Südafrika mit seinen Metropolen Kapstadt und Johannesburg ist auch für viele Deutsche ein beliebtes Reiseziel. Trotz der unkomplizierten Einreise sollten sich Urlauber jedoch bereits vor Reiseantritt nach Südafrika mit den dort geltenden Zollvorschriften vertraut machen. Schließlich sind bei der Ein- und Ausreise die in Südafrika geltenden Ein- und Ausfuhrvorschriften zu beachten. Für Reisende bedeutet das insbesondere, dass einige Güter nur in begrenzter Menge zollfrei nach Südafrika ein- bzw. aus Südafrika ausgeführt werden dürfen. Darüber hinaus sind Ein- und Ausfuhr bestimmter Güter sogar verboten. Welche Höchstmengen, Regelungen und Verbote beim Warentransport aus und nach Südafrika zu beachten sind, zeigen wir hier.
Einreise nach Südafrika: Die Einfuhrbestimmungen
Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Südafrika kein Visum und können unkompliziert mit ihrem Reisepass in das Land einreisen.
Trotz der unkomplizierten Einreisemöglichkeit gibt es aber dennoch einige Zollvorschriften, die selbstverständlich auch von allen deutschen Reisenden beachtet werden müssen. Insbesondere bedeutet das, dass Mengenbegrenzungen bei der Einfuhr bestimmter Güter sowie Deklarationspflichten beachtet werden müssen.
Roter oder grüner Ausgang?
Urlauber dürfen (gebrauchte) Gegenstände des persönlichen Bedarfs (wie beispielsweise Kleidung, Schuhe und Körperpflegeartikel) selbstverständlich in einer der Reisedauer entsprechenden Menge zollfrei nach Südafrika mitbringen. Auch die Mitnahme von Geschenken, Genussmitteln oder sonstigen Gegenständen ist zumeist erlaubt, kann jedoch zollpflichtig sein.
Sofern die unten aufgeführten Einfuhrgüter jedoch nur in den vorgeschriebenen Mengen transportiert werden und der Wert mitgebrachter Geschenke 3.000 Südafrikanische Rand (etwa 151,54€) nicht übersteigt, werden keine Zollabgaben fällig.Reisende, die diese Voraussetzungen erfüllen, und außerdem keine anmelde- oder erlaubnispflichtigen Gegenstände mitgeführt, dürfen am Flughafen den grünen Ausgang benutzen.
Werden die Reisefreimengen jedoch überschritten oder Güter mitgeführt, die erlaubnis- oder anmeldepflichtig sind, müssen Reisende den roten Ausgang benutzen.
Südafrikanische Einfuhrbestimmungen für elektronische Geräte
Laptops, Smartphones und Tablets die dem persönlichen Bedarf des Reisenden zuzurechnen sind, können prinzipiell problemlos nach Südafrika eingeführt werden. Zu beachten ist jedoch, dass bei der Mitnahme gerade neuer, hochpreisiger Güter, deren Wert 3.000 Südafrikanische Rand übersteigt (das sind ca. 151,54€), unter Umständen eine Barsicherheit hinterlegt werden muss. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Güter nach Ende des Aufenthalts in Südafrika auch wieder aus dem Land ausgeführt werden.
Im Falle der Hinterlegung einer Barsicherheit müssen Urlauber die Zollbehörde, bei der die Sicherheit hinterlegt wurde, zwei Tage vor der Ausreise aus Südafrika kontaktieren, um den hinterlegten Betrag bei der Abreise erstattet zu bekommen.
Südafrikanische Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und Pflanzen
Die Einfuhr von frischen Lebensmitteln (insbesondere tierischer Herkunft) sowie von Pflanzen und Pflanzenprodukten ist in Südafrika nur mit einer vorherigen Genehmigung möglich. Die Mitnahme von Lebensmitteln wie Obst, Honig, tierischen Produkten (Fleisch, Wurst, Käse etc.) sowie von Saatgut oder Blumen muss darum immer beim südafrikanischen Zoll deklariert und eine entsprechende Erlaubnis vorgelegt werden.
Erlaubnisfrei gestattet ist allein die Einfuhr von konservierten Produkten sowie von Lebensmitteln, die Milch oder andere tierische Erzeugnisse nur in geringer Menge enthalten (z.B. Bonbons, Kekse oder Schokolade).
Südafrikanische Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol
Personen über 18 Jahren dürfen Tabakwaren und Alkoholika in begrenzter Menge nach Südafrika einführen.
Zollfrei dürfen dabei pro Person maximal:
- 200 Zigaretten und
- 20 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak
sowie
- 2 Liter Wein oder
- 1 Liter Spirituosen und andere alkoholische Getränke
…mitgebracht werden.
Südafrikanische Einfuhrbestimmungen für Geld / Devisen
Die Einfuhr von südafrikanischen Banknoten, Goldmünzen, Briefmarken- oder Münzsammlungen sowie Rohgold muss bei der Einreise angemeldet werden, sofern ihr Wert 5.000 Südafrikanische Rand übersteigt (etwa 252,57€).Südafrikanische Einfuhrbestimmungen für Medikamente
Reisende dürfen eine maximal für einen Monat ausreichende Medikamentenmenge für den eigenen Bedarf mit nach Südafrika bringen. Größere Medikamentenmengen müssen unter Vorlage eines Rezepts deklariert werden.
Südafrikanische Einfuhrbestimmungen für Haustiere
Sollen Haustiere mit ihrem Besitzer nach Südafrika reisen, ist hierfür immer eine Einfuhrgenehmigung erforderlich. Zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung muss ein Antragsformular ausgefüllt und gemeinsam mit einem Veterinary Health Certificate (Gesundheitszeugnis des Tieres) an die zuständige Behörde übersendet werden.
Das Veterinary Health Certificate muss vor Antragstellung von einem Amtstierarzt ausgefüllt und abgestempelt werden. Insbesondere muss darin eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage vor Einreise vorgenommen) und ein allgemein guter Gesundheitszustand des Tieres bestätigt werden. Zusätzlich müssen nach Südafrika einreisende Tiere mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Beide Dokumente müssen dann an das Büro des Director of Veterinary Services (Büro Director of Veterinary Services, Private Bag X138, Pretoria 0001, Tel. +27 12 3285140) gesendet werden, um eine Einfuhrgenehmigung zu erhalten.
Alle Originaldokumente sowie die später erteilte Einfuhrgenehmigung sind den Zollbeamten bei der Einreise mit dem Haustier am Flughafen vorzulegen.
Rückkehr aus Südafrika: die Ausfuhrbestimmungen
Genau wie bei der Einreise, müssen auch bei der Rückkehr aus Südafrika einige Zollvorschriften und Mengenvorschriften beim Warentransport beachtet werden, um zusätzliche Zollgebühren zu vermeiden.
Insbesondere dürfen Waren, Geschenke und Souvenirs nur bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro zollfrei aus Südafrika nach Deutschland eingeführt werden. Und selbst dann, wenn dieser Warenwert nicht überschritten wird, ist die Einfuhr mancher Güter nur in begrenzten Mengen gestattet.
Ausfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol
Reisende ab 17 Jahren dürfen bei der Rückreise aus Südafrika nur begrenzte Mengen an Tabak und Alkohol nach Deutschland mitbringen.
Pro Person sind dabei maximal
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 50 Zigarren oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Tabakwaren
sowie
- 1 Liter Spirituosen mit Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% oder
- 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-% oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Getränke sowie
- 4 Liter Wein und
- 16 Liter Bier
zollfrei gestattet.
Ausfuhrbestimmungen für Medikamente
Reisende dürfen Medikamente aus Südafrika nur in begrenzter Menge mit nach Deutschland bringen. Pro Person ist dabei eine Menge erlaubt, die maximal für drei Monate ausreicht und außerdem für den privaten Bedarf bestimmt ist.
Exotische Souvenirs aus Südafrika
Souvenirs, Geschenke und andere Waren dürfen bis zu einem Gesamtwarenwert von 430 Euro zollfrei mit nach Deutschland gebracht werden.
Hiervon ausgeschlossen sind jedoch Waren, die mit geltenden Tier- und Pflanzenschutzvorschriften nicht vereinbar sind. Insbesondere die Mitnahme von seltenen oder vom Aussterben bedrohten Tieren, Pflanzen und aus ihnen hergestellten Waren ist darum verboten.
In Südafrika verbreitete Produkte aus
- Raubtierfellen
- Elfenbein
- Schildpatt
- Krokodil- und Schlangenhaut
- Korallen und Muscheln
… dürfen darum nicht aus dem Land ausgeführt und nach Deutschland mitgebracht werden. Gleiches gilt auch für aufgespießte Schmetterlinge sowie für Kakteen und Orchideen.
Ausfuhrbestimmungen für elektronische Geräte und Textilien
Textilien und elektronische Geräte können problemlos aus Südafrika ausgeführt werden. Allerdings muss hierbei beachtete werden, dass die Einfuhr auch dieser Güter nach Deutschland nur bis zu einem Gesamtwarenwert von 430 Euro zollfrei möglich ist. Übersteigt der Warenwert diesen Betrag, sind die Mitbringsel kostenpflichtig zu verzollen.
Ausfuhrbestimmungen für Geld
In- und ausländische Währungen dürfen nur bis zu einem Gesamtwert von 10.000 Euro anmeldefrei nach Deutschland mitgebracht werden. Wird dieser Betrag überschritten, müssen die Barmittel bei der Einreise nach Deutschland (kostenfrei) angemeldet werden. Wird die Mitnahme hingegen nicht deklariert und der Reisende von den Zollbeamten kontrolliert, können Bußgelder verhängt werden.
Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel
Lebensmittel zum privaten Genuss dürfen aus Südafrika aus-, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen auch nach Deutschland eingeführt werden. Von der Mitnahme gänzlich ausgeschlossen sind dabei Lebensmittel tierischer Herkunft (z.B. frisches Fleisch, Käse, Milch, Eier, Wurst). Diese Produkte dürfen gar nicht nach Deutschland eingeführt werden!
Hiervon ausgenommen sind allein Lebensmittel, die nur sehr geringe Mengen an Milch oder anderen tierischen Erzeugnissen enthalten (z.B. Schokolade oder Kekse) sowie Fisch und Fischprodukte. Von Letzteren dürfen maximal 20 kg nach Deutschland mitgebracht werden.
Einschränkungen gelten außerdem für:
- Kartoffeln dürfen nicht – auch nicht in geringer Menge – nach Deutschland eingeführt werden.
- Es dürfen maximal 125 Gramm Kaviar vom Stör pro Person mitgebracht werden.
- Es dürfen maximal 2 kg Speisepilze nach Deutschland eingeführt werden.
Ausfuhrbestimmungen für Waffen, Munition und Feuerwerkskörper
Sollen Waffen oder Munition aus Südafrika nach Deutschland verbracht werden, benötigen Reisende hierfür grundsätzlich einen Erlaubnisschein. Allein Inhaber einer deutschen Waffenerwerbs- und Besitzerlaubnis (z.B. einer Waffenbesitzkarte) müssen bei der Einreise nach Deutschland keine weiteren waffenrechtlichen Dokumente vorlegen.
Bei der Ausreise aus Südafrika ist für die Waffenmitnahme üblicherweise eine Erlaubnis erforderlich. Zusätzlich sollten sich Reisende vor Reiseantritt aber dennoch beim South African Police Service über eventuell benötigte und vom Waffentyp abhängige weitere Erlaubniserfordernisse informieren.
Die Ausfuhr von Feuerwerkskörpern aus Südafrika ist verboten.
Ausfuhrbestimmungen für jugendgefährdende Medien und Schriften sowie für verfassungswidrige Schriften
Die Einfuhr von jugendgefährdenden Schriften und Medien nach Deutschland ist verboten. Auch die Mitnahme verfassungswidriger Schriften ist untersagt.
Bestellungen und Post aus und nach Südafrika
Waren können zu privaten Zwecken meist ohne Ausfuhranmeldung oder andere Formalitäten nach Südafrika versendet werden. Das gilt zumindest für solche Waren, deren Mitnahme auch auf Reisen nicht verboten oder ausdrücklich erlaubnispflichtig wäre.
Dennoch sind bei Internetbestellungen und Geschenkversand aus und nach Südafrika einige Zollvorschriften und Warenwertgrenzen zu beachten.
Waren nach Südafrika versenden
Privatpersonen können Päckchen und Pakete in der Regel ohne vorherige Ausfuhranmeldung nach Südafrika versenden.
Hierzu müssen lediglich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss sich um eine Warensendung handeln, die nicht zu kommerziellen Zwecken versendet wird oder
- Der Wert der kommerziell versendeten Waren darf 1.000 Euro nicht übersteigen
Üblicherweise sind diese Voraussetzungen gerade bei privaten Geschenksendungen erfüllt. Privat versendete Päckchen müssen dann lediglich mit der Zollinhaltserklärung CN 22, Pakete mit der Zollinhaltserklärung CN 23 versehen werden.
Zu beachten sind außerdem die südafrikanischen Einfuhrbestimmungen, die für auf dem Postwege versendete Güter gelten.
Insbesondere dürfen auch Geschenksendungen darum:
- Keine Banknoten, Münzen, Gold oder andere Wertgegenstände enthalten
- Keine Flüssigkeiten oder Gegenstände aus Glas und anderem zerbrechlichem Material enthalten
- Keinen Wein enthalten
- Keinerlei Schweinefleischprodukte enthalten (auch nicht konserviert)
Waren aus Südafrika bestellen oder als Geschenk erhalten
Waren, die Reisende persönlich aus Südafrika nach Deutschland mitbringen dürfen, können auch als Geschenksendung erhalten oder im Internet bestellt werden. Waren, deren Einfuhr hingegen im Reiseverkehr verboten ist, dürfen auch auf dem Postwege nicht nach Deutschland gelangen.
Je nach Warenwert der erhaltenen Güter können zusätzlich allerdings Zollgebühren vom Sendungsempfänger in Deutschland zu entrichten sein.
Geschenksendungen aus Südafrika erhalten
Geschenksendungen aus Südafrika können zollpflichtig sein, sofern der Wert der enthaltenen Waren bestimmte Wertgrenzen übersteigt.
Für Geschenksendungen gilt daher:
- Liegt der Gesamtwert der Geschenksendung unter 45 Euro, kann die Sendung zollfrei empfangen werden.
- Liegt der Wert der Geschenksendung zwischen 45 und 700 Euro, sind pauschalierte Zollabgaben zu entrichten.
- Übersteigt der Wert der Geschenksendung 700 Euro, müssen Abgaben entsprechend des Zolltarifs entrichtet werden.
Zusätzlich dürfen in zollfreien Geschenksendungen mit geringem Wert (unter 45 Euro) bestimmte verbrauchsteuerpflichtige Waren nur in folgenden Mengen enthalten sein:
- 500 Gramm Kaffee
- 50 Stück Zigaretten oder
- 25 Stück Zigarillos oder
- 10 Zigarren oder
- 50 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Tabakwaren
sowie
- 1 Liter Spirituosen
- 1 Liter alkoholhaltige Getränke mit maximal 22 Vol.-%
- 2 Liter Wein sowie
- 50 Gramm Parfüms oder
- 0,25 Liter Eau de Toilette
Internetbestellungen aus Südafrika
Bei Internetbestellungen aus Südafrika sind ebenfalls Warenwertgrenzen zu beachten. Diese sind jedoch nicht mit solchen für Geschenksendungen identisch. Werden die Wertgrenzen überschritten, sind auch bei Internetbestellungen Einfuhrsteuern und teilweise zusätzliche Zollgebühren vom Empfänger in Deutschland zu entrichten.
Für Internetbestellungen gilt:
- Liegt der Warenwert der bestellten Güter
, ist die Sendung zollfrei. Es muss jedoch Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent bezahlt werden. - Liegt der Warenwert der bestellten Güter über 150 Euro, müssen Abgaben entsprechend des Zolltarifs entrichtet werden. Weitere Informationen bezüglich dessen Höhe finden Sie hier.
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Kontakt
Bei offenen Fragen zu Zoll- sowie sonstigen Ein- und Ausreisebestimmungen können Sie sich an den deutschen oder südafrikanischen Zoll sowie an die Botschaft Südafrikas in Deutschland wenden.
Deutscher Zoll
- Telefon: 0351 44834-510
- Telefax: 0351 44834-590
- E-Mail: info.privat@zoll.de
- Postadresse: Postfach 10 07 61, 01077 Dresden
Südafrikanischer Zoll (South African Revenue Service (SARS))
- Telefon: +27 11 602 2093
- Web: http://www.sars.gov.za
Südafrikanische Botschaft
- Telefon: 030 220 730
- Telefax: 030 220 73190
- E-Mail: berlin.economic@dirco.gov.za
- Postadresse: Tiergartenstr. 18, 10785 Berlin
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Haftungsausschluss:
Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.
Vielen Dank für die sehr übersichtlichen und verständlichen Information über alle Reisebedingungen. Die Seite ist hervorragend aufgestellt.