DHL-Status: „Die Einfuhr der Ware ist beschränkt“
Dieser Paketstatus deutet darauf hin, dass das Paket vom Zoll genauer geprüft wird. Der Import der jeweiligen Ware ist nicht verboten, unterliegt aber gewissen Beschränkungen. Deren Einhaltung wird von den Zollbeamten nun genau untersucht. Sobald dies geschehen ist, setzt das Paket seinen Versandweg fort.
Mit welchen Verzögerungen ist zu rechnen, wenn dieser Paketstatus auftritt?
Dies hängt davon ab, wie hoch die Arbeitsauslastung der Zollbeamten ist und was genau in dem Paket zu prüfen ist. Eine pauschale Aussage kann nicht getätigt werden, jedoch wird der Versand in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen fortgesetzt.
Was ist zu tun, wenn der Paketstatus sich über mehrere Tage nicht ändert?
In dem Fall sollten Sie telefonisch Kontakt mit dem IPZ (Internationales Postzentrum) aufnehmen, um zu erfragen, wo Ihre Sendung bleibt.
Kontakt IPZ
Unter dieser Telefonnummer können Sie mit dem Internationalen Postzentrum Kontakt aufnehmen:
+49 (0) 69 – 6953-1622
Halten Sie während des Anrufs alle wichtigen Informationen zu Ihrem Paket bereit, damit der IPZ-Mitarbeiter Ihnen schnell weiterhelfen kann.
Was genau ist das Internationale Postzentrum?
Beim Internationalen Postzentrum (IPZ) handelt es sich um den Zoll in Frankfurt. Jede Sendung, die aus dem Ausland in Deutschland ankommt, durchläuft das IPZ. Täglich fertigt das IPZ bis zu 20.000 Pakete und Päckchen sowie drei Millionen Briefe aus dem Ausland ab. Ob eine Sendung tatsächlich verzollt werden muss, hängt aber davon ab, aus welchem Land das Paket kommt bzw. in welches Land es geschickt werden soll und natürlich davon, was es enthält. Gegebenenfalls stellen die Zollbeamten also sicher, dass die Sendung verzollt und versteuert wird. Sie prüfen auch die Dokumente und sorgen dafür, dass keine Ware geschmuggelt wird.
Von welchen Faktoren hängt es ab, ob eine Sendung durch den Zoll muss oder nicht?
Der Zoll unterscheidet zwischen Sendungen innerhalb der EU, Sendungen in einen Nicht-EU-Staat und Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat.
Sendungen innerhalb der EU
Sendungen, die innerhalb der EU versendet werden, gehen direkt an den Empfänger ohne verzollt zu werden. Sendungen, die Alkohol, Tabak und Kaffee enthalten, sind allerdings verbrauchssteuerpflichtig. Die Zollbeamten sind zudem jederzeit befugt Sendungen zu öffnen, wenn sie den Verdacht haben, dass es sich um verbotene Waren handelt oder um Waren, die Einschränkungen unterliegen.
Sendungen in einen Nicht-EU-Staat
Sendungen in Nicht-EU-Staaten müssen in der Regel beim Zoll angemeldet werden. Anders verhält es sich jedoch, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. In dem Fall muss keine Ausfuhranmeldung an der Ausfuhrzollstelle Ihres Wohnortes erfolgen.
Diese Bedingungen sind:
- Die Ware ist nicht kommerziell
- Sie ist kommerziell, ihr Wert liegt jedoch unter 1000 Euro
- Es wird keine Ausfuhrerstattung beantragt (wie zum Beispiel bei Produkten der Landwirtschaft)
- Bei der Wiederausfuhr wird kein Antrag auf Erlass oder Erstattung gestellt
- Die Sendung ist nicht von Verboten oder Beschränkungen betroffen
- Förmlichkeiten fallen nicht an
Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat
Pakete, die aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland ankommen, müssen immer vom Zoll abgefertigt werden. Je nach Warenwert und Inhalt fallen Zöllen und Steuern an. Dabei wird zwischen verschiedenen Paketarten unterschieden.
Geschenksendungen: Privat versendete Geschenksendungen, die einen Wert von 45,00 Euro nicht überschreiten, sind abgabenfrei. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn Unternehmen in die Versendung involviert sind. Bei Kaffee, Tabak, Alkohol und Parfüm müssen zudem Höchstgrenzen beachtet werden.
Internetbestellungen: Hier ist der Warenwert ausschlaggebend, unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder um Unternehmen handelt
- Warenwert bis 150 Euro: Es fallen keine Zölle an, jedoch Einfuhrumsatzsteuer sowie Verbrauchssteuer.
- Warenwert ab 150 Euro: Es muss Zoll nach dem entsprechenden Tarif bezahlt werden. Zusätzlich dazu fallen Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuer an.
Zollbestimmungen
Weitere Informationen zu den Zollbestimmungen für Auslandspakete gibt es auf der Webseite des deutschen Zolls.
Zusammenfassung
Wenn der DHL-Status „Einfuhr der Ware beschränkt“ lautet, bedeutet das:
- Die Ware wurde im Zielland importiert und wird nun von Zollbeamten geprüft, da sie offenbar Beschränkungen unterliegt.
- Sobald dies erledigt ist, setzt sie ihren Versandweg fort. Alternativ wird der Empfänger informiert.
Kontakt zu DHL
Kontakt | Details |
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Telefon | (Mo. - Fr., 7.00 - 20.00Uhr, auch an Feiertagen) |
Fax (Beschwerden) | 01803/002600 (kostenpflichtig: 0,09 €/min) |
Post (Reklamation) | DHL Paket GmbH Kundenservice 22795 Hamburg, Hamburg - Germany |
Chat | Post-Chat |
Sendungsverfolgung: | DHL Track and Trace |
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