer.
Gerade Neuseeland hat aber strenge Einfuhrregelungen, um die hiesige Flora und Fauna nicht zu beeinträchtigen. Auch saubere Stiefel oder Wanderschuhe, an denen keine Erdreste etc. mehr kleben, können darum gesondert kontrolliert werden. Möglich ist also, dass es Wartezeiten oder „Probleme“ beim Zoll gibt, das hängt vermutlich von den diensthabenden Mitarbeitern ab.
Ich wünsche Ihnen eine angenehme Reise!
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo Jana, meine Tochter ist zur Zeit in Neu Seeland und möchte gerne 2 Paua Muscheln als Souvenir mit nach Deutschland nehmen. Gibt es hierfür Ausfuhrbeschränkungen. Bitte um möglichst baldige Anwort. Ganz herzlichen Dank.
Hallo Christiane,
soweit ich herausfinden konnte, erlaubt Neuseeland das Sammeln von toten Muscheln am Strand. Lebende Exemplare sollten aber besser nicht eingesammelt und getötet werden. Lassen Sie Ihre Tochter am besten noch einmal in Neuseeland nachfragen, ob die Ausfuhr erlaubt ist. Bei den hiesigen Behörden wird man ihr eine aktuelle und verbindliche Auskunft geben können.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo, ich fliege demnächst nach NZ und meine dort lebende Freundin möchten Kaffee aus Deutschland haben. Welche Mengen darf ich mitnehmen, und geröstete ganze Bohnen oder eher gemahlen? Hab nirgendwo was darüber gefunden. Vielen Dank, Dagmar
Hallo Dagmar,
soweit ich herausfinden konnte, dürfen Sie Kaffee nach Neuseeland einführen. Dafür sollte das Paket aber noch original verpackt und versiegelt sein. Außerdem sollten Sie bei der Ankunft angeben, dass Sie Nahrungsmittel („food“) mitführen. In den meisten Fällen dürfte das kein Problem sein. Mengentechnisch konnte ich hier nichts herausfinden, solange sich die Mitbringsel im haushaltsüblichen Rahmen bewegen, sollte das passen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo bezahlen.net – Team,
mein Sohn ist zur Zeit für 4 Monate in Neuseeland unterwegs.
Da er aktiver Mountainbiker ist, habe ich ihm sein Bike mit DHL-Paket (120x60x60cm) nachgeschickt.
Habe es ordentlich versichert und die Zollinhaltserklärung, welche mir am Postschalter ausgehändigt wurde, ordentlich ausgefüllt (mit allen Nettowerten).
Nachdem über die DHL-Sendungsverfolgung unklar war, wo sich das Paket befindet, erhielt mein Sohn eine E-Mail vom neuseeländischem Zoll.
Darin wurde er aufgefordert 15% Mehrwertsteuer (GST) zu zahlen. In den Zollbestimmungen von Neuseeland war davon nicht zu lesen!
Andere Radfahrer, welche sich auch ihr Bike schicken ließen, bezahlte nichts bei der Einfuhr!
Um irgendwie an sein Rad zu kommen, bezahlte er diesen Betrag. Nun stellt sich die Frage, bekommt er den gezahlten Betrag bei Ausreise wieder zurück?
Wenn ja, wo und wie beantragt man das?
Ich habe schon bei der neuseeländischen Botschaft und bei meiner Rechtsberatung angerufen. Keiner konnte mir bisher helfen!
Vielleicht könnt ihr mir einen Tip geben, wer für diese frage ein kompetenter Ansprechpartner ist.
Vielen Dank im Voraus
Sven
Hallo Sven,
ich konnte herausfinden, dass die Kosten offenbar etwas mit dem Visum zu tun haben. Ein Nutzer berichtet, dass Einfuhrsteuer fällig wird, wenn das Visum nicht für 12 Monate oder länger gilt.
Das waren aber nur Forumsbeiträge, keine offiziellen Quellen. Auf der Webseite vom neuseeländischen Zoll konnte ich auf Anhieb nichts finden – aber eventuell kann Ihr Sohn hier einfach mal nachfragen?
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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hallo.ich möchte in 2 Wochen nach NZ reisen,soweit das wegen corona noch geht.in NZ will ich mit einem freund eine Radtour machen.meine frage ist nun
1.kann ich müsliriegel mitnehmen (10 Stück)
und
2.an Medikamenten habe ich Kopfschmerz,kohle und magnesiumtabletten(nicht orginalverpackt) dabei.
alles andere hab ich mir schon abgeschminkt(stullen,äpfel.bananen usw.will ja auch kein stress haben beim zoll)
sonst ist das Forum richtig genial.feine sache
Hallo Andreas,
ja, bei Müsliriegeln dürfte es kein Problem geben. Sie sollten trotzdem einfach den roten Ausgang benutzen und diese vorzeigen – so kann der Zoll alles kontrollieren und Sie wissen dann, dass Sie auf der sicheren Seite sind.
Die Medikamente müssten Sie auch mitnehmen dürfen, es handelt sich ja vermutlich um geringe Mengen für den Notfall und nicht um ganze Packungen, die Sie einfach lose mitführen? Auch hier gilt: Lieber einmal zu viel damit zum Zoll als einmal zu wenig.
Ich wünsche Ihnen, dass sich die gesundheitliche Situation entspannt und der Flug möglich ist. Derzeit sieht es ja nicht so gut aus …
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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Hallo,
meine Tochterist zur Zeit inNeuseeland. Ich m,öchte ihr ein Weihnachtsgeschenk schicken. Ein Notizbuch, ein Buch, Körperlotion Seife eingepackte Kekse und Schokolade.
würde mich über eine Antwort freuen.
Frau Gruschka
Hallo Renate,
was genau ist denn Ihre Frage? Ob das möglich ist, ob Einfuhrabgaben anfallen, wie lange die Laufzeiten sind, wie teuer das Paket wird …? Gerne recherchiere ich (ohne Gewähr), aber ohne Frage kann ich keine Antwort geben.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo allerseits. Bisher haben wir unserer Tochter zu Weihnachten Lebkuchen aus Nürnberg schicken lassen, ohne Probleme. Nun möchte sie aber mal wieder unsere selbstgemachten Plätzchen geschickt bekommen. Wie ist Ihr Rat ?
Hallo Volker,
verstehe ich es richtig, dass Sie Plätzchen nach Neuseeland schicken möchten?
Tierische und pflanzliche Erzeugnisse sind immer ein wenige problematisch in Neuseeland. Da ja aber Eier, Mehl etc. in den Plätzchen bereits verarbeitet sind, kann es gut sein, dass hier – genau wie bei abgepackten Lebkuchen – keine Probleme bei der Zollkontrolle entstehen. Sie müssen nur alles deklarieren. Sie können aber auch direkt beim Zoll in Neuseeland nachfragen, dort wird man Ihnen sicher eine verbindlichere Antwort geben können.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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hallo zusammen,
ich möchte ein geburtstagsgeschenk nach nz schicken. es soll unter anderem 1 glas nutella und 2 gläser marmelade enthalten.
sollte eigentlich keine probleme geben oder?
ich habe irgendwas gehört das es seit neustem komplett verboten ist lebensmittel nach nz einzuführen.
danke
Hallo Tom,
ja, mit Lebensmitteln und Neuseeland ist das so eine Sache … normalerweise sind aber vor allem unverarbeitete Lebensmittel problematisch, da sie die lokale Flora und Fauna beeinträchtigen könnten. Verschlossene, kommerzielle Ware sollte auch jetzt noch eingeführt werden können. Sie müssen das aber unbedingt auch so als Paketinhalt angeben.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo,
inwiefern ist es erlaubt/möglich, gekaufte(!!) Muschelschalen und Vulkansteine mit der Post zur Familie zu senden? Müsste nachgewiesen werden, dass diese gekauft wurden?
MfG
Hallo Johanna,
grundsätzlich müsste es möglich sein, derartige Souveniers zu versenden. Der Neuseeländische Zoll bittet bei Fragen schlicht um Kontaktaufnahme: Hier Kontakt zum Zoll aufnehmen. Dort sollten Sie dann erfahren können, welche Informationen Sie beilegen müssen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo,
vielen Dank für die ausführlichen Angaben. Ich möchte gerne ein Paket an eine Freundin in Neuseeland schicken. Dadrinnen wird unter anderem ein Holzlöffel und ein Dr. Oetker Muffinmix reinkommen. Leider bin ich mir unsicher, ob diese beiden Artikel erlaubt sind. Könntet ihr mir da weiterhelfen.
MfG
Hallo Kyra,
da es sich nicht um frische Lebensmittel handelt, dürfte das Versenden von Backmischungen bei Einhaltung der Kilo-Grenzen kein Problem darstellen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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