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Zollbestimmungen Norwegen - Wie sind die Einfuhrbestimmungen & Ausfuhrbestimmungen

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Obwohl fast in direkter Nachbarschaft zu Deutschland gelegen, ist Norwegen kein Mitglied der Europäischen Union. Wer nach Norwegen einreist, hat darum Einreisebestimmungen zu beachten, die deutlich von denen anderer Nachbarländer abweichen können.

Und auch bei der Rückkehr aus Norwegen nach Deutschland oder beim Postversand von Waren müssen Zollbestimmungen eingehalten werden. Wer das nicht tut, muss mit unangenehmen Überraschungen, Zusatzkosten oder sogar Bußgeldern rechnen. Was verboten ist und welche Freimengen für Einfuhr, Ausfuhr sowie Postsendungen aus bzw. nach Norwegen gelten, zeigen wir hier.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Einreise nach Norwegen: die Einfuhrbestimmungen
    • 1.1 Roter oder grüner Ausgang?
    • 1.2 Norwegische Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und Pflanzen
    • 1.3 Norwegische Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol
    • 1.4 Norwegische Einfuhrbestimmungen für Geld / Devisen
    • 1.5 Norwegische Einfuhrbestimmungen für Medikamente
    • 1.6 Norwegische Einfuhrbestimmungen für Haustiere
  • 2 Rückkehr aus Norwegen: die Ausfuhrbestimmungen
    • 2.1 Ausfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol
    • 2.2 Ausfuhrbestimmungen für Medikamente
    • 2.3 Exotische Souvenirs aus Norwegen
    • 2.4 Ausfuhrbestimmungen für elektronische Waren und Textilien
    • 2.5 Ausfuhrbestimmungen für Geld
    • 2.6 Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel
    • 2.7 Ausfuhrbestimmungen für Waffen, Munition und Feuerwerkskörper
    • 2.8 Ausfuhrbestimmungen für jugendgefährdende Medien und Schriften sowie für verfassungswidrige Schriften
  • 3 Bestellungen und Post aus und nach Norwegen
    • 3.1 Waren nach Norwegen versenden
    • 3.2 Waren aus Norwegen bestellen oder als Geschenk erhalten
  • 4 Zollrechner
  • 5 Kontakt
    • 5.1 Deutscher Zoll
    • 5.2 Norwegischer Zoll

Einreise nach Norwegen: die Einfuhrbestimmungen

Bei der Einreise nach Norwegen dürfen einige Güter nicht in unbegrenzter Menge mitgeführt werden bzw. müssen kostenpflichtig verzollt werden. Es gibt jedoch meist Freimengen, die kostenfrei eingeführt werden dürfen.

Roter oder grüner Ausgang?

Wer nach Norwegen einreist, wird an den meisten Einreisestellen – z.B. am Flughafen oder am Fähr- oder Kreuzfahrtterminal – mit einem roten und einen grünen Ausgang konfrontiert. Wie in den meisten anderen Ländern auch, bedeuten diese:

  • Wer den roten Ausgang benutzen, führt Waren mit, die zoll- und steuerpflichtig sind bzw. für welche eine Einfuhrgenehmigung erforderlich ist.
  • Wer den grünen Ausgang benutzt, führt zoll- und steuerfreie Waren innerhalb der entsprechenden Freigrenzen mit, für welche keine Einfuhrgenehmigung oder Zollabgaben erforderlich sind.

Prinzipiell darf dabei den grünen Ausgang benutzen, wer:

  • Waren einführt, deren Wert 6.000 NOK nicht überschreitet (entspricht 531,62€ℹ Letzte Aktualisierung: 26.03.2023)
  • Barmittel mit sich führt, deren Wert 25.000 NOK nicht überschreitet (entspricht 2,215,09€ℹ Letzte Aktualisierung: 26.03.2023)

Zu beachten ist außerdem:

Die angegebenen Freimengen beziehen sich nur auf Waren, Zahlungsmittel und sonstige Gegenstände, die aus persönlichen Gründen und nicht zum Verkauf mitgeführt werden.

Auch dann, wenn ein Gepäckstück am Flughafen nicht angekommen ist und später nachgeliefert wird, muss der rote Ausgang benutzt und angegeben werden, was sich in dem vermissten Gepäckstück befindet!

Den richtigen Zoll Ausgang am Flughafen wählen

Norwegische Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und Pflanzen

Einfuhrbestimmungen bei der Einreise nach NorwegenBis auf einige Ausnahmen können Lebensmittel aus dem Europäischen Wirtschaftsraum problemlos nach Norwegen eingeführt werden. Wie bei allen anderen Waren auch, ist jedoch auch hier die Warenwertgrenze von 6.000 NOK (531,62€ℹ Letzte Aktualisierung: 26.03.2023) zu beachten. Übersteigen die eingeführten Waren diese Wertgrenze, müssen sie verzollt werden.

Fleisch und Milchprodukte

Fleisch und Milchprodukte aus dem Europäischen Wirtschaftsraum dürfen prinzipiell nach Norwegen eingeführt werden. Insgesamt darf eine Höchstmenge von 10 kg Käse, Fleisch und Wurst jedoch nicht überschritten werden.

Obst und Pflanzen

Auch Obst, Beeren und Pflanzen dürfen nach Norwegen eingeführt werden. Die Höchstmengen liegen hier jedoch bei:

  • 10 kg Obst, Gemüse und Beeren
  • 25 Schnittblumen
  • 3 kg Blumenzwiebeln und -knollen
  • 5 Topfpflanzen
  • 50 Portionspackungen Pflanzensamen

Achtung: Um der Einschleppung von Schädlingen vorzubeugen, dürfen keine Kartoffeln – auch nicht in kleinen Mengen – nach Norwegen eingeführt werden!

Norwegische Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol

Prinzipiell dürfen Personen über 18 Jahren Wein, Bier, andere Alkoholika und Tabakwaren in begrenzten Mengen zollfrei nach Norwegen einführen. Alkoholika, die einen Alkoholgehalt von mehr als 22 Prozent aufweisen, dürfen aber nur von Personen über 20 Jahren mitgebracht werden.

Außerdem ist zu beachten, dass Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 60 Prozent gar nicht nach Norwegen eingeführt werden dürfen.

Für Alkohol und Tabakwaren gelten dabei folgende zollfreie Höchstmengen:

ProduktHöchstmenge
Bier, Cidre, Alcopops mit 2,5 Vol.-% bis 4,7 Vol.-%2 Liter
Wein mit 2,5 bis 22 Vol.-%1,5 Liter
Spirituosen mit 22 bis 60 Vol.-%1 Liter
Zigaretten und Tabakwaren200 Zigaretten oder 250g Rauchtabak
Zigarettenpapier200 Blatt

Wer mehr als die erlaubte Freimenge an Tabakwaren oder Alkohol nach Norwegen mitbringen möchte, kann dies tun. Allerdings müssen die Waren dann kostenpflichtig verzollt werden.

Zusätzlich zur oben gezeigten Freimenge können insgesamt 27 Liter Bier oder Wein, 4 Liter Spirituosen, 400 Zigaretten oder 500 Gramm Tabak kostenpflichtig eingeführt werden. Die Waren können hierzu über die norwegische Zollbehörden-App angemeldet werden. Alternativ kann auch der rote Ausgang an der Einreisestelle gewählt werden.

Norwegische Einfuhrbestimmungen für Geld / Devisen

Bargeld, Reiseschecks oder Geschenkgutscheine dürfen bis zu einem Gesamtwert von 25.000 NOK (in norwegischer oder einer anderen Währung) nach Norwegen mitgebracht werden. Wird der zulässige Gesamtwert der Geldmittel von 2,215,09€ℹ Letzte Aktualisierung: 26.03.2023 jedoch überschritten, muss die Einfuhr bei der Zollbehörde angemeldet werden.

Für die Anmeldung wird keine Gebühr erhoben – wird sie jedoch unterlassen, droht eine Strafgebühr von 20 Prozent des mitgeführten Gesamtbetrages.

Ratgeber: Geld abheben in Norwegen

Norwegische Einfuhrbestimmungen für Medikamente

Medikamente dürfen nur in kleinen Mengen und für den persönlichen Bedarf mitgebracht werden. Darüber hinaus ist die Einfuhr von Giftstoffen, Drogen und Arzneimitteln verboten.

Norwegische Einfuhrbestimmungen für Haustiere

Hunde, Katzen und Frettchen dürfen ihren Besitzer problemlos nach Norwegen begleiten.

Tiere müssen:

  1. Gekennzeichnet sein (bei Hunden ist ein Mikrochip erforderlich)
  2. Einen Heimtierausweis haben
  3. Gegen Tollwut geimpft sein
  4. Hunde müssen gegen Bandwurmbefall behandelt worden sein. Die Behandlung muss 120 bis 24 Stunden oder 2 Mal innerhalb von 28 Tagen vor der Einreise erfolgen und vom Tierarzt bestätigt werden

Rückkehr aus Norwegen: die Ausfuhrbestimmungen

Bei der Rückreise aus Norwegen dürfen einige Waren nur bis zu einer bestimmten Menge mit nach Deutschland gebracht werden. Welche Regeln hier gelten, richtet sich sowohl nach norwegischen als auch nach deutschen Zollbestimmungen.

Ausfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol

Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind, dürfen bestimmte Mengen an Alkoholika und Tabakwaren aus Norwegen nach Deutschland mitbringen. Hierbei gelten folgende Höchstmengen

Tabakwaren

  • 200 Zigaretten oder
  • 50 Zigarren oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 250 Gramm Rauchtabak oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Tabakwaren

Alkohol und alkoholhaltige Getränke:

  • 1 Liter Spirituosen mit Alkoholgehalt von über 22 Vol.-% oder
  • 2 Liter alkoholische Getränke mit Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-% oder
  • 4 Liter Wein und
  • 16 Liter Bier oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Alkoholika

Ausfuhrbestimmungen für Medikamente

Medikamente dürfen zwar aus Norwegen ausgeführt, allerdings nur in geringen Mengen und nur für den persönlichen Bedarf nach Deutschland eingeführt werden. Als für den persönlichen Bedarf anzusehen ist dabei eine für maximal drei Monate ausreichende Menge je Arzneimittel. Dabei ist die Dosierungsempfehlung der Arzneimittel zu berücksichtigen.

Gefälschte Arzneimittel und im Doping verwendete Stoffe dürfen aber selbstverständlich nicht nach Deutschland eingeführt werden.

Exotische Souvenirs aus Norwegen

Souvenirs ausführen nach DeutschlandWaren und Souvenirs dürfen bis zu einem maximalen Warenwert von 300 Euro (bzw. 430 Euro bei See- und Flugreisen) mit nach Deutschland gebracht werden.

Hiervon ausgenommen sind jedoch geschützte und vom Aussterben bedrohte Tiere. Diese Tiere oder aus ihnen hergestellte Produkte dürfen nicht aus Norwegen aus- und nach Deutschland eingeführt werden.

In Norwegen sind das insbesondere:

  • Vielfraße
  • Eisfüchse
  • Wölfe
  • Raubvögel

Auch die Eier geschützter Raubvögel dürfen nicht aus Norwegen ausgeführt werden!

Ausfuhrbestimmungen für elektronische Waren und Textilien

Elektronische Waren und Textilien können problemlos aus Norwegen mitgebracht werden. Auch hier ist jedoch zu beachten, dass der Gesamtwert aller mitgebrachten Waren 300 Euro bzw. 430 Euro bei Flug- bzw. Seereisenden insgesamt nicht übersteigen darf.

Ausfuhrbestimmungen für Geld

Prinzipiell müssen nach Deutschland eingeführte Barmittel, die den Wert von 10.000 Euro übersteigen, stets beim Zoll angemeldet werden. Norwegen verschärft diese Vorschrift jedoch und erklärt alle Barmittel über einem Wert von 25.000 NOK (rund 2,215,09€ℹ Letzte Aktualisierung: 26.03.2023) für anmeldepflichtig.

Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel

Grundsätzlich dürfen Lebensmittel aus Norwegen nach Deutschland mitgebracht werden. Für einige Lebensmittel gelten jedoch bestimmte Einschränkungen bzw. Höchstmengen:

  • Es dürfen maximal 15 kg Fisch oder Fischprodukte aus Norwegen ausgeführt werden. Zusätzlich darf ein ganzer Fisch (Angeltrophäe) mitgeführt werden. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind jedoch Süßwasserfische, Forellen, Lachse und Saiblinge.
  • Speisepilze dürfen nur bis zu einer Menge von 2 kg eingeführt werden.
  • Kartoffeln dürfen gar nicht nach Deutschland eingeführt werden.
  • Kaviar vom Stör darf nur bis zu einer Freimenge von 125 Gramm je Person mitgeführt werden.

Ausfuhrbestimmungen für Waffen, Munition und Feuerwerkskörper

Waffen und Munition dürfen prinzipiell nur von Personen mit einem entsprechenden Erlaubnisschein mitgeführt werden. Bei Jägern, Sportschützen oder Brauchtumsschützen kann das etwa der Europäische Feuerwaffenpass sein. Der Grund der Waffenmitnahme (z.B. Einladung zu einem Wettkampf) muss aber nachgewiesen werden.

Auch eine deutsche Waffenerwerbs- und Besitzerlaubnis (z.B. Waffenbesitzkarte) ist für die Mitnahme ausreichen.

In Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper dürfen prinzipiell von Personen über 12 Jahren nach Deutschland mitgebracht werden. Sie sind bei der Einreise jedoch immer anzumelden. Weitere Informationen dazu, welche Feuerwerkskörper in Deutschland zulässig sind, finden Sie beim deutschen Zoll.

Ausfuhrbestimmungen für jugendgefährdende Medien und Schriften sowie für verfassungswidrige Schriften

Nach deutschem Recht ist es generell verboten, Medien oder Schriften nach Deutschland einzuführen, welche dazu geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu gefährden. Ebenso ist es verboten, verfassungswidrige Schriften einzuführen, welche sich gegen die demokratische Grundordnung Deutschlands richten.

Bestellungen und Post aus und nach Norwegen

Waren nach Norwegen versenden

Prinzipiell können Waren zu privaten Zwecken und bis zu einem Warenwert von 1.000 Euro ohne Zollformalitäten nach Norwegen versendet werden. Die Warensendung muss jedoch von außen mit der Zollinhaltserklärung CN 22 beklebt werden.

Waren aus Norwegen bestellen oder als Geschenk erhalten

Für Warensendungen, die aus Norwegen nach Deutschland geschickt werden, gilt:

  • Warensendungen bis zu einem Wert von 45 Euro sind für Privatpersonen zollfrei.
  • Für Waren mit einem Wert zwischen 45 und 250 Euro muss Einfuhrsteuer, jedoch kein Zoll bezahlt werden.
  • Bei einem Warenwert über 250 Euro werden Zollgebühren fällig.
  • Mehrere an den selben Empfänger gerichtete Sendungen, die am selben Tag verschickt werden, werden ihrem Wert nach zusammengerechnet.

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Haftungsauschluss: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und bieten keine rechtlich verlässliche Grundlage. Bitte informieren Sie sich direkt beim Zoll.

Kontakt

Deutscher Zoll

  • Telefon: 0351 44834-510
  • E-Mail: info.privat@zoll.de
  • Telefax: 0351 44834-590
  • Postadresse: Postfach 10 07 61, 01077 Dresden
  • Web: www.zoll.de

Norwegischer Zoll

  • Telefon: +47 2286-0312
  • E-Mail: post@toll.no
  • Postadresse: Norwegian Customs, Directorate of Norwegian Customs, Postboks 8122 Dep, 0032 Oslo
  • Web: www.toll.no

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Haftungsausschluss:

Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.

16 Kommentare

  1. Thomas Steinack sagt:
    16. Mai 2018 um 19:50 Uhr

    Hallo,
    kann ich vor der Einreise nach Norwegen eine Zollerklärung über die Einfuhr von alkoholischen machen und den Zoll von Deutschland aus bezahlen?
    Wenn ja bitte wie und wo?

    Gruß, Thomas Steinack

    Antworten
    1. Jana sagt:
      17. Mai 2018 um 11:18 Uhr

      Guten Tag Herr Steinack,

      der norwegische Zoll hat für diesen Zweck eine App gestaltet, in der Sie den Alkohol im Voraus deklarieren und den Zoll samt Steuern begleichen können.
      Die App finden Sie hier:

      • Google Play Store: Norwegische Zoll App
      • iTunes Store: Norwegische Zoll App
      • >

      Die App ist aber leider nur auf Englisch und Norwegisch verfügbar.
      Wenn Sie alles deklariert und bezahlt haben, erhalten Sie in der App ein „recipe„, welches Sie bei einer Kontrolle in Norwegen vorzeigen können.

      Soweit mir bekannt ist dies die einzige Möglichkeit, den Zoll im Voraus zu bezahlen. Sonst müssen Sie in Norwegen beim Landen durch den roten Ausgang gehen und den Alkohol anmelden.

      Anmerkung: Sie müssen nur Zoll bezahlen, wenn Sie nicht in der Begrenzung für Alkohol bleiben. Diese sind

      • 1 L Spirituosen mit einem Alkoholgehalt zwischen 22% und 60%
      • 1,5 L Wein mit einem Alkoholgehalt zwischen 2,5% und 22%
      • 2 L Bier mit mehr als 2,5%tigen Alkoholgehalt oder 2 Liter Alkopos/Cider mit einem Alkoholgehalt zwischen 2,5% und 4,7%

      und wenn Sie keine Zigaretten mitbringen, können Sie zusätzlich 1,5 L Alkohol mit einem Gehalt zwischen 2,5% und 22% mitbringen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.

      Antworten
  2. Claudia Sedelmayer sagt:
    27. August 2018 um 12:54 Uhr

    Hei,
    kann mir jemand weiterhelfen.
    Wie schaut es aus mit Nahrungsergänzungsmittel. Welche Gebühren sind dann noch zu bezahlen wenn ich es online in Deutschland bestelle.
    danke im voraus.

    Antworten
    1. Jana sagt:
      3. September 2018 um 13:16 Uhr

      Hallo Frau Sedelmayer,

      Nahrungsergänzungsmittel gelten als Nahrung im norwegischen Zoll und unterliegt damit besonderen Vorschriften. Allerdings sind die Einschränkungen innerhalb Europas weniger streng und stark von der Art des Nahrungsergänzungmittels abhängig.
      Bezüglich des Zolls unterliegen die meisten Ergänzungsmittel einer Zollpräferenz und es muss kein Zoll bezahlt werden. Steuern werden nur fällig, wenn Sie 350 NOK überschreiten, dann sind 15% VAT zu bezahlen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.

      Antworten
  3. Ludwig Wiesböck sagt:
    29. Januar 2019 um 11:54 Uhr

    Hallo, w ir wollen zu viert im August nach Norwegen zum Fischen. Anreise und Rückfahrt erfolgt per Flugzeug . Meine Frage ist, ob jeder sein Kontingent für Alkohol im eigenem Koffer transportieren muss oder ob man in einem gemeinsamen Gepäckstück die Kontingente für zwei oder drei Leute zusammenlegt und transportiert? Ist das eine Frage an den Zoll oder was sagt die Fluggesellschaft? Gleiches Problem gilt auch für die Rückreise: Jeder transportiert seinen eigenen Fisch oder kann man eine große Gemeinschaftsbox verwenden (falls wir überhaupt genügend fangen….), in der mehr als die erlaubten 10 kg enthalten sind?
    Vielen Dank
    Ludwig

    Antworten
    1. Jana sagt:
      30. Januar 2019 um 19:16 Uhr

      Hallo Ludwig,

      um sicher zu gehen, dass der Zoll alles richtig zuordnet und nicht Gebühren erheben möchte, sollte jeder sein eigenes Kontingent im seperatem Koffer mitführen. So kommt es definitiv nicht zu Problemen oder Nachfragen.
      Solche Fragen beantworten meist sowohl Zoll als auch Fluggesellschaft genauer.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Antworten
  4. Diana Rubin sagt:
    26. Juni 2020 um 16:54 Uhr

    Hallo,
    darf ich von Deutschland nach Norwegen auf dem Postweg Medikamente verschicken?
    Es handelt sich um ein gewöhnliches, in Deutschland nicht apothekenpflichtiges Schmerzmittel,
    das eine in Norwegen lebende Verwandte braucht, weil es dort nicht zu bekommen ist.
    Mit freundlichem Gruß,
    Diana

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      29. Juni 2020 um 12:08 Uhr

      Hallo Diana,

      soweit ich herausfinden konnte (hier ist die Seite vom Norwegischen Zoll) dürfen nach Norwegen nur Medikamente eingeführt werden, die aus der EU stammen (das passt ja), nicht-verschreibungspflichtig sind (passt auch), in Norwegen zugelassen sind und auch norwegische Verpackung und Verpackungsbeilage haben. An den letzten beiden Punkten dürfte es hapern, wenn ich Ihren Kommentar richtig verstehe.
      Wenn es aber ein Schmerzmittel ist, das nicht einmal apothekenpflichtig ist, ist es eventuell gar nicht als Medikament eingestuft? Dann wäre es eine Art Nahrungsergänzungsmittel, das als Lebensmittel eingestuft wird. Hier müssten Sie dann vorab die Lebensmittelsicherheitsbehörde in Norwegen kontaktieren.

      In jedem Fall fiele für Ihre Verwandte Einfuhrumsatzsteuer (15 – 25 %) an, die sie beim Zoll bezahlen müsste, um das Paket zu erhalten.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  5. Mario sagt:
    17. November 2020 um 0:27 Uhr

    Darf ich ein Paket versenden mit einer Smartwatch im wert von 400 euro als geschenk nach Norwegen?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      17. November 2020 um 11:36 Uhr

      Hallo Mario,
      ja, Sie können Smartwatches im Paket verschicken, sollten aber darauf achten, dass das Paket entsprechend versichert ist. Außerdem müssen Sie eine Zollinhaltserklärung außen am Paket anbringen, ab einem Wert von 350 Norwegischen Kronen fallen für den Empfänger – soweit ich herausfinden konnte – Einfuhrabgaben in Höhe von 25 % an. Außerdem berechnet der Paketdienstleister meist noch einmal eine Gebühr, um die Ware zu verzollen und dann zu liefern. Das sollten Sie im Vorfeld besprechen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  6. Klaus sagt:
    18. November 2020 um 16:33 Uhr

    Hallo
    Möchte gerne Nougat und Fudge nach Norwegen Online versenden Beträge zwischen 35.-und 55.-Euro werden es sein plus 20.-Euro Versendung Wieviel Einfuhr Umsatzsteuer muss der Kunde noch bezahlen

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      19. November 2020 um 9:51 Uhr

      Hallo Klaus,
      soweit ich herausfinden konnte, müssen ab einem Wert von 350 NOK Einfuhrabgaben in Höhe von 25 % gezahlt werden. Dazu kann dann noch einmal eine Gebühr vom Lieferanten kommen, die aber abhängig vom Paketdienstleister ist.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  7. Hans sagt:
    23. November 2020 um 21:59 Uhr

    Hallo,

    gelten für Postsendungen die gleichen zollfreien Grenzen in Bezug auf Alkohol, also darf man eine Flasche Gin mit 40 Vol. % und einem Volumen von 750 ml zollfrei nach Norwegen schicken?

    Vielen Dank und Gruß Hans

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      24. November 2020 um 10:54 Uhr

      Hallo Hans,
      für Alkohol gelten in Norwegen besondere Bestimmungen, die Zollfreigrenzen scheinen hier nicht zu gelten. Ich würde Ihnen darum empfehlen, keinen Gin nach Norwegen zu verschicken, das dauert in der Abfertigung recht lange und wird für den Empfänger teuer.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  8. Monika Münnich sagt:
    21. Dezember 2020 um 17:38 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    zur Geburt unseres Enkels möchten wir ein Babyphone im Wert von 230,- € incl. Mwst. als Geschenk an unseren Sohn nach Norwegen versenden. Wir würden es mit DHL verschicken. Wir haben recherchiert, dass eine Zollinhaltserklärung und eine Handelsrechnung anzuhängen sind. Können Sie uns sagen, ob dafür Zollgebühren bzw. Einfuhrumsatzsteuer von unserem Sohn zu zahlen ist?

    Vielen Dank für Ihre Mithilfe und viele Grüße
    Monika Münnich

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      23. Dezember 2020 um 11:55 Uhr

      Hallo Monika,
      erst einmal herzlichen Glückwunsch zur Geburt des Enkels (auch wenn die Großeltern daran ja zunächst einmal nicht beteiligt sind)!

      Sie haben schon gut recherchiert: Sie sollten die Zollinhaltserklärung CN23 nutzen. Bis zu einem Wert von 1.000 NOK müssen keine Einfuhrabgaben gezahlt werden, das sind aktuell ca. 94 Euro. Mit dem Babyphone liegen Sie also über diesem Betrag. Ihr Sohn muss also Einfuhrabgaben zahlen. Soweit ich herausfinden konnte, fallen auf Babyzubehör keine Zollgebühren an, aber eben die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 25 %. Das können – je nach Höhe der Versandkosten, die werden nämlich zur Ermittlung der Summe ebenfalls einkalkuliert – etwa 600 NOK sein, also noch einmal über 50 Euro. Zusätzlich ist es gut möglich, dass die Firma, die in Norwegen die Verzollung übernimmt, ebenfalls entlohnt werden muss. Die Kosten dabei unterscheiden sich offenbar je nach Versanddienstleister.

      Sie sollten also durchrechnen, ob sich das Babyphone als Geschenk wirklich eignet oder ob es günstiger wäre, Ihr Sohn bestellt es in Norwegen und Sie bezahlen es dann und schicken stattdessen „nur“ eine liebe Karte?

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten

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