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Zollfreigrenze – das müssen Sie auf Reisen beachten

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Werden Waren beispielsweise aus dem Urlaub mit nach Deutschland gebracht, kann auf Reisende an der Grenze eventuell eine unangenehme Überraschung warten. Schließlich dürfen Reisesouvenirs und sonstige Mitbringsel aus anderen Ländern nicht in unbegrenzter Menge nach Deutschland eingeführt werden. Und auch in anderen beliebten Reiseländern sind bei der Einreise bestimmte Zollfreigrenzen für die Einfuhr bestimmter Waren zu beachten. Werden die gesetzlich vorgeschriebenen und zollfrei erlaubten Warengrenzen oder Einfuhr-Höchstmengen überschritten, fallen für viele Reisemitbringsel und sonstige Waren Zollkosten und Steuerabgaben an. Was es bei den Zollfreigrenzen prinzipiell zu beachten gibt und welche Freimengen bei der Einreise in beliebte Reiseländer gelten, zeigt Ihnen dieser Artikel.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Wann gelten die Zollfreigrenzen überhaupt?
  • 2 Zollfreigrenzen bei Einreise in die EU
    • 2.1 Einreise aus einem anderen EU-Land
    • 2.2 Richtwerte für Tabak und Alkohol innerhalb der EU
    • 2.3 Einreise in die EU aus einem Drittland
    • 2.4 Zollfreigrenzen für Tabak und Alkohol aus Drittländern
  • 3 Zollfreigrenzen bei Einreise nach Deutschland
    • 3.1 Einreise nach Deutschland aus einem EU-Land
    • 3.2 Einreise nach Deutschland aus einem Drittland
  • 4 Zollfreigrenzen bei Einreise in die USA
  • 5 Zollfreigrenzen bei Einreise nach China
  • 6 Zollfreigrenzen bei Einreise in die Schweiz
  • 7 Zollfreigrenzen bei Einreise nach Helgoland
  • 8 Zollfreigrenzen bei Einreise nach Japan
  • 9 Zollfreigrenzen bei Einreise in die Türkei
  • 10 Zollfreigrenzen bei Einreise nach Norwegen
  • 11 Zollfreigrenzen bei Einreise nach Kanada
  • 12 Zollfreigrenzen bei Einreise in die Philippinen
  • 13 Zollfreigrenzen bei Einreise nach Kroatien
  • 14 Zollfreigrenzen bei Einreise nach Großbritannien
  • 15 Zollfreigrenzen bei Einreise nach Argentinien
  • 16 Zollfreigrenzen bei Einreise nach Tschechien
  • 17 Zollfreigrenzen bei Einreise nach Indien
  • 18 Zollfreigrenzen bei Einreise nach Thailand
  • 19 Zollfreigrenzen bei Einreise nach Osterreich
  • 20 Zollfreigrenzen bei Einreise nach Dubai
  • 21 Zollfreigrenzen in der Zusammenfassung

Wann gelten die Zollfreigrenzen überhaupt?

Nicht auf alle Waren entfallen Zölle

Nicht auf alle Waren entfallen Zölle

Bei der Einreise in ein anderes Land sind bei Grenzübertritt die Zollvorschriften des betreffenden Staates einzuhalten. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein EU- oder ein Nicht-EU-Land handelt. Prinzipiell kann es dabei möglich sein, dass für die Einfuhr bestimmter Waren Steuerabgaben oder Zollgebühren zu entrichten sind. Allerdings sind nicht schlechthin alle Waren zollpflichtig. Vielmehr gelten für bestimmte und besonders beliebte Importwaren festgelegte Mengen- und Warenwertgrenzen.

Bewegt sich der Wert bzw. die Anzahl der mitgeführten Waren innerhalb dieser Grenzen, muss der Reisende keine Zollgebühren für sie bezahlen. Überschreitet er jedoch die mengenmäßige bzw. die Warenwertgrenze, werden Steuerabgaben und/oder Zollgebühren entsprechend der jeweiligen Landesvorschriften fällig.

Warenmenge muss Eigenbedarf entsprechen

Zu beachten ist dabei außerdem: Der Reisende muss die betreffenden Waren selbst mit sich führen und sie zu seinem persönlichen Ge- bzw. Verbrauch benötigen. Das bedeutet:
Warenwertgrenzen sind nur auf solche Waren anwendbar, die im selben Transportmittel (beispielsweise im Auto oder dem Flugzeug) wie der Reisende selbst transportiert werden. Waren die nach- oder vorausgesandt werden, sind nicht als „mitgeführt“ anzusehen.

Abweichende Bestimmungen gelten außerdem für Waren, die nicht für den Reisenden selbst oder als Geschenk für seine Familie mitgenommen werden. In solchen Fällen sind gesonderte Vorschriften für gewerblich transportierte Waren anwendbar.

Zollfreigrenzen bei Einreise in die EU

Wer in ein EU-Land einreist, darf selbstverständlich persönliche Gebrauchsgegenstände (Reisegepäck) mit sich führen. Prinzipiell sind hierbei keine bestimmten Wert- oder Mengengrenzen einzuhalten. Allerdings gilt diese Regelung nicht uneingeschränkt für alle Waren, die sich bei Grenzübertritt im Reisegepäck befinden könnten.

Vielmehr gibt es einige Waren, für die bestimmte mengen- und wertmäßige Richtwerte bzw. Grenzen festgelegt worden sind. Welche Beschränkungen dabei gelten, hängt allerdings davon ab, ob die Einreise aus einem anderen EU-Land oder einem Nicht-EU-Land stattfindet.

Einreise aus einem anderen EU-Land

Hohe Freimengen innerhalb der EU

Bei Einreise in die EU aus einem anderen Mitgliedsstaat können zu privaten Zwecken mitgeführte Waren prinzipiell abgabenfrei ein- und wieder ausgeführt werden. Elektrogeräte, Kleidung und sonstige Waren können darum prinzipiell nach Belieben zwischen den EU-Staaten hin und her transportiert werden – sofern die Mitnahme nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt.

Besondere Vorschriften gelten allein für Waren, für die eine Verbrauchsteuer anfällt. Solche Waren sind insbesondere Tabak und Alkohol. Bei diesen Waren kommt besonders schnell die Frage auf, ob sie tatsächlich zu allein privaten Zwecken mitgenommen werden. Um Zweifel zu vermeiden, sind bestimmte Richtwerte festgelegt worden, die festlegen, welche Warenmengen als „zum privaten Gebrauch“ anzusehen sind.

Für EU-Reisende ergibt sich daraus:

Waren können prinzipiell zwischen den EU-Ländern frei transportiert werden. Werden jedoch bei bestimmten Produkten die festgelegten Obergrenzen überschritten, muss der Reisende im Falle einer Kontrolle beweisen, dass er die Waren tatsächlich zu privaten Zwecken transportiert. Kann er diesen Nachweis nicht erbringen, müssen die Waren auch innerhalb der EU verzollt werden.

Richtwerte für Tabak und Alkohol innerhalb der EU

Personen über 18 dürfen Tabakwaren und Alkohol von einem EU-Land in einen anderen transportiert. Eine zollfreie Mitnahme zu privaten Zwecken wird dabei angenommen, sofern folgende Richtmengen pro Person nicht überschritten werden.

Freigrenze innerhalb der EU

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1 Kilogramm Rauchtabak sowie
  • 10 Liter Spirituosen
  • 10 Liter Alkopops
  • 20 Liter Weinzwischenerzeugnisse
  • 60 Liter Schaumwein
  • 110 Liter Bier

Mitnahme von Bargeld:
Auch Bargeld darf bei Reisen innerhalb der EU selbstverständlich mitgenommen werden. Überschreitet die mitgeführte Bargeldsumme jedoch 10.000 Euro, ist die Mitnahme beim Zoll zu deklarieren.

Einreise in die EU aus einem Drittland

Wer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union in ein EU-Land einreist, kann Waren nicht in unbegrenzter Menge zollfrei mitführen. Das gilt auch für Waren, die dem privaten Ge- oder Verbrauch des Reisenden zuzuordnen sind. Erfolgt die Einreise in die EU aus einem sogenannten Drittland, sind strenge Mengen- und Warenwertgrenzen zu beachten. Werden diese Zollfreigrenzen überschritten, müssen Zollgebühren oder Steuerabgaben für die Waren entrichtet werden.

Zollfreigrenzen für Tabak und Alkohol aus Drittländern

Personen ab 18 Jahren, die aus einem Drittland in die EU einreisen, dürfen Tabakwaren und Alkohol mit in die EU bringen. Zollfrei dürfen dabei aber nur diese Mengen mitgeführt werden:

Zollfreie Einfuhr aus einem Drittland

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak sowie
  • 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% oder
  • 2 Liter alkoholische Getränke mit höchstens 22 Vol.-% oder
  • 4 Liter nicht schäumender Weine oder
  • 16 Liter Bier

pro Person.

Für Großbritannien gelten nach dem Brexit eigene Freimengen für Alkohol, die zwischen den EU-Freimengen und anderen Drittländern liegen.

Bargeld, Schecks und Wertpapiere müssen bei der Einreise aus einem Drittland ebenfalls deklariert werden, sofern ihr Wert 10.000 Euro übersteigt.

Zollfreigrenzen bei Einreise nach Deutschland

Zollfreigrenze bei Einreise nach Deutschland

Wer nach Deutschland einreist und Waren mit sich führt, muss die in Deutschland geltenden Zollvorschriften beachten. Während die Einfuhr bestimmter Güter (z.B. nicht zugelassene Feuerwerkskörper, Betäubungsmittel) schlechthin verboten ist, dürfen andere Waren zwar mitgeführt werden, können aber die Zahlung von Zoll- oder Steuerabgaben erforderlich machen.

Werden allerdings bestimmte Zollfreigrenzen für zum persönlichen Ge- oder Verbrauch mitgeführte Waren nicht überschritten, bleibt die Einfuhr steuer- und zollfrei. Welche Warenwert- und Mengengrenzen dabei gelten, hängt davon ab, ob die Einreise aus einem EU- oder einem Nicht-EU-Land erfolgt.

Einreise nach Deutschland aus einem EU-Land

Die Vorschriften richten sich hier nach den Regelungen, die auch – wie oben dargestellt – für die Einreise in andere EU-Staaten gelten. Warenwertgrenzen sind hier für Artikel, die dem persönlichen Bedarf zuzuordnen sind, nicht vorgesehen.

Werden jedoch mehr als

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1 Kilogramm Rauchtabak sowie
  • 10 Liter Spirituosen
  • 10 Liter Alkopops
  • 20 Liter Weinzwischenerzeugnisse
  • 60 Liter Schaumwein
  • 110 Liter Bier

mitgeführt, muss der Reisende unter Umständen beweisen, dass die Waren tatsächlich seinem persönlichen Bedarf zuzuordnen sind.

Einreise nach Deutschland aus einem Drittland

Hier gilt die Regelungen, dass alle Waren, deren Wert 430 Euro übersteigt (Einreise mit dem Schiff oder Flugzeug), zu verzollen sind.

Darüber hinaus gelten für Alkohol und Tabak außerdem folgende mengenmäßige Zollfreigrenzen (für volljährige Reisende):

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak sowie
  • 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% oder
  • 2 Liter alkoholische Getränke mit höchstens 22 Vol.-% oder
  • 4 Liter nicht schäumender Weine oder
  • 16 Liter Bier

Zollfreigrenzen bei Einreise in die USA

Wer in die USA einreist, muss nicht nur über ein gültiges Visum verfügen. Vielmehr muss auch bereits bei Einreise deklariert werden, welche Waren in das Land eingeführt werden. Hierbei kann es auch vorkommen, dass Reisende von den Zollbeamten genauer zu ihren mitgeführten Gütern befragt werden.

Allerdings gelten auch bei der Einreise in die USA bestimmte Zollfreigrenzen, die auf zum persönlichen Ge- oder Verbrauch mitgeführte Waren Anwendung finden.

Reisefreimenge bei Einreise in die USA

  • 2 Kilogramm Tabak oder
  • 200 Zigaretten oder
  • 50 Zigarren sowie
  • 1 Liter Alkohol (Personen über 21 Jahre!) sowie
  • Geschenke für Freunde oder Verwandte bis zu einem Maximalwert von 100 US-Dollar dürfen zollfrei in die USA eingeführt werden.

Die Einfuhr von Bargeld muss ab 10.000 US-Dollar angemeldet werden. Auch sonstige Zahlungsmittel wie Traveller-Checks sind einzuberechnen.

Restriktionen bei Lebensmitteln

Zu beachten ist außerdem, dass keinerlei Pflanzen oder Lebensmittel (Obst, Gemüse, Fleischprodukte oder Eier) in die USA eingeführt werden dürfen! Die Kontrollen sind hier sehr streng und auch Proviant aus dem Flugzeug darf nicht mitgenommen werden!

Zollfreigrenzen bei Einreise nach China

Um nach China einreisen zu können, müssen deutsche und andere nicht-chinesische Staatsangehörige über ein gültiges Visum verfügen. Ist ein Visum vorhanden und können auch alle weiteren zur Einreise erforderlichen Dokumente vorgelegt werden, dürfen Reisende selbstverständlich auch Waren und Gegenstände des persönlichen Bedarf (also Reisegepäck) mit nach China bringen.

Reisende ab 17 Jahren dürfen außerdem auch Tabakwaren und Alkohol, die für den privaten Genuss bestimmt sind, zollfrei nach China einführen.

Nach China dürfen eingeführt werden:

  • 400 Zigaretten oder
  • 100 Zigarren oder
  • 500 g Tabak sowie
  • 2 Flaschen Spirituosen mit je maximal 0,75 Litern Inhalt

Darüber hinaus ist bei der Einreise nach China zu beachten, dass auch für Parfum und Eau de Toilette besondere Zollfreigrenzen gelten. Zwar ist Parfum kein Genussmittel, dennoch darf es aber nur in „angemessener Menge“ in die Volksrepublik eingeführt werden. Für mehrere – insbesondere originalverpackte – Flaschen, die eventuell als Geschenk für Freunde oder Familie mitgeführt werden, können darum eventuell Zollgebühren anfallen.

Zollfreigrenzen bei Einreise in die Schweiz

Wer in die Schweiz einreist, darf persönliche Gebrauchsgegenstände, Proviant und ggf. natürlich auch den Treibstoff, der sich im Tank seines Autos befindet, abgabenfrei in einführen.

Wer darüber hinaus Lebensmittel, Alkohol, Tabak oder Treibstoff mit sich führt, muss dafür Zoll- oder Steuerabgaben zahlen, sofern der Warenwert 300 Franken übersteigt.

Warenwertunabhängig gelten außerdem folgende Zollfreimengen:

  • 1kg Fleisch (Wild ausgenommen)
  • 1kg/l Butter bzw. Sahne
  • 5kg Öle/Fette
  • 5 l alkoholische Getränke bis 18 % Vol.
  • 1 l alkoholische Getränke über 18 % Vol.
  • 250 Zigaretten/Zigarren

Das bedeutet: Auch wenn der Wert dieser Waren weniger als 300 Franken beträgt, werden Abgaben fällig, sofern die angegebenen Mengengrenzen überschritten werden.

Zollfreigrenzen bei Einreise nach Helgoland

Wer aus Deutschland auf die Insel Helgoland reist, muss dabei keine bestimmten Einreisevorschriften beachten. Bei der Rückreise und damit bei Ausreise aus Helgoland gibt es hingegen wichtige Zollvorschriften zu beachten.

Das hat dabei mit der außergewöhnlichen Lage der Insel zutun, die es Helgoland-Besuchern ermöglicht, zollfreie Einkäufe auf der Insel zu tätigen. Dementsprechend sind bei der Rückreise von Helgoland Zollfreigrenzen anwendbar, die denen bei der Einreise nach Deutschland aus einem Drittland entsprechen.

Zollfrei dürfen pro Person mitgeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak sowie
  • 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% oder
  • 2 Liter alkoholische Getränke mit höchstens 22 Vol.-% oder
  • 4 Liter nicht schäumender Weine oder
  • 16 Liter Bier

Außerdem ist von Reisenden, die das deutsche Festland oder eine andere deutsche Insel von Helgoland aus auf dem Luft- oder Seeweg erreichen, eine Warenwertgrenze von 430 Euro zu beachten. Wird dieser Warenwert überschritten, können Zoll- und Steuerabgaben für die auf Helgoland gekauften Artikel fällig werden.

Zollfreigrenzen bei Einreise nach Japan

Deutschen Staatangehörigen ist die Einreise nach Japan zum zwecke eines Urlaubs mit einem gültigen Reisepass und ohne Visum möglich. Waren des persönlichen Bedarfs dürfen dabei selbstverständlich zollfrei mitgeführt werden. Werden jedoch Bargeld oder Genussmittel mitgeführt, sind bestimmte Zollfreigrenzen zu beachten. Im Falle ihrer Überschreitung können Zollabgaben und Steuern berechnet werden.

Personen ab 20 Jahren dürfen nach Japan zollfrei einführen:

  • 3 Flaschen je 0,76 l an alkoholischen Getränken
  • 100 Zigarren oder
  • 400 Zigaretten oder
  • 500 g Tabak (im Falle einer Mischung insgesamt 500 g)
  • 2 Unzen Parfum oder Eau de Toilette
  • sowie sonstige Waren bis zu einem Wert von 200.000 Yen

Bei der Berechnung werden lediglich Waren mit einem Wert von über 10.000 Yen pro Gegenstand einbezogen. Bargeld sowie Wertpapieren mit einem Wert von über 1 Million Yen sowie mehr als 1 Kilogramm Edelmetall unterliegen der Meldepflicht.

Zollfreigrenzen bei Einreise in die Türkei

Deutsche Staatsangehörige können unkompliziert und unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Türkei einreisen. Allerdings sind auch in der Türkei für einige Waren bestimmte Zollfreigrenzen zu beachten. Werden diese überschritten, müssen Zollabgaben und/oder Steuern für die betreffenden Waren entrichtet werden.

Persönlicher Schmuck darf bis zu einem Gesamtwert von 15.000 US-Dollar zollfrei eingeführt werden.

Außerdem dürfen Reisende zollfrei in die Türkei einführen:

  • Persönliche Gegenstände des täglichen Gebrauchs (einschließlich Medizinprodukte sowie Medikamente oder Geschenkartikel) mit einem Gesamtwert von maximal 300 Euro
  • Insgesamt 600 ml Eau de Cologne, Lavendelwasser, Parfum, Essenzen oder Lotionen sowie
  • 5 Stücke Hautpflegemittel sowie Toilettenartikel
  • 1 kg Kaffee
  • 1 kg Tee
  • 1 kg Schokolade
  • 1 kg Süßigkeiten

Reisende über 18 Jahren dürfen darüber hinaus Tabak und Alkohol mitführen. Dafür gelten folgende Grenzen.

Reisefreimengen für Reisende über 18 Jahren

  • 600 Zigaretten
  • 100 Zigarillos oder 50 Zigarren
  • 250 g Zigarettentabak
  • 250 g Pfeifentabak oder 200 g Kautabak
  • 1 l alkoholische Getränke mit über 22 % Vol.
  • 1 l alkoholische Getränke mit bis zu 22% Vol

Zollfreigrenzen bei Einreise nach Norwegen

Zollfreigrenze bei der Einreise nach Norwegen

Wie viel darf ich nach Norwegen einführen?

Deutsche Staatsangehörige können unkompliziert nach Norwegen einreisen. Ein Visum ist für die Einreise nicht erforderlich. Selbstverständlich müssen bei Grenzübertritt aber die norwegischen Zollvorschriften beachtet werden.

Diese Zollvorschriften sehen insbesondere vor, dass mitgeführte Zahlungsmittel, deren Wert 25.000 NOK überschreitet, bei Grenzübertritt angemeldet werden müssen. Außerdem sind für bestimmte Produkte Wert- und Zollfreigrenzen bei Einreise nach Norwegen vorgesehen.

Prinzipiell gilt dabei, dass Reisende Waren mit einem Gesamtwert von bis zu 6.000 NOK abgabe- und zollfrei nach Norwegen einführen dürfen. Innerhalb dieser Wertgrenze gelten für bestimmte Waren außerdem auch die folgenden Zollfreimengen pro Person:

Zollfreimenge bei Einreise nach Norwegen

  • 1 l Spirituosen zwischen 22 und 60 % Vol
  • 1,5 l Wein
  • 2 l Bier, Alcopop bzw. Cidre
  • 200 Zigaretten und andere Tabakwaren oder
  • 250 g anderer Rauchtabakwaren

Zollfreigrenzen bei Einreise nach Kanada

Deutsche Staatsbürger, die als Touristen nach Kanada einreisen und einen nicht länger als 6 Wochen dauernden Aufenthalt planen, benötigen für ihre Einreise kein Visum. Dennoch sind selbstverständlich die in Kanada geltenden Zollvorschriften und – um Zollgebühren zu vermeiden – die damit verbundenen Zollfreigrenzen zu beachten.

Insbesondere gilt bei der Einreise nach Kanada, dass Gelt und Wertpapiere, deren Wert 10.000 CAD oder mehr beträgt, bei Einreise angemeldet werden müssen. Außerdem sind bei der Einfuhr verschiedener Genussmittel die geltenden Zollfreigrenzen zu beachten, um Gebührenzahlungen zu vermeiden.

Personen ab 18 Jahre dürfen zollfrei einführen:

  • 1,5 l Wein oder
  • 8,5 l Bier oder
  • 1,14 l sonstiger Spirituosen sowie
  • 200 Zigaretten oder
  • 50 Zigarren oder
  • 200g losen Tabak

Zollfreigrenzen bei Einreise in die Philippinen

Deutschen Reisenden wird bei Einreise in die Philippinen ein für 30 Tage gültiges Visum ausgestellt. Das Visum muss zuvor nicht beantragt werden. Allerdings ist die Vorlage eines gültigen Rückflugtickets erforderlich. Auf Wunsch kann das Visum später auf maximal 59 Tage verlängert werden. Des Weiteren sind bei der Einreise selbstverständlich die auf den Philippinen geltenden Zollvorschriften zu beachten.

Insbesondere müssen Touristen dabei berücksichtigen, dass die Einfuhr von Fremdwährungen zwar unbegrenzt erlaubt, aber ab einem Wert von 10.000 US-Dollar anmeldepflichtig ist. Außerdem dürfen Philippinische Pesos nur bis zu einem Wert von 10.000 PHP ein- oder ausgeführt werden.

Zollfrei mitgeführt werden dürfen außerdem Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Reisegepäck). Bei der Mitnahme von Genussmitteln müssen Reisende ab 18 Jahren außerdem folgende Zollfreigrenzen beachten:

Beschränkungen bei der Einreise auf die Philippinen

  • 400 Zigaretten oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 g Tabak sowie
  • 2 l alkoholische Getränke

Keine Drohnen erlaubt!

Wichtig zu wissen ist außerdem: Drohnen, die eventuell zum Filmen des Urlaubs mitgeführt werden, dürfen nicht auf die Philippinen eingeführt werden! Hierfür ist eine besondere Genehmigung erforderlich. Eine unerlaubte Einfuhr stellt eine Straftat dar!

Zollfreigrenzen bei Einreise nach Kroatien

Kroatien ist bereits seit dem Jahr 2013 Mitglied der Europäischen Union. Deutsche Staatsangehörige können darum unkompliziert und mit einem gültigen Ausweisdokument in das Land einreisen und sich dort aufhalten.

Auch was die Ein- und Ausfuhr von Waren betrifft, gelten die Bestimmungen der EU und es finden prinzipiell keine Warenkontrollen statt. Für Reisende aus einem anderen EU-Land bedeutet das, dass Waren, die zum persönlichen Ge- und Verbrauch bestimmt sind, prinzipiell unbegrenzt mitgeführt werden dürfen. Lediglich für Genussmittel gelten bestimmte Richtwerte. Werden diese überschritten, muss die Mitnahme der Waren zu privaten Zwecken nachgewiesen werden.

Zollfrei eingeführt werden dürfen:

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1 Kilogramm Rauchtabak sowie
  • 10 Liter Spirituosen
  • 10 Liter Alkopops
  • 20 Liter Weinzwischenerzeugnisse
  • 60 Liter Schaumwein
  • 110 Liter Bier

Wer hingegen aus einem Nicht-EU-Land nach Kroatien reist, hat bei Grenzübertritt andere Zollfreigrenzen zu beachten.

Zollfreie Mitnahme aus einem Nicht-EU-Land:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak sowie
  • 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% oder
  • 2 Liter alkoholische Getränke mit höchstens 22 Vol.-% oder
  • 4 Liter nicht schäumender Weine oder
  • 16 Liter Bier

Auch in Kroatien ist die Mitnahme von Bargeld, Schecks oder Wertpapieren, deren Wert 10.000 Euro übersteigt, anmeldepflichtig.

Zollfreigrenzen bei Einreise nach Großbritannien

Großbritannien sowie Nordirland sind keine Mitglieder in der Europäischen Union mehr. Es gelten darum eigene Freigrenzen für die persönliche Mitnahme.

Dabei sind pro Person folgende Richtwerte zu beachten:

Einreise aus der EU nach Großbritannien:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 g Rauchtabak oder
  • 200 Tabakstangen für E-Zigaretten sowie
  • 4 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% oder
  • 9 Liter Spirituosen unter 22 Vol.-% ODER Alkopops ODER Likörwein ODER Schaumwein oder
  • 42 Liter Bier oder
  • 18 Liter Wein

Für Reisende aus Drittländern gelten bei der Einreise nach Großbritannien hingegen abweichende Zollfreigrenzen.

Bei der Einreise aus Drittländern gilt:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak sowie
  • 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% oder
  • 2 Liter alkoholische Getränke mit höchstens 22 Vol.-% oder
  • 4 Liter nicht schäumender Weine oder
  • 16 Liter Bier

Zollfreigrenzen bei Einreise nach Argentinien

Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen nach Argentinien reisen, benötigen für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen kein Visum. Die Einreise ist allein unter Vorlage des Reisepasses möglich.

Zu beachten ist bei der Einreise allerdings, dass Bargeld in Fremd- oder Landeswährung ab einem Wert von 10.000 US-Dollar angemeldet werden muss. Minderjährige dürfen ohne Anmeldung nur maximal 5.000 US-Dollar mitführen.

Zollfrei dürfen Reisende außerdem Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Kleidung, Schuhe, Toilettenartikel etc.) nach Argentinien einführen. Allerdings müssen diese Gegenstände auch wieder aus dem Land ausgeführt werden.

Für Gegenstände, die nicht wieder ausgeführt werden, sowie Genussmittel gelten folgende Zollfreigrenzen:

  • 400 Zigaretten und
  • 50 Zigarren
  • 2 l alkoholhaltige Getränke
  • 5 kg Lebensmittel
  • 100 ml Parfüm

Personen unter 16 Jahren dürfen lediglich die halbe Freimengen mitführen.

Sonstige neue und gebrauchte Waren (z.B. Geschenke) dürfen bis zu einem 300 US-Dollar zollfrei nach Argentinien eingeführt werden.

Zollfreigrenzen bei Einreise nach Tschechien

Kontrollen auch innerhalb der EU möglich

Kontrollen auch innerhalb der EU möglich

Die Tschechische Republik ist bereits seit 2004 Mitglied der Europäischen Union. Deutsche Staatsangehörige und Bürger anderer EU-Länder dürfen daher unkompliziert und allein mit einem Personalausweis nach Tschechien ein- und wieder ausreisen.

Den Bestimmungen der EU entsprechend, unterliegt die Ein- sowie Ausfuhr von Waren dabei grundsätzlich keinen Kontrollen. Nichtsdestotrotz sind aber Stichprobenkontrollen möglich. Führt der Reisende dabei ausschließlich Waren mit sich, die seinem persönlichen Ge- oder Verbrauch zugedacht sind, werden keine Zollgebühren fällig.

Für einige Genussmittel gelten dabei mengenmäßige Richtwerte. Werden diese Mengengrenzen nicht überschritten, wird stets eine Mitnahme zu privaten Zwecken angenommen.

Reisefreimenge bei der Einreise nach Tschechien:

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1 Kilogramm Rauchtabak sowie
  • 10 Liter Spirituosen
  • 10 Liter Alkopops
  • 20 Liter Weinzwischenerzeugnisse
  • 60 Liter Schaumwein
  • 110 Liter Bier

Zollfreigrenzen bei Einreise nach Indien

Zollfreimengen für Indien

Zollfreimengen für Indien

Deutsche Staatsangehörige, die nach Indien Reisen, benötigen für den legalen Grenzübertritt einen Reisepass sowie ein Visum. Das Visum muss vor der Reise bei der indischen Botschaft oder online beantragt werden.

Bei der Einreise muss außerdem beachtet werden, dass Fremdwährungen und Reiseschecks ab einem Wert von 5.000 US-Dollar anmeldepflichtig sind. Die Ein- sowie Ausfuhr der Landeswährung ist nicht in Indien ansässigen Personen hingegen verboten. Verboten ist außerdem die Ein- oder Ausfuhr von Goldbarren oder –münzen.

Darüber hinaus sind außerdem die geltenden Zollfreigrenzen von 200 Zigaretten und 0,95 Liter Alkohol zu beachten.

Sonstige Gegenstände, die in Indien verbleiben, dürfen bis zu einem Wert von 750 Rupien zollfrei eingeführt werden. Wertvollere Gegenstände (z.B Laptop, Kameras etc..) bleiben nur dann zollfrei, wenn sie offiziell angemeldet und Gegenstand und Anmeldeformular bei der Ausreise wieder vorgezeigt werden.

Zollfreigrenzen bei Einreise nach Thailand

Deutsche Touristen benötigen für eine Einreise nach Thailand lediglich einen Reisepass aber kein Visum. Bei der Ein- und Ausreise müssen sie dabei beachten, dass ausländischer Währungen ab einem Wert von 20.000 US-Dollar deklariert werden müssen. Die Landeswährung hingegen muss nur bei der Einreise und ab einem Wert von 50.000 THB angemeldet werden.

Darüber hinaus gelten pro Person außerdem folgende Zollfreigrenzen für die zoll- und steuerfreie Wareneinfuhr bestimmte Mengen.

Zollfreie Einfuhr nach Thailand von:

  • 200 Zigaretten und
  • 250 g Tabak sowie
  • 1l Liter oder Spirituosen (bis maximal 40 % Vol.)

Besonders wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Einfuhr von E-Zigaretten und -Liquids nach Thailand verboten ist! Auch das Benutzen von E-Zigaretten ist in Thailand untersagt – obwohl solche Produkte dort zum Kauf angeboten werden.

Zollfreigrenzen bei Einreise nach Osterreich

Österreich ist bereits seit 1995 Mitgliedsstaat der EU. Dementsprechend können Waren zum persönlichen Bedarf prinzipiell abgabefrei mit nach Österreich genommen werden. Warenkontrollen finden prinzipiell nicht statt.

Im Falle einer Kontrolle werden pro Person folgende Mengen als für den Privatbedarf angemessen akzeptiert:

Zollfreigrenze für die Einreise nach Österreich:

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1 Kilogramm Rauchtabak sowie
  • 10 Liter Spirituosen
  • 10 Liter Alkopops
  • 20 Liter Weinzwischenerzeugnisse
  • 60 Liter Schaumwein
  • 110 Liter Bier

Zollfreigrenzen bei Einreise nach Dubai

Deutsche Staatsbürger, die als Touristen nach Dubai einreisen, benötigen für einen Aufenthalt mit einer Dauer von maximal 90 Tagen kein Visum. Ein gültiger Reisepass reicht für die Einreise aus. Selbstverständlich können Reisende dabei Artikel des persönlichen Bedarfs, die sie später auch wieder aus dem Land ausführen, zollfrei mit nach Dubai bringen. Außerdem dürfen sie die einheimische sowie Fremdwährung bis zu einem Wert von 40.000 AED anmeldefrei mit sich führen.

Für Genussmittel, die für persönliche Zwecke nach Dubai eingeführt werden, gelten für Reisende ab 18 Jahren folgende Zollfreigrenzen.

Reisefreimenge für Dubai:

  • 400 Zigaretten (im Wert von höchstens 2.000 AED) oder
  • sonstige Tabakwaren im Wert von höchstens 3.000 AED sowie
  • 4l alkoholische Getränke oder
  • 48 Flaschen/Dosen Bier

Kontrolle persönlicher Gegenstände möglich

Zu beachten ist außerdem: Pornographische Schriften und Bilder dürfen nicht nach Dubai mitgebracht werden. Als pornografisch werden dabei teilweise schon freizügige Titelbilder auf Magazinen gewertet. Auch Smartphones, Tablets oder andere Datenträger können nach pornografischem Material durchsucht werden. Darüber hinaus sind in Dubai die Einfuhr und die Nutzung von E-Zigaretten verboten.

Zollfreigrenzen in der Zusammenfassung

Zollfreigrenzen und Reisefreimengen können von den Staaten frei beschlossen werden. Für die EU gelten dabei einheitliche Regelungen – entscheidend ist nur, ob die Einreise aus einem EU-Land oder einem Drittland erfolgt.

Für einige Länder gibt es zudem Einfuhrverbote von Produkten, die bei uns als selbstverständlich angesehen werden. Informieren Sie sich darum vor Ihrer Reise immer über solche Beschränkungen, um eine Konfrontation mit den hiesigen Behörden zu vermeiden!


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Haftungsausschluss:

Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.

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