In mittlerweile weit über 100 Budnikowsky-Drogeriemärkten lassen sich in Hamburg und Umland sowie in Berlin Kosmetik, Drogerieartikel und allerhand Nützliches rund um Haushalt und Hobby einkaufen. Allerdings kann es auch bei Budnikowsky einmal vorkommen, dass man sich zwischen den vielen verlockenden Angeboten vergreift. Erst zuhause stellt sich dann heraus, dass die erstandenen Budni-Artikel doch nicht den eigenen Wünschen entsprechen. Ob Umtausch- und Rückgabewünsche bei Budnikowsky sogar dann erfüllt werden, wenn ein ein fehlerfreies Produkt schlichtweg nicht gefällt, klären wir in diesem Artikel.
Fehlkäufe bei Budnikowsky einfach zurückgeben?
Wird im Drogeriemarkt nach Herzenslust eingekauft, kann es durchaus einmal vorkommen, dass Waren im Einkaufskorb landen, die später doch nicht gefallen oder nicht benötigt werden. Doch lassen sich auch fehlerfreie Produkte einfach aus diesem Grund umtauschen oder sogar zurückgeben?
Obwohl viele Verbraucher eine Rückgabe- oder Umtauschmöglichkeit für fehlerfreie im stationären Handel erworbene Produkte voraussetzen, spricht das Gesetz hier eine ganz andere Sprache und räumt dem Käufer weitaus weniger Rechte ein als meist vermutet.
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche
Werden Waren im stationären Handel erworben, kommt ein Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande. Um welche Art von Kaufsache es sich handelt, ist hierfür unerheblich. Einen Anspruch des Käufers auf Rückgabe, Umtausch oder Reparatur sehen die gesetzlichen Regelungen in jedem Fall nur dann vor, wenn vom Verkäufer eine Kaufsache übergeben wurde, die bereits zum Kaufzeitpunkt mangelhaft war!
Nur im Fall von mangelhafter Ware können die Gewährleistungsansprüche (Reparatur, Umtausch oder Rückgabe) also überhaupt zur Anwendung kommen.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Für Drogerieartikel, wie für alle anderen im Einzelhandel gekauften Waren auch, besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe oder Umtausch, wenn die Ware einwandfrei ist und einfach nicht gefällt. Ein 14-tägiges Rückgaberecht auch bei Nichtgefallen, das von vielen Verbrauchern oft vorausgesetzt wird, ist gesetzlich nicht vorgesehen.
- sich als von Anfang an mangelhaft erweist
- vom Verkäufer versprochene Eigenschaften nicht aufweist
- oder nicht zu ihrer üblichen Verwendung taugt
Üblich ist es aber gerade bei großen Handelsketten, Kunden freiwillig Umtauschmöglichkeiten auch bei Nichtgefallen einzuräumen. Zwar sind Händler gesetzlich nicht dazu verpflichtet, wird jedoch ein freiwilliges Umtauschversprechen durch den Verkäufer eingeräumt, ist er hieran auch rechtlich gebunden. Welche Fristen und Voraussetzungen dabei gelten sollen und ob neben dem Umtausch auch die Rückgabe mangelfreier Waren akzeptiert wird, kann der Verkäufer dann selbst festlegen.
Umtauschversprechen bei Budnikowsky
Als Kulanzleistung an seine Kunden gewährt Budnikowsky den Umtausch fehlerfreier Waren und gibt hierzu freiwillig ein besonders großzügiges Umtauschversprechen ab:
Dabei gilt:
- Die meisten Artikel können in jeder Budnikowsky-Filiale umgetauscht oder zurückgegeben werden.
- Tchibo-Artikel können nur in den Budnikowsky-Filialen umgetauscht oder zurückgegeben werden, in denen ein Tchibo-Shop vorhanden ist.
- Wird der Kassenbon vorgelegt, kann die Ware gegen Barauszahlung des Kaufpreises zurückgegeben werden.
- Kann der Kassenbon nicht vorgelegt werden, kann ein Umtausch gegen andere Waren erfolgen.
- Auch geöffnete und sogar ausprobierte Waren können umgetauscht oder zurückgegeben werden!
- Von dem großzügigen Umtauschversprechen ausgeschlossen sind allein Telefon- und Geschenkkarten.
Im Internet finden Sie die einzelnen Bedingungen ausführlich hier:
Rücknahmebedingungen bei Budnikowsky: Hier klicken
Häufig gestellte Fragen: Budnikowsky FAQ
Rückgabe bei Budnikowsky auch ohne Kassenbon?
Budnikowsky gewährt seinen Kunden freiwillig die Möglichkeit, mangelfreie Waren selbst bei Nichtgefallen umzutauschen oder sie gegen Vorlage des Kassenbons gegen Barauszahlung des Kaufpreises zurückzugeben. Kann der Kassenbon nicht mehr vorgelegt werden, kommt nur ein Umtausch gegen andere Waren in Betracht – eine Rückgabe gegen Barauszahlung des Kaufpreises ist dann ausgeschlossen.
Da es sich bei der durch Budnikowsky eingeräumten Umtauschmöglichkeit für mangelfreie Waren um ein Entgegenkommen an den Kunden handelt, ist diese Einschränkung rechtlich zulässig.
Zusätzliche Gewährleistungsrechte gelten auch bei Budnikowsky
Unabhängig von dem durch Budnikowsky freiwillig abgegebenen Umtauschversprechen gelten selbstverständlich auch die ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsrechte des Bürgerlichen Gesetzbuches für alle bei Budnikowksy gekauften Produkte.
Das bedeutet: Stellt sich ein bei Budnikowsky gekauftes Produkt als bereits zum Kaufzeitpunkt mangelhaft heraus, können Umtausch oder Reparatur unabhängig von dem freiwillig abgegeben Umtauschversprechen verlangt werden.
Im Falle der Mangelhaftigkeit bereits zum Kaufzeitpunkt besteht der gesetzliche Anspruch auf Umtausch oder Reparatur für bis zu 24 Monate nach dem Kauf – und das auch dann, wenn der Kassenbon nicht mehr vorgelegt werden kann.
„Beweislastumkehr“ nach 6 Monaten beachten!
Bemerken Sie den Mangel am Produkt innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf, wird gesetzlich angenommen, dass dieser von Anfang an vorlag. Zeigt sich der Mangel erst später, muss nachgewiesen werden, dass der Defekt nicht etwa durch unsachgemäße Behandlung durch den Verbraucher hervorgerufen wurde.