Reisende aus der Europäischen Union sollten sich bereits vor der Ein- und Ausreise nach und aus Russland mit den dort geltenden Zollvorschriften vertraut machen. Schließlich muss bei der Hin- und Rückreise nicht allein die in Russland geltende Visumspflicht beachtet werden. Auch sind für Privatreisende bestimmte Einschränkungen vorgesehen, wenn es um Ein- und Ausfuhr von Geld, Medikamenten und vielen anderen Gütern geht.
Welche Höchstmengen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren, Geschenken und Souvenirs aus und nach Russland einzuhalten sind und bei welchen Waren der Transport sogar verboten ist, zeigen wir hier.
Einreise nach Russland: die Einfuhrbestimmungen
Neben einer generellen Visumspflicht sind bei der Einreise nach Russland auch Einschränkungen unter anderem bei der Einfuhr von Handys, Laptops, Tabakwaren und Alkohol sowie Lebensmitteln, Medikamenten und Kunstobjekten zu beachten.
Touristenvisum für Russland
Deutsche Staatsbürger, die in die Russische Föderation einreisen möchten, müssen über ein gültiges Visum verfügen. Das Visum muss bei der Einreise und auch bei der Ausreise nach wie vor gültig sein.
Visumsfrei ist ein Aufenthalt in Russland allein Seereisenden erlaubt, die sich höchsten für 72 Stunden ausschließlich innerhalb des Hafenterminals aufhalten.
Das für den Russlandbesuch erforderliche Touristenvisum kann bei einer Konsularvertretung der Russischen Föderation oder beim russischen Visazentrum beantragt werden. Üblicherweise beträgt die Bearbeitungszeit eines Antrages etwa 10 Werktage.
Roter oder grüner Ausgang?
Privatpersonen, die mit einem gültigen Touristenvisum nach Russland reisen, dürfen Güter des persönlichen Gebrauchs (einschließlich Geschenke und Souvenirs) zollfrei nach Russland einführen.
- Bei Flugreisen dürfen Waren bis zu einem Gesamtwert von 10.000 Euro und mit maximal 50 kg Gewicht zollfrei eingeführt werden.
- Bei Reisen mit dem PKW oder Zug dürfen Waren bis zu einem Gesamtwert von 1.500 Euro und mit maximal 50 kg Gewicht zollfrei eingeführt werden.
Werden diese Mengen- oder Wertgrenzen überschritten, müssen die Waren bei der Einreise mittels eines Zollformulars deklariert werden. Die Einfuhrabgaben für über der Freimenge liegende Waren betragen dann entweder 30 Prozent des Warenwertes oder mindestens 4 Euro pro Kilogramm.
Wichtig zu wissen:
Unabhängig von Wert und Gewicht dürfen nur Waren für den privaten Gebrauch, nicht aber zu geschäftlichen Zwecken eingeführt werden. Werden Neuware zu privaten Zwecken nach Russland eingeführt, die Reisefreimengen jedoch überschritten, sollte stets ein Kaufbeleg mitgeführt werden. Ist dieser nicht vorhanden, wird der Warenwert zur Berechnung der Zollgebühr von den Zollbeamten geschätzt.
Eine Zollerklärung zur Deklaration von Waren, welche die Reisefreimenge überschreiten, findet sich hier.
Bewegen sich Wert und Gewicht der mitgebrachten Waren innerhalb der Freigrenze, können Reisende an Flughafen oder Hafenterminal den grünen Ausgang benutzen.
Wer zu verzollende Waren mitführt, benutzt den roten Ausgang.
Russische Einfuhrbestimmungen für elektronische Geräte
Smartphones, Laptops und andere elektronische Geräte können auf Reisen nach Russland zollfrei mitgenommen werden. Ab einer gewissen Stückzahl müssen einige Geräte jedoch beim russischen Zoll deklarieren werden.
- 2 Handys oder Smartphones pro Person
- Je ein/e Foto- oder Videokamera, DVD- oder Videoplayer, Laptop, Tablet, Fernseher bis 42 Zoll, Diktiergerät, Radio sowie ein Fernglas pro Person
Sollen weitere elektronische Geräte- beispielsweise als Geschenk – nach Russland mitgenommen werden, müssen diese im oben genannten Zollformular angeben werden.
Russische Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und Pflanzen
Obwohl der kommerzielle Import einiger Lebensmittel aus der EU nach Russland verboten ist, dürfen Touristen dennoch Lebensmittel zum privaten Konsum mit in das Land bringen.
Zu beachten ist jedoch Folgendes:
- Pro Person dürfen maximal 5 kg an Fertiglebensmitteln tierischer Herkunft nach Russland eingeführt werden. Hierzu gehören Butter, Käse, andere Milchprodukte und Fischerzeugnisse.
- Eier, roher Fisch und rohes Fleisch dürfen nicht nach Russland eingeführt werden.
- Die Einfuhr von Schweinefleischprodukten aus Litauen und Polen ist verboten.
- Saatgut, Pilze und Kartoffeln dürfen nur unter Vorlage eines Pflanzengesundheitszeugnisses nach Russland mitgenommen werden.
Russische Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol
Personen ab 18 Jahren dürfen Tabakerzeugnisse und Alkohol zollfrei nach Russland einführen. Dabei sind folgende mengenmäßige Grenzen pro Person zu beachten:
- Es dürfen maximal drei Liter alkoholische Getränke mit nach Russland gebracht werden.
- Es dürfen maximal 200 Zigaretten oder
- 50 Zigarren oder Zigarillos oder
- 250 Gramm Rauchtabak bzw.
- insgesamt maximal 250 Gramm an Tabakwaren nach Russland eingeführt werden.
Russische Einfuhrbestimmungen für Geld / Devisen
Deutsche Touristen dürfen Bargeld bis zu einem Gesamtwert von 10.000 US-Dollar (etwa 8,767,32€) anmelde- und zollfrei nach Russland einführen. Dazu zählen:- Banknoten und Münzen sowie
- Reiseschecks
Aus Edelmetallen hergestellte Münzen, die keine Zahlungsmittel sind, gelten nicht als Bargeld.
Wertpapiere, Wechsel- oder Bankschecks müssen bei der Einreise nach Russland immer deklariert werden.
Ist eine Deklaration von Wertpapieren und Bankschecks oder von Bargeld (aufgrund eines Gesamtwerts von über 10.000 US-Dollar) erforderlich, muss angegeben werden:
- wer Eigentümer ist
- woher das Bargeld bzw. die Finanzinstrumente stammen
- der Verwendungszweck
- die vom Reisenden geplante Reiseroute
Anzeigepflicht bei Ausreise
Abgesehen von der Anmeldepflicht gegenüber des russischen Zolls, müssen Barmittel ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro bei der Ausreise aus Deutschland auch schriftlich bei der deutschen Zollstelle angemeldet werden!
Russische Einfuhrbestimmungen für Medikamente
Medikamente für den persönlichen Bedarf dürfen in einer der Reisedauer angepassten Menge mitgeführt werden. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist es empfehlenswert, eine ärztliche Bescheinigung zur medizinischen Notwendigkeit der Mitnahme mitzuführen.
Russische Einfuhrbestimmungen für Haustiere
Hunden, Katzen und Frettchen dürfen ihre Besitzer nach Russland begleiten. Dabei darf jeder Reisende maximal zwei Tiere mitführen.
- ein Gesundheitszeugnis, das nicht älter als fünf Tage ist sowie
- einen internationalen Heimtierausweis verfügen.
Rückkehr aus Russland: die Ausfuhrbestimmungen
Auch bei der Rückkehr aus Russland müssen einige Zollvorschriften beachtet werden. Nicht nur sind für bestimmte Waren Mengengrenzen vorgeschrieben und im Falle einer Überschreitung Zollgebühren zu entrichten, auch ist die Ausfuhr einiger Güter gänzlich verboten oder nur mit vorheriger Genehmigung gestattet.
Ausfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol
Bei der Rückreise aus Russland dürfen nur begrenzte Mengen an Tabak und Alkohol von Personen ab 17 Jahren mit nach Deutschland genommen werden.
Pro Person sind dabei maximal:
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Tabakwaren
UND:
- 1 Liter Spirituosen mit Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-%
- 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-% oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Getränke sowie
- 4 Liter Wein und
- 16 Liter Bier zollfrei gestattet.
Ausfuhrbestimmungen für Medikamente
Medikamente dürfen bei der Rückreise nur in begrenzter Menge nach Deutschland mitgebracht werden. Erlaubt ist dabei pro Person eine für höchstens drei Monate ausreichende und für den privaten Bedarf bestimmte Menge je Arzneimittel.
Die Ausfuhr anderer giftiger Substanzen inklusive Pflanzenschutzmitteln aus Russland ist verboten.
Exotische Souvenirs aus Russland
Souvenirs, Geschenke und andere Waren können bis zu einem Gesamtwarenwert von 430 Euro (Gesamtwert aller Waren einschließlich Tabak, Medikamente und Alkohol) problem- und zollfrei nach Deutschland eingeführt werden.
Allerdings dürfen:
- Kunstgegenstände sowie Antiquitäten
- Minerale, Tierskelette oder fossile Pflanzen
- Archivdokumente
- Abhör- und Chiffriergeräte
nur mit vorheriger Genehmigung des russischen Zolls ausgeführt werden.
Die Mitnahme und Einfuhr von seltenen oder vom Aussterben bedrohten Tieren und Pflanzen nach Deutschland ist hingegen verboten.
Ausfuhrbestimmungen für elektronische Waren und Textilien
Elektronische Waren (ausgenommen Chiffrier- und Abhörgeräte) sowie Textilien können problemlos mit nach Deutschland gebracht werden. Zu beachten ist jedoch auch hier, dass der Gesamtwarenwert aller mitgebrachten Güter 430 Euro nicht übersteigen darf, um sie abgabenfrei einführen zu dürfen.
Ausfuhrbestimmungen für Geld
Bis zu einem Gesamtwert von 10.000 US-Dollar (etwa 8,767,32€) dürfen Bargeld, Devisen und Wertpapiere anmeldefrei nach Deutschland mitgenommen werden. Edelmetalle sowie Edelsteine sind bis zu einem Wert von 25.000 US-Dollar (etwa 21,918,29€) in Russland anmelde- und zollfrei.Zu beachten ist aber auch hier, dass eine Anmeldung bei Überschreitung eines Gesamtwertes von 10.000 Euro nicht nur beim russischen, sondern auch beim deutschen Zoll erforderlich wird.
Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel
Lebensmittel dürfen zu privaten Zwecken aus Russland nach Deutschland mitgebracht werden. Hierbei gelten nur für wenige Lebensmittel spezielle Einschränkungen:
- Speisepilze dürfen bis zu einer Menge von 2 kg eingeführt werden.
- Kartoffeln dürfen gar nicht nach Deutschland eingeführt werden.
- Kaviar vom Stör darf nur bis zu einer Freimenge von 125 Gramm je Person mitgeführt werden.
- Lebens- und Futtermittel tierischer Herkunft (z.B. Fleisch, Milch, Käse, Eier) dürfen nicht nach Deutschland mitgebracht werden! Ausgenommen sind hiervon lediglich Lebensmittel, die geringe Mengen an Milch enthalten (z.B. Bonbons oder Kekse) sowie Fisch und Fischprodukte. Letztere dürfen bis zu einem Gesamtgewicht von 5 kg nach Deutschland mitgenommen werden.
Ausfuhrbestimmungen für Waffen, Munition und Feuerwerkskörper
Waffen und Munition dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der russischen Zollbehörde aus Russland ausgeführt werden.
In Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper dürfen hingegen von Personen über 12 Jahren prinzipiell mit ins Bundesgebiet gebracht werden. Allerdings sind Feuerwerkskörper bei der Einreise immer anzumelden.
Weitere Informationen dazu, welche Feuerwerkskörper in Deutschland zulässig sind, finden Sie beim deutschen Zoll.
Ausfuhrbestimmungen für jugendgefährdende Medien und Schriften sowie für verfassungswidrige Schriften
Die Einfuhr von jugendgefährdende Medien oder Schriften nach Deutschland ist generell verboten. Auch die Mitnahme verfassungswidriger Schriften, welche sich gegen die demokratische Grundordnung Deutschlands richten, ist untersagt.
Bestellungen und Post aus und nach Russland
Waren können prinzipiell frei nach Russland versendet werden. Hiervon ausgeschlossen sind selbstverständlich solche Gegenstände, deren Mitnahme auch auf Reisen verboten ist.
Zusätzlich sind bei Bestellungen und Warenversand aus und nach Russland spezielle Zollvorschriften und Wertgrenzen zu beachten:
Waren nach Russland versenden
Postsendungen können ohne Zollformalitäten nach Russland versendet werden, sofern eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Enthaltene Waren dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken versendet werden.
- Zu kommerziellen Zwecken versendete Waren dürfen einen Gesamtwert von 1.000 Euro nicht übersteigen.
Üblicherweise sind diese Voraussetzungen bei privaten Geschenksendungen erfüllt. Entsprechend müssen solche Päckchen lediglich mit der Zollinhaltserklärung CN 22 von außen beklebt werden.
Waren aus Russland bestellen oder als Geschenk erhalten
Waren, die deutsche Reisende legal aus Russland nach Deutschland einführen dürfen, können auch im Internet bestellt oder als Geschenksendung erhalten werden. Gegenstände, deren Einfuhr nach Deutschland nicht erlaubt ist, dürfen hingegen auch auf dem Postwege nicht nach Deutschland gelangen.
Davon abgesehen können je nach Wert der versendeten Waren Zollgebühren fällig werden.
Geschenksendungen aus Russland
Sendungen, die als Geschenk nach Deutschland versendet werden, können zollpflichtig sein. Ob das der Fall ist, richtet sich nach dem Gesamtwert der versendeten Waren.
- Liegt der Gesamtwert der Sendung unter 45 Euro, bleibt die Sendung zollfrei.
- Liegt der Wert der Sendung zwischen 45 und 700 Euro, werden Zollabgaben entsprechend der pauschalierten Abgabesätze berechnet.
- Übersteigt der Warenwert 700 Euro, findet eine Abgabeberechnung nach Zolltarif statt.
Zusätzlich zu eventuellen Gebühren gelten auch für Geschenksendungen bestimmte Höchstmengen für enthaltene verbrauchsteuerpflichtige Waren. Diese Waren dürfen (unabhängig von ihrem Wert) nur innerhalb bestimmter Mengengrenzen als Geschenk versendet werden.
Insbesondere sind das:
- 500 Gramm Kaffee
- 50 Stück Zigaretten oder
- 25 Stück Zigarillos oder
- 10 Zigarren oder
- 50 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Tabakwaren sowie
- 1 Liter Spirituosen
- 1 Liter alkoholhaltige Getränke mit maximal 22 Vol.-%
- 2 Liter Wein sowie
- 50 Gramm Parfüms oder
- 0,25 Liter Eau de Toilette
Internetbestellungen aus Russland
Auch bei Internetbestellungen können ab einem bestimmten Warenwert Zollgebühren sowie Einfuhrsteuern vom Empfänger zu entrichten sein.
- Bei einem Warenwert bis 150 Euro ist die Sendung zollfrei. Es muss jedoch eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent entrichtet werden.
- Bei einem Warenwert von mehr als 150 Euro müssen Abgaben nach dem Zolltarif entrichtet werden. Weitere Informationen zu dessen Höhe finden Sie hier
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Kontakt
Bei offenen Fragen zu Zoll- sowie sonstigen Ein- und Ausreisebestimmungen können Sie sich an den deutschen oder russischen Zoll sowie die Vertretungen der Russischen Föderation in Deutschland wenden.
Deutscher Zoll
- Telefon: 0351 44834-510
- E-Mail: info.privat@zoll.de
- Telefax: 0351 44834-590
- Postadresse: Postfach 10 07 61, 01077 Dresden
Botschaft der Russischen Föderation
- Telefon: 030 229 11 10
- Telefax: 030 229 93 97
- E-Mail: info@russische-botschaft.de
- Postadresse: Unter den Linden 63-65, 10117 Berlin
Vertretung des Föderalen Zolldienstes der Russischen Föderation
- Telefon: 0228 372 76 38
- Fax: 0228 555 46 508
- E-Mail: ruszoll@gmail.com
- Postadresse: Simrockallee 2, 53173 Bonn
Weitere Ratgeber für den Aufenthalt in Russland:
Haftungsausschluss:
Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.