Wenn Sie Briefe, Pakete oder Päckchen ins Ausland verschicken möchten, finden Sie sich spätestens bei der Paketaufgabe auf dem Postamt mit der Zollinhaltserklärung konfrontiert.
Eine Zollinhaltserklärung ist ein Formular, das außen auf Sendungen, die von Deutschland aus ins internationale Ausland geschickt werden, angebracht werden muss. Für Sendungen innerhalb der EU ist sie nicht notwendig. Die Zollinhaltserklärung enthält wichtige Informationen zur Art und zum Wert der Ware. Der Absender ist für die Anbringung und richtige Ausfüllung der Zollinhaltserklärung verantwortlich. In diesem Artikel erfahren Sie welche Arten der Zollinhaltserklärung existieren, worauf zu achten ist und wie man sie richtig ausfüllt.
Zollinhaltserklärung – was ist das?
Die Zollinhaltserklärung ist ein Formular, das vom Versender ausgefüllt und auf der Vorderseite der Sendung angebracht werden muss. Sie enthält Informationen zur Art und zum Wert der Ware.
Die Zollinhaltserklärung dient dem Zoll zur Ermittlung der länderspezifischen Zölle, Einfuhrumsatzsteuern und andern Einfuhrabgaben, die vom Empfänger entrichtet werden müssen.
Es existieren zwei unterschiedliche Formulare für die Zollinhaltserklärung: CN 22 und CN 23. Welches Dokument auf Ihre Sendung zutrifft hängt von der Art des Paketes, der Art der Ware und dem Warenwert ab. Der Wert der Ware wird über die Sonderziehungsrechte (SZR) umgerechnet.
Es gilt zu beachten, dass Zollinhaltserklärungen nicht ins Paket gelegt werden dürfen. Sie müssen außen, gut sichtbar, auf dem Versandkarton angebracht werden. Falls auf der Oberseite neben dem Paketaufkleber kein Platz ist, ist dort ein Hinweis zu hinterlassen und die Zollinhaltserklärung seitlich am Paket anzubringen.
Sonderziehungsrechte (SZR)
Die SZR sind eine Rechnungseinheit und Zahlungsmittel für Transaktionen mit dem Internationalen Währungsfonds. Zum 1. Januar jeden Jahres wird ein Durchschnittswert ermittelt, der die Grundlage für Entgelte, Wertangaben und Haftungsbeträge bildet.
Wann muss man eine Zollinhaltserklärung ausfüllen?
Grundsätzlich gilt, dass für alle Warensendungen in Nicht-EU-Länder oder EU-Ausnahmegebiete bzw. Drittlandsgebiete im Sinne des Umsatzsteuerrechts immer eine Zollinhaltserklärung abgegeben werden muss. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Warenlieferung kostenlos ist. Für Briefe, die Dokumente wie, zum Beispiel, Broschüren oder briefliche Mitteilungen enthalten, die keinen Verkaufswert haben, ist eine Zollinhaltserklärung nicht unbedingt notwendig.
Unzulässige Artikel für den internationalen Versand
Die folgenden Artikel sind vom internationalen Postversand ausgeschlossen:
- Spraydosen
- Alkoholische Getränke
- Zigaretten
- Begrenzt haltbare Waren
- Benzin oder Öl
- Nagellack
- Parfüm
- Gift
- Feueranzünder
- Feuerlöscher
- Gasmasken
- Lotterielose
- Rohdiamanten
- Beschädigte Akkus
Weitere Informationen zu verbotenen Waren werden von DHL bereitgestellt. Über die Website von UPS kann nach Regulierungen und Einschränkungen einzelner Länder gesucht werden.
Unterschied zwischen den Formularen CN 22 und CN 23
Für Sendungen in Briefen und Päckchen mit einem Warenwert bis zu 300 SZR (aktuell circa 377 EURO) gilt das CN 22 Formular. Für Warensendungen mit einem Wert größer als 300 SZR und für alle Pakete, unabhängig vom Warenwert, ist das Formular CN 23 zu verwenden.
- Sendungen in ein EU Land: keine Zollinhaltserklärung erforderlich
- Sendungen in ein Land außerhalb der EU:
- Päckchen mit Wert niedriger als 300 SZR: CN 22
- Päckchen mit Wert höher als 300 SZR: CN 23
- Paket: CN 23
- Brief mit Drucksachen bzw. Dokumenten ohne Wert: CN 22 optional
Brief mit Dokumenten oder Waren mit Verkaufswert: Versand für Privatkunden verboten
Verbot für Waren in Auslandsbriefen
Seit Januar 2019 dürfen Standardbriefe der Deutschen Post, die von Privatkunden verschickt werden, keine Waren und Dokumente mit einem Verkaufswert mehr enthalten.
Bücher gelten als Waren.
Anstelle eines Briefes, muss die Versandart “Päckchen XS International” gewählt werden. Hiermit können Warensendungen und Dokumente mit einem Warenwert bis zu 3 cm Dicke versandt werden.
Geschäftskunden, die Sendungen über Warenpost International tätigen betrifft dies nicht.
Europa versus EU
Nicht alle Länder in Europa sind Teil der EU. Darunter die Schweiz, Norwegen, Lichtenstein, Serbien und Andorra. Für diese Länder gelten die internationalen Regelungen für Sendungen außerhalb der EU.
Geschäftskunden: Internationaler Versand mit der Warenpost International der Deutschen Post
Waren, die seit dem 1. Januar 2020 über die Deutsche Post versandt werden, fallen in die Kategorie des internationalen Warenversands “Warenpost International”. Warenpost International steht nur registrierten Geschäftskunden der Deutschen Post zur Verfügung, die mindestens fünf Sendungen pro Quartal aufgeben.
Die Zollinhaltserklärung CN 22 ist in das “Harmonised Label” der Warenpost International bereits integriert. Das Formular CN 23 muss für Sendungen mit einem Wert ab 399 SZR zusätzlich zu dem Harmonised Label der Deutschen Post angebracht werden.
Harmonised Label
Das Harmonised Label ist ein einheitliches Label, das für den grenzüberschreitenden, leichtgewichtigen Warenversand entwickelt wurde und seit dem 1. Januar 2020 gültig ist. Durch diese vereinfachte und standardisierte Zollabwicklung hat sich der Zustellungszeitraum für internationale Sendungen verkürzt.
Das Harmonised Label kann nach Kundenwunsch personalisiert werden um beispielsweise eine Zustellung gegen Unterschrift oder Scannen zu bieten. Auch Tracking ist möglich.
Privatkunden: Internationaler Versand mit DHL
Für internationalen Sendungen aller Postkunden, die keine registrierten Geschäftskunden der Deutschen Post sind, bietet der Versandanbieter DHL die Frankierung und Zollinhaltserklärung online an.
Die Zollinhaltserklärung ist hier ebenfalls bereits in das Paketlabel integriert.
Belegnachweis für grenzüberschreitende Beförderung
Unternehmen, die Waren von Deutschland in Drittländer exportieren, können diesen Umsatz als Ausfuhrlieferung steuerfrei abrechnen. Diese Regelung gilt auch für Warenlieferungen an Geschäftskunden in ein anderes EU-Mitgliedsland. Um diese Abrechnung geltend machen zu können, ist ein Nachweis der Warensendung erforderlich.
Durch einen Belegnachweis weist der Unternehmer den Versand der Ware glaubhaft nach.
- Gelangensbestätigung: Eine Empfangsbestätigung des Käufers der Ware, die für Geschäftskunden innerhalb der EU gilt
- Versendungsbeleg: Unterschriebener Frachtbrief, Spediteurbescheinigung u.a.
- Track-and-Trace Protokoll: Lückenloser Transportnachweis, schriftliche oder elektronische Auftragserteilung muss nachgewiesen werden können
- Empfangsbescheinigung des Empfängers: Die Bescheinigung muss Name und Anschrift des Belegaustellers, des Absenders und des Empfängers enthalten, sowie den Tag der Abholung bzw. Warenübernahme durch den Empfänger
Haftungshinweis
Dem Absender fällt die Verantwortung für Folgen, die aus unzulässigem Warenversand ins Ausland bzw. aus Nichtbeachtung der Einfuhr- und Zollvorschriften fremder Länder entstehen zu. Dies gilt auch für die falsche oder unzureichende Ausstellung der Zollinhaltserklärung CN 22 bzw. CN 23 und die Nichtbeachtung der deutschen Ausfuhrbestimmungen.
Es unterliegt der Verantwortung des Senders, sich bei dem Sendungsempfänger, den Auslandsvertretungen der Ziel- bzw. Durchgangsländer oder sonstigen zuständigen Stellen selbst zu informieren.
Regelung bei Handelswaren
Sendungen, die Handelswaren enthalten, muss eine Handelsrechnung bzw. eine Handelsrechnung für Zollzwecke beigefügt werden, aus der der Warenwert hervorgeht. Die Wertangabe in den Formularen CN 22 oder CN 23 ist für Handelsgeschäfte nicht ausreichend.
Zollinhaltserklärung ausfüllen – Schritt für Schritt
Beim Ausfüllen der Formulare CN 22 bzw. CN 23 muss besonders auf die Vollständigkeit der Angaben geachtet werden.
Beide Formulare haben ihre Besonderheiten. Die folgenden Angaben gelten übergreifend Für C 22 und C 23:
- Ein Warenwert von “0” ist unzulässig. Es ist immer der tatsächliche Wert anzugeben.
- Kaufgeschäfte wie beispielsweise eBay fallen unter die Kategorie “Sonstige”.
- Sammelbezeichnungen sind für Warenbeschreibungen unzulässig. Generell gilt hier je genauer, desto besser.
Ausfüllhilfe und Download CN 22
Die Zollinhaltserklärung ist grundsätzlich in Englisch oder Französisch auszufüllen. In Deutsch darf das Formular nur ausgefüllt werden, wenn die Zollbeamten im Empfängerland Deutsch sprechen.
Die folgenden Angaben müssen in dem Formular CN 22 gemacht werden:
- Handelt es sich um ein Geschenk, Dokumente, Warenmuster oder Sonstiges
- Geschenk: Die Ware wird unentgeltlich an eine Privatperson zur persönlichen Verwendung versandt
- Dokumente: Papierwaren
- Warenmuster: ein Ansichtsexemplar oder eine Produktprobe
- Sonstige: hierunter fallen beispielsweise Warenverkäufe aus dem Internet
- Genaue Warenbezeichnung: Menge und Bezeichnung der Ware. Verallgemeinerungen sind zu vermeiden.
- Gewicht in Kilogramm: Das Gewicht der Ware sowie das Gesamtgewicht der Sendung einschließlich Verpackung
- Warenwert: Der Kaufpreis in der Währungseinheit des Empfängerlandes
- Datum und Unterschrift des Absenders: Bei gewerblichen Absendern, die regelmäßig Sendungen ins internationale Ausland verschicken kann auf eine persönliche Unterschrift verzichtet werden
Die Zollinhaltserklärung CN 22 kann im PDF-Format über die Seite des Deutschen Zolls heruntergeladen werden.
Ausfüllhilfe und Download CN 23
Alle Vorschriften, die für die Zollinhaltserklärung CN 22 gelten, gelten auch für das Formulare CN 23.
Das Formular CN 23 ist etwas ausführlicher als das Formular CN 22.
Die folgenden Angaben müssen gemacht werden:
- Absenderdaten: Die Anschrift des Absenders. Private Absender lassen das Feld für die Zollnummer frei.
- Empfängerdaten: Die Anschrift des Empfängers ist hier einzutragen, auch wenn sie bereits auf dem Paketaufkleber angegeben wurde. Im Feld 2b wird die Umsatzsteuernummer des Empfängers eingetragen und in 2c jegliche zusätzliche Kontaktinformationen, die Sie von dem Empfänger haben.
- Menge, Beschreibung, Gewicht, Warenwert, Währungseinheit: Menge und Bezeichnung der Ware. Werden mehrere Artikel der gleichen Art verschickt, summieren Sie das Gewicht und den Wert. Vermeiden Sie Verallgemeinerungen. Das Gewicht sollte in Kilogramm angegeben werden und der Warenwert, im Idealfall, in der Währung des Ziellandes. Geben Sie das Gesamtgewicht der Sendung in dem dafür vorgesehenen Feld an sowie den gesamten Warenwert (Kaufpreis plus Porto).
- Zolltarifnummer und Ursprungsland
- Portokosten: Wenn der Empfänger des Pakets keine Versandkosten bezahlt, kann hier 0,00 eingetragen werden. Wurden Versandkosten berechnet und vom Empfänger beglichen, muss hier der Wert (idealerweise in der Währung des Ziellandes) eingetragen werden. Die Einfuhrabgaben im Zielland werden aus der Summe von Warenwert plus Versandkosten berechnet, weshalb der Absender die Gesamtkosten der Bestellung deklarieren muss.
- Art der Sendung: Handelt es sich um ein Geschenk, Dokumente, Warenmuster oder Sonstiges. Wenn “Sonstiges” angekreuzt wird, muss zusätzlich das Feld “Erklärung” ausgefüllt werden.
- Bemerkungen, Bescheinigungen und Genehmigungen: Für Privatperson, die hier etwas einzutragen haben, ist eine Genehmigung der Einfuhr der Sendung in Nicht-EU-Länder unwahrscheinlich. Für den Versand von genehmigungspflichtigen Waren in Nicht-EU-Länder ist es empfehlenswert, sich bei Spezialunternehmen (Exportagenturen) zu informieren.
- Rechnungsnummer: Diese ist nur auszufüllen, wenn dem Paket zusätzlich eine Handelsrechnung beigelegt wurde
- Datum und Unterschrift des Absenders
- Einlieferungsstelle und Absendedatum: Postfiliale und Datum der Paketaufgabe
Die Zollinhaltserklärung CN 23 kann im PDF-Format über die Seite des Deutschen Zolls heruntergeladen werden.
C 23 anbringen
Es wird empfohlen die Zollinhaltserklärung CN 23 nicht direkt auf das Paket zu kleben, sondern in eine Klarsichtfolie zu stecken und diese am Paket zu befestigen. Dies ermöglicht Zollbeamten die Erklärung bei Bedarf herauszunehmen und nach Prüfung wieder zurück zu stecken.
Sollte auf der Oberseite des Pakets nicht ausreichend Platz für die Anbringung der CN 23 Erklärung sein, bringen Sie diese an der Seite an, und versehen die Oberseite des Pakets mit dem folgenden Hinweis:
CN 23 enclosed.
May be opened officially.
Fazit
Bei dem Versand von Waren in Nicht-EU-Länder ist grundsätzlich eine Zollinhaltserklärung auf der Außenseite der Sendung anzubringen. Ob Formular CN 22 oder CN 23 das richtige ist, hängt von dem Wert und der Versandart der Ware ab. Es unterliegt der Verantwortung des Absenders, richtige Angaben auf der Zollinhaltserklärung zu machen. Es ist außerdem empfehlenswert sich vor dem internationalen Versand von Waren über länderspezifische Einschränkungen und Verbote zu informieren.
Haftungsausschluss:
Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.