Zollgebühren werden insbesondere dann fällig, wenn Waren aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland bzw. in die EU eingeführt werden. Sie können sowohl für Online-Bestellungen als auch für bei der Wiedereinreise nach einem Urlaub mitgebrachte Waren berechnet werden. Welche Gebühren und Abgaben fällig werden können und wo sie zu entrichten sind, zeigen wir hier.
Zollgebühren als unangenehme Überraschung
Wer Ware im Internet bestellt oder von einer Auslandsreise mitbringt, wird häufig – teils ungeahnt – mit zusätzlichen Zollgebühren konfrontiert. Diese können nämlich immer dann anfallen, wenn Waren aus Nicht-EU-Ländern in die EU importiert werden. Ist das der Fall, müssen die Zollabgaben, deren Höhe vom Warenwert abhängt, in Deutschland entrichtet werden.
Zollgebühren setze sich aus mehreren „Teilgebühren“ zusammensetzen. Sie werden dabei sowohl für bestellte als auch für selbst von einer Auslandsreise mitgebrachte Güter fällig. Außerdem werden die Gebühren unabhängig vom Herkunftsland der Ware oder der Person des Importierenden berechnet. Sie richten sich allein nach der importierten Ware.
In diesem Fällen können Gebühren fällig werden:
- Bei Empfang von Paketen aus dem Ausland
- Bei der Einreise aus dem Ausland
Warum werden Zollgebühren überhaupt erhoben?
Zollgebühren werden immer dann berechnet, wenn Waren aus Nicht-EU-Ländern importiert werden. Im Falle von Online-Bestellungen können sie bereits für Waren mit relativ geringem Wert anfallen. Werden Waren hingegen vom Reisenden selbst aus dem Ausland mitgebracht und importiert, werden Zollabgaben prinzipiell erst dann fällig, wenn der Wert der mitgebrachten Waren 430 Euro übersteigt. Für bestimmte Warenarten (z. B. Tabak) gelten allerdings zusätzliche, mengenmäßige Import-Obergrenzen.
Einfuhrabgaben sind Ausgleichszahlungen
Sinn der Zollgebühren ist es dabei, im Ausland entstandene Steuervorteile im Heimatland auszugleichen.
Wie setzen sich Zollgebühren zusammen?
Wie bereits gesehen, setzen sich die bei der Einfuhr von Waren berechneten Zollgebühren aus mehreren „Teilgebühren“ zusammen. Die Gesamtgebühr ergibt sich nämlich aus der Einfuhrumatzsteuer, der Verbrauchssteuer und dem Zollsatz. Insbesondere der Unterschied zwischen Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer sorgt dabei regelmäßig für Unklarheiten.
Die Einfuhrumsatzsteuer
Die Begriffe Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer werden oft verwechselt oder gleichgesetzt. Das ist allerdings nicht richtig – obwohl die Einfuhrumsatzsteuer meist den größten Teil der gesamten Einfuhrabgabe ausmacht.
Allerdings stellt die Einfuhrumsatzsteuer dennoch nicht „die Zollgebühr“, sondern ein Äquivalent zur in Deutschland anfallenden Mehrwertsteuer dar. Schließlich werden Waren, die im Ausland bestellt oder von dort mitgebracht werden, umsatzsteuerfrei nach Deutschland eingeführt. Ist ein bestimmter Warenwert erreicht, springt darum die Einfuhrumsatzsteuer ein und gleicht diesen Steuervorteil aus.
Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer berechnet sich anhand des Warenwertes. Die Abgabe selbst wird anhand des Warenwertes mit 7 bzw. 19 Prozent berechnet. Nur wenige Produkte sind steuerfrei.
Die Verbrauchsteuern
Auf bestimmte Waren, die nach Deutschland eingeführt werden können, werden Verbrauchsteuern erhoben. Diese Steuerabgabe betrifft dabei insbesondere Kaffee-, Tabak- und Alkoholprodukte. Werden diese Waren per Post nach Deutschland versendet, übernimmt der Händlern meist die Abgabe. Wer die Waren hingegen selbst aus dem Ausland mitbringt, muss die Abgabe selbst – etwa am Flughafen – entrichten.
Der Zollsatz
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Steuern kann bei der Einfuhr von Waren ein Zollsatz erhoben werden. Ob eine solche Gebühr anfällt oder nicht, ist davon abhängig, ob ein vereinbarter internationaler Zolltarif vorliegt. Welcher Zollsatz genau berechnet wird, hängt von der Art des eingeführten Produkts ab.
Während der sich anhand des Warenwertes berechnende Zollsatz für ein Fahrrad 14 Prozent beträgt, fallen für einen E-Book-Reader nur 3,7 Prozent an.
Zollgebühren im Voraus berechnen
Insbesondere diejenigen, die Waren im Internet bestellen, möchten oft im Voraus berechnen, wie viele Zollgebühren sie konkret zu zahlen haben. Hierzu lässt sich sagen: Als Berechnungsgrundlage ist immer der gezahlte Warenwert heranzuziehen. Der Warenwert setzt sich dabei aus Kaufpreis plus Versandkosten zusammen. Die Versandkosten werden also als Teil des Warenwertes angesehen.
Je höher der Gesamtwarenwert ausfällt, desto höher ist auch die zu zahlende Einfuhrabgabe. Doch ab welchem Gesamtwarenwert fallen überhaupt Zollgebühren an?
Hierzu lässt sich sagen: Wird bei Internetbestellungen ein Warenwert von 22 Euro nicht überschritten, blieb die Einfuhr bis Juni 2021 zollfrei. Seitdem fällt die Untergrenze weg: Schon ab den ersten Cent müssen Gebühren bezahlt werden. Werden Waren im Rahmen einer Flug- oder Seereisen persönlich eingeführt, bleiben sie bis zu einem Warenwert von 430 Euro zollfrei.
Nutzen Sie unseren Zollrechner, um die Gebührenhöhe zu berechnen:
Wie ermittelt der Zoll die anfallenden Gebühren?
Werden bestellte Waren per Post nach Deutschland verschickt, ermittelt der Zoll den Warenwert anhand der Zollinhaltserklärung. Diese muss bei jeder Auslandssendung aus einem Drittland am Paket angebracht werden.
Erscheint der angegebene Warenwert als zu niedrig, kann der Zoll das Paket öffnen und den Warenwert selbst ermitteln. Meist geschieht die Warenwertermittlung durch Internetrecherche auf einschlägigen Verkaufsseiten. Kommt der Zoll dabei zu dem Ergebnis, dass Gebühre vom Empfänger zu zahlen sind, können diese entweder direkt auf dem Zollamt oder über die Deutsche Post entrichtet werden.
Fallen Zollgebühren auch für Geschenke aus dem Ausland an?
Wird einer Person in Deutschland ein Geschenk von Freunden oder Familie aus einem Nicht-EU-Land zugeschickt, müssen dafür in der Regel keine Zollgebühren gezahlt werden. Das gilt zumindest dann, wenn ein Warenwert von 45 Euro nicht überschritten wird und es sich tatsächlich um eine Sendung von Privatperson zu Privatperson handelt.
Findet der Zoll jedoch Anhaltspunkte dafür, dass das Paket nur zum Schein als Geschenk deklariert wurde, kann er das Paket öffnen und trotz der Deklaration als Geschenk eine Zollgebühr erheben.
Pakete selbst ins Ausland versenden: Wer zahlt die Zollgebühr?
Wird ein Paket aus Deutschland in ein Nicht-EU-Land verschickt, können im Zielland Zölle, Einfuhr- und weitere Gebühren anfallen. Die Abgaben werden allerdings regelmäßig erst dann fällig, wenn das Paket im Zielland eintrifft. Aus diesem Grund ist der Empfänger dafür verantwortlich, anfallende Zölle und Gebühren zu entrichten. Der Versender muss lediglich gesetzliche Einfuhrvorschriften (z.B. das Beilegen erforderlicher Dokumente) beachten.
Zusammenfassung: An diese Stellen bezahlen Sie die Zollgebühren
Hier sehen Sie, wo und bei wem Sie die anfallenden Einfuhrabgaben bezahlen müssen:
- Bei Einreise per Auto oder Bus: Bei einer Zolldienststelle
- Bei Einreise per Bahn: Bei einer Zolldienststelle (gibt es oft an Grenzbahnhöfen)
- Bei Einreise per Flugzeug: Am Flughafen, wenn Sie durch die Zollkontrolle gehen
- Beim Paketempfang: Direkt beim Lieferanten (dann oft zzgl. Servicegebühr) oder direkt bei Abholung beim Zollamt
- Beim Paketversand: Im Normalfall gar nicht, die Gebühren bezahlt der Empfänger. Bei einigen Paketdienstleistern können Sie aber Pakete so versenden, dass Sie als Versender alle anfallenden Kosten übernehmen: Versand per DDP
Haftungsausschluss:
Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.