Die Schweiz gehört zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen. Insbesondere Winterurlauber erreichen die Schweizerische Eidgenossenschaft leicht auch mit dem PKW. Trotz leichter Erreichbarkeit gibt es jedoch auch bei der Ein- und Ausreise in und aus der Schweiz einige Vorschriften zu beachten.
Insbesondere sind bei der Ein- und Ausfuhr von Tieren, Pflanzen oder Nahrungsmittelen einige Vorschriften und Freimengen zu beachten, die teilweise von denen anderer Nachbarländer abweichen können. Schließlich ist die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union.
Welche Zollbestimmungen bei Reisen in die Schweiz und auch beim Postversand von Waren eingehalten werden müssen, um Zollgebühren oder sogar Bußgelder zu vermeiden, zeigen wir hier.
Einreise in die Schweiz: die Einfuhrbestimmungen
Bei der Einreise in die Schweiz dürfen einige Güter nur in begrenzten Mengen für den persönlichen Bedarf mitgeführt werden. Werden diese vorgesehenen Freigrenzen überschritten, müssen die Waren angemeldet und kostenpflichtig verzollt werden. Die Freigrenzen der wichtigsten Einfuhrgüter zeigen wir hier.
Der Grenzübertritt
Wer in die Schweiz einreist, muss nicht nur ein gültiges Reisedokument bereithalten. Auch Waren, deren Wert eine bestimmte Freigrenze übersteigt, müssen dem schweizerischen Zoll gemeldet werden. Für diese Waren ist dann schweizerische Mehrwertsteuer in Höhe von 8 oder 2,5 Prozent des Gesamtwertes fällig.
- Waren, deren Gesamtwert 300 Schweizer Franken (das sind etwa 318,91€) übersteigt, sind zoll- und anmeldepflichtig
- Waren oberhalb der Wertfreigrenze können beim Zoll mittels der Schweizer Zoll-App bei Benutzung des roten Ausgangs am Flughafen gegenüber einem Zollbeamten oder durch schriftliche Selbstanmeldung am Grenzübergang deklariert werden. Weitere Informationen zur schriftlichen Selbstanmeldung finden Sie hier.
-
Download: Schweizer Zoll-App
- iPhone (AppStore)
- Android (PlayStore)
- WebApp (PC, Tablet usw)
Zu beachten ist außerdem:
Neben der Wertgrenze von 300 Schweizer Franken sind für bestimmte Güter auch mengenmäßige Grenzen zu beachten! Zusätzlich beziehen sich die hier angegebenen Freimengen nur auf Waren, Zahlungsmittel und sonstige Gegenstände, die aus persönlichen Gründen und zum privaten Gebrauch mitgeführt werden – für Handelswaren hingegen gelten andere Vorschriften.
Schweizerische Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und Pflanzen
Bis auf einige Ausnahmen können Lebensmittel nicht tierischer Herkunft aus dem Europäischen Wirtschaftsraum in unbegrenzter Menge in die Schweiz eingeführt werden. Hierbei ist jedoch stets die Warenwertgrenze von 300 Schweizer Franken zu beachten. Diese bezieht sich dabei auf den Gesamtwert aller Waren einschließlich aller Lebensmittel.
Darüber hinaus ist die Einfuhr einiger Pflanzenarten in die Schweiz grundsätzlich verboten. Eine Übersicht nicht einfuhrfähiger Pflanzen finden sie hier.
Fleisch und andere tierische Produkte
Insgesamt dürfen maximal:
- 20 kg Muscheln und Fischerzeugnisse
- 2 kg Honig
- 1 kg Fleisch und Wurstwaren
- 1 kg Butter oder Sahne
- 5 kg bzw. Liter Fette, Öle und Margarine
… pro Person kostenfrei aus dem Europäischen Wirtschaftsraum in die Schweiz eingeführt werden. Werden diese Höchstmengen überschritten, wird eine Zollgebühr fällig.
Schweizerische Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol
Personen, die mindesten 17 Jahre alt sind, dürfen gewisse Mengen an Alkoholika und Tabakwaren zollfrei in die Schweiz einführen.
Für Alkohol und Tabakwaren sind dabei folgende zollfreie Höchstmengen zu beachten:
Produkt | Höchstmenge |
---|---|
Getränke mit Alkoholgehalt bis zu 18% Vol. | 5 Liter |
Getränke mit Alkoholgehalt über 18% Vol. | 1 Liter |
Getränke mit Alkoholgehalt bis 0,5 % Vol. | gelten nicht als alkoholische Getränke |
Zigaretten und Zigarren | 250 Stück |
Loser Tabak | 250 Gramm |
Die Mitnahme von größeren Mengen an Tabakwaren und Alkohol in die Schweiz ist prinzipiell erlaubt. Die Waren müssen dann jedoch kostenpflichtig verzollt werden.
Ratgeber für den Aufenthalt in der Schweiz:
Schweizerische Einfuhrbestimmungen für Geld / Devisen
Bargeld, Reisechecks und Wertpapiere dürfen in die Schweiz mitgebracht werden. Hierfür ist keine Wertgrenze festgelegt und auch eine Anmeldepflicht besteht nicht.
Wird jedoch ein Gesamtwert der Geldmittel von 10.000 Schweizer Franken überschritten (das sind 10,630,38€ Euro), kann der Schweizer Zoll Angaben zu Herkunft und Verwendungszweck der Geldmittel verlangen. Zu beachten ist außerdem: Barmittel mit einem Wert von über 10.000 Euro sind zwar nicht beim schweizerischen Zoll, bei der Ausreise aus Deutschland jedoch beim deutschen Zoll anzumelden!Schweizer Einfuhrbestimmungen für Medikamente
Reisende dürfen Arzneimittel zum persönlichen Gebrauch aus Deutschland in die Schweiz einführen. Höchstmengen sind hierbei prinzipiell nicht zu beachten. Die Einfuhr von Giftstoffen und Drogen ist hiervon selbstverständlich nicht umfasst.
Schweizer Einfuhrbestimmungen für Haustiere
Hunde, Katzen und Frettchen können ihren Besitzer in die Schweiz begleiten. Allerdings müssen dazu folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Tier braucht einen offiziellen Heimtierpass.
- Das Tier muss gekennzeichnet sein und über einen Mikrochip oder eine Tätowierung verfügen. Tätowierung sind hierbei nur gültig, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 erfolgt sind.
- Das Tier muss gegen Tollwut geimpft sein. Eine Einreise in die Schweiz ist dabei frühestens 21 Tage nach der Impfung möglich.
Übrigens: Hunde mit kupierten Ohren oder Ruten dürfen nicht in die Schweiz mitgenommen werden!
Rückkehr aus der Schweiz: die Ausfuhrbestimmungen
Bei der Rückreise aus der Schweiz sind prinzipiell keine schweizerischen Zollvorschriften zu beachten. Ausfuhrzölle werden nicht erhoben. Dennoch richten sich die Regeln hier nicht allein nach schweizerischem Recht. Schließlich sind bei der Rückreise nach Deutschland auch deutsche Zollbestimmungen zu beachten.
Insbesondere dürfen Waren nur bis zu einem maximalen Warenwert von 300 Euro (bzw. 430 Euro bei See- und Flugreisen) zollfrei nach Deutschland mitgebracht werden. Wird dieser Warenwert überschritten, müssen die Güter verzollt werden.
Ausfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol
Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind, dürfen Alkohol und Tabakwaren zollfrei aus der Schweiz mit nach Deutschland bringen. Hierbei sind jedoch folgende Höchstmengen zu beachten:
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Tabak oder
- anteilige Zusammenstellung dieser Tabakwaren
- 1 Liter Spirituosen mit Alkoholgehalt von über 22 Vol.-% oder
- 2 Liter alkoholische Getränke mit Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-% oder
- 4 Liter Wein und
- 16 Liter Bier oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Alkoholika
Ausfuhrbestimmungen für Medikamente
Medikamente dürfen zwar aus der Schweiz aus-, allerdings nur in geringer Menge nach Deutschland eingeführt werden. Die für den persönlichen Bedarf mitgebrachten Medikamente dürfen dabei nur in einer für maximal drei Monate ausreichenden Menge nach Deutschland eingeführt werden.
Gefälschte Arzneimittel und Dopingmittel sind hiervon selbstverständlich nicht umfasst und dürfen nicht nach Deutschland mitgebracht werden.
Exotische Souvenirs aus der Schweiz
Prinzipiell sind auch bei der Mitnahme von Souvenirs keine besonderen Vorschriften zu beachten. Dennoch gelten aber auch in der Schweiz die internationalen Abkommen zum Schutz bedrohter Tierarten. Entsprechend dürfen gefährdete Tiere oder aus ihnen hergestellte Produkte weder aus der Schweiz aus- noch nach Deutschland eingeführt werden.
Welche Tier- und Pflanzenarten dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) unterliegen und niemals als Souvenir ein- oder ausgeführt werden dürfen, erfahren Sie hier.
Ausfuhrbestimmungen für elektronische Waren, Textilien und Geld
Elektronische Waren und Textilien können problemlos bei der Ausreise aus der Schweiz mitgeführt werden. Auch hier ist allerdings zu beachten, dass der Gesamtwert aller Waren bei der Einreise nach Deutschland 300 Euro bzw. 430 Euro bei Flug- bzw. Seereisenden nicht übersteigen darf.
Barmittel müssen hingegen erst ab einem Wert von 10.000 Euro beim deutschen Zoll angemeldet werden.
Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel
Grundsätzlich dürfen Lebensmittel aus der Schweiz nach Deutschland mitgebracht werden. Der deutsche Zoll legt jedoch einige Einschränkungen bzw. Höchstmengen für bestimmte Lebensmittel fest:
- Speisepilze dürfen nur bis zu einer Menge von 2 kg mitgebracht werden.
- Kartoffeln dürfen nicht – auch nicht in geringer Menge – nach Deutschland eingeführt werden.
- Es dürfen maximal 125 Gramm Kaviar vom Stör pro Person eingeführt werden.
Ausfuhrbestimmungen für Waffen, Munition und Feuerwerkskörper
Waffen und Munition dürfen ausschließlich von berechtigten Personen, die Inhaber eines Erlaubnisscheins sind, mitgeführt werden. Bei Jägern, Sportschützen oder Brauchtumsschützen kann das der Europäische Feuerwaffenpass sein. Eine deutsche Waffenerwerbs- und Besitzerlaubnis (z.B. Waffenbesitzkarte) ist jedoch für die Mitnahme ausreichend.
Feuerwerkskörper hingegen dürfen prinzipiell von Personen über 12 Jahren mit nach Deutschland gebracht werden. Feuerwerkskörper müssen bei der Einreise nach Deutschland jedoch immer angemeldet werden. Außerdem sind nur solche Stoffe zulässig, deren Verkauf und Erwerb auch in Deutschland erlaubt ist.
Informationen dazu, welche Feuerwerkskörper in Deutschland zugelassen sind, finden Sie beim deutschen Zoll.
Ausfuhrbestimmungen für jugendgefährdende und verfassungswidrige Medien und Schriften
Nach deutschem Recht ist es verboten, jugendgefährdende Medien oder Schriften nach Deutschland zu bringen. Schließlich können diese dazu geeignet sein, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu gefährden. Auch verfassungswidrige Schriften, die mit der demokratischen Grundordnung Deutschlands unvereinbar sind, dürfen nicht eingeführt werden.
Bestellungen und Post aus der und in die Schweiz
Selbstverständlich sind auch beim Versand von Waren in die Schweiz bzw. aus der Schweiz nach Deutschland einige Zollbestimmungen zu beachten.
Waren in die Schweiz versenden
Prinzipiell können Waren zu privaten Zwecken und bis zu einem Gesamtwert von 1.000 Euro zollfrei in die Schweiz versendet werden. Die Warensendung muss lediglich von außen mit der Zollinhaltserklärung CN 22 beklebt werden. Es fallen keine deutschen Ausfuhrzölle an.
Zu beachten ist jedoch, dass der Sendungsempfänger in der Schweiz für Waren, deren Wert 62 bzw. 200 Schweizer Franken übersteigt, Verzollungsgebühren zu entrichten hat.
Waren aus der Schweiz bestellen oder als Geschenk erhalten
Werden Warensendungen aus der Schweiz nach Deutschland geschickt, gilt:
- bis zu einem Warenwert von 45 Euro ist die Sendung für Privatpersonen zollfrei.
- Bei einem Warenwert zwischen 45 und 250 Euro muss Einfuhrsteuer, aber kein Zoll bezahlt werden.
- Für Waren mit einem Wert von mehr als 250 Euro sind Zollgebühren zu entrichten.
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Kontakt
Bei Fragen zu Zoll- sowie sonstigen Ein- und Ausreisebestimmungen können Sie sich an den deutschen und den schweizerischen Zoll wenden.
Deutscher Zoll
- Telefon: 0351 44834-510
- E-Mail: info.privat@zoll.de
- Telefax: 0351 44834-590
- Postadresse: Postfach 10 07 61, 01077 Dresden
Auskunftszentrale Schweizer Zoll
- Telefon: +41 58 467 15 15
- Postadresse: Eidgenössische Zollverwaltung EZV, Oberzolldirektion, Monbijoustrasse 40, 3003 Bern
- Kontaktformular: Link
Haftungsausschluss:
Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.
Guten Abend ,
mein Sohn ist Deutscher, wohnt seit seiner Heirat mit einer Schweizerin in der Schweiz. Nun möchten beide nach Deutschland zurück.
Kann man den Umzug privat durchführen, bzw was sollte man im Vorfeld beachten. (Zoll…)
freundliche Grüße Johannes März
Guten Tag Herr März,
den Umzug können Sie privat durchführen oder mit einer Firma, da gibt es von der Seite des Gesetzgebers keine Vorgaben.
Generell kann bei einem Umzug nach Deutschland aus einem Nicht-EU Land der Haushalt zollfrei eingeführt werden als sogenanntes „Übersiedlungsgut„.
Unter Übersiedlungsgut versteht der Zoll folgendes:
Alkohol, Tabakwaren, Nutzfahrzeuge und gewerblich genutzte Gegenstände gelten nicht als Übersiedlungsgut, sind also nach dem normalen Zoll zu behandeln. Beachten Sie auch, dass bestimmte Gegenständen einer Einschränkung zur Einführung in die EU und damit auch Deutschland untelriegen. Welche das genau sind, können Sie hier nachlesen: Einschränkungen bei der Einreise.
Das Übersiedlungsgut muss beim Zoll allerdings als dieses angemeldet werden mittels des Formulars 0350, dieses finden Sie hier.
Übersiedlungsgut ist befreit von der Einfuhrumsatzsteuer, allerdings nicht von der Verbrauchsteuer (Tabak, Kaffee und alkoholische Erzeugnisse werden also besteuert) und für Fahrzeuge muss an der Grenzzollstelle die Kraftfahrzeugsteuer bezahlt werden. Mehr dazu hier.
Voraussetzungen um den Hausrat etc. als Übersiedlungsgut anzumelden sind foglende:
Ich hoffe, dass alles klappt und wünsche Ihrem Sohn das Beste.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Sehr geehrte Damen u.Herren,
kann ich aus Deutschland ein gebrauchtes Federbettu.1 Decke einführen.u.wie viel süßigkeiten darf ich zu Weihnachten mit nehmen?
über eine Anwort würde ich mich sehr freuen.
christa Wöllert
Guten Tag Frau Wöllert,
die eingeführten Waren dürfen einen Gesamtwert von 300 CHF nicht überschreiten. Sie dürfen das Federbett und Ihre Decke zollfrei einführen, da es sich um einen persönlichen Gegenstand handelt, den Sie (vermute ich) auch wieder ausführen werden. Die Süßigkeiten dürfen Sie zollfrei einführen, wenn Sie zu persönlichen Zwecken gedacht sind (also wenn Sie oder Ihre Freunde/Verwandte/etc. diese verspeisen) und insgesamt ein Wert von 300 CHF nicht überschritten wird. Das sind circa 258 EUR (Stand 13.11.17).
Viele Grüße
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie kann ich als Unternehmer waren in die Schweiz versenden ohne das ich immer wieder den Papier kram am Hals habe oder wie kann man eine immer wieder kehrende Warenmenge besser organisieren Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Mullder
Guten Tag,
die Schweiz bietet glücklicherweise eine elektronische Importzollanmeldung an, genannt e-dec. Sie finden diese hier. Damit können Sie Ihre Waren anmelden, direkt die Anmeldung elektronisch versenden und im letzten Punkt unter „Zollanmeldung lokal speichern“ diese auch für zurkünftige Anmeldungen speichern und dann wieder aufrufen. Dazu müssen Sie die gespeicherte Anmeldung nur unter „Zollanmeldung laden“ auf dieser Seite hochladen, gegebenenfalls anpassen und können Sie dann wieder versenden. SOmit sparen Sie Papierkram und müssen auch nicht jedesmal neu alles ausfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir(neu gegründete Kollektivgesellschaft) würden gerne Ware die wir aus dem Ausland bestellt haben( in grösserer Menge) gerne auf Amazon verkaufen und nach Deutschland demnach versenden. Was müssen wir alles beachten, wenn wir in eine Lagerstätte in Deutschland unsere Produkte aus der Schweiz versenden? Wir haben von der EORI Nummer gehört, jedoch würden wir gerne wissen wie die Gesetzeslage bezüglich Mehrwertssteuer ( Steuern allgemein beim Versand aus der Schweiz nach Deutschland) ist. Wie sieht es z.b. mit der Zollabgabe aus? Wie sieht es mit der Einfuhrssteuer aus?
Vielen Dank für Ihre Antwort !
Guten Tag Amil,
um die Beantragung der EORI Nummer zu vereinfachen, können Sie den Antrag dazu hier ausfüllen: IBA. Den Antrag sowie alle zugehörigen Unterlagen müssen dann innerhalb von 50 Tagen an die Generalzolldirektion in Dresden ankommen:
Informieren Sie sich außerdem unbedingt über Wareneinschränkungen.
Folgendes müssen Sie außerdem beachten:
Die Mehrwertsteuer wird auch Umsatzsteuer genannt. Bei Einfuhr von Waren wird diese durch die Einfuhrumsatzsteuer ersetzt.
Details zu allem finden Sie in der VO (EU) Nr.952/2013
Lesen Sie ansonsten nochmal auf der Seite des deutschen Zolls nach. Da ich selbst kein Experte auf dem Gebiet bin, empfehle ich Ihnen dringend bei weiteren Fragen sich an eine Fachperson zu wenden, z.B. einem Zollberater, um wirklich abgesichtert zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ich mit meiner Frau in die Schweiz fahre, kann ich nur eine Sache kaufen die den Warenwert von 300€ übersteigt? Ohne das ich es Verzollen muss? Ich kann ja Theoretisch zu zweit bis 600€ Einkaufen ohne die Sache/Sachen zu verzollen oder liege ich da falsch?
Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Alex
Guten Tag,
das kommt auf den Einzelwert der Gegenstände an. Sie beide können jeweils Waren zollfrei bis 300€ einführen, Sie können aber nicht einen Schrank für 550€ zollfrei einführen, da die Freigrenze von Personen nciht zusammengerechnet werden kann. Heißt, Sie müssten dann den gesamten Schrank verzollen. Wnen aber Ihre Frau einen Tisch für 120€ und eine Vase für 180€ einführt und Sie ein Fahrradgestell für 270€, dann überschreiten Sie jeweils nicht die 300€ Grenze.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo
Ich möchte von privat ein altes Klavier in der Schweiz kaufen ubd nach Deutschland bringen.
Der Wert in € beträgt ca. 2500,-
Was muss ich bei der Einfuhr beachten?
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Schulz
Guten Tag Herr Schulz,
da lt. TARIC die Schweit zu den Ländern mit Zollpräferenz gehört, wird keine Zollabgabe fällig, aber 19% Einfuhrumsatzsteuer. Bei einem Wert über 1.200 Euro muss allerdings ein schriftlicher Präferenznachweis vorgelegt werden um die Zollabgabe zu umgehen. Dazu genügt diese Ursprungserklärung. Diese und Angaben, aus denen Inhalt und Wert ersichtlich werden, müssen außen an der Verpackung angebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo,
mein Vater hat als Geldanlage von eine Deutschen Bank 1000-er Frankenscheine erhalten. Diese möchte er jetzt in kleiner Banknoten umtauschen.
Ist dies bei einer schweizer Bank als Deutscher überhaupt möglich?
MfG
Claudia
Hallo Claudia,
hat Ihr Vater ein Bankkonto bei einer Schweizer Bank? Dann ist das absolut unproblematisch, die Hausbank wechselt meist ohne Probleme. Falls Ihr Vater ein deutsches Bankkonto hat, kann er bei dieser ebenfalls in der Filiale wechseln, genauso wie Banken Geld umtauschen. Bei größeren Beträgen sollte nur vorher angefragt werden, damit genug „ausländisches“ Geld vorhanden ist. Anderenfalls kann auch bei anderen Banken als der Hausbank getauscht werden, dann wird aber meist eine Gebühr verlangt.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo,
ich reise aus USA über Zürich in mein Heimatland Deutschland ein. Zählt die 300 CHF oder 430 EUR Grenze? Wenn die 300 CHF Grenze zählt, was würde die Einfuhr/Anmeldung bspw. Bei einem Gesamtwarenwert von. 500 CHF am Flughafen kosten?
Grüße Martin
Hallo Martin,
die Schweiz zählen nicht zu der EU, weshalb Sie zweimal Grenzen überqueren und dadurch jeweils beide Einfuhrgrenzen zählen. Wenn Sie in Zürich nur umsteigen in ein anderes Flugzeug, zählt dies nicht als Einreise in die Schweiz, sondern als Transitbereich und dann gelten die Grenzen des Ankunftslandes bei Beendigung Ihrer Reise. Wenn Sie von Zürich aus ein anderes Verkehrsmittel in Anspruch nehmen, müssen Sie die Waren zum Transit anmelden, dann besteht aber auch die Grenzen von 300 € bei Einreise nach Deutschland, bei Weiterreise mit dem Flugzeug nicht. Die Zollkosten und Gebühren sind von der Art der zu verzollenden Gegenstände abhängig.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo,
ich habe da eine entweder sehr komplizierte oder sehr einfache Angelegenheit.
vor kurzem ist mein Vater in der Schweiz verstorben und ich stehe nun vor der Aufgabe in der näheren Zukunft einen Teil seiner Hinterlassenschaften wieder nach Deutschland auszuführen. Prinzipiell ist nichts von überragendem Wert dabei. Ein paar Möbel, Lampen Fitnessgeräte und Bilder.
Wie und wo müsste man das anmelden um beim Grenzübertritt keine Probleme zu bekommen?
Vielen Dank schonmal
Guten Tag Herr Linstaedt,
mein Beileid zu Ihrem Verlust.
Sie können alles als Erbschaftsgut anmelden. Dazu müssen Sie die Erbschaft durch einen Erbschein, ein Testament oder ähnliches nachweisen (es sollte feststehen, dass Sie Erbe sind). Die Anmeldung ist online oder schriftlich möglich.
Ich empfehle Ihnen, sich darüber nochmal konkret beim Zoll direkt zu informieren:
Telefon: 0351 44834-510
E-Mail: E-Mail schreiben“ target=“_blank“ rel=“nofollow“>info.privat@zoll.de
Oder Sie lassen sich bei der Organisation von einer Spedition helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo.
Ich möchte mit meiner lebens gefährtin in die Schweiz ziehen.
Eine Wohnung haben wir und sie hat eine Aufenthalts Genehmigung für 5 Jahre.
Mein FRAGE :Darf ich überhaupt mitziehen?
Hallo Denny,
Sie müssen für einen Aufenthalt, der länger als 3 Monate dauert, eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Für EU-Bürger, welche eine Arbeitsstelle in der Schweiz vorweisen können, ist dies meist unproblematisch.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo,
ich möchte einem ehemaligen Kollegen, welcher in der Schweiz wohnt, ein kleines Dankeschön, in Form eines Paketes senden.
Das Paket soll überwiegend Lebensmittel enthalten, unter anderem auch selbstgemachter Honig und weitere Leckereien aus der Region.
Ich habe verschiedene Informationen im Netz gefunden, also nicht ganz eindeutig.
Mal war ich der Meinung, alles problemlos, mal kam ich zu dem Schluss, Lebensmittel dürfen nicht in die Schweiz versendet werden.
Können Sie mir helfen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Peter,
aus der EU dürfen Sie Lebensmittel in die Schweiz verschicken. Für einige bestehen Mengenbegrenzungen, welche Sie hier einsehen können.
Mit freundlichen Grüße
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Ich werde im Dezember meinen „gewöhnlichen Aufenthaltsort“ in die Schweiz verlegen.
Wenn jetzt, also bereits vor meinem Umzug, Waren zur privaten Nutzung in Deutschland kaufe, kann ich diese dann nach meinem Umzug in die Schweiz (innerhalb von 3 Monaten) exportieren und die MwSt vom Händler zurückerstatten lassen?
Vielen Dank
Guten Tag Herr Raabe,
laut meinen Informationen kann die Mehrwertsteuer eines Einkaufes nur in dem Fall zurückerstattet werden, wenn Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz schon außerhalb der EU haben. Sollten Sie also zum Zeitpunkt des Einkaufes schon nachweisen können, dass Ihr Wohnsitz nicht in der EU liegt, können Sie den Händler fragen, ob es bei ihm möglich ist, die Mehrwertsteuer zurückzubekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Guten Tag, wenn ich mir in der Schweiz eine Glaspanflöte für ca. 1000,-Euro kaufe und zuschicken lasse, wieviel Gebühren kommen da noch drauf? Versandkosten sind glaube ich frei.
M.f.G.
B.Eger
Guten Tag Frau Eger,
bei der Schweiz handelt es sich um ein Land, welches Zollpräferenzen mit der EU ausgehandelt hat, also müssen Sie keinen Zoll zahlen. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19% fällt aber an und wird auf den gesamten Warenwert (also Panflöte und Versand) berechnet, auch wenn der Händler den Versand übernimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo,
ich möchte eine Warenpräsentation in die Schweiz einführen und nach 6 Monaten 1:1 wieder ausführen.
Was muß ich beachten?
Freundliche Grüße
Hallo Uli,
ich nehme an, dass der Fall stark von der Art der Warenpräsentation abhängt. Bitte informieren Sie sich darum diesbezüglich direkt bei den Behörden.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Guten Tag,
Ich möchte mir eine Uhr aus der Schweiz zustellen lassen , die aber nicht nach Deutschland geschickt wird, sondern nur an eine Lieferadresse in der Schweiz.
Wie kann ich an eine Schweizer Lieferadresse kommen?
Für Schweizer gibt es die Möglichkeit Pakete nach Deutschland (Grenzgebiet) schicken zu lassen… gibts das auch umgekehrt?
Ich danke Ihnen für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Kordelia,
wenn Sie keine Bekannten in der Schweiz haben, an die Sie das Paket ebenfalls senden lassen könnten, wird das schwierig. Einen Anbieter für Schweizer Lieferadresse für Deutsche konnte ich bei meiner Recherche nicht finden.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Guten Tag,
Ich lebe zeitweise in der Schweiz bei meiner Frau in Basel, die dort ihren Wohnsitz hat. Mein Wohnsitz ist in Berlin. Ich bin Fotograf und habe momentan einige Teile meiner Fotoausrüstung in Basel liegen. Nun benötige ich in Berlin teile dieser Fotoausrüstung. Ich möchte diese Gegenstände (Stative, Mikrofone, Lichtequipment) nun quasi von mir selbst in Basel (durch einen Assistenten) an mich selbst in Berlin versenden, um sie dort zu benutzen. Was muss ich beachten?
– Muss ich meine eigenen Gegenstände per Zollwert deklarieren?
– Muss dafür irgendeine Art von Zoll bzw. Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden?
– Gibt es ggf. einen freien Maximalwert je Sendung?
Bei der Wiedermitnahme in die Schweiz, was muss beachtet werden?
Vielen Dank für ihre Antwort,
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Sebastian,
soweit ich weiß, müssen auch Sendungen mit eigenem Inhalt eine Zollinhaltserklärung mitführen. Und ja, Sie müssen dabei auch eine Wertschätzung angeben und vermutlich aufgrund dessen Einfuhrabgaben bezahlen. Fragen Sie am besten beim Zoll direkt nach, ob es für solche Fälle spezielle Vordrucke oder Ausnahmen gibt.
Wenn Sie die Fotoausrüstung später wieder bei der Einreise selbst bei sich führen, sollte es dabei keine Probleme geben. Der deutsche Zoll empfiehlt aber das „Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren“
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo
Ich verkaufe ein Zweisitziges Sportflugzeug (Bausatz-Experimental, Gesamtgewicht 495Kg) noch nicht ganz fertig gebaut nach Österreich, der Käufer aus Österreich kommt es selber bei mir in der Schweiz abholen. Muss ich etwas für den Grenzübertritt Schweiz-Österreich unternehmen?
Ursprungsland des Bausatzes ist Österreich.
Vielen Dank für die Abklärung und freundliche Grüsse
Hallo Oswald,
wenn der Käufer das Sportflugzeug selbst überführt, sollte er sich informieren, welche möglichen Dokumente etc. er benötigt. In jedem Fall sollte er eine Rechnung erhalten, um den Wert des Sportflugzeugs nachweisen zu können.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Guten Tag,
Ich habe einen PC gekauft ca. 3100.- Franken (in Einzelteile, Komponenten) und gehe einen Kollegen Besuchen in Deutschland der mir den zusammenbaut.
Am gleichen Tag fahre ich wieder in mein Heimatland Schweiz. Auch wenn ich einen Kauf nachweisen kann mit Belegen, Lieferschein etc.
muss ich da eine Einfuhrumsatzsteuer bezahlen? Und bekomme ich das wieder zurück oder wie läuft das genau?
Danke für die Antwort, mit freundlichen Grüssen.
Hallo Tatiana,
soweit ich herausfinden konnte, muss Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden, da Sie mit einem Wertgegenstand die Grenze überschreiten. Sie müssen den PC (bzw. bei der Ausfuhr die Komponenten) beim Zoll angeben und ggf. versteuern. Sie bekommen aber natürlich ein Formular für die Ausfuhr. Wenn Sie den PC später zusammengebaut wieder einführen, kann es sein, dass hier gegengerechnet wird.
Alles in allem wäre es vermutlich praktischer, wenn der Kollege zu Ihnen kommen würde und den PC dort zusammenbaut. So gibt es auch kein Risiko, dass beim Transport irgendwelche Teile beschädigt werden.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo und guten Morgen,
ich würde gerne eine Starklichtlampe aus der Schweiz über ein online Auktionshaus erwerben.
Ich gehe jetzt mal davon aus das sie so bei ca. 300 € enden wird.
Frage: Was muss ich an Einfuhrsteuern abführen? Kennt sich jemand damit aus?
Gruß Guido
Hallo Guido,
verstehe ich es richtig, dass die Lampe dann per Post oder Paket geschickt würde?
Unseren Zollrechner finden Sie beispielsweise in diesem Artikel: Einfuhrumsatzsteuer erklärt. Hier können Sie den Warenwert und den Versandpreis eingeben und erhalten dann eine Schätzung der zu erwartenden Gebühren.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo.
Ich habe aus Privatem Besitz ein Bootsmotor ( umgerechnet ca. 3200 EUR )im Internet an einen Privaten aus Deutschland Brandenburg verkauft. Er würde ihn hier in der Schweiz abholen und fragte mich nun wegen den Deutschen und Schweizer Zöllen wie das geht und was er tun müsse wegen der Ausfuhr (CH) und der Einfuhr (DE). Was kann er machen das es reibungslos abläuft? Und was würde das ca. kosten?
Danke im Voraus
Grüsse Markus
Hallo Markus,
wenn der Käufer den Motor aus der Schweiz nach Deutschland bringt, sollte er in jedem Fall eine Rechnung als Wertnachweis vorweisen können. Anhand derer wird dann entschieden, wie hoch die Einfuhrabgaben sind, die er zu zahlen hat. Konkrete Zahlen konnte ich bei meiner Recherche allerdings nicht finden, hier sollte sich der Käufer vorab selbst mit dem Zoll in Verbindung setzen und erfragen, was außer einer Rechnung wichtig ist.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Ich habe vor ca 8 Monaten eine Auspuffanalge in Deutschland gekauft und in die Schweiz geholt (Verzollt und keine MWST zurück bekommen) jetzt möchte ich sie verkaufen…jemand aus Deutschland möchte die Anlage, wie sieht das jetzt aus mit der lieferung / verzollung? Muss Ich oder der Käufer nochmals die Zoll Gebühren und die mwst bezahleb?
Hallo Luca,
soweit ich den Fall überblicken kann, sind tatsächlich wieder Gebühren fällig. Diese würden bei einer Wiederausfuhr mit vereinfachtem Anmeldeverfahren nicht anfallen, das gilt aber nur bei Waren, die von vornherein dazu gedacht waren, nur kurzzeitig (z. B. zur Veredelung) im Nicht-EU-Ausland (also z. B. der Schweiz) zu verbleiben. Wenn ich es richtig sehe, hätte eine „vorübergehende Einfuhr“ in die Schweiz vorab angemeldet werden müssen.
Wer die Gebühren trägt, können Sie als Verkäufer bestimmen. Üblicherweise trägt diese der Empfänger (bzw. Käufer), Sie können die Gebühren natürlich übernehmen und auf den Verkaufspreis aufschlagen.
Sie sollten Sie sicherheitshalber noch einmal beim Zoll informieren, um zu erfahren, ob bestimmte Gebühren legal und sicher umgangen werden können.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo,
verkaufen gerade meinem Sohn sein Fahrrad (gebraucht – kein E-Bike) im Internet. Was müssen wir beachten, wenn der Käufer in der Schweiz lebt. Ist von privat an privat – kein gewerblicher Verkauf. Welche Kosten kommen hier auf uns bzw. auf den Käufer zu bei einem Warenwert von ca. € 2.500,00.
Wäre es auch möglich, dass Fahrrad bei einem Besuch in der Schweiz im Zug einfach mitzunehmen und der Käufer holt es dann direkt in der Schweiz ab?
Hallo Sibylle,
wenn Sie das Fahrrad per Zug in die Schweiz mitnehmen, müssen Sie im Normalfall einfach nur eine Fahrradkarte kaufen. Sie können den Verkauf dann vor Ort abwickeln. Es kann sein, dass Sie hier Ausfuhrstempel benötigen, informieren Sie sich dafür bitte beim Zoll.
Möchten Sie das Fahrrad verschicken, müssen Sie auf jeden Fall eine Zollinhaltserklärung ausfüllen. Ab einem Wert von 300 CHF fällt die Mehrwertsteuer an. Zölle, glaube ich, sind hier nicht zu zahlen. Auch da kann der Zoll (ggf. der Schweizerische) aber sicher weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Guten Tag,
ich möchte ein Luftsportgerät kaufen. Das Luftsportgerät ist in Deutschland registriert (D-… Kennung) und auch in Deutschland stationiert. Der Vorbesitzer ist Schweizer Staatsbürger. Muss hinsichtlich Zoll/Einfuhr etwas beachtet werden?
Hallo Klaus,
wenn sich das Luftsportgerät bereits in Deutschland befindet, ist ja kein Transport über Ländergrenzen hinweg erforderlich, oder? Wenn der Verkauf in Deutschland stattfindet, sind mir keine Gründe bekannt, weswegen hier eine Einfuhr nötig wäre.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo, ich bin Kunsthandwerkerin in Deutschland und stelle Schmuck her. Nun möchte ich mit meinen Waren gerne an Kunsthandwerkermärkten in der Schweiz teilnehmen. An welche Bedingungen zur Einfuhr und dem Verkauf in der Schweiz muss ich mich halten, d.h. was muss ich beachten. Mit bestem Dank für eine präzise Antwort Marie
Hallo Marie,
im Idealfall sprechen Sie hier mit Ihrem Steuerberater. Der wird Ihnen auch sagen können, worauf Sie bei der Deklaration der Umsatzsteuer beim Verkauf achten müssen. Was sonst beim Verkauf gilt, wird sicherlich auch vom Markt selbst abhängen.
Bei der Anmeldung von Handelswaren (darum handelt es sich bei Dingen, die Sie in die Schweiz einführen, um sie zu verkaufen), müssen Sie eine Zollanmeldung machen. Dabei müssen Sie sich an die Öffnungsstellen der Zollstellen halten und die Gebühren vor Ort bar oder mit Karte bezahlen. Dafür ist im Normalfall eine ausführliche Dokumentation der eingeführten Waren erforderlich. Hier zahlen Sie bei den meisten Waren 7,7, % Einfuhrabgaben, es gibt aber auch Ermäßigungen. Mehr finden Sie hier: Warenanmeldung
Bei Fragen sollten Sie diese entweder an Ihren Steuerberater oder an den Schweizer Zoll stellen. Fragen Sie auch beim Deutschen Zoll nach, wie es sich mit der Wiedereinfuhr verhält. Möglicherweise können Sie dann einige Abgaben umgehen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Vielen Dank für die Antwort. Ich bin in D Kleinunternehmerin nach § 19 – spielt das für die CH eine Rolle?
Hallo Marie,
das kann ich Ihnen wirklich nicht sagen. Bitte fragen Sie dafür bei den jeweiligen Behörden nach. Es ist gut möglich, dass Sie Ihr Schweizer Einkommen gesondert versteuern müssen oder sogar eine extra Steuernummer für die Schweiz erforderlich ist.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo,
Wir möchten die Schweiz als Transitland von Deutschland nach Frankreich nutzen und mehr Bier und Wein mitnehmen als die Freimengen in der Schweiz sind.
Wie muss ich mich verhalten??
Hallo Torsten,
fragen Sie dafür am besten vorab beim Schweizer Zoll nach. Möglicherweise müssen Sie Rechnungen mitführen oder spezielle Formulare vorbereiten.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo, unser werkseigener Kundendienst soll Reparaturen an bereits in der Schweiz vorhandenen Möbelstücken (elektromotorische Tische) durchführen. Dafür wird er Ersatzteile in die Schweiz einführen ABER es befinden sich ja im Kundendienstfahrzeug jede Menge Kleinstersatzteile (Schrauben, Halterungen etc.) und diverses Werkzeug.
Müssen wir das gesamte sonstige Equipment beim Zoll anmelden? Wenn JA, wie kann das erfolgen?
Wie müssen wir uns hier verhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Steffi,
ich konnte ein Dokument der Handwerkskammer Freiburg finden, in dem Sie möglicherweise die gewünschten Antworten finden: Klicken Sie hier. Ab Seite 27 finden Sie Informationen zur Einfuhr.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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Wir (Grenzgebiet Deutschland) haben in De im Auftrag unserer Schwiegertochter (Schweiz Grenzgebiet) ein Fahrrad gekauft. Die Rechnung wurde auf ihren Namen ausgestellt. Was müssen wir beachten, wenn wir das Fahrrad zu unserer Schwiegertochter bringen?
Hallo Marion,
soweit ich herausfinden konnte, müssen Sie bei der Einfuhr in die Schweiz die Schweizer Mehrwertsteuer von 7,7, % auf den Kaufpreis zahlen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Guten Abend,
ich habe vor ein Maultier in der Schweiz zu erwerben und möchte es dann nach Deutschland einführen. Der Kaufpreis wird sich voraussichtlich 2500 Euro bzw 2500 Schweizer Franken belaufen. Mit wieviel Zollgebühren oder ähnlichem habe ich dabei zu rechnen?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen
Hallo,
bei Maultieren kann es erforderlich sein, dass das Tier ein Exportzeugnis hat und in der Tierverkehrsdatenbank registriert ist. Soweit ich herausfinden konnte, müssen Sie sich bei TRACES registrieren, um ein Maultier aus der Schweiz ausführen zu dürfen. Dann müssen Sie das Exportformular ausfüllen, das Tier vom Amtstierarzt kontrollieren lassen und die amtliche Bescheinigung bezahlen.
Fragen Sie bezüglich der Zollgebühren aber direkt und vorab beim Deutschen Zoll für eine verbindliche Auskunft an.
Schauen Sie gern auch vorab direkt hier vorbei: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Kanton Bern
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Guten Abend
Ich hoffe es wird nicht zu kompliziert .Meine Staatsbürgerschaft ist Deutsch und habe auch einen Wohnsitz in Deutschland, weil meine Frau dort lebt . Ich habe aber auch einen Wohn -und Arbeitssitz in der Schweiz seit 18 Jahren . Ich kaufte mir in der Schweiz ein Auto welches ich privat und beruflich nutze. Das tat ich weil Ich eine Busse bezahlen musste ,weil ich am Anfang meiner Zeit in der Schweiz als Deutscher ein in Deutschland zugelassenes Auto beruflich dort nutzte .Kürzlich bekam ich ein Schreiben vom Deutschen Zoll über ein vorschriftswidriges Verbringen eines in der Schweiz zugelassenes Kraftfahrzeugs .Das war das Resultat einer Feststellung des deutschen Zolls am Grenzübergang als ich von meiner Frau wieder zurück in die Schweiz fuhr .Ich verstand natürlich die Welt nicht mehr .
Gibt es Ihrerseits eine verständliche Erklärung ? Oder wo sollte ich mich hinwenden um dazu Klarheit zu erlangen ?
Mit Spannung erwarte ich Ihre Antwort und verbleibe freundlichst.
Hallo Jürgen,
ja, solche grenzüberschreitenden Dinge können immer mal kompliziert sein … Habe ich es richtig verstanden, dass Sie das Auto „einfach“ nutzen, um von Ihrem Wohnsitz in der Schweiz beispielsweise zu Ihrem Wohnsitz nach Deutschland zu fahren? Solche Grenzpendler gibt es ja eigentlich häufig. Problematisch könnte hier einfach der Wohnsitz sein. Sie müssten also vermutlich beim Deutschen Zoll nachweisen, dass Sie einen Wohnsitz in der Schweiz und in Deutschland haben. Fragen Sie auf jeden Fall beim Deutschen Zoll nach, vielleicht gibt es auf Ihrem Schreiben eine Telefonnummer?
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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