Die Kosten eines Rechtsstreits setzen sich – vereinfacht dargestellt – aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Wir zeigen, wie hoch die Gerichtskosten dabei ausfallen, wie sie sich berechnen und wer sie bezahlen muss.
Was sind Gerichtskosten und wofür fallen sie an?

Gebühren sollen Kosten decken
Landet eine Streitigkeit vor Gericht, fallen dafür Kosten an. Das ist bei allen gerichtlichen Verfahren der Fall. Unerheblich ist dabei, ob es sich um einen Zivilrechtsprozessen (z. B. bei Streit mit dem Arbeitgeber, dem Nachbarn oder dem Vermieter) oder um einen straf- oder einen verwaltungsrechtlichen Prozess handelt. Alle diese Verfahren bringen Kosten mit sich, die sich im Wesentlichen aus Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten zusammensetzen.
Die Gerichtskosten werden dabei berechnet, um Ausgaben für Gerichtsmitarbeiter, Schöffen, das Gerichtsgebäude und viele weitere Kosten rund um die Gerichtsbarkeit zu decken. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gerichtskosten können unter anderem das Gerichtskostengesetz, das Gerichts- und Notarkostengesetz oder das Gesetz über die Gerichtskosten in Familiensachen sein.
Gibt es noch weitere Kosten außer Anwalts- und Gerichtskosten?
Die Kosten eines Prozesses erschöpfen sich nicht in den Anwalts- und Gerichtskosten. Zusätzlich dazu müssen nämlich auch gerichtliche Auslagen ersetzt werden. Die Auslagen können dabei etwa Honorare für Sachverständige oder Gutachter, Dokumentenpauschalen oder auch Ausgaben für einen Übersetzer oder Dolmetscher umfassen.
Wer muss die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen?
Prinzipiell ist es im deutschen Recht so geregelt, dass die im zivilrechtlichen Gerichtsprozess unterlegene Partei die Gerichtskosten zu tragen hat. Schließen die Parteien hingegen einen Vergleich, fallen eher geringe Gerichtskosten an, die außerdem nicht selten geteilt werden.
Sonderregelung für Sozialgerichte
Anders sieht es hingegen aus, wenn ein Bürger vor dem Sozialgericht klagt. In diesem Falle trifft den Staat eine besondere Fürsorgepflicht, sodass der Bürger hier prinzipiell keine Gerichtskosten oder Auslagen zu übernehmen hat – das gilt auch dann, wenn der Bürger den Prozess verlieren sollte. Diese Regelung soll es auch einkommensschwächeren Menschen möglich machen, ihre Interessen durchzusetzen.
Eine weitere Besonderheit gibt es außerdem bezüglich der Gebühren und Auslagen, die für Streitigkeiten vor dem Familiengericht anfallen. Kommt es hier zu Verhandlungen über Scheidungen oder eine Sorgerechtsverhandlung, werden die Kosten meist hälftig zwischen den Parteien geteilt. Bei Unterhaltsklagen hingegen müssen die Gerichtskosten vom Unterliegenden übernommen werden.
Wer entscheidet darüber, wer die Gerichtskosten zahlen muss?
Wird in Deutschland von einem Gericht ein Urteil gesprochen, enthält dieses auch eine Entscheidung darüber, wer die Kosten des Prozesses übernehmen muss. Die Entscheidung betrifft allerdings nicht allein die Gerichtskosten. Sie umfasst auch die Auslagen der beiden Prozessparteien.
Geht es um die Prozesskosten insgesamt, stellen dabei allerdings nicht die Gerichtskosten den größter Kostenpunkt dar. Vielmehr fallen die Anwaltskosten regelmäßig höher aus. Im Rahmen des Urteils entscheidet der Richter darum, wer die gesamte – oft recht hohen – Kosten zu tragen hat. Nicht selten ist es dabei, dass der Richter eine vollständige Kostenübernahme durch den Verlierer anordnet. Dieser muss dann die Gerichts- aber auch die Anwaltskosten für beide Parteien übernehmen.
Allerdings gibt es manchmal auch Urteile, in denen festgelegt wird, dass jede Partei nur ihre eigenen Kosten zu tragen hat.
Wie wird die Höhe der Gerichtskosten im Zivilprozess bestimmt?
In zivilrechtliche Prozessen richten sich die Höhe der Gerichtskosten sowie der Rechtsanwaltskosten nach dem Streitwert. Bei Streitigkeiten um Zahlung eines bestimmten Geldbetrages ist der Streitwert dabei leicht ermittelt: Die Höhe der strittigen Zahlung stellt dann den Streitwert dar.
Streitwertkatalog hilft
Geht es hingegen um andere Streitigkeiten, die sich keinem bestimmten Geldbetrag zuordnen lassen, wird der Streitwert anhand eines Streitwertkatalogs bestimmt. Dieser gibt Empfehlungen zur Höhe des Streitwerts bei üblichen gerichtlichen Auseinandersetzungen vor. So soll der Streitwert beispielsweise bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht, bei denen es um Abmahnungen geht, die Höhe eines Monatslohnes betragen.
Welcher Streitwert anzusetzen ist, wird prinzipiell zu Beginn des Gerichtsverfahrens festgelegt. Der Streitwert legt nämlich auch fest, welche Gerichtsebenen für den Rechtsstreit zuständig ist. Zusätzlich dazu legt der Streitwert aber auch fest, wie hoch die Gerichtskosten später ausfallen. Auch hier werden bestimmte Tabellen herangezogen, die einem bestimmten Streitwert eindeutige einer bestimmten Gerichtskostensumme zuordnen.
Welche Kosten fallen in einem Strafverfahren an?
Strafprozesse laufen anders ab als zivilrechtliche Streitigkeiten. Insbesondere wir hier kein Streitwert festgelegt, der zur Bemessung der Gerichtskosten herangezogen werden könnte. Schließlich geht es in einem strafrechtlichen Verfahren nicht um eine bestimmte Geldsumme bzw. materielle Rechte, sondern um die Sanktionierung von Fehlverhalten. Die Gerichtskosten richten sich in der Folge darum nach der verhängten Strafen.
Gerichtskosten im Strafverfahren:
Bei einer Verhandlung in erster Instanz betragen die Gerichtskosten bei Verhängung einer Freiheitsstrafe von drei Jahren 560 Euro.
Werden die Gerichtskosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen?
Hat die Rechtsschutzversicherung für eine zivilrechtliche Rechtsstreitigkeit eine Deckungszusage erteilt, werden regelmäßig auch die Gerichtskosten durch die Versicherung übernommen. Handelt es sich hingegen um eine Strafsache, erfolgt regelmäßig keine Kostenübernahme.