Wer kennt das Problem nicht: Im Supermarkt werden Bier, Wasser oder Limonade nur im Sechserpack angeboten – eigentlich möchte man aber nur eine einzelne Flasche davon kaufen. Viele Verbraucher fragen sich in dieser Situation, ob es eigentlich erlaubt ist, den Sechserpack aufzureißen und eine Flasche herauszunehmen. Wann es wirklich erlaubt ist, Verpackungen zu öffnen, um nur eine einzelne Flasche zu kaufen, zeigen wir hier.
Einzelne Flaschen oder Dosen aus dem Sechserpack nehmen: Wann geht das?
Saft, Limonade oder Bier werden nur im Sechserpack angeboten? Für den Verbraucher kann das manchmal unpraktisch sein – dennoch ist es aber nicht immer erlaubt, die Verpackung zu öffnen und einzelne Flaschen oder Dosen herauszunehmen. Vielmehr sind sowohl Händler als auch Hersteller dazu berechtigt, den Kauf einzelnen Dosen oder Flaschen zu verbieten. Doch woran lässt sich erkennen, ob das Öffnen eines Sechserpacks im konkreten Einzelfall erlaubt ist oder nicht?
- Handelt es sich nicht um einen von Plastik umhüllten Sechserpack, sondern um eine aufwendigere, schwer zu öffnende Verpackung, ist das Öffnen in aller Regel nicht gestattet.
- Ob das Öffnen des Sechserpacks erlaubt ist, lässt sich außerdem am Preisschild erkennen. Ist dort neben dem Gesamtpreis für den Sechserpack auch der Preis für eine einzelne Flasche oder Dose angegeben, darf der Sechserpack geöffnet werden.
- Ist auf dem Preisschild nur ein Gesamtpreis zu sehen, darf die Verpackung nicht im Laden geöffnet werden. Auch wer die Verpackung bereits geöffnet vorfindet, darf in der Regel keine Einzelteile entnehmen und kaufen.
Das hängt bereits damit zusammen, dass sich regelmäßig kein Barcode zum Scannen der Ware auf Einzelteilen befindet, die eigentlich nur als Paket verkauft werden sollen.
Weitere Supermarktregeln, die Sie beachten sollten
Nicht nur die Frage danach, ob Sechserpacks geöffnet werden dürfen oder nicht, wirft beim Einkaufen regelmäßig Fragen auf. Auch Fragen nach dem Öffnen sonstiger Verpackungen oder nach dem Anfassen von Lebensmitteln lassen Verbraucher regelmäßig ins Grübeln kommen. Generell sollten Sie sich darum an folgende Supermarktregeln halten, um beim Einkauf auf der sicheren Seite zu sein:
Verpackung öffnen

Darf ich Verpackungen öffnen?
Das Öffnen von Verpackungen ist im Supermarkt nur dann erlaubt, wenn sich das Produkt danach noch ohne Probleme weiterverkaufen lässt. Ein problemloser Weiterverkauf ist etwa dann möglich, wenn sich auf jedem Produkt ein Barcode befindet (und ein Einzelpreis ausgewiesen ist) und die Ware durch das Öffnen keinen Schaden nimmt. Dementsprechend ist beispielsweise das Öffnen von Duschgel, um daran zu riechen, oder das Öffnen eines Eierkartons zur Überprüfung der Unversehrtheit der Eier unproblematisch und erlaubt.
Sind Lebensmittel hingegen in Folie verschweißt oder eigenen sich aus hygienischen Gründen nicht zum Öffnen (z.B. Marmeladenglas, Joghurt), ist das Öffnen nicht gestattet.
Lebensmittel verzehren und später bezahlen
Beim Einkauf kommt Hunger oder Durst auf? Für viele Menschen liegt es dann nahe, Speisen und Getränke schon im Supermarkt zu verzehren und sie dann später an der Kasse zu bezahlen. Zu beachten ist jedoch: Rechtlich betrachtet gehören sämtliche Waren bis zum Bezahlen an der Kasse dem Supermarkt. Juristisch gesehen gilt das Öffnen und Verzehren von Waren im Supermarkt darum als Diebstahl – wird allerdings nur selten als solcher verfolgt. Um Problemen aus dem Weg zu gehen, empfiehlt es sich aber dennoch, mit dem Verzehr bis nach dem Bezahlen zu warten.
Lebensmittel anfassen
Prinzipiell dürfen lose angebotene und leicht abwaschbare Waren wie Obst und Gemüse vom Kunden geprüft und entsprechend auch angefasst werden. Aus einleuchtenden hygienischen Gründen gilt das selbstverständlich nicht für (eben nicht abwaschbare) lose angebotene Backwaren. Wurde das Brot einmal angefasst, muss es darum auch gekauft werden.
Waren in der eigenen Einkaufstasche zur Kasse transportieren
Manchmal erscheint es einfach praktischer, Supermarktwaren in der eigenen Einkaufstasche anstatt in einem Wagen zur Kasse zu transportieren. Erlaubt ist dieses Vorgehen aber dennoch nicht. Rechtlich betrachtet handelt es sich beim Einpacken der noch nicht bezahlten Waren in die eigene Einkaufstasche nämlich sogar um Diebstahl! Schließlich ist für den Betreiber des Supermarkts nicht eindeutig ersichtlich, ob der Kunde überhaupt die Absicht hat, die Waren später zu bezahlen.
Zusammenfassung
In Geschäften und Supermärkten gelten bestimmte Regeln, wenn es um das Öffnen von Verpackungen oder das Anfassen von Produkten geht. Achten Sie darum immer auf die Auszeichnung an der Ware, um Probleme zu vermeiden.