Das Königreich Schweden ist Mitglied der Europäischen Union und für deutsche Staatsbürger unkompliziert und ohne weitere Grenzkontrollen zu erreichen. Allerdings bedeutet das nicht, dass auch sämtliche Waren frei und in unbegrenzter Menge ein- und ausgeführt werden dürfen.
Welche Mengengrenzen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren nach Schweden einzuhalten sind und für welche Warengruppen besondere Vorschriften zu beachten sind, zeigen wir hier.
Einreise nach Schweden: die Einfuhrbestimmungen
Bei Reisen innerhalb der EU-Staaten sind gerade im Warentransport einige Einschränkungen sowie vorgeschriebene Richtmengen zu beachten. Für Reisende bedeutet das:
- Werden größere Bargeldmengen mitgenommen, müssen diese auf Nachfrage gegenüber den Zollbeamten angegeben werden.
- Nicht alle Waren, die in anderen EU-Ländern frei verkäuflich sind, dürfen auch nach Deutschland bzw. nach Schweden eingeführt werden.
- Waren dürfen dann abgabefrei nach bzw. aus Schweden ein- bzw. ausgeführt werden, wenn sie zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. Für einige Waren gelten aber zusätzlich spezielle Höchstmengen.
Roter oder grüner Ausgang?
Das Recht auf Freizügigkeit gilt für alle Bürger der Europäischen Union. Es ermöglicht ihnen, sich ohne weitere Grenzkontrollen frei innerhalb der Mitgliedsstaaten zu bewegen. Dementsprechend gilt, dass Grenzkontrollen bei Reisen nach Schweden nur sporadisch stattfinden. Nichtsdestotrotz müssen Mengenbegrenzungen, die für die Einfuhr bestimmter Waren gelten, dennoch eingehalten werden.
Reisende, die keine ausdrücklich anzeigepflichtigen Waren mit sich führen, können problemlos und ohne Formalitäten nach Schweden einreisen bzw. den grünen Ausgang am Flughafen oder Hafenterminal benutzen.
Allerdings gilt auch hier: Wer Barmittel, Wertpapiere, Sparbücher, Edelmetalle oder Edelsteine, deren Wert 10.000 Euro übersteigt, aus Deutschland mit nach Schweden bringt, muss diese auf Nachfrage einem Zollbeamten gegenüber anmelden.
Wahrheitspflicht bei Nachfragen
Werden Sie bei Ein- oder Ausreise von einem Zollbeamten zu Ihren mitgeführten Barmitteln befragt, besteht die Verpflichtung, wahrheitsgemäß Auskunft zu Gesamtwert, Herkunft und Verwendungszweck der Geldmittel bzw. Wertgegenstände zu machen. Diese Verpflichtung gilt immer dann, wenn der Wert der Zahlungsmittel 10.000 Euro übersteigt. Wer hier wahrheitswidrige Angaben macht, handelt ordnungswidrig und muss mit hohen Geldbußen rechnen.
Für besonders beliebte Ein- und Ausfuhrgüter gelten außerdem spezielle mengenmäßige Beschränkungen. Sofern die Waren persönlich mitgeführt werden und für den eigenen Gebrauch gedacht sind, dürfen sie innerhalb der vorgegebenen Richtmenge abgabefrei mitgeführt werden.
Wird die Richtmenge überschritten, muss von den Zollbeamten eine kostenpflichtige gewerbliche Ein- bzw. Ausfuhr angenommen werden. Zwar kann dann bei einigen Produkten dennoch ein Transport für private Zwecke nachgewiesen werden, bei einigen Gütern ist dieser Gegenbeweis allerdings nicht möglich. Entsprechend ratsam ist es darum, sich an die vorgegebenen Freimengen zu halten.
Wir zeigen darum, welche Richtmengen für die beliebtesten Ein- und Ausfuhrgüter gelten.
Schwedische Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und Pflanzen
In Deutschland auf üblichem Wege erworbene und versteuert Lebensmittel, Pflanzen und Genussmittel (das sind beispielsweise alle in einem Supermarkt gekauften Waren), können unproblematisch nach Schweden mitgenommen werden. Besonderheiten gelten hier allein für Fisch und Fleisch:
Es dürfen pro Person je maximal 15 kg Fisch und Fischprodukte oder Fleisch nach Schweden eingeführt werden.
Schwedische Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol
Personen ab 18 Jahren dürfen Tabakwaren nach Schweden einführen. Alkoholika, die für den privaten Genuss gedacht sind, dürfen hingegen nur von Personen ab 20 Jahren nach Schweden mitgenommen werden.
Genaue Richtmengen sind dabei nicht festgelegt. Vielmehr entscheiden schwedische Zollbeamte im Falle einer Stichprobenkontrolle, ob das Gesamtbild der mitgebrachten Güter als für den Eigenbedarf ausgelegt zu bewerten ist.
Geschenke als Eigenbedarf?
Mitbringsel für schwedische Freunde und Bekannte erkennt der schwedische Zoll nicht als Eigenbedarf an. Diese müssen theoretisch bei der Einreise angegeben und verzollt werden
Als Richtwert kann jedoch gelten, dass folgende Mengen an Tabak und Alkohol als für private Zwecke angemessen erachtet werden sollten:
- 800 Zigaretten oder
- 400 Zigarillos oder
- 200 Zigarren oder
- 1 kg Rauchtabak
oder
- 10 Liter Spirituosen oder
- 10 Liter Alkopops oder
- 20 Liter alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse (wie Sherry, Portwein und Marsala) oder
- 60 Liter Schaumwein oder
- 110 Liter Bier
Zu beachten ist zusätzlich, dass der Konsum von Alkohol in Schweden an den meisten öffentlichen Plätzen verboten ist!
Schwedische Einfuhrbestimmungen für Geld / Devisen
Bargeld und andere Zahlungsmittel können ohne weitere Einschränkungen aus Deutschland aus- und nach Schweden eingeführt werden. Allerdings ist bei der Mitnahme von Zahlungsmitteln und Bargeld ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro eine allgemeine Anzeigepflicht zu beachten. Auf Nachfrage der Zollbeamten sind dann mündlich Herkunft und Verwendungszweck der mitgeführten Zahlungsmittel anzugeben.
- Bargeld (also Banknoten und Münzen)
- Sparbücher
- Schecks
- Reieseschecks
- Aktien
- Rohe oder geschliffene Edelmetalle und Edelsteine (z.B. Platin, Gold, Silber, Diamanten, Rubine, Saphire oder Smaragde)
Schmuck und andere aus Edelmetallen bzw. Edelsteinen hergestellte Waren sind von der Anzeigepflicht nicht umfasst.
Schwedische Einfuhrbestimmungen für Medikamente
Medikamente dürfen in kleinen, der Reisedauer angepassten Mengen und für den persönlichen Bedarf nach Schweden mitgenommen werden.
Hiervon selbstverständlich nicht umfasst sind illegale Drogen. Deren Besitz – auch in geringer Mengen und zum eigenen Konsum – ist in Schweden ebenso verboten, wie auch der Konsum von Drogen an sich. Zuwiderhandlungen werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.
Schwedische Einfuhrbestimmungen für Haustiere
Haustiere dürfen ihre Besitzer innerhalb der EU fast in alle Staaten problemlos begleiten. Allerdings sind bei Reisen mit dem Haustier einige Vorbereitungsmaßnahmen bzw. Dokumente erforderlich.
- mit einem Mikrochip oder einer lesbaren Tätowierung gekennzeichnet sein
- spätestens 21 Tage vor Reiseantritt gegen Tollwut geimpft worden sein
- Über einen (zweisprachigen) Heimtierausweis verfügen
- In Schweden ist außerdem eine Zollanmeldung erforderlich!
Schwedische Einfuhrbestimmungen für Waffen
In Schweden gelten andere waffenrechtliche Regelungen als in Deutschland: Das Mitführen, der Handel und die Einfuhr von Tränengasspray sind nach schwedischem Recht verboten! Darum sind entsprechende Sprays vor der Einreise zu entsorgt – ansonsten drohen Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr.
Auch das Führen von Messern ist in Schweden auf öffentlichen Plätzen verboten. Allein Taschen- oder Mehrzweckmesser werden geduldet.
Rückkehr aus Schweden: die Ausfuhrbestimmungen
Auch bei der Rückreise aus Schweden gilt, dass Waren zum Zwecke des privaten Gebrauchs prinzipiell nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Allerdings sind auch hier für einige Waren Richtmengen und Besonderheiten zu beachten.
Ausfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol
Bei der Rückreise aus Schweden dürfen Tabak und Alkohol nur in begrenzter Menge kostenfrei nach Deutschland eingeführt werden.
- 800 Zigaretten oder
- 400 Zigarillos oder
- 200 Zigarren oder
- 1 kg Rauchtabak
und
- 10 Liter Spirituosen oder
- 10 Liter Alkopops oder
- 20 Liter alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse (wie Sherry, Portwein und Marsala) oder
- 60 Liter Schaumwein oder
- 110 Liter Bier
… dürfen pro Person und zum privaten Genuss mitgeführt werden.
Ausfuhrbestimmungen für Medikamente
Medikamente dürfen aus Schweden aus-, allerdings nur in begrenzter Menge und zum persönlichen Bedarf nach Deutschland eingeführt werden. Zulässig ist dabei eine für maximal drei Monate ausreichende Menge pro Arzneimittel.
Exotische Souvenirs aus Schweden
Waren und Souvenirs dürfen selbstverständlich aus Schweden mit nach Deutschland gebracht werden. Zu beachten sind dabei allerdings immer Tierschutzvorschriften sowie Regelungen zum Schutz nationaler Kulturgüter.
Entsprechend dürfen vom Aussterben bedrohte Tiere sowie aus ihnen hergestellte Produkte niemals aus Schweden aus- und nach Deutschland eingeführt werden.
Auch bei besonders alten und antiken Gegenständen ist Vorsicht geboten. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass Gegenstände, die:
- nicht im Denkmalregister eingetragen sind
- nicht Teil öffentlicher Sammlungen sind und
- nicht zum Inventar von Kirchen, Bibliotheken oder Museen gehören
… ohne Genehmigung ausgeführt werden dürfen.
Ausfuhrbestimmungen für elektronische Waren und Textilien
Elektronische Waren und Textilien können ohne Einschränkungen aus Schweden mitgebracht werden. Eine Richtmenge ist hierbei für Waren, die für private Zwecke gedacht sind, nicht vorgesehen.
Ausfuhrbestimmungen für Geld
Bargeld und Zahlungsmittel können ohne besondere Anmeldemaßnahmen oder Beschränkungen aus Schweden ausgeführt werden. Beachtet werden muss jedoch auch hier die Verpflichtung, ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro auf Nachfrage Auskunft über Herkunft und Verwendungszweck zu geben.
Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel
Auch für Lebensmittel aus Schweden gelten keine weiteren Begrenzungen, sofern die Lebensmittel zu privaten Zwecken mit nach Deutschland gebracht werden. Nur für wenige Lebensmittel gelten Sondervorschriften:
- Speisepilze dürfen bis zu einer Menge von 2 kg eingeführt werden.
- Kartoffeln dürfen gar nicht nach Deutschland eingeführt werden.
- Kaviar vom Stör darf nur bis zu einer Freimenge von 125 Gramm je Person mitgeführt werden.
Ausfuhrbestimmungen für Waffen, Munition und Feuerwerkskörper
Waffen und Munition dürfen nur unter strengen Auflagen aus Schweden ausgeführt werden. Ihr Transport muss zuvor beim Schwedischen Zoll angemeldet werden.
Personen, die über eine deutsche Waffenerwerbs- und Besitzerlaubnis (z.B. Waffenbesitzkarte) verfügen und die Ausfuhr von Waffen aus Schweden beabsichtigen, sollten bereits vor ihrer Reise die schwedische Auslandsvertretung in Deutschland kontaktieren.
Zugelassene Feuerwerkskörper hingegen dürfen prinzipiell von Personen über 12 Jahren nach Deutschland eingeführt werden. Sie sind bei der Einreise jedoch immer anzumelden. Weitere Informationen dazu, welche Feuerwerkskörper in Deutschland zulässig sind, finden Sie beim deutschen Zoll.
Ausfuhrbestimmungen für jugendgefährdende Medien und Schriften sowie für verfassungswidrige Schriften
Zum Schutz nicht zuletzt der Jugend ist es generell verboten, jugendgefährdende Medien und Schriften nach Deutschland einzuführen.
Ebenso ist es verboten, verfassungswidrige Schriften, welche sich gegen die demokratische Grundordnung Deutschlands richten, mitzuführen.
Bestellungen und Post aus und nach Schweden
Grundsätzlich ist der Warenverkehr innerhalb der EU frei. Auch per Post versendete Waren bilden hier keine Ausnahme. In bestimmten Fällen sind aber dennoch besondere Formalitäten zu beachten oder Steuerabgaben zu zahlen.
Waren nach Schweden versenden
Privatpersonen können Postsendungen ohne Zollformalitäten nach Schweden versenden. Befindet sich jedoch Alkohol in einem nach Schweden versendeten Paket, darf die Geschenksendung in Schweden nur dann steuer- und zollfrei angenommen werden, wenn eine für den privaten Gebrauch übliche Alkoholmenge nicht überschritten wird.
Wird regelmäßig Alkohol nach Schweden gesendet (also etwa ein Mal wöchentlich), kann eine Sendung zu privaten Zwecken nicht mehr angenommen werden und es wird die schwedische Alkoholsteuer fällig.
Waren aus Schweden bestellen oder als Geschenk erhalten
Prinzipiell gilt der freie Warenverkehr innerhalb der EU auch für per Post versendete Güter. Grundsätzlich sind darum keine besonderen Zollvorschriften zu beachten.
Besonderheiten gelten aber insbesondere für:
Medikamente
Medikamente dürfen bei Versand-Apotheken in einem EU-Mitgliedstaat bestellt werden, wenn dort mit dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards angewendet werden. Generell ist das in Schweden für verschreibungspflichtige Medikamente der Fall. Diese können also legal in Schweden bestellt werden.
Auch Privatpersonen dürfen Medikamente, die legal in Schweden erworben wurden, in kleinen Mengen nach Deutschland versenden.
Genussmittel
Werden Genussmittel wie Alkohol, Kaffee, kaffeehaltige Waren oder Tabak von einer Privatperson aus Schweden nach Deutschland versendet, gelten die Waren als „gewerblich bezogen“! Aufgrund dieses gewerblichen Bezugs ist auf die Waren – ausgenommen Wein – dann eine Verbrauchsteuer zu entrichten.
Die Deutsche Post übernimmt dabei üblicherweise die steuerliche Abfertigung und stellt Ihnen die Abgaben später in Rechnung. Denkbar ist es jedoch auch, dass Sendung, die Genussmittel enthalten, aussortiert werden und beim örtlich zuständigen Zollamt abgeholt werden müssen. In jedem Fall sind die fälligen Gebühren jedoch vom Empfänger in Deutschland zu zahlen!
Verbrauchersteuerpflichtig sind selbstverständlich auch Genussmittel, die von einem gewerblichen Versandhändler aus Schweden nach Deutschland versendet werden.
Um die Zahlung der Verbrauchsteuer kümmert sich in diesen Fällen jedoch üblicherweise der Verkäufer.
Kontakt
Bei offenen Fragen zu Zoll- sowie sonstigen Ein- und Ausreisebestimmungen können Sie sich an den deutschen sowie an den schwedischen Zoll wenden.
Deutscher Zoll
- Telefon: 0351 44834-510
- E-Mail: info.privat@zoll.de
- Telefax: 0351 44834-590
- Postadresse: Postfach 10 07 61, 01077 Dresden
Schwedischer Zoll – Tullverket
- Telefon: 0046 771 2323 23
- E-Mail: Kontaktformular
- Homepage: http://www.tullverket.se/
- Postadresse: Box 12854, S-112 98 Stockholm, Schweden
Weitere Schweden-Ratgeber:
Haftungsausschluss:
Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.
Ihr Ratgeber ist recht informativ, erfordert aber, dass man zumindest die ersten vier Menuepunkte sorgfältig liest umbei den weiteren Seiten nicht in die Irre geleitet zu werden.
Der Zollrechner ist bei den EU-Ländern fehl am Platz. Zumindest sollte ein Hinweis erfolgen, dass er – im EU Binnenhandel – nur bei B2B-Handel benutzt werden kann.
Mein schwedischer Händler für Autoteile hat das sehr prägnant beschrieben:
This is how it works inside EU.
As a private person you pay swedish VAT when you get something from Sweden but no german VAT.
As company you can pay without swedish VAT and instead pay german VAT if we get your VAT number.
DIe deutsche E-Mail Anschrift tyska.tullsvar@tullverket.se ist nicht existent, bitte überprüfen.
Das hier habe ich als Rückmeldung bekommen.
Generierender Server: TULWS2070.tullverket.se
tyska.tullsvar@tullverket.se
Remote Server returned ‚550 5.1.10 RESOLVER.ADR.RecipientNotFound; Recipient not found by SMTP address lookup‘
Guten Tag Herr Koch-Dücker,
vielen Dank für die Hinweise, der E-Mail Service des schwedischen Zoll wurde anscheinend zu einem Kontaktformular geändert. Dieses finden Sie hier:
Mit freundlichen Grüßen
Jana