Eine Hebammen unterstützt werdende Mütter nicht nur bei der Geburt ihres Kindes. Bereits im Laufe der Schwangerschaft, bei einer Hausgeburt, im Kreißsaal sowie in der ersten Zeit nach einer Entbindung kümmert sich die Hebamme um Mutter und Kind. Welche Hebammenleistungen dabei von der Krankenkasse bezahlt werden und welche hingegen privat zu tragen sind, zeigen wir hier.
Warum die Hebamme so wichtig ist

Hebammen begleiten (werdende) Mütter
Die Hebammen ist nicht nur bei der Geburt eines Kindes vor Ort. Stattdessen gibt sie werdenden Müttern bereits während der Schwangerschaft Sicherheit und steht ihnen mit Tipps und Hilfsangeboten rund um die Themen Schwangerschaft und Neugeborene zur Seite. Gerade dann, wenn die Geburt des ersten Kindes bevorsteht, ist die Hebamme darum für werdende Mütter besonders wichtig.
Insbesondere dann, wenn die Themen Schwangerschaft, Wochenbett und Babypflege unbekanntes Terrain für eine Frau sind, sind nicht nur die regelmäßigen Untersuchungen beim Frauenarzt wichtig. Vielmehr kommt es gerade auch auf die tatkräftige Unterstützung und die vertrauensvolle Beziehung zu einer Hebamme an.
Ausbildung von Hebammen
Um Frauen ideal durch die Schwangerschaft und Geburt begleiten zu können und ihnen in der anstrengenden Wochenbett-Zeit beizustehen, absolvieren Hebammen eine 3-jährigen Ausbildung. An einer Hebammenschule lernen sie dabei während theoretischer und praktischer Unterrichtseinheiten alles rund um die Themen Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorgang und Kinderpflege.
Zukünftig sollen Hebammen ein Studium abschließen müssen.
Welche Aufgaben übernimmt die Hebamme?
Der Beruf der Hebamme ist sehr vielseitig und ihre Aufgaben sind darum breit gefächert. Insbesondere für Erstgebärende stellt die Hebamme allerdings eine besonders wichtige Ansprech- und Bezugsperson dar. Schließlich begleitet sie werdende Mütter durch die spannende und oft verunsichernde Zeit der Schwangerschaft. Und auch nach der Geburt begleitet und unterstützt sie Mutter und Kind weiterhin.
Neben der umfassenden Betreuung und Beratung von werdenden Müttern gehört allerdings insbesondere die Geburtsbegleitung im Krankenhaus sowie die Betreuung während der Stillzeit und im Wochenbett zu den Kernaufgaben der Hebamme. Außerdem werden von Hebammen heute Extraleistungen wie etwa eine 24-Stunden-Rufbereitschaft kurz vor der Geburt, Rückbildungsgymnastik oder Sportangebote für Schwangere angeboten.
Wer übernimmt die Kosten für eine Hebamme?
Die wichtigsten Hebammen-Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Allerdings gibt es auch einige Zusatzleistungen, die nur teilweise bezuschusst werden. Ist Letzteres der Fall, müssen die Kosten für die entsprechende Leistung (ganz oder teilweise) aus eigener Tasche bezahlt werden.
Schwangerenvorsorge durch die Hebamme
Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Vorsorge durch eine Hebammen vollumfänglich. Für Schwangere bedeutet das: Abgesehen von den Ultraschalluntersuchungen ist es möglich, sämtliche Vorsorgeuntersuchungen auch von einer Hebamme durchführen zu lassen.
- das Gewicht und den Blutdruck kontrollieren
- den Urin auf Zuckergehalt und Eiweiß untersuchen sowie
- den Bauch messen und abtasten
Außerdem kann sie verschiedene Blutuntersuchungen durchführen, die kindlichen Herztönen abhören und die Größe sowie die Lage des Kindes überprüfen.
Geburtsvorbereitungskurse bei der Hebamme
Wird von der Hebamme ein Geburtsvorbereitungskurs angeboten, werden die Kosten für die Teilnahme von der Krankenkasse übernommen. Während des Kurses informiert die Hebamme über den Schwangerschaftsverlauf, verschiedene Geburtsmöglichkeiten und den Verlauf der ersten Wochen mit dem Neugeborenen. Außerdem vermittelt sie den Teilnehmerinnen verschiedene Entspannungs- und Atemtechniken.
Möchte auch der Partner am Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, werden die Kosten hierfür hingegen nicht zwingend von der Krankenkasse übernommen. Auf Nachfrage kann die Kostenübernahme jedoch von der Krankenkasse bewilligt werden.
Hebammenleistungen bei der Geburt
Eine Geburt ist immer sehr individuell. Außerdem darf jede Mutter wählen, wo und wie sie ihr Kind zur Welt bringen möchte. Neben einer Klinikgeburt kann dabei auch eine Hausgeburt oder Geburtshaus-Entbindung gewählt werden.
Geht es dabei um eine Geburt im Krankenhaus, ist stets eine Hebamme anwesend. Die Kosten für die geleistete Geburtshilfe werden von der Krankenkasse bezahlt.
Entscheidet sich die Mutter allerdings für eine Entbindung im Geburtshaus, werden nicht zwingend die gesamten Kosten hierfür von der Krankenkasse getragen. Oft wird die Betriebskostenpauschale des Geburtshauses jedoch zumindest anteilig von der Krankenkassen übernommen.
Sonstige Geburten außerhalb einer Klinik (etwa eine Hausgeburt) können dann gewählt werden, wenn die Schwangerschaft komplikationslos verlaufen ist und auch Komplikationen während der Geburt unwahrscheinlich sind. Die Kosten für die private Hausgeburt, die durchschnittlich bei etwa 1.600 Euro liegen, werden nur höchstens zur Hälfte von der Krankenkasse zurückerstattet.
Ähnliches gilt außerdem für eine 24-Stunden-Rufbereitschaft in der Zeit kurz vor der Geburt. Auch diese Kosten werden nur teilweise von den Krankenkassen bezahlt.
Betreuung durch die Hebamme nach der Geburt
In der ersten Zeit nach der Geburt begleitet die Hebamme Mutter und Kind weiterhin. Sie hilft dabei, den Umgang mit dem Neugeborenen zu erlernen und betreut und untersucht Mutter und Kind. Auch zu Themen wie Stillen und Wickeln kann sie Eltern beraten. Die Kosten hierfür werden in den ersten 12 Wochen nach der Geburt von der Krankenkasse übernommen.
Wie viele Besuche werden bezahlt?
Die Hebamme darf Mutter und Kind dabei in den ersten zehn Tagen nach der Geburt bis zu zweimal täglich besuchen. Außerdem können innerhalb der ersten 12 Wochen noch bis zu 16 weitere Besuche stattfinden. Zusätzlich dazu können bei Stillproblemen noch vier weitere Hebammenbesuche bezahlt werden.
Sollte 12 Wochen nach der Geburt weiterhin Hilfebedarf bestehen, können auch diese Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Allerdings muss dann ein Arzt die Notwendigkeit der Hebammenbesuche bestätigen.
Rückbildungsgymnastik bei der Hebamme
Für eine gewisse Zeit nach der Geburt besteht die Möglichkeit, an einem Rückbildungskurs teilzunehmen. Dieser wird von der Krankenkasse bezahlt und vermittelt Übungen zur Kräftigung der Beckenboden- und Bauchmuskulatur. Wird der Kurs später durchgeführt, muss er aus eigener Tasche bezahlt werden.
Viele Krankenversicherungen übernehmen eine Kursdauer von maximal 10 Stunden. Bei einer natürlichen Geburt kann der Kurs nach sechs bis acht Wochen nach der Geburt beginnen, bei einem Kaiserschnitt eher nach acht bis zehn Wochen (sofern die Wundheilung abgeschlossen ist). Auch eine spätere Kursteilnahme ist möglich, oft muss der Rückbildungskurs aber bis zum Ende des neunten Lebensmonats des Babys abgeschlossen sein.
Welche Hebammenleistungen müssen immer privat bezahlt werden?
Wie schon gesehen, werden die wichtigsten Hebammenleistungen rund um die Geburt von der Krankenkasse bezahlt. Die Kosten für spezielle Leistungen wie etwa Säuglingspflegekurse, Erste-Hilfe-Kurse für Babys, Rufbereitschaftspauschalen, Geburtsvorbereitungskurse auch für den Partner oder Kinderwunschberatungen werden hingegen nicht vollständig übernommen. Oft lohnt sich hier allerdings das Nachfragen bei der Krankenkasse, um zumindest eine teilweise Kostenerstattung zu erhalten.