DHL-Status: „Die Sendung wird dem für den Empfänger zuständigen Zollamt übergeben. Der Empfänger kann die Sendung dort mit der Benachrichtigung des Zolls abholen.“
Die Sendung wird nicht direkt zum Empfänger geschickt, sondern geht zur weiteren Bearbeitung an ein Zollamt in der Nähe. Eventuell fehlen wichtige Informationen in den Begleitpapieren, die der Empfänger bei Abholung des Paketes wird angeben oder vorlegen müssen. Gegen Bezahlung des Zolls, und der ggf. anfallenden Steuern, wird dem Empfänger das Paket schließlich ausgehändigt.
Wo kann das Paket abgeholt werden?
Lagert Ihre Sendung in einem Zollamt, werden Sie per Brief darüber informiert und können es anschließend gegen Vorlage der benötigten Dokumente und Zahlung der anfallenden Gebühren abholen.
Was passiert beim Zoll?
Beim Zoll müssen Sie eine Rechnung oder einen Beleg vorlegen, aus dem der Wert und die Bezeichnung der Waren in der Sendung hervorgeht. Anhand dieser Informationen berechnet der Zoll die Einfuhrabgaben, die Sie im Anschluss bezahlen müssen, um das Paket ausgehändigt zu bekommen. Können Sie keine Rechnung für die Ware vorlegen, wird der Zoll eine Schätzung vornehmen.
Wird das Paket beim Zoll geöffnet?
Es kann passieren, dass der Zoll den Empfänger bittet, das Paket zu öffnen. Dies wird zum Beispiel der Fall sein, wenn der Zollbeamte den Verdacht hat, dass es sich um gefälschte Markenware handelt oder um andere Gegenstände die Verboten oder Beschränkungen unterliegen. Enthält das Paket verbotene Waren, werden Sie es nicht mitnehmen können.
Was ist eine Postverzollung?
Wenn Sie sich den Weg zum Zoll sparen wollen, können Sie eine Postverzollung beantragen. Diese kostet 28,50 Euro pro Sendung. Sie bekommen damit die Möglichkeit, den Zollbeamten die benötigten Formulare per E-Mail zu senden. Im Anschluss bringt der Postbote das Paket zu Ihnen nachhause. Die anfallenden Gebühren bezahlen Sie direkt an den Zusteller.
Wie kann eine Postverzollung eingeleitet werden?
In dem Benachrichtigungsbrief des Zollamtes finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um eine Postverzollung einzuleiten.
Welche Gebühren fallen beim Zoll an?
In dieser Tabelle sehen Sie, welche Kosten für Ihre Auslandssendungen anfallen:
Sendungen innerhalb der EU | Sendungen in ein Nicht-EU-Land | Sendungen aus einem Nicht-EU-Land |
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Die Sendung geht direkt an den Empfänger. Eine Verzollung muss nicht erfolgen. | Die Verzollung muss bei der Ausfuhrzollstelle des jeweiligen Wohnortes angemeldet werden. | Sendungen aus Nicht-EU-Ländern müssen verzollt werden. Dafür fallen Kosten an. |
Waren wie zum Beispiel Kaffee, Tabak, Getränke und Parfüm sind verbrauchssteuerpflichtig. | Eine Verzollung ist nicht nötig, wenn einige besondere Punkte zutreffen. Die Ware darf nicht kommerzieller Natur sein oder aber sie muss einen Wert von unter 1000 Euro haben, sie darf keinen Verboten oder Beschränkungen unterliegen, es darf keine Ausfuhrerstattung und kein Antrag auf Erlass oder Erstattung von Einfuhrabgaben bei Wiederausfuhr gestellt werden und es dürfen keine Förmlichkeiten anfallen. Trifft einer dieser Punkte nicht zu, muss die Sendung verzollt werden. | Für Geschenksendungen zwischen Privatpersonen fällt kein Zoll an, wenn der Warenwert unter 45 Euro liegt. Bei Internetbestellungen ist auch der Warenwert entscheidend. Für Waren bis 22 Euro fallen keine Abgaben an. Waren bis 150 Euro sind auch zollfrei, jedoch fallen Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchssteuern an. Ist der Warenwert größer als 150 Euro, fallen Zoll, Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchssteuern an. |
Zusammenfassung
- Die Sendung geht an ein Zollamt in der Nähe des Empfängers.
- Dieser kann die Sendung gegen Vorlage der benötigten Papiere und gegen Zahlung der anfallenden Zölle und Steuern abholen.
Kontakt zu DHL
Kontakt | Details |
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Telefon | (Mo. - Fr., 7.00 - 20.00Uhr, auch an Feiertagen) |
Fax (Beschwerden) | 01803/002600 (kostenpflichtig: 0,09 €/min) |
Post (Reklamation) | DHL Paket GmbH Kundenservice 22795 Hamburg, Hamburg - Germany |
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Sendungsverfolgung: | DHL Track and Trace |
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