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Zollrechner - Zoll & Einfuhrabgaben online berechnen

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Wer Pakete aus dem Ausland erhält oder online in einem ausländischen Shop einkauft, wird bei der Lieferung häufig überrascht: Für die Einfuhr werden weitere Gebühren fällig. Wir erklären Ihnen, was es mit Zoll und Einfuhrabgaben auf sich hat. Über den Zollrechner können Sie die anfallenden Abgaben direkt online berechnen.

Zollrechner

Mit unserem Zollrechner für Deutschland können Sie die Höhe der fälligen Gebühren im Voraus berechnen.

So funktioniert der Zollrechner:

  1. Tragen Sie in das Feld „Bestellwert“ den Kaufpreis laut Rechnung, allerdings ohne Versandkosten, ein.
  2. Tragen Sie in das Feld „Versandkosten“ die gezahlten Versandkosten ein. Haben Sie keine Versandkosten gezahlt, tragen Sie 0 ein.
  3. Wählen Sie aus der Liste die Warenart aus.

Berechnen Leeren

Einfuhrbetrag: 0,00€


Zollgebühren: 0,00€

+ Einfuhrumsatzsteuer: 0,00€

= Einfuhrkosten: 0,00€


Gesamtbetrag: 0,00€

Haftungsauschluss: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und bieten keine rechtlich verlässliche Grundlage. Bitte informieren Sie sich direkt beim Zoll.


  • Beachten Sie, dass Bestellwert und Versandkosten in Euro angegeben werden müssen. Haben Sie die Ware in einer ausländischen Währung bezahlt, nutzen Sie dazu die Umrechnungskurs-Tabelle des deutschen Zolls.
  • Haben Sie Produkte bestellt, die unterschiedlichen Zollsätzen unterliegen, berechnen Sie die jeweiligen Gebühren separat.
  • Bitte beachten Sie, dass der real fällige Betrag je nach Warenbeschaffenheit abweichen kann und erst vom Deutschen Zoll ermittelt wird. Der automatisch ermittelte Gebührenwert ist daher immer nur als Richtwert zu sehen.

Ratgeber

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Zollrechner
  • 2 Ratgeber
    • 2.1 Welche Gebühren gibt es?
    • 2.2 Wann werden Einfuhrabgaben fällig?
    • 2.3 Zollgebühren: Wie hoch sind die Abgaben?
    • 2.4 Sendungen nachverzollen
    • 2.5 Einfuhrabgaben bezahlen
  • 3 Zusammenfassung

Einfuhrabgaben fallen an, damit deutsche oder europäische Händler keinen Nachteil gegenüber Nicht-EU-Verkäufern haben. Da beim Kauf im Inland die jeweils geltenden Steuern erhoben werden und beim Kauf im Ausland häufig nicht, wird durch die Einfuhrabgaben ein Ausgleich geschaffen.

Einfuhrabgaben und Zölle können auch dann fällig werden, wenn Sie ein Paket von Freunden oder Verwandten aus dem Ausland erhalten. Hier weichen die Grenzbeträge von Warenbestellungen ab.

Hinweis für Unternehmen

Die in diesem Artikel genannten Informationen beziehen sich auf Privatkunden. Wer geschäftlich aus dem Ausland importiert, benötigt zusätzlich eine EORI-Nummer. Für Zölle und Steuern gelten aber die gleichen Grenzbeträge.

Beim Empfangen oder Versenden von Geschenksendungen weichen die Bestimmungen ebenfalls von denen für Privatpersonen ab.

Welche Gebühren gibt es?

Bei der Einfuhr von Ware in das Gemeinschaftsgebiet, also in die EU-Mitgliedsstaaten, aus Drittländern können unterschiedliche Gebühren anfallen. Hier wird unterschieden zwischen Verbrauchsteuern, Einfuhrumsatzsteuer und Zoll.

  • Verbrauchsteuern werden beispielsweise auf Tabak, Kaffee oder Alkohol erhoben. Zumeist entrichtet der Händler die Steuern in Deutschland, der Deutsche Zoll empfiehlt, sich dies schriftlich bestätigen zu lassen.
  • Auch bei der Einfuhrumsatzsteuer handelt es sich um eine Verbrauchsteuer, die weitestgehend der deutschen Umsatzsteuer entspricht. Da im Ausland häufig keine Mehrwertsteuer bezahlt wird, wird die Ware bei der Einfuhr in die EU entsprechend versteuert.
  • Zusätzlich können Abgaben nach dem Zolltarif fällig werden.

Wann werden Einfuhrabgaben fällig?

Einfuhrumsatzsteuer brechnenUm zu entscheiden, wann Einfuhrabgaben fällig werden, gibt es zwei wesentliche Faktoren:

Handelt es sich um eine bezahlte Sendung, z.B. eine Internetbestellung oder um ein Geschenk? Für Geschenksendungen von Privatpersonen an Privatpersonen fallen keine Einfuhrabgaben an, wenn es sich um eine „gelegentliche, nichtkommerzielle Sendung“ handelt, die den Wert von 45 Euro nicht übersteigt.

Kommt das Geschenk von einer Firma, gelten die regulären Wertgrenzen. Zudem hängen Höhe und Art der Abgaben vom Warenwert und der Art der Sendung ab.

Warenwert ermitteln

Grundlage für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist der Warenwert, er wird auch Zollwert genannt. Dabei handelt es sich um den tatsächlich bezahlten Preis beim Kauf. Auch Versandkosten werden zum Warenwert gezählt.

Rechenbeispiel Warenwert

Kaufpreis: 100 Euro
+ Versandkosten: 15 Euro
= Warenwert: 115 Euro

Der für die Berechnung der Einfuhrabgaben zugrunde gelegte Warenwert oder Zollwert beträgt also nicht 100 Euro, sondern 115 Euro. Wurde der Betrag nicht in Euro, sondern in einer anderen Währung bezahlt, wird dieser vor der Berechnung der Abgaben in Euro umgerechnet.

Probleme bei der Ermittlung des Warenwerts

Warenwert für den Zoll ermittelnDer Deutsche Zoll entnimmt den Warenwert der Zollinhaltserklärung, die auf jeder Sendung angebracht sein muss. Die Deklaration wird dabei vom Versender vorgenommen.

Gerade bei Bestellungen aus Fernost werden Sendungen jedoch häufig absichtlich fehlerhaft deklariert, damit der Empfänger geringere Einfuhrabgaben bezahlen muss. Darum werden solche Pakete verstärkt kontrolliert. Hat der Zoll Zweifel am genannten Warenwert, muss der Empfänger die Rechnung oder den tatsächlichen Zahlungsnachweis erbringen. Dafür reicht häufig ein PayPal-Auszug oder ähnliches.

Manchmal deklarieren Versender die Sendung auch als „Gift“, also als Geschenk, um so Einfuhrabgaben zu umgehen. Das kann ebenfalls dazu führen, dass Nachfragen durch den Zoll entstehen.

Sie werden entweder vom Zoll oder vom Paketdienstleister kontaktiert, falls es Probleme oder Unklarheiten bei der Bestimmung des Warenwerts Ihrer Sendung gibt. Nicht immer müssen Sie persönlich zum Zoll fahren, um die Sendung auszulösen. Manchmal reicht eine Bereitstellung der nötigen Dokumente per E-Mail, hier kümmert sich dann die Deutsche Post um die Einfuhr im Rahmen der „nachträglichen Postverzollung“. Die anfallenden Abgaben zuzüglich Gebühr werden dann direkt bei der Zustellung gezahlt.

Vergessen Sie bei der Abholung beim Zoll nie das Schreiben, denn die Paketübergabenummer (PÜB) wird für die Identifikation der Sendung benötigt.

Tipp: Rechtzeitig reagieren

Haben Sie einen Brief vom Zoll erhalten, sollten Sie schnell handeln. Postsendungen werden nur 14 Tage im jeweiligen Zollamt gelagert und danach an den Absender zurückgeschickt. Nach 10 Tagen fallen Lagerkosten an.

Wertgrenzen für die Berechnung der Abgaben

Welche Arten von Abgaben anfallen, ist vom Warenwert abhängig. Verbrauchsteuern werden immer unabhängig vom Warenwert berechnet.

Unterschieden wird in drei Wertzonen:

  • Warenwert bis 22 Euro
  • Warenwert zwischen 22 und 150 Euro
  • Warenwert höher als 150 Euro

Zollgebühren: Wie hoch sind die Abgaben?

Höhe der ZollabgabenDie Zollgebühren für unterschiedliche Produktgruppen werden bei der Festsetzung der Gebühren separat berechnet und dann addiert.

Einige Versanddienstleister erheben darüber hinaus Gebühren für die Abwicklung der Verzollung. Bei DHL Express beispielsweise wird eine Servicegebühr, die Kapitalbereitstellungsprovision, erhoben. Diese beträgt 2% der Einfuhrabgaben, mindestens aber 12,50 Euro plus Mehrwertsteuer.

Warenwert bis 22 Euro

Wichtiger Hinweis ab dem 1. Juli 2021:
Die Freigrenze für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer entfällt seit dem 01.07.2021. Ab sofort wird die Einfuhrumsatzsteuer ab dem ersten Cent erhoben. Die bisherige Freigrenze von rund 22 Euro gibt es nicht mehr.

Warenwert zwischen 22 und 150 Euro

Bei einem Warenwert zwischen 22 und 150 Euro müssen Sie bei der Einfuhr lediglich die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Diese liegt – je nach Produkt – bei 7 oder 19%, analog zur deutschen Mehrwertsteuer. Sendungen bis zu einem Wert von 150 Euro sind zollfrei.

Einfuhrumsatzsteuer berechnen

Kaufpreis: 100 Euro
+ Versandkosten: 15 Euro
= Warenwert: 115 Euro

=> Einfuhrumsatzsteuer (19%): 21,85 Euro

Einige Produkte wie Lebensmittel oder Bücher werden mit nur 7% besteuert. Hier liegt die Freigrenze statt ca. 26 Euro dann bei ca. 71 Euro. Wenn Sie unsicher sind, welchem Steuersatz Ihre Sendung unterliegt, informieren Sie sich beim deutschen Zoll.

Kontakt zum deutschen Zoll für Privatpersonen

  • Telefon: 0351 44834-510
  • E-Mail: info.privat@zoll.de
  • Fax: 0351 44834-590

Warenwert höher als 150 Euro

Ab einem Warenwert von 150 Euro werden zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer auch Abgaben nach dem Zolltarif, also Zollgebühren, erhoben. Hier ist zusätzlich die Beschaffenheit der Ware entscheidend. Unterschiedliche Produkte und Materialien werden mit unterschiedlichen Zollsätzen besteuert.

Im Normalfall liegen die Zollgebühren bei nicht mehr als 17,5%. Lediglich bei Fahrrädern aus China müssen Sie eine Art „Dumpingzoll“ in Höhe von 48,5% bezahlen.

TechnikMode & Kosmetik
Digitalkameras: 0%Kleidung aus Textilien: 12%
Analoge Kameras: 4,2%Kleidung aus Leder: 4%
Objektive: 6,7%Schuhe (nicht Leder): 16,8-17%
Notebooks, Tablets: 0%Schuhe aus Leder: 8%
Mobiltelefone, Smartphones: 0%Gold- und Silberschmuck: 2,5-4%
E-Book-Reader: 3,7%Modeschmuck: 4%
Monitore: 0-14%Accessoires aus Leder: 5-9%
GPS-Geräte: 3,7%Handtaschen: 3-9,7%
Spielekonsolen: 0%Kosmetik: 0-6,5%
MP3-Player: 2-13,9%

Die genannten Zollsätze sind lediglich Anhaltspunkte. Je nach konkreter Beschaffenheit der Waren kann der Endbetrag abweichen. Wie hoch die Abgaben tatsächlich sind, wird erst beim Zoll berechnet.

Zollpräferenzen

Einige Waren sind vollständig zollfrei, in dem Fall sind nur Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern zu bezahlen. Dafür müssen die Waren aus einem Land kommen, das vom Zoll begünstigt wird, und es muss ein Präferenznachweis vorgelegt werden. Für reguläre Postsendungen gilt dies meist nicht. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Zoll.

Sendungen nachverzollen

Es kann passieren, dass Ihre Sendung abgabenpflichtig ist, aber – beispielsweise aufgrund falscher Zollinhaltserklärung – nicht als solche erkannt wird. Kontaktieren Sie in diesem Fall das für Sie zuständige Zollamt und melden Sie die Lieferung zur Nachverzollung an. Dabei gelten die gleichen Regeln und Sätze wie für regulär verzollte Pakete.

Einfuhrabgaben bezahlen

Die Einfuhrabgaben können Sie meist direkt bei der Zustellung durch den Paketdienstleister bezahlen. In einigen Fällen – wie oben beschrieben – werden dabei zusätzliche Gebühren vom Versanddienstleister selbst erhoben.

Beachten Sie, dass die Zahlung meist nur bar und passend möglich ist. Eine Zahlung der Einfuhrabgaben per Girocard oder Kreditkarte ist normalerweise nicht möglich.

Zusammenfassung

  • Für Sendungen aus dem Nicht-EU-Ausland werden Gebühren bei der Einfuhr erhoben
  • Höhe von Steuern und Zöllen vom Warenwert und der Art der Ware abhängig
  • Steuersatz und Zollgebühren je nach Produkt unterschiedlich hoch
  • Zoll online berechnen mit Zollrechner


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Haftungsausschluss:

Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.

24 Kommentare

  1. Harald P. sagt:
    1. April 2019 um 15:13 Uhr

    Hallo,

    sind diese Abgaben auch zu zahlen, wenn es sich um ein gebrauchtes Fotoobjektiv (Preis Euro 1370 zzgl. Euro 15 Versandkosten) handelt?

    Danke

    Antworten
    1. Marvin sagt:
      16. Juli 2019 um 8:46 Uhr

      Hallo Harald,

      Meines Wissens muss auch hierfür der Entsprechende Zoll bezahlt werden, sofern Sie diesen im Ausland bestellt haben. Im Zweifelsfall sollten Sie jedoch noch einmal direkt beim Zoll nachfragen, um sicherzugehen.

      Freundliche Grüße,
      Marvin von Bezahlen.net

      Antworten
  2. Brigitt sagt:
    10. August 2019 um 11:50 Uhr

    Hallo Marvin,

    ich bekam heute eine Lieferung von Vitaminen aus England im Wert von 78.80€ – kein Porto.
    Darauf musste ich 11,52€ Zollabgaben bezahlen. Die setzen sich zusammen aus 5,52€ Einfuhrumsatzsteuer und einer Auslagenpauschale von 6,00€.

    Wie doch jeder weiß ist England noch immer in der EU. Fallen denn auch für Einfuhren aus EU-Mitgliedländern Gebühren an? Oder kann ich hier wiedersprechen und das Geld zurückfordern?

    Vielen lieben Dank für eine Antwort!

    Antworten
    1. Marvin sagt:
      14. August 2019 um 11:30 Uhr

      Hallo Brigitt,

      soweit ich herausfinden konnte, können Einfuhrumsatzsteuern auch bei Sendungen innerhalb der EU erhoben werden. Die Auslagenpauschale wird von der Post bzw. von DHL dafür erhoben, dass sie die kassierten Gebühren an den Zoll weiterleiten. Die Gebühren sind somit meines Wissens rechtens. Zur Sicherheit empfehle ich aber dennoch, dass Sie sich direkt an den Zoll wenden, da ich Ihnen die Richtigkeit meiner Aussagen nicht garantieren kann.

      Freundliche Grüße,
      Marvin von Bezahlen.net

      Antworten
  3. Tamas Pal sagt:
    5. November 2019 um 12:37 Uhr

    Hallo Martin,

    Ich habe ein Model “ 1/700 Schiffe von HP Models“ aus USA bestellt. Model war 20 USD und Versandkosten war zusammen 27 USD. Ich sollte bezahlen:
    Einfuhrumsatzsteuer EUR 8,–
    Flughafengebühren, Verzollung (inkl. MWSt) EUR 69,–
    Gesamt EUR 77,–

    Ist das realistisch? Danke Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüssen

    Tamas Pal

    Antworten
    1. Caro sagt:
      6. November 2019 um 19:27 Uhr

      Hallo Tamas,
      einen Martin gibt es bei uns nicht, ich antworte aber gern nach meiner Einschätzung. Das ist aber keine Rechtsberatung, unter Umständen kann diese etwas anderes ergeben.
      Ab einem Warenwert inklusive Versand ist in der Tat mit Einfuhrumsatzsteuer zu rechnen. Zollgehühren sollten nicht anfallen, allerdings kann es sein, dass Modellbauteile besonderen Regelungen unterliegen. Dass die Bearbeitung am Zoll so teuer ist, kommt mir merkwürdig vor, aber je nach Versanddienstleister kann das durch die AGB abgedeckt sein.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  4. Daniel Krupanek sagt:
    25. November 2019 um 20:13 Uhr

    Hallo,
    ich habe ein Ipad aus der Schweiz bestellt für 297,99 Euro sind hierfür Abgaben fällig oder gibt es einen Freibetrag?
    Danke und Grüße
    Daniel

    Antworten
    1. Caro sagt:
      26. November 2019 um 14:32 Uhr

      Hallo Daniel,
      ja, auch für Lieferungen aus der Schweiz gibt es einen Freibetrag. Ab 22 Euro fallen jedoch Einfuhrabgaben an, ab 150 Euro zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer auch Zoll. Das gilt, wenn das iPad per Post kommt. Nehmen Sie es selbst mit, dürften keine Abgaben anfallen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  5. Diana L. sagt:
    30. Januar 2020 um 22:33 Uhr

    Hallo!
    Ich habe Kleidungsstücke aus den USA bestellt. Gesamtwarenwert 179 Euro nach Umrechnung. Keines der Kleidungsstücke übersteigt im Einzelpreis 150 Euro. Nun wurde mir für diesen Gesamtbetrag Zoll berechnet. Ich bin davon ausgegangen, dass mir nur für die Teile die die Freigrenze von 150 Euro über steigen lassen würden also 29 Euro, Zoll berechnet wird. Am Zoll am Flughafen wird ja auch nicht ALLES was von einer Person eingeführt wird verzollt, sondern nur die Teile die dann den Gesamtbetrag von 150 Euro übersteigen würden. Also dass man die Teile die insgesamt 150 Euro ergeben zur Seite legt und die anderen berechnet und verzollt?
    Die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer wurde auch je nach Artikel (Rock, Gürtel, Top) berechnet. Und ein Lieferschein mit detailierter Aufführung der Preise und Artikel lag dem Amt vor.
    Oder ist das im Paketversand anders und ich habe dann leider Pech gehabt? Danke für Info im Voraus!

    Antworten
    1. Caro sagt:
      6. Februar 2020 um 18:52 Uhr

      Hallo Diana,

      das scheint mir soweit korrekt. Bei Paketen wird immer der Gesamtwert der Rechnung zzgl. Versandkosten zugrunde gelegt. Bei mehreren Paketen vom gleichen Absender am gleichen Tag wird hier sogar addiert.
      Wer persönlich einreist, z. B. per Flugzeug, darf ja Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitführen, hier sind die Regelungen etwas anders als beim Versand. Teils ist ja dort auch nicht nachvollziehbar, welche Kleidung schon auf dem Hinflug im Koffer war, etc. …
      Für der Paketversand gilt jedenfalls die 150-Euro-Grenze, wie Sie schmerzhaft erfahren mussten.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  6. Thilo Schuster sagt:
    14. Februar 2020 um 20:32 Uhr

    Darf ich mir aus Spanien Tabak schicken lassen und was für Gebühren fallen an. Danke

    Antworten
    1. Caro sagt:
      17. Februar 2020 um 11:52 Uhr

      Hallo Thilo,

      Tabakwaren ohne gültiges deutsches Steuerzeichen dürfen nicht versendet werden, ansonsten liegt ein Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz vor. Der Tabak würde also direkt vom Zoll konfisziert und vernichtet.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  7. Gündel sagt:
    2. März 2020 um 14:07 Uhr

    Hallo auch , wir wollen Spenden in Wert von 930 € in die Ukraine bringen .
    Wer bekommt das Geld und wieviel Geld sollen wir bereit halten ?

    Antworten
    1. Caro sagt:
      2. März 2020 um 15:46 Uhr

      Hallo Gündel,

      bis zu 10.000 US-Dollar dürfen Sie abgabenfrei in die Ukraine mitführen. Wenn Sie mehr als 1.000 US-Dollar Bargeld dabei haben, müssen Sie dies allerdings schriftlich erklären. Ich kann mir vorstellen, dass die auch für Spendengelder gilt.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  8. Andreköln sagt:
    1. März 2021 um 12:23 Uhr

    Hallo,

    wenn ich eine Motorrad-Auspuffanlage zur Reparatur nach GB schicke, muss ich diese bei Rückerhalt aus GB verzollen?

    Es handelt sich ja um Gebrauchtteile und bezahlt habe ich nur die Reparatur.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      2. März 2021 um 9:00 Uhr

      Hallo Andre,
      ja, vermutlich müssten Sie die Sendung aus Großbritannien verzollen. Bei Reparaturen kann es allerdings Ausnahmen geben, die bedeuten, dass bei der Verzollung keine Kosten erhoben werden. Beispielsweise dann, wenn Sie die Auspuffanlage als Rückware kennzeichnen, kann sich eine Abgabefreiheit ergeben. Klären Sie hier am besten vorab mit dem deutschen Zoll, welche Unterlagen Sie benötigen und worum Sie sich kümmern müssen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  9. Thomas Smars sagt:
    12. April 2021 um 14:14 Uhr

    Was wären die Kosten für mich wenn ich eine Modellbahnlok im Wert von 100,00€ aus Japan Onlineshop kaufen würde.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      13. April 2021 um 10:08 Uhr

      Hallo Thomas,
      ich konnte herausfinden, dass hier oft 4,7% Zoll erhoben werden. Dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19%. Bitte beachten Sie, dass auch die Versandkosten zum Warenwert zählen, der für die Berechnung der Einfuhrabgaben zugrunde gelegt wird. Weitere Informationen können Sie beim Zoll erhalten.

      Freundliche Grüße,
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  10. Daniel Scheumann sagt:
    20. Oktober 2021 um 10:02 Uhr

    Guten Tag.

    Wie sieht es aus, wenn ich etwas aus China bestelle, was vom Warenwert und Versand her bei 139€ liegt, jedoch beim Kauf schon mit Steuern berechnet wird (165€). Der WARENWERT wäre ja somit drunter. Trotzdem meinte der Zoll, das Paket zu öffnen und VOLL zu versteuern, mit der Begründung, das der WERT ja über 150€ lag. Seltsamerweise wurden mir allerdings keine weiteren Steuern berechnet, da diese ja laut EIGENER Aussage des Zolls schon gezahlt wurden… Ich fühle mich gerade regelrecht vera…ht von denen…

    Liebe Grüße,

    Daniel S.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      25. Oktober 2021 um 11:35 Uhr

      Hallo Daniel,
      was für Steuern werden denn beim Kauf berechnet? Das klingt in der Tat merkwürdig, Sie können ja vielleicht noch einmal beim Zoll allgemein nachfragen?
      Mussten Sie die Rechnung später vorlegen oder gingen die Steuern aus den beigelegten Informationen hervor?

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  11. Tom sagt:
    3. November 2021 um 0:01 Uhr

    Hallo,
    Mit welchen Einfuhrkosten muss ich rechnen
    wenn ich nach 10 Jahren in GB nach Deutschland umziehe?

    Ich habe vor einige Pakete oder eine Palette mit gebrauchten Sachen
    an meinen Eltern zu schicken, da ich erstmal dort wohnen werde.

    2) Wie deklariere (Wert?) ich die zollpflichtigen Postsendungen
    (vor meiner persönlichen Einreise) an meine Eltern,
    wenn ich keine Rechnung mehr habe?

    3) Welche Informationen sind auf/in den Paketsendungen (wie) anzugeben?

    Vielen Dank.
    Tom

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      8. November 2021 um 10:50 Uhr

      Hallo Tom,
      wenn Sie von Großbritannien nach Deutschland übersiedeln möchten, gibt es hier Unterschiede im Transport. Wenn Sie mit Ihrem Umzugsgut „verreisen“, ist das meist einfach zu erklären und abzufertigen. Versenden Sie die Gegenstände separat, beispielsweise per Paket oder Container, können dafür tatsächlich Einfuhrkosten anfallen. Ich würde Ihnen hier empfehlen, sich direkt mit dem Deutschen Zoll in Verbindung zu setzen, um konkrete Fragen zu stellen. Alternativ gibt es natürlich auf GB spezialisierte Umzugsfirmen, die Ihnen bei der Abwicklung helfen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  12. Tiner sagt:
    22. Februar 2023 um 15:01 Uhr

    Hallo Tagchen ,
    ich habe mir Rasierklingen für 6€ aus Indien bestellt ,
    der Postbote von DHL hat von mir an der Tür 7,31 dafür kassiert !
    1.31€ Zoll
    5,04€ Auslagenpauschale
    0.96€ MwSt.
    Ist das noch alles normal 🙁
    LG

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      27. Februar 2023 um 10:34 Uhr

      Hallo Tiner,
      ja, mittlerweile werden ab dem ersten Cent Einfuhrabgaben erhoben. Wenn auf Rasierklingen zusätzlich Zoll anfällt, ist das dann auch so in Ordnung. Die Zollsätze können Sie anhand der Warentarifnummer überprüfen. Auch Bearbeitungsgebühren sind üblich. Alles wird deswegen berechnet, damit ausländische Händler einheimischen gegenüber nicht bevorzugt werden.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten

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