Der Zollkodex – der Zollkodex der Europäischen Union kurz UZK – ist eine EU-Verordnung, die gemeinsam mit weiteren Ergänzungsverordnungen das Zollrecht der EU darstellt. Was genau der Zollkodex regelt und wozu er dient, zeigen wir hier.
Was regelt der Zollkodex?
- die Vorgehensweise der Zollbehörde
- ihre Arbeitsweise
- zentrale Zollabwicklungsmaßnahmen
- Zollverfahren
- das sogenannte Zollschuldrecht
- Datenspeicherung und elektronischen Datenaustausch
Der Zollkodex stellt somit eine EU-einheitliche Regelung sämtlicher Zolltätigkeit dar und hat die Aufgabe, bisherige länderspezifische Zollvorschriften zusammenzufassen und zu harmonisieren. Zu diesem Zweck fasst der Zollkodex sämtliche Bestimmungen, Regelungen und Verfahrensvorschriften zusammen, die im Zusammenhang mit dem Warenverkehr zwischen Drittländern und der Europäischen Union zur Anwendung kommen.
Ist der Zollkodex ein Gesetz?
Die Europäische Union ist ein Staatenverbund aus insgesamt 28 Ländern – allerdings ist sie kein Staat, der über eine Institution mit absoluter Gesetzgebungskompetenz verfügt. Nichtsdestotrotz sind die meisten Rechtsakte, die durch die Europäische Union erlassen werden, für die Mitgliedstaaten bindend. In manchen Fällen ist es für die Anwendbarkeit der EU-Rechtsakte in den einzelnen Ländern jedoch notwendig, dass sie in Form von nationalen Gesetzen umgesetzt werden.
Im Falle des als EU-Verordnung erlassenen Zollkodex ist dies jedoch nicht notwendig. Die Vorschriften des Zollkodex wirken auch in den EU-Mitgliedstaaten verbindlich und unmittelbar. Weiterer nationaler Gesetze bedarf es dazu nicht. Sollten innerhalb eines EU-Mitgliedsstaat einzelne Zollvorschriften vom EU-Zollkodex abweichen, genießt der Kodex dennoch Anwendungsvorrang. Das bedeutet, dass seine Vorschriften anders lautendes nationales Recht verdrängen.
Fazit
Zwar ist der Zollkodex, der in Form einer EU-Verordnung erlassen worden ist, formell betrachtet kein Gesetz, nichtsdestotrotz ist er aber für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich und geht ggf. auch anders lautendem Länderrecht vor. Obwohl er formell betrachtet kein Gesetz ist, hat er faktisch einen Gesetzescharakter und stellt so sicher, dass Zollbelange EU-weit gleich behandelt werden.