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Versicherung beim Carsharing - Was passiert bei Unfällen?

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Alle Carsharing-Anbieter, auch Netzwerke für das private Carsharing, bieten ihren Mietern einen Versicherungsschutz für die Nutzungsdauer an. Umfang und Kosten für die Versicherung variieren allerdings je nach Service stark. Was Sie über Versicherungsschutz beim Carsharing wissen sollten, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Welche Versicherungsarten gibt es?
  • 2 Kosten der Versicherung & Eigenanteil im Schadensfall
  • 3 So handeln Sie bei einem Unfall richtig

Welche Versicherungsarten gibt es?

Sollten Sie während der Miete also einmal einen Unfall bauen oder sollte ein Auto gestohlen oder ein Schaden durch Dritte verursacht werden, greift in der Regel die Vollkasko-, Teilkasko- oder Haftpflichtversicherung des Anbieters. Bei einer längeren Miete erhalten Sie häufig einen Schutzbrief dazu, der Ihnen bei einer Panne einen kostenlosen Pannenservice zur Verfügung stellt.

Kosten der Versicherung & Eigenanteil im Schadensfall

Beim Geschäftsgebiete-Carsharing und dem Carsharing mit festen Stationen sind die Kosten für den Versicherungsschutz in der Regel im Mietpreis inbegriffen. Sie zahlen also die Miete und müssen sich nicht um eine zusätzliche Versicherung bemühen.

Versicherung beim CarsharingBeim privaten Carsharing kann oder muss die Zusatzversicherung durch den Mieter vorgenommen und bezahlt werden. Hier ist meist ein Festbetrag für die Anmietung pro 24 Stunden festgelegt. Die Abwicklung der Versicherung geschieht in diesem Fall durch einfaches Überweisen des Versicherungsbetrags.

In der Regel fällt im Schadensfall ein maximaler Eigenanteil für Mieter an, der im Durchschnitt bei etwa 1.000,00 Euro liegt, aber auch deutlich davon abweichen kann. Der Eigenanteil kann bei einigen Carsharing-Anbietern durch eine Jahresgebühr reduziert werden. Die Konditionen für die Selbstbeteiligung unterscheiden sich je nach Anbieter.

So handeln Sie bei einem Unfall richtig

Wenn Sie nach einem Unfall die Unfallstelle gesichert und eventuell Polizei und/oder Feuerwehr kontaktiert haben, sind Sie bei den meisten Carsharing-Services dazu verpflichtet, den Kundenservice anzurufen.

Im Auto finden Sie in der Regel ein Unfallprotokoll, das Sie ausfüllen und an den Carsharing-Service schicken müssen.

Wichtig: Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben!

Unterschreiben Sie niemals eine Schuldenanerkenntnis, da der Carsharing-Anbieter Ihnen in diesem Fall die Wirkung des Versicherungsschutzes verweigern kann.


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