Sich bei einem Umzug auch noch Gedanken um ein neues Bankkonto machen zu müssen, kann stressig sein. Teilt man sich jedoch eine gemeinsame Wohnung oder ist verheiratet, ist es oftmals schwierig, gemeinsame Ausgaben und Einnahmen – wie Miete, Auto oder kleinere Anschaffungen – transparent zu verwalten. Um den Überblick über das gemeinsame Geld zu wahren und möglichen Diskussionen darüber, wer etwas bezahlt, vorzubeugen, ist es sinnvoll ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen. In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Gemeinschaftskonto. Dazu gehören neben Vor- und Nachteilen eines gemeinsamen Kontos auch Möglichkeiten und Bedingungen zur Eröffnung und Kündigung eines solchen Kontos.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Gemeinschaftskonto trägt zur besseren Verwaltung gemeinsamer Finanzangelegenheiten bei
- Alle Gemeinschaftskontoinhaber sind voneinander abhängig – das gilt beispielsweise für die Kontoeröffnung, bei der Schufa-Abfrage sowie für Schulden eines Kontoverantwortlichen
- Ein Gemeinschaftskonto bietet sich für verschiedene Lebenskonzepte an
- Bei einem Gemeinschaftskonto stehen allen Inhabern die gleichen Rechte zu
- Die Verfügungsberechtigten eines gemeinsamen Kontos haften gesamtschuldnerisch
- Sowohl Girokonten als auch Wertpapierdepots können als Gemeinschaftskonten geführt werden
- Einige Banken bieten das Gemeinschaftskonto kostenlos an, eventuell ist dies allerdings an weitere Bedingungen geknüpft
- Es existieren zwei Varianten des Gemeinschaftskontos: Das Oder-Konto sowie das Und-Konto
Was ist ein Gemeinschaftskonto & wie funktioniert es?
Aufteilung des Einkommens auf einem Gemeinschaftskonto:
Auch wenn nur einer der Kontoinhaber ein Einkommen bezieht, das auf das gemeinsame Konto fließt, steht dem zweiten Kontoinhaber weiterhin die Hälfte des Kontoguthabens zu – vorausgesetzt es besteht keine abweichende zusätzliche Vereinbarung.
Als Gemeinschaftskonto wird ein Bankkonto bezeichnet, das von zwei verschiedenen, aber gleichberechtigten Kontoinhabern geführt wird. Dabei ist es üblich, dass ein Gemeinschaftskonto von zwei Verfügungsberechtigten als Partnerkonto verwaltet wird. Es ist allerdings auch möglich, mehr als zwei Kontoinhaber anzugeben – beispielsweise bei einem geschäftlichen Konto.
Besonders wichtig zu wissen ist, dass das Kontoguthaben allen Verfügungsberechtigten zu gleichen Teilen zusteht. Besteht beispielsweise ein Partnerkonto zwischen zwei Eheleuten, gehört das Geld – unabhängig davon, woher das Guthaben stammt – jedem der Partner zur Hälfte. Diese Regelung tritt erst durch zusätzliche Vereinbarungen außer Kraft. Um abweichende Aufteilungen des Kontoguthabens rechtens zu machen, müssen derartige Absprachen vorgewiesen werden können. Da im Normalfall alle Kontoinhaber gleichberechtigt über das Konto verfügen, haften sie auch gesamtschuldnerisch.
Wer kann ein Gemeinschaftskonto eröffnen?
Im Prinzip kann jeder ein Gemeinschaftskonto eröffnen.
- Wohngemeinschaften
- Verheiratete oder nicht verheiratete Paare
- Vereine
- Firmen
- Andere Zusammenschlüsse von mehreren Personen
Der wichtigste Faktor bei der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos ist gegenseitiges Vertrauen.
In den meisten Fällen wird ein Gemeinschaftskonto, unabhängig davon, ob man verheiratet ist, als Partnerkonto geführt. Aber auch für andere Zielgruppen kann ein solches Konto Vorteile mit sich bringen. Regelmäßige Geldeingänge oder ein Mindestguthaben sind dabei normalerweise keine Voraussetzung. Auch eine gemeinsame Adresse ist nicht immer erforderlich.
Tipp: Schritt für Schritt zum gegenseitigen Vertrauen
Will man am Anfang auf Nummer sich gehen, empfiehlt es sich zunächst, ein Und-Konto einzurichten. Bei Transaktionen bedarf es in dem Fall der Zustimmung aller Kontoinhaber – dadurch kann sich das gegenseitige Vertrauen Schritt für Schritt aufbauen.
Welche Art von Konten können als Gemeinschaftskonto geführt werden?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Konten als Gemeinschaftskonto zu verwalten.
- Wertpapierdepots
- Girokonten
- Tagesgeldkonten
- Festgeldkonten
Wenn es darum geht, ein Gemeinschaftskonto aufzulösen – jedoch weiterhin ein normales Girokonto benötigt wird – dann gibt es die Möglichkeit, das Konto umzuwandeln. So können bei vielen Banken Girokonten in Gemeinschaftskonten umgewandelt werden und umgekehrt.
Das Drei-Konten-Modell:
Vor der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos besitzt in der Regel jeder der Partner bereits ein eigenes Konto. Damit beide Kontoinhaber für ihre jeweiligen Bedürfnisse ihr eigenes Girokonto weiterhin nutzen können, ist es sinnvoll, das Partnerkonto als drittes Konto einzurichten. Das Partnerkonto läuft dementsprechend auf die Namen beider Kontoinhaber.
Rechte und Pflichten bei einem gemeinsamen Konto
Gemeinsame Konten haben viele Vorteile, die durch gemeinsame Rechte entstehen. Allerdings gibt es auch Faktoren, die gegen eine gemeinsame Kontoführung sprechen.
Was spricht für ein gemeinsames Konto?
Ein gemeinsames Konto ist für viele Anwendungsfälle geeignet und kann oft praktischer sein, als Konten, über die allein verfügt wird. Partnerkonten bieten einen besseren Überblick über gemeinsame Finanzen, da alle Beteiligten gleichermaßen Einsicht nehmen können. Außerdem entfallen komplizierte Buchungen oder Überweisungen bei der Teilung von Kosten. Gemeinsame Anschaffungen können so auch vom gemeinsamen Konto getätigt werden.
- Verwaltung gemeinsamer Ausgaben für Miete, Strom, Auto, Haushaltswaren etc., beispielsweise bei einer gemeinsamen Wohnung
- Transparenz: Gemeinsame Ausgaben lassen sich leichter kontrollieren und bündeln
- Es kann leichter gespart werden
- Familie mit Kindern: Eltern haben so eine bessere Kontrolle über Ausgaben, außerdem können Kinder Mitverantwortung übernehmen
- Auch Firmen oder Vereine geeignet
- Mehr Gleichberechtigung zwischen den einzelnen Kontoinhabern als bei einer bloßen Kontovollmacht
Anders als bei einer Vollmacht über das Konto einer anderen Person haften bei einem Gemeinschaftskonto alle Verfügungsberechtigten gleichermaßen.
Was spricht gegen ein gemeinsames Konto?
Ein Gemeinschaftskonto ist jedoch nicht immer nützlich. Es gibt Bedingungen, unter denen auf das Führen eines Partnerkontos verzichtet werden sollte, da insbesondere die gemeinsame Haftung auch Risiken mit sich bringt.
Die folgenden Eventualitäten sollten vor der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos beachtet werden:
- Ungleiche Einkommensverhältnisse zweier Partner: Wenn ein Partner mehr verdient, kann es sein, dass dieser mehr Entscheidungsmacht über Ausgaben und das Guthaben des Kontos verlangt
- Instabile Beziehungen: Ist das Konfliktpotenzial hoch, können Uneinigkeiten über den Gebrauch eines gemeinsamen Kontos zu weiteren Konflikten führen, gerade bei Oder-Konten sollten sich die Kontoinhaber gegenseitig vertrauen
- Unterschiedliche Lebensstile und Auffassungen von Geld: Möchte beispielsweise der eine mehr Geld für Restaurants ausgeben, während der andere lieber spart, können diese unterschiedlichen Haltungen bei einem Partnerkonto zu Konflikten führen
- Finanzielle Unabhängigkeit: Manche Partner fühlen sich eingeschränkt, wenn sie ein Konto gemeinsam verwalten sollen, da die Ausgaben für alle Beteiligten transparent gemacht werden
- Alle Kontoinhaber haften gesamtschuldnerisch: das Geld von schuldenfreien Verfügungsberechtigten kann in Gefahr sein, wenn sich einer der Kontoinhaber überschuldet
Vor- und Nachteile eines Gemeinschaftskontos im Überblick
Im Folgenden werden die Vor- und Nachteile eines gemeinsamen Kontos übersichtlich dargestellt.
- Transparenz für alle Kontoinhaber
- Besserer Überblick über gemeinsame Finanzangelegenheiten
- Erleichtert das gemeinsame Sparen
- Erspart komplizierte Buchungen von Konto zu Konto
- Mehr Gleichberechtigung zwischen den einzelnen Kontoinhabern als bei einer bloßen Kontovollmacht
- Ein Gemeinschaftskonto bietet sich für verschiedene Lebenskonzepte an
- Alle Kontoinhaber besitzen die gleichen Rechte
- Oft können Girokonten oder Wertpapierdepots in Gemeinschaftskonten umgewandelt werden
- Eine Gemeinschaftskonteneröffnung erfolgt normalerweise schnell und unkompliziert
- Bei Überschuldungen eines Verfügungsberechtigten haften in der Regel alle Gemeinschaftskontoinhaber
- Besonders bei Partnerkonten sollte die Beziehung vor der Eröffnung eines solchen Kontos stabil sein
- Die Kontoinhaber müssen sich bewusst sein, dass alle Ausgaben und Einnahmen für alle transparent sind
- Keiner der Verfügungsberechtigten kann die alleinige Entscheidungsmacht für sich beanspruchen
- Eventuell ist ein Gemeinschaftskonto an bestimmte Bedingungen geknüpft – beispielsweiser ein bestimmter Gehaltseingang
Was muss bei der Eröffnung eines gemeinsamen Kontos beachtet werden?
Die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos ist unkompliziert und kann innerhalb kurzer Zeit erfolgen. Die dafür nötigen Online-Formulare können von Zuhause aus ausgefüllt werden. Dabei müssen die personenbezogenen Daten beider Kontoinhaber angegeben werden. Das Konto wird dann nach der Identifikation – entweder mittels Webcam, der Post oder in der Filiale – eröffnet. Es ist üblich, dass zusätzlich Schufa-Auskünfte und Gehaltsinformationen der Beteiligten eingeholt werden.
- Der Eröffnungsantrag kann online gestellt werden
- Die Identifizierung aller Kontoinhaber erfolgt per Post, persönlich durch Personalausweis oder Webcam
- Angabe von personenbezogenen Daten sowie Gehaltsauskünfte nötig, in der Regel wird von der Bank eine Schufa-Auskunft eingeholt
Sind Gemeinschaftskonten gebührenfrei?
Einige Banken bieten Gemeinschaftskonten gebührenfrei an. Es sollte jedoch hinterfragt werden, ob dies an weitere Bedingungen geknüpft ist. Mitunter kann beispielsweise der Eingang einer bestimmten Gehaltshöhe gefordert sein.
Oder-Konto versus Und-Konto
Will man ein gemeinsames Konto führen, muss man zwischen einem Oder-Konto oder einem Und-Konto wählen.
Oder-Konto | Und-Konto |
---|---|
Jeder Kontoberechtigte kann eigenständig über das Guthaben verfügen | Bei Transaktionen bedarf es einer Zustimmung aller Verfügungsberechtigten des Gemeinschaftskontos |
Oder-Konten machen den Großteil der Gemeinschaftskonten aus | Beispielsweise bei Erbengemeinschaften üblich, um zu verhindern, dass ein Konto geleert wird |
Es ist jederzeit möglich, ein Und-Konto in ein Oder-Konto umzuwandeln. Dafür muss ein Änderungsantrag gemeinsam (von allen Kontoinhabern) bei der Bank eingereicht werden.
Was ist, wenn das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto überzogen wird?
Grundsätzlich haften alle Verfügungsberechtigten des gemeinsamen Kontos in voller Höhe im Falle einer Überziehung. Diese Regelung wird nur außer Kraft gesetzt, wenn andere Kontoinhaber – neben dem, der das Konto tatsächlich überzogen hat – von der Überziehung keine Kenntnis hatten und damit auch keineswegs zu rechnen war.
Ebenso verlangt jedes Kreditinstitut Zinsen für die Inanspruchnahme eines Dispositionskredits. Darüber hinaus werden in den meisten Fällen Kosten für Bargeldabhebungen bei Fremdinstituten berechnet.
Räumung des Gemeinschaftskontos:
Stehen zwei Inhaber eines Partnerkontos kurz vor einer Trennung und hebt einer der Partner vorher schnell noch mehr als die Hälfte ab, so muss er dem anderen Partner den Differenzbetrag erstatten, da beiden Partnern jeweils die Hälfte des Guthabens zusteht.
Ein Gemeinschaftskonto kündigen
Abhängig von dem jeweiligen Kreditinstitut ist es möglich, ein Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umzuwandeln und umgekehrt. Ein Gemeinschaftskonto ist – nach Zustimmung aller Verfügungsberechtigten und Beachtung der jeweiligen Kündigungsfrist – jederzeit kündbar.
Passendes Gemeinschaftskonto finden
Die Konditionen für Gemeinschaftskonten unterscheiden sich von Bank zu Bank.
Welches Konto am besten zu Ihnen passt, können Sie hier herausfinden:
Fazit
Besonders Wohngemeinschaften und Paare stehen vor der schwierigen Aufgabe, gemeinsame Ausgaben und Einnahmen fair und übersichtlich zu verwalten. Die verschiedenen Formen von Gemeinschaftskonten bieten für solche Fälle Möglichkeiten, den Überblick über jene Finanzangelegenheiten zu behalten.
Neben den Vorteilen sind allerdings auch einige Bedingungen zu beachten. So sind alle Gemeinschaftskontoinhaber voneinander abhängig – das gilt beispielsweise für die Kontoeröffnung, für die Schufa-Abfrage sowie bei Schulden eines Kontoverantwortlichen. Außerdem stehen allen Inhabern die gleichen Rechte zu – sie haften jedoch auch gesamtschuldnerisch für das Konto.
Einige Banken bieten Gemeinschaftskonten gebührenfrei an, es sollte jedoch hinterfragt werden, ob dies an weitere Bedingungen geknüpft ist. Eine Kontoeröffnung ist in der Regel unkompliziert. Sowohl Girokonten als auch Tages- und Festgeldkonten sowie Wertpapierdepots können als Gemeinschaftskonten geführt werden.