Wer Pakete aus dem Ausland erhält oder online in einem ausländischen Shop einkauft, wird bei der Lieferung häufig überrascht: Für die Einfuhr werden weitere Gebühren fällig. Wir erklären Ihnen, was es mit Zoll und Einfuhrabgaben auf sich hat. Über den Zollrechner können Sie die anfallenden Abgaben direkt online berechnen.
Zollrechner
Mit unserem Zollrechner für Deutschland können Sie die Höhe der fälligen Gebühren im Voraus berechnen.
So funktioniert der Zollrechner:
- Tragen Sie in das Feld „Bestellwert“ den Kaufpreis laut Rechnung, allerdings ohne Versandkosten, ein.
- Tragen Sie in das Feld „Versandkosten“ die gezahlten Versandkosten ein. Haben Sie keine Versandkosten gezahlt, tragen Sie 0 ein.
- Wählen Sie aus der Liste die Warenart aus.
- Beachten Sie, dass Bestellwert und Versandkosten in Euro angegeben werden müssen. Haben Sie die Ware in einer ausländischen Währung bezahlt, nutzen Sie dazu die Umrechnungskurs-Tabelle des deutschen Zolls.
- Haben Sie Produkte bestellt, die unterschiedlichen Zollsätzen unterliegen, berechnen Sie die jeweiligen Gebühren separat.
- Bitte beachten Sie, dass der real fällige Betrag je nach Warenbeschaffenheit abweichen kann und erst vom Deutschen Zoll ermittelt wird. Der automatisch ermittelte Gebührenwert ist daher immer nur als Richtwert zu sehen.
Ratgeber
Inhaltsverzeichnis des Artikels
Einfuhrabgaben fallen an, damit deutsche oder europäische Händler keinen Nachteil gegenüber Nicht-EU-Verkäufern haben. Da beim Kauf im Inland die jeweils geltenden Steuern erhoben werden und beim Kauf im Ausland häufig nicht, wird durch die Einfuhrabgaben ein Ausgleich geschaffen.
Einfuhrabgaben und Zölle können auch dann fällig werden, wenn Sie ein Paket von Freunden oder Verwandten aus dem Ausland erhalten. Hier weichen die Grenzbeträge von Warenbestellungen ab.
Hinweis für Unternehmen
Die in diesem Artikel genannten Informationen beziehen sich auf Privatkunden. Wer geschäftlich aus dem Ausland importiert, benötigt zusätzlich eine EORI-Nummer. Für Zölle und Steuern gelten aber die gleichen Grenzbeträge.
Beim Empfangen oder Versenden von Geschenksendungen weichen die Bestimmungen ebenfalls von denen für Privatpersonen ab.
Welche Gebühren gibt es?
Bei der Einfuhr von Ware in das Gemeinschaftsgebiet, also in die EU-Mitgliedsstaaten, aus Drittländern können unterschiedliche Gebühren anfallen. Hier wird unterschieden zwischen Verbrauchsteuern, Einfuhrumsatzsteuer und Zoll.
- Verbrauchsteuern werden beispielsweise auf Tabak, Kaffee oder Alkohol erhoben. Zumeist entrichtet der Händler die Steuern in Deutschland, der Deutsche Zoll empfiehlt, sich dies schriftlich bestätigen zu lassen.
- Auch bei der Einfuhrumsatzsteuer handelt es sich um eine Verbrauchsteuer, die weitestgehend der deutschen Umsatzsteuer entspricht. Da im Ausland häufig keine Mehrwertsteuer bezahlt wird, wird die Ware bei der Einfuhr in die EU entsprechend versteuert.
- Zusätzlich können Abgaben nach dem Zolltarif fällig werden.
Wann werden Einfuhrabgaben fällig?
Um zu entscheiden, wann Einfuhrabgaben fällig werden, gibt es zwei wesentliche Faktoren:
Handelt es sich um eine bezahlte Sendung, z.B. eine Internetbestellung oder um ein Geschenk? Für Geschenksendungen von Privatpersonen an Privatpersonen fallen keine Einfuhrabgaben an, wenn es sich um eine „gelegentliche, nichtkommerzielle Sendung“ handelt, die den Wert von 45 Euro nicht übersteigt.
Kommt das Geschenk von einer Firma, gelten die regulären Wertgrenzen. Zudem hängen Höhe und Art der Abgaben vom Warenwert und der Art der Sendung ab.
Warenwert ermitteln
Grundlage für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist der Warenwert, er wird auch Zollwert genannt. Dabei handelt es sich um den tatsächlich bezahlten Preis beim Kauf. Auch Versandkosten werden zum Warenwert gezählt.
Rechenbeispiel Warenwert
Kaufpreis: 100 Euro
+ Versandkosten: 15 Euro
= Warenwert: 115 Euro
Der für die Berechnung der Einfuhrabgaben zugrunde gelegte Warenwert oder Zollwert beträgt also nicht 100 Euro, sondern 115 Euro. Wurde der Betrag nicht in Euro, sondern in einer anderen Währung bezahlt, wird dieser vor der Berechnung der Abgaben in Euro umgerechnet.
Probleme bei der Ermittlung des Warenwerts
Der Deutsche Zoll entnimmt den Warenwert der Zollinhaltserklärung, die auf jeder Sendung angebracht sein muss. Die Deklaration wird dabei vom Versender vorgenommen.
Gerade bei Bestellungen aus Fernost werden Sendungen jedoch häufig absichtlich fehlerhaft deklariert, damit der Empfänger geringere Einfuhrabgaben bezahlen muss. Darum werden solche Pakete verstärkt kontrolliert. Hat der Zoll Zweifel am genannten Warenwert, muss der Empfänger die Rechnung oder den tatsächlichen Zahlungsnachweis erbringen. Dafür reicht häufig ein PayPal-Auszug oder ähnliches.
Manchmal deklarieren Versender die Sendung auch als „Gift“, also als Geschenk, um so Einfuhrabgaben zu umgehen. Das kann ebenfalls dazu führen, dass Nachfragen durch den Zoll entstehen.
Sie werden entweder vom Zoll oder vom Paketdienstleister kontaktiert, falls es Probleme oder Unklarheiten bei der Bestimmung des Warenwerts Ihrer Sendung gibt. Nicht immer müssen Sie persönlich zum Zoll fahren, um die Sendung auszulösen. Manchmal reicht eine Bereitstellung der nötigen Dokumente per E-Mail, hier kümmert sich dann die Deutsche Post um die Einfuhr im Rahmen der „nachträglichen Postverzollung“. Die anfallenden Abgaben zuzüglich Gebühr werden dann direkt bei der Zustellung gezahlt.
Vergessen Sie bei der Abholung beim Zoll nie das Schreiben, denn die Paketübergabenummer (PÜB) wird für die Identifikation der Sendung benötigt.
Tipp: Rechtzeitig reagieren
Haben Sie einen Brief vom Zoll erhalten, sollten Sie schnell handeln. Postsendungen werden nur 14 Tage im jeweiligen Zollamt gelagert und danach an den Absender zurückgeschickt. Nach 10 Tagen fallen Lagerkosten an.
Wertgrenzen für die Berechnung der Abgaben
Welche Arten von Abgaben anfallen, ist vom Warenwert abhängig. Verbrauchsteuern werden immer unabhängig vom Warenwert berechnet.
Unterschieden wird in drei Wertzonen:
- Warenwert bis 22 Euro
- Warenwert zwischen 22 und 150 Euro
- Warenwert höher als 150 Euro
Zollgebühren: Wie hoch sind die Abgaben?
Nicht immer fallen für die Einfuhr von Sendungen aus dem Nicht-EU-Ausland Einfuhrabgaben an. Die Zollgebühren für unterschiedliche Produktgruppen werden bei der Festsetzung der Gebühren separat berechnet und dann addiert.
Einige Versanddienstleister erheben darüber hinaus Gebühren für die Abwicklung der Verzollung. Bei DHL Express beispielsweise wird eine Servicegebühr, die Kapitalbereitstellungsprovision, erhoben. Diese beträgt 2% der Einfuhrabgaben, mindestens aber 12,50 Euro plus Mehrwertsteuer.
Warenwert bis 22 Euro
Liegt der ermittelte Warenwert bei bis zu 22 Euro, werden bei der Einfuhr keine Zollgebühren erhoben. Derartige Lieferungen mit geringem Warenwert können gebührenfrei empfangen werden.
Wichtig: Ausnahmen
Das gilt nicht, wenn die Sendung alkoholische Erzeugnisse, Parfums oder Tabak bzw. Tabakwaren enthält. Auch für Kaffee und kaffeehaltige Waren müssen die entsprechenden Steuern separat entrichtet werden.
Der Deutsche Zoll kassiert Gebühren jedoch erst ab einer Höhe von 5 Euro. Somit steigt die Wertgrenze effektiv auf ca. 26,30 Euro, bis zu der keine Einfuhrabgaben entrichtet werden müssen. Als einfachen Richtwert kann man sich 26 Euro merken. Für Österreich gilt diese Regelung nicht, hier werden Gebühren ab 22 Euro erhoben.
Warenwert zwischen 22 und 150 Euro
Bei einem Warenwert zwischen 22 und 150 Euro müssen Sie bei der Einfuhr lediglich die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Diese liegt – je nach Produkt – bei 7 oder 19%, analog zur deutschen Mehrwertsteuer. Sendungen bis zu einem Wert von 150 Euro sind zollfrei.
Einfuhrumsatzsteuer berechnen
Kaufpreis: 100 Euro
+ Versandkosten: 15 Euro
= Warenwert: 115 Euro
=> Einfuhrumsatzsteuer (19%): 21,85 Euro
Einige Produkte wie Lebensmittel oder Bücher werden mit nur 7% besteuert. Hier liegt die Freigrenze statt ca. 26 Euro dann bei ca. 71 Euro. Wenn Sie unsicher sind, welchem Steuersatz Ihre Sendung unterliegt, informieren Sie sich beim deutschen Zoll.
Kontakt zum deutschen Zoll für Privatpersonen
- Telefon: 0351 44834-510
- E-Mail: info.privat@zoll.de
- Fax: 0351 44834-590
Warenwert höher als 150 Euro
Ab einem Warenwert von 150 Euro werden zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer auch Abgaben nach dem Zolltarif, also Zollgebühren, erhoben. Hier ist zusätzlich die Beschaffenheit der Ware entscheidend. Unterschiedliche Produkte und Materialien werden mit unterschiedlichen Zollsätzen besteuert.
Im Normalfall liegen die Zollgebühren bei nicht mehr als 17,5%. Lediglich bei Fahrrädern aus China müssen Sie eine Art „Dumpingzoll“ in Höhe von 48,5% bezahlen.
Technik | Mode & Kosmetik |
---|---|
Digitalkameras: 0% | Kleidung aus Textilien: 12% |
Analoge Kameras: 4,2% | Kleidung aus Leder: 4% |
Objektive: 6,7% | Schuhe (nicht Leder): 16,8-17% |
Notebooks, Tablets: 0% | Schuhe aus Leder: 8% |
Mobiltelefone, Smartphones: 0% | Gold- und Silberschmuck: 2,5-4% |
E-Book-Reader: 3,7% | Modeschmuck: 4% |
Monitore: 0-14% | Accessoires aus Leder: 5-9% |
GPS-Geräte: 3,7% | Handtaschen: 3-9,7% |
Spielekonsolen: 0% | Kosmetik: 0-6,5% |
MP3-Player: 2-13,9% |
Die genannten Zollsätze sind lediglich Anhaltspunkte. Je nach konkreter Beschaffenheit der Waren kann der Endbetrag abweichen. Wie hoch die Abgaben tatsächlich sind, wird erst beim Zoll berechnet.
Zollpräferenzen
Einige Waren sind vollständig zollfrei, in dem Fall sind nur Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern zu bezahlen. Dafür müssen die Waren aus einem Land kommen, das vom Zoll begünstigt wird, und es muss ein Präferenznachweis vorgelegt werden. Für reguläre Postsendungen gilt dies meist nicht. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Zoll.
Sendungen nachverzollen
Es kann passieren, dass Ihre Sendung abgabenpflichtig ist, aber – beispielsweise aufgrund falscher Zollinhaltserklärung – nicht als solche erkannt wird. Kontaktieren Sie in diesem Fall das für Sie zuständige Zollamt und melden Sie die Lieferung zur Nachverzollung an. Dabei gelten die gleichen Regeln und Sätze wie für regulär verzollte Pakete.
Einfuhrabgaben bezahlen
Die Einfuhrabgaben können Sie meist direkt bei der Zustellung durch den Paketdienstleister bezahlen. In einigen Fällen – wie oben beschrieben – werden dabei zusätzliche Gebühren vom Versanddienstleister selbst erhoben.
Beachten Sie, dass die Zahlung meist nur bar und passend möglich ist. Eine Zahlung der Einfuhrabgaben per Girocard oder Kreditkarte ist normalerweise nicht möglich.
Zusammenfassung
- Für Sendungen aus dem Nicht-EU-Ausland werden Gebühren bei der Einfuhr erhoben
- Höhe von Steuern und Zöllen vom Warenwert und der Art der Ware abhängig
- Bei Warenwert unter 22 Euro ist die Einfuhr in die EU kostenlos
- Steuersatz und Zollgebühren je nach Produkt unterschiedlich hoch
- Zoll online berechnen mit Zollrechner
Haftungsausschluss:
Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.
Hallo,
sind diese Abgaben auch zu zahlen, wenn es sich um ein gebrauchtes Fotoobjektiv (Preis Euro 1370 zzgl. Euro 15 Versandkosten) handelt?
Danke
Hallo Harald,
Meines Wissens muss auch hierfür der Entsprechende Zoll bezahlt werden, sofern Sie diesen im Ausland bestellt haben. Im Zweifelsfall sollten Sie jedoch noch einmal direkt beim Zoll nachfragen, um sicherzugehen.
Freundliche Grüße,
Marvin von Bezahlen.net
Hallo Marvin,
ich bekam heute eine Lieferung von Vitaminen aus England im Wert von 78.80€ – kein Porto.
Darauf musste ich 11,52€ Zollabgaben bezahlen. Die setzen sich zusammen aus 5,52€ Einfuhrumsatzsteuer und einer Auslagenpauschale von 6,00€.
Wie doch jeder weiß ist England noch immer in der EU. Fallen denn auch für Einfuhren aus EU-Mitgliedländern Gebühren an? Oder kann ich hier wiedersprechen und das Geld zurückfordern?
Vielen lieben Dank für eine Antwort!
Hallo Brigitt,
soweit ich herausfinden konnte, können Einfuhrumsatzsteuern auch bei Sendungen innerhalb der EU erhoben werden. Die Auslagenpauschale wird von der Post bzw. von DHL dafür erhoben, dass sie die kassierten Gebühren an den Zoll weiterleiten. Die Gebühren sind somit meines Wissens rechtens. Zur Sicherheit empfehle ich aber dennoch, dass Sie sich direkt an den Zoll wenden, da ich Ihnen die Richtigkeit meiner Aussagen nicht garantieren kann.
Freundliche Grüße,
Marvin von Bezahlen.net
Hallo Martin,
Ich habe ein Model “ 1/700 Schiffe von HP Models“ aus USA bestellt. Model war 20 USD und Versandkosten war zusammen 27 USD. Ich sollte bezahlen:
Einfuhrumsatzsteuer EUR 8,–
Flughafengebühren, Verzollung (inkl. MWSt) EUR 69,–
Gesamt EUR 77,–
Ist das realistisch? Danke Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüssen
Tamas Pal
Hallo Tamas,
einen Martin gibt es bei uns nicht, ich antworte aber gern nach meiner Einschätzung. Das ist aber keine Rechtsberatung, unter Umständen kann diese etwas anderes ergeben.
Ab einem Warenwert inklusive Versand ist in der Tat mit Einfuhrumsatzsteuer zu rechnen. Zollgehühren sollten nicht anfallen, allerdings kann es sein, dass Modellbauteile besonderen Regelungen unterliegen. Dass die Bearbeitung am Zoll so teuer ist, kommt mir merkwürdig vor, aber je nach Versanddienstleister kann das durch die AGB abgedeckt sein.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo,
ich habe ein Ipad aus der Schweiz bestellt für 297,99 Euro sind hierfür Abgaben fällig oder gibt es einen Freibetrag?
Danke und Grüße
Daniel
Hallo Daniel,
ja, auch für Lieferungen aus der Schweiz gibt es einen Freibetrag. Ab 22 Euro fallen jedoch Einfuhrabgaben an, ab 150 Euro zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer auch Zoll. Das gilt, wenn das iPad per Post kommt. Nehmen Sie es selbst mit, dürften keine Abgaben anfallen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo!
Ich habe Kleidungsstücke aus den USA bestellt. Gesamtwarenwert 179 Euro nach Umrechnung. Keines der Kleidungsstücke übersteigt im Einzelpreis 150 Euro. Nun wurde mir für diesen Gesamtbetrag Zoll berechnet. Ich bin davon ausgegangen, dass mir nur für die Teile die die Freigrenze von 150 Euro über steigen lassen würden also 29 Euro, Zoll berechnet wird. Am Zoll am Flughafen wird ja auch nicht ALLES was von einer Person eingeführt wird verzollt, sondern nur die Teile die dann den Gesamtbetrag von 150 Euro übersteigen würden. Also dass man die Teile die insgesamt 150 Euro ergeben zur Seite legt und die anderen berechnet und verzollt?
Die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer wurde auch je nach Artikel (Rock, Gürtel, Top) berechnet. Und ein Lieferschein mit detailierter Aufführung der Preise und Artikel lag dem Amt vor.
Oder ist das im Paketversand anders und ich habe dann leider Pech gehabt? Danke für Info im Voraus!
Hallo Diana,
das scheint mir soweit korrekt. Bei Paketen wird immer der Gesamtwert der Rechnung zzgl. Versandkosten zugrunde gelegt. Bei mehreren Paketen vom gleichen Absender am gleichen Tag wird hier sogar addiert.
Wer persönlich einreist, z. B. per Flugzeug, darf ja Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitführen, hier sind die Regelungen etwas anders als beim Versand. Teils ist ja dort auch nicht nachvollziehbar, welche Kleidung schon auf dem Hinflug im Koffer war, etc. …
Für der Paketversand gilt jedenfalls die 150-Euro-Grenze, wie Sie schmerzhaft erfahren mussten.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Darf ich mir aus Spanien Tabak schicken lassen und was für Gebühren fallen an. Danke
Hallo Thilo,
Tabakwaren ohne gültiges deutsches Steuerzeichen dürfen nicht versendet werden, ansonsten liegt ein Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz vor. Der Tabak würde also direkt vom Zoll konfisziert und vernichtet.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo auch , wir wollen Spenden in Wert von 930 € in die Ukraine bringen .
Wer bekommt das Geld und wieviel Geld sollen wir bereit halten ?
Hallo Gündel,
bis zu 10.000 US-Dollar dürfen Sie abgabenfrei in die Ukraine mitführen. Wenn Sie mehr als 1.000 US-Dollar Bargeld dabei haben, müssen Sie dies allerdings schriftlich erklären. Ich kann mir vorstellen, dass die auch für Spendengelder gilt.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.