Nicht immer hält die einst für ewig versprochene Liebe und Treue bei Ehepaaren. Nach offiziellen Statistiken wird rund ein Drittel aller geschlossenen Ehen wieder geschieden. Für beide Partner stellt sich dann oft die Frage: Was kostet eine Scheidung? Bei uns erfahren Sie alles, was Sie zu den Kosten einer Scheidung wissen müssen.
Inhaltsverzeichnis des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Eine rechtskräftige Scheidung kann in Deutschland nicht ohne Anwalt eingereicht werden.
- Die Kosten für eine Scheidung können sehr unterschiedlich ausfallen und setzen sich aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten zusammen.
- Bei einer einvernehmlichen Scheidung können sich beide Ehepartner einen gemeinsamen Anwalt nehmen und so die Kosten insgesamt geringer halten.
Welche Kosten fallen bei einer Scheidung an?
Eine Scheidung ist nicht nur ein emotionaler und oft schmerzhafter Prozess, sondern kann auch mit hohen Kosten verbunden sein. In Deutschland müssen die Ehepartner für die Trennung und Scheidung eines gemeinsamen Haushalts aufkommen. Welche Kosten bei einer Scheidung anfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Scheidung und der Höhe des Einkommens.
Einvernehmliche Scheidung ist günstiger
Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung sind im Allgemeinen geringer als die für eine streitige Scheidung. Eine einvernehmliche Scheidung bedeutet, dass beide Partner sich über die Bedingungen der Scheidung einig sind und dass es keine strittigen Angelegenheiten gibt, die vor Gericht geklärt werden müssen. In diesem Fall müssen die Ehepartner in der Regel nur die Kosten für einen Anwalt und das Gericht zahlen.
Bei einer streitigen Scheidung müssen beide Ehepartner ihre Anwälte bezahlen, was die Kosten erheblich erhöht. Darüber hinaus können zusätzliche Kosten für Gutachten oder Zeugenaussagen anfallen. Eine streitige Scheidung kann mehrere Tausend Euro kosten, je nach Dauer und Komplexität des Verfahrens.
Einkommen wichtig für Kosten der Scheidung
Ein weiterer wichtiger Faktor, der die Kosten einer Scheidung beeinflussen kann, ist das Einkommen der Ehepartner. Wenn einer der Partner ein höheres Einkommen hat als der andere, kann er für die Anwaltskosten des anderen Partners aufkommen. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn der finanziell schwächere Ehepartner nicht in der Lage ist, die Kosten selbst zu tragen. In diesem Fall muss der finanziell stärkere Partner auch für die Gerichtskosten aufkommen.
Diese Zusatzkosten bringt eine Scheidung mit sich
Neben den Kosten für Anwälte und Gericht gibt es auch noch weitere Ausgaben, die bei einer Scheidung anfallen können. So müssen die Ehepartner möglicherweise eine neue Wohnung suchen oder sich neu einrichten, was ebenfalls Kosten verursacht. Auch Unterhaltszahlungen für Kinder oder den geschiedenen Partner müssen möglicherweise geleistet werden.
Eine weitere wichtige Überlegung ist die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens. Die Ehepartner müssen sich über die Verteilung von Immobilien, Geldern und anderen Vermögenswerten einigen. Hier kann es ratsam sein, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um den Wert der Vermögenswerte zu bestimmen. Auch diese Expertise kann Kosten verursachen.
Zwischenfazit zu Scheidungskosten
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kosten für eine Scheidung stark variieren können und von verschiedenen Faktoren abhängen. Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel günstiger als eine streitige Scheidung, und das Einkommen der Ehepartner kann die Kosten beeinflussen. Es ist ratsam, sich vor der Scheidung über die möglichen Kosten zu informieren und gegebenenfalls eine finanzielle Planung vorzunehmen, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden.
Kosten für eine Scheidung

Einvernehmliche Scheidung ist günstiger: Mediation kann sinnvoll sein
Die Kosten für eine Scheidung können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich müssen bei einer Scheidung die Kosten für die Gerichts- und Anwaltsgebühren sowie für eventuelle Gutachten und Sachverständige berücksichtigt werden. Darüber hinaus können auch Kosten für eine Mediation oder Beratung anfallen.
Die Kosten für einen Anwalt werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Hierbei wird der Streitwert, also der Wert der Scheidung, zugrunde gelegt. Dieser wird in der Regel auf Basis des Nettoeinkommens beider Ehepartner sowie des Wertes des gemeinsamen Vermögens bestimmt. Die Anwaltskosten können daher je nach Streitwert stark variieren.
Zusätzlich zu den Anwaltskosten fallen auch Gerichtsgebühren an. Diese richten sich ebenfalls nach dem Streitwert. Die Kosten können hierbei je nach Bundesland und Gericht unterschiedlich ausfallen. In der Regel müssen beide Ehepartner die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte tragen.
Wenn während des Scheidungsverfahrens Sachverständige oder Gutachten benötigt werden, können hierfür zusätzliche Kosten anfallen. Dies kann beispielsweise bei der Bewertung von Immobilien oder Unternehmen der Fall sein.
In manchen Fällen kann eine Mediation oder Beratung sinnvoll sein, um die Scheidung einvernehmlich zu gestalten und so die Kosten zu reduzieren. Hierbei kann es sich um eine außergerichtliche Einigung oder auch um eine Mediation vor Gericht handeln. Die Kosten für eine Mediation oder Beratung sind in der Regel geringer als die Anwalts- und Gerichtskosten.
So können die Kosten für eine Scheidung gesenkt werden
Eine Möglichkeit, bei einer Scheidung Kosten zu sparen, ist es, wenn nur ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt, der den Scheidungsantrag stellt und die Kosten zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden. Allerdings ist es in Deutschland nicht möglich, ganz ohne Rechtsbeistand auszukommen. Die Dauer der Verhandlung kann ebenfalls Kosten verursachen, weshalb es ratsam ist, sich im Vorfeld über die wichtigsten Punkte zu einigen, ohne den Anwalt hinzuzuziehen. Während der Verhandlung sollten auch kleinere Details ohne Anwalt besprochen werden.
Ein wichtiger Stichtag ist die Zustellung des Scheidungsantrags, da das Vermögen, das zu diesem Zeitpunkt vorhanden ist, geteilt werden muss. Wenn der Antragsteller die voraussichtlichen Anwaltskosten im Voraus bezahlt, reduziert sich das Vermögen um den entsprechenden Betrag und die Gegenseite ist zu 50% an den Anwaltskosten beteiligt, falls der Antragsteller ausgleichspflichtig ist. Auch die Gegenseite kann die Scheidungskosten im Voraus bezahlen, aber es ist wichtig, über die nächsten Schritte des Partners informiert zu sein.
Wenn sich die Eheleute einig sind, wer wie viel Kindesunterhalt zahlt, muss dies nicht vor Gericht verankert werden. Eine kostenlose Jugendamtsurkunde erfüllt denselben Zweck und kann mehrere Hundert Euro einsparen.
Mit einem klug überlegten Ehevertrag können gewisse Dinge bereits vorab vom Vermögensausgleich ausgeschlossen werden. Zum Beispiel kann es sinnvoll sein, die Praxis oder Kanzlei eines Partners auszuschließen, da der Wert dieser Immobilie oft zu langwierigen Streitigkeiten führen kann, was wiederum die Anwaltskosten in die Höhe treibt.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei einer Scheidung verschiedene Kosten anfallen. Um diese Kosten zu minimieren, kann man einige Dinge beachten. Grundsätzlich gilt: Eine einvernehmliche Scheidung, bei der bereits im Vorfeld alle Dinge gemeinsam geklärt wurden, kann die Kosten erheblich reduzieren. Je mehr Streitigkeiten im Zuge der Scheidung über Anwälte und Gerichte geklärt werden müssen, desto höher fallen die Kosten der Scheidung aus.