Schätzungen zufolge sollen nach wie vor – und damit mehr als 17 Jahr nach ihrem endgültigen Ende als gesetzliches Zahlungsmittel – noch etwa 166 Millionen D-Mark-Scheine und über 23 Milliarden D-Mark-Münzen im Umlauf sein. Der Gesamtwert der Münzen und Scheine beträgt dabei über 12 Milliarden Mark. Ob die alten Münzen und Scheine heute ein Fall für die Mülltonne sind oder ob sie sich nach wie vor noch umtauschen oder sogar zum Bezahlen nutzen lassen, zeigen wir hier.
Die D-Mark einfach zum Bezahlen verwenden?
Unzählige D-Mark-Münzen und Scheine schlummern nicht im Verborgenen. Stattdessen haben viele von ihnen ihren Weg beispielsweise als Urlaubssouvenir in andere Länder gefunden. Aber was passiert, wenn beim Umzug, der Wohnungsauflösung oder beim Aufräumen des Kellers plötzlich ein verborgener D-Mark-Schatz zu Tage gefördert wird?
Die D-Mark diente insgesamt für 54 Jahre, von Juni 1948 bis Ende Februar 2002, als Zahlungsmittel. Zwar war sie bereits am 31. Dezember 2001 als gesetzliches Zahlungsmittel durch den Euro abgelöst worden, wurde aber im Handel für einen Übergangszeitraum bis einschließlich Februar 2002 noch akzeptiert.
Doch was geschieht, wenn heute ein alter D-Mark-Schatz zu Tage tritt? Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind eindeutig: Aus § 14 BbankG ergibt sich nämlich, dass allein Euro-Scheine und Euro-Münzen hierzulande gesetzliches Zahlungsmittel sind.
Gesetzliche Zahlungsmittel
Unter gesetzlichen Zahlungsmitteln versteht man dabei die Scheine und Münzen, die kraft Gesetzes zur rechtswirksamen Erfüllung von Schuldverhältnissen verwendet werden können.
Das bedeutet: Prinzipiell können D-Mark-Scheine und Münzen in Deutschland genauso wenig zum Bezahlen verwendet werden, wie Scheine und Münzen fremder Währungen. Nur dann, wenn sich der Vertragspartner aus irgendeinem Grund freiwillig dazu entschließt, auch die D-Mark zur Erfüllung einer Schuld anzunehmen, kann damit bezahlt werden.
Allerdings bedeutet all das nicht, dass D-Mark-Münzen und Scheine heute komplett wertlos wären.
Hier kann heute noch mit der D-Mark bezahlt werden
Wie schon gesehen, ist die D-Mark heute kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Dementsprechend können Scheine und Münzen generell auch nicht mehr zum Bezahlen verwendet werden. Etwas anderes gilt allein dann, wenn sich der Vertragspartner freiwillig dafür entscheiden sollte, auch D-Mark Scheine oder Münzen zur Erfüllung einer Schuld anzunehmen.
Obwohl auch Händler hierzu selbstverständlich nicht verpflichtet sind, haben sich einige dennoch dafür entschieden, auch die alte Währung freiwillig zum Bezahlen von Einkäufen zu akzeptieren. Und so können Einkäufe auch heute noch in den Filialen der Modekette C&A oder in Hertie-Warenhäusern mit der D-Mark bezahlt werden. Lediglich Bücher sind bei Hertie von dieser Zahlungsvariante ausgenommen.
Die Alternative: Was tun mit alten DM Scheinen und Münzen?
Doch was passiert, wenn plötzlich durch eine Erbschaft oder andere Umstände ein größerer D-Mark-Schatz aufgetaucht ist oder sein Besitzer die D-Mark-Bestände nicht zum Einkaufen bei C&A oder Hertie verwenden möchte? Auch das ist kein Problem: In allen Filialen der Deutschen Bundesbank können D-Mark-Scheine und Münzen auch heute noch kostenlos und unbegrenzt in Euro umgetauscht werden. Dabei gilt der Wechselkurs der offiziellen Währungsumstellung – 1 Euro wird damit gegen 1,95583 DM umgetauscht.
Wer keine Filiale der Deutschen Bundesbank in seiner Nähe findet, kann den Umtausch außerdem auch per Post vornehmen. Hierfür muss das entsprechende Bargeld lediglich zusammen mit einem ausgefüllten Umtauschantrag an die Bundesbank-Filiale in Mainz gesendet werden.
Währungsumtausch per Post
Senden Sie den ausgefüllten Umtauschantrag von DM in Euro per Post an:
Deutsche Bundesbank
Filiale Mainz
Hegelstr. 65
55122 Mainz
Der Betrag wird dann dem im Formular angegebenen Konto gutgeschrieben. Bargeld erhalten Sie nicht.
Sammlerstücke weiterverkaufen!
In manchen Fällen kann es sich lohnen, einen alten D-Mark-Schatz genauer unter die Lupe zu nehmen. Insbesondere alte und gut erhaltene Geldscheine und Münzen aus der Anfangszeit der Bundesrepublik Deutschland sind unter Sammlern sehr begehrt. Hier lohnt sich statt eines Umtauschs bei der Bundesbank oft der Weiterverkauf an einen spezialisierten Fachhändler. Gleiches gilt übrigens auch für Sonderprägungen von 5- oder 10-Mark-Stücken aus Silber. Aufgrund des gestiegenen Silberpreises weisen auch diese Münzen heute eine enorme Wertsteigerung auf und sollten weiterverkauft anstatt umgetauscht werden.
Zusammenfassung
- D-Mark-Scheine und -Münzen sind kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr in Deutschland – niemand muss D-Mark akzeptieren
- Einige Händler akzeptieren weiterhin freiwillig D-Mark
- Alte D-Mark-Münzen oder -Geldscheine können bei der Bundesbank gegen Euro getauscht werden
- Manche Münzen und Scheine sind mehr wert als der Umtauschwert – Sammlerbörsen nutzen!
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