Vor allem für Jugendliche kann es interessant sein, ohne den elterlichen Account nutzen zu müssen, selbst bei Amazon (www.amazon.de) einzukaufen. Grundsätzlich schreiben die Amazon-Teilnahmebedingungen jedoch vor, dass der Käufer mindestens 18 Jahre alt sein muss. Ob es trotzdem eine Möglichkeit gibt, bei Amazon als Minderjähriger einzukaufen, klären wir im folgenden Ratgeber.
Auf einen Blick:
- Geschäftsfähigkeit: Minderjährige (unter 18 Jahren) sind in Deutschland nicht oder nur beschränkt (§106 BGB) geschäftsfähig
- Mindestalter: Amazon-Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein (siehe: Teilnahmebedingungen)
- Oft keine Prüfung: Amazon prüft die Volljährigkeit seiner Kunden in der Praxis allerdings nicht (Ausnahme: Produkte mit Altersbeschränkung)
- Elternerlaubnis: Zustimmung der Eltern kann genügen, um Kaufvertrag gültig werden zu lassen
- Kundenkonto der Eltern: Minderjährige sollten mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten über deren Account bestellen
Bei Amazon einkaufen unter 18: Geht das?
Grundsätzlich schreibt Amazon in seinen Teilnahmebedingungen, genauer gesagt im Bereich „A. Allgemeine Bedingungen“ gleich in Punkt A.1.a fest, dass jeder Teilnehmer (Käufer/Verkäufer) bei Amazon volljährig sein müssen. Konkret heißt es hier:
„1. Als Teilnehmer können sich registrieren lassen:
Alle voll geschäftsfähigen natürlichen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind“
Grundsätzlich können Personen unter 18 Jahre also nicht selbst bei Amazon einkaufen. Das bedeutet aber nicht, dass ein Minderjähriger überhaupt nicht Produkte bei Amazon erwerben kann. Wie das trotzdem funktionieren kann, wird weiter unten thematisiert.
Ohne Geschäftsfähigkeit ist der Kaufvertrag unwirksam
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet grundsätzlich drei Stufen der Geschäftsfähigkeit. Während Kinder, die jünger als 7 Jahre sind, als geschäftsunfähig gelten, also überhaupt keine Rechtsgeschäfte tätigen dürfen, sind Kinder zwischen 7 und 18 Jahren zumindest beschränkt geschäftsfähig.
Das bedeutet, dass sie zumindest „kleinere“ Kaufverträge abschließen dürfen. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im §106 BGB. Demzufolge dürfen Personen zwischen 7 und 18 Jahren nur Sachen erwerben, die sie sich leisten können (z.B. mit ihrem Taschenfeld). Für einen 17-Jährigen Auszubildenden gilt also sicherlich eine höhere Summe als für einen 8-Jährigen.
3 Stufen der Geschäftsfähigkeit im Überblick:
Alter | Geschäftsfähigkeit | Bedeutung in der Praxis |
---|---|---|
unter 7 Jahre | geschäftsunfähig | kein Kaufvertrag möglich |
7 bis 17 Jahre | beschränkt geschäftsfähig | Kaufvertrag im „Taschengeld-Rahmen“ möglich |
ab 18 Jahre | voll geschäftsfähig | unbeschränkte Rechtsgeschäfte möglich |
Das würde in der Praxis bedeuten, dass ein Jugendlicher sehr wohl zumindest Artikel bei Amazon selbst bestellen kann, die er sich leisten kann. Leider verbietet Amazon in den Bedingungen allerdings die Teilnahme von Minderjährigen. Offiziell hat ein Minderjähriger also keine Möglichkeit, bei Amazon etwas zu bestellen – zumindest nicht über seinen eigenen Account.
Amazon führt grundsätzlich keine Altersprüfung durch
Man sollte allerdings wissen, dass Amazon bei einer gewöhnlichen Bestellung keine Altersprüfung durchführt. Dementsprechend wird es aller Wahrscheinlichkeit nach funktionieren, wenn man als Minderjähriger mit seinem eigenen Account bei Amazon etwas bestellt. Ein Kauf auf Rechnung ist allerdings nicht möglich.
Altersbeschränkte Artikel:
Das gilt nicht für Artikel, die eine Altersbeschränkung von 16 oder 18 Jahren aufweisen. In diesem Fall erfolgt die Zustellung nämlich nur, wenn sich der Empfänger mit dem passenden Alter ausweisen kann. Das ist insbesondere bei PC-Games oder alkoholischen Getränken der Fall. Derartige Produkte können minderjährige Kunden also auf keinen Fall bestellen. Wie der Altersnachweis bei Amazon funktioniert und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber: Der Altersnachweis bei Amazon.
Alternative: Bestellen über den Account des Erziehungsberechtigten
Am einfachsten ist es als Minderjähriger wohl, den Amazon-Account seines Erziehungsberechtigten (meist der Eltern) zu nutzen. Sie können das vom Kind gewünschte Produkt in den Warenkorb legen, die Bestellung abwickeln und bezahlen. Damit wird man den Amazon-Teilnahmebedingungen voll gerecht.
Kind hat trotz Verbot bei Amazon bestellt: Wie soll ich reagieren?
Wenn das eigene Kind bei Amazon ohne elterliche Zustimmung ein Produkt gekauft hat, ist der Kaufvertrag rechtlich gesehen unwirksam. Dementsprechend müsste der Minderjährige das Produkt an Amazon zurückgeben und Amazon den Kaufbetrag zurückerstatten.
Liegt ein solcher Fall vor, sollte man sich in jedem Fall mit dem Amazon-Kundenservice in Kontakt setzen. Am einfachsten ist das entweder direkt über den Mitgliederbereich (klicken Sie dazu hier) oder telefonisch unter der 0800 3638469. Als Folge könnte allerdings die Schließung des Amazon-Accounts drohen, da gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde.
Fazit
Auch wenn der Gesetzgeber zumindest den beschränkt Geschäftsfähigen (7-17 Jahre) das Abschließen kleinerer Kaufverträge erlaubt, verbieten die Amazon-Teilnahmebedingungen das Bestellen als Minderjähriger. Offiziell ist es demzufolge nicht möglich, bei Amazon unter 18 einzukaufen.
Empfehlenswert ist es, mit Zustimmung auf den Account seiner Erziehungsberechtigten zurückzugreifen und von denen die Bestellung durchführen zu lassen. Natürlich kann man auch selbst bei Amazon als Minderjähriger bestellen, da eine Altersprüfung nur bei Artikeln mit Altersfreigabe durchgeführt wird. Damit riskiert man allerdings eine Account-Schließung.
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