DHL-Status: „Die Sendung wurde durch den Zoll im Zielland freigegeben.“
Die Sendung kommt aus dem Nicht-EU-Ausland und wurde vor Kurzem importiert und vom Zoll im Empfängerland geprüft. Sie befindet sich nun auf dem Weg zum Empfänger.
Welche Sendungen müssen verzollt werden?
Ob eine Sendung verzollt werden muss, hängt von diversen Faktoren ab. Entscheidend ist hier das Absenderland, die beinhaltete Ware und der Wert der Ware. In unserer Übersicht sehen Sie, welche Richtlinien gelten.
Sendungen innerhalb der EU | Sendungen in ein Nicht-EU-Land | Sendungen aus einem Nicht-EU-Land |
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Die Sendung geht direkt an den Empfänger. Eine Verzollung muss nicht erfolgen. | Die Verzollung muss bei der Ausfuhrzollstelle des jeweiligen Wohnortes angemeldet werden. | Sendungen aus Nicht-EU-Ländern müssen verzollt werden. Dafür fallen Kosten an. |
Waren wie zum Beispiel Kaffee, Tabak, Getränke und Parfüm sind verbrauchssteuerpflichtig. | Eine Verzollung ist nicht nötig, wenn einige besondere Punkte zutreffen. Die Ware darf nicht kommerzieller Natur sein oder aber sie muss einen Wert von unter 1000 Euro haben, sie darf keinen Verboten oder Beschränkungen unterliegen, es darf keine Ausfuhrerstattung und kein Antrag auf Erlass oder Erstattung von Einfuhrabgaben bei Wiederausfuhr gestellt werden und es dürfen keine Förmlichkeiten anfallen. Trifft einer dieser Punkte nicht zu, muss die Sendung verzollt werden. | Für Geschenksendungen zwischen Privatpersonen fällt kein Zoll an, wenn der Warenwert unter 45 Euro liegt. Bei Internetbestellungen ist auch der Warenwert entscheidend. Für Waren bis 22 Euro fallen keine Abgaben an. Waren bis 150 Euro sind auch zollfrei, jedoch fallen Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchssteuern an. Ist der Warenwert größer als 150 Euro, fallen Zoll, Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchssteuern an. |
Wie viel Zeit nimmt die Verzollung in Anspruch?
Die Verzollung führt zu einer Lieferverzögerung. Je nach Paket kann sie zwei bis drei Tage, aber durchaus auch zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen.
- Wie ist die derzeitige Arbeitsauslastung beim Zoll?
- Sind die benötigten Formulare richtig ausgefüllt?
- Müssen Steuern und Zölle gezahlt werden?
Für meine Sendung fallen Gebühren an. Wie geht es nun weiter?
Falls Sie zollpflichtige Ware aus dem Ausland bestellt haben, für die nun Gebühren anfallen, müssen Sie diese entrichten, bevor Ihnen das Paket ausgehändigt wird. Beim Zoll müssen Sie nachweisen, welchen Wert die Ware hat. Legen Sie dafür eine Rechnung oder einen Beleg vor. Haben Sie nichts in der Hand, um den Wert nachzuweisen, wird der Zoll eine Schätzung vornehmen, anhand derer die zu entrichenden Gebühren bemessen werden. Neben den regulären Zollabgaben können auch Steuern anfallen.
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Was ist eine Postverzollung?
Wenn Sie es nicht schaffen, Ihr Paket vom Zoll abzuholen, können Sie eine Postverzollung beantragen. Diese kostet 28,50 Euro pro Sendung. Die benötigten Zollformulare senden Sie per E-Mail an die Zollbeamten. Im Anschluss wird das Paket an Sie gesendet und Sie können die Gebühren bequem an der Haustür beim Zusteller bezahlen. Wie Sie eine Postverzollung einleiten können, erfahren Sie in dem Benachrichtigungsbrief, der Sie über Ihr beim Zoll abzuholendes Paket unterrichtet.
Können Sendungen einfach vom Zoll geöffnet werden?
Der Zoll ist berechtigt, Sendungen zu öffnen, wenn der Verdacht besteht, dass sie verbotene oder Beschränkungen unterliegende Waren enthalten. Werden die Zollbeamten tatsächlich fündig, wird Ihnen das Paket nicht ausgehändigt.
Zusammenfassung
- Das Paket ist im Zielland angekommen und wurde bereits vom Zoll bearbeitet.
- Es befindet sich nun auf dem Weg zum Empfänger.
Kontakt zu DHL
Kontakt | Details |
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Telefon | (Mo. - Fr., 7.00 - 20.00Uhr, auch an Feiertagen) |
Fax (Beschwerden) | 01803/002600 (kostenpflichtig: 0,09 €/min) |
Post (Reklamation) | DHL Paket GmbH Kundenservice 22795 Hamburg, Hamburg - Germany |
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