Lebensmittel, Elektrogeräte, Bürozubehör und vieles mehr zu günstigen Preisen bietet Metro insbesondere Groß- und Geschäftskunden an. Zusätzlich dazu lässt sich eine Auswahl der Metro-Produkte auch über den Onlineshop des Unternehmens direkt von zuhause aus bestellen. Selbstverständlich kann es beim Einkauf im Metro-Onlineshop oder in einem der Märkte einmal vorkommen, dass man sich beim Shoppen vergreift oder ein erstandenes Produkt später doch nicht gefällt. Doch kann man sich in diesem Fall einfach durch Rückgabe- oder Umtausch vom ungeliebten Kauf trennen? Wie Metro Umtausch- und Rückgabewünsche handhabt, auf welche Rechte sich Kunden wirklich berufen können und was zu tun ist, wenn sich ein bei Metro gekaufter Artikel einmal als mangelhaft erweist, klären wir hier.
Inhaltsverzeichnis des Artikels
Umtausch bei Metro: im Markt gekaufte Waren
Bei vielen verlockenden Angeboten, Großpackungen und einem besonders umfangreichen Warensortiment kann bei Metro durchaus einmal etwas mehr im Einkaufswagen landen als eigentlich geplant. Doch lassen sich auch fehlerfreie Waren, die den Kunden später doch nicht mehr gefallen oder deren Kauf er bereut, einfach umtauschen oder sogar gegen Erstattung des Kaufpreises an Metro zurückgeben?
Während ein solches generelles Umtauschrecht von vielen Käufern vorausgesetzt wird, sieht die Gesetzeslage ganz anders aus. Schließlich ist, wenn sich der Käufer beim Shoppen einmal vergriffen hat, kein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch oder gar Rückgabe der Kaufsache vorgesehen.
Vielmehr sollen nach dem Gesetzgeberwillen Umtauschansprüche nur dann entstehen, wenn der Verkäufer seiner Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nicht nachgekommen ist und dem Käufer eine mangelhafte Kaufsache übergeben hat. Nur dann, wenn die Kaufsache bereits zum Kaufzeitpunkt mangelhaft war, stehen dem Käufer die Gewährleistungsansprüche des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Seite und erlauben es, Umtausch oder Reparatur der Kaufsache verlangen zu können. Gefällt dem Käufer eine mangelfreie Kaufsache nach dem Einkauf doch nicht mehr oder irrt er sich über ihren Nutzen, sollen die gesetzlichen Umtauschansprüche nicht bestehen.
Für Käufer bedeutet das: Ist die bei Metro gekaufte Ware mangelfrei, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe. In diesem Fall können Käufer mit Rückgabe- oder Umtauschwünschen nur auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.
Wann ist ein Kaufgegenstand mangelhaft?
Die Mangelhaftigkeit einer Kaufsache kann dann angenommen werden, wenn sie sich nicht für ihre angedachte, übliche Verwendung eignet oder zugesicherte Eigenschaften nicht aufweist.
Trotzdem steht es Käufer und Verkäufer frei, abweichende Vereinbarungen zu Umtausch und Rückgabe zu treffen. Dabei sind individuell vereinbarte, aber auch durch den Händler für alle Kunden eingeräumte Umtausch- oder Rückgaberegelungen zulässig und bindend. Wird hingegen keine Absprache zu Umtausch und Rückgabe getroffen, ist der Kunde allein auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
Für Metro-Kunden gilt jedoch: Was den Umtausch auch fehlerfreier Waren angeht, zeigt sich Metro besonders kulant und gibt auf Nachfrage an, dass:
- unbenutzte und
- originalverpackte Waren
- innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf
gegen Kaufpreiserstattung zurückgegeben oder umgetauscht werden können.
Umtausch bei Metro auch ohne Kassenbon?
Wie schon erwähnt, zeigt sich Metro besonders kulant und gewährt innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf auch den Umtausch oder die Rückgabe mangelfreier Waren. Da hierzu keine Rechtspflicht besteht, handelt es sich bei der Umtauschregelung um ein Entgegenkommen des Unternehmens. Dementsprechend kann Metro die genauen Konditionen von Umtausch und Rückgabe auch selbst festlegen.
Ob man sich hierbei dafür entschieden hat, Umtausch und Rückgabe ausschließlich gegen Vorlage eines Kassenbons zu erlauben, gibt Metro auf Nachfrage jedoch nicht an. Denkbar ist es darum, dass Umtauschwünsche nicht in allen Filialen gleich gehandhabt werden. Ratsam ist es daher, sich bereits vor dem Kauf in der entsprechenden Filiale zu informieren, ob ein Umtausch bzw. eine Rückgabe nur gegen Vorlage des Kassenbons möglich ist. Generell ist es sinnvoll, den Kassenbeleg aufzubewahren – schließlich wäre es rechtlich zulässig, den Umtausch in den Metro-Märkten nur gegen Vorlage des Kaufbelegs zu erlauben.
Rückgabe von im Metro-Onlineshop bestellten Artikeln
Eine Auswahl an Produkten aus dem Metro-Sortiment lässt sich auch bequem über den Metro-Onlineshop bestellen. Anders als bei den in den Märkten gekauften Artikeln, sind für die Onlinekäufe außerdem sogar Rückgabemöglichkeiten gesetzlich vorgesehen und einheitlich geregelt.
Die Rückgabekonditionen für von Verbrauchern getätigte Online-Käufe sind in den §§ 312g, 355 BGB gesetzlich festgelegt und werden außerdem durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Metro bestätigt. Die Vorschriften erlauben es Bestellern, online gekaufte Artikel nach Abschluss des Online-Kaufvertrags auch bei Nichtgefallen zurückzusenden und sich den Kaufpreis komplett vom Verkäufer erstatten zu lassen. Eine Mangelhaftigkeit muss dabei nicht vorliegen.
Möchte der Online-Käufer die Rückgabemöglichkeit in Anspruch nehmen, ist dafür lediglich der ausdrückliche Widerruf des Online-Kaufvertrags innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist erforderlich. Der hierfür festgelegte Zeitraum beträgt 14 Tagen ab Warenerhalt.
Gefallen die online bestellten Waren nicht und soll der Online-Kaufvertrag widerrufen werden, kann so vorgegangen werden:
- Der mit Metro geschlossene Kaufvertrag muss ausdrücklich widerrufen werden. Ein Widerruf ist dabei auch per E-Mail möglich und muss Metro innerhalb von 14 Tagen ab Warenerhalt zugehen. Um den Widerruf zu erklären, muss das Metro-Widerrufsformular ausgefüllt innerhalb von 14 Tagen an Metro übersendet werden. Alternativ kann auch ein selbst formulierter Widerruf an onlinekatalog@metro.de geschickt werden.
- Anschließend muss die Ware erneut verpackt und das Paket mit dem vom Metro-Kundenservice zugesandten Retourenaufkleber versehen werden.
- Nun kann das Paket an Metro zurückgesendet werden.
Erweiterte Umtauschmöglichkeiten bei Mangelhaftigkeit
Umtausch und Rückgabe bei mangelhafter Ware:
Immer dann, wenn dem Käufer eine von Anfang an mangelhafte Ware übergeben worden ist, greifen die Mängelansprüche des BGB. Diese erlauben es dem Käufer, Umtausch oder Reparatur der gekauften Ware auch noch bis zu 24 Monate nach dem Kauf vom Verkäufer zu verlangen.
Erweist sich ein online bei Metro bestellter oder in einem der Märkte gekaufter Artikel als bereits von Anfang an mangelhaft, kann sich der Käufer auf erweiterte Umtauschmöglichkeiten berufen. Im Fall einer Mangelhaftigkeit ist er nämlich nicht auf Kulanz oder ein (freiwilliges oder gesetzliches) Widerrufsrecht angewiesen. Die Mängelansprüche ergeben sich in diesen Fällen vielmehr aus dem Gesetz.
Dieser Anspruch des Käufers ergibt sich im Fall der Mangelhaftigkeit aus den §§ 433, 437, 439 BGB und ist auch dann gegeben, wenn der Mangel erst einige Zeit nach dem Kauf bemerkt wird.
Außerdem gilt: Wird der Mangel erst später entdeckt, wird innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf gesetzlich vermutet, dass der Defekt bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag. Sofern der Käufer beim Kauf als Verbraucher gehandelt hat, muss er also nicht beweisen, dass die Mangelhaftigkeit bereits von Anfang an vorlag. Einen solchen Beweis muss er erst erbringen, wenn der Kaufzeitpunkt mehr als 6 Monate zurückliegt.
Hallo leider musste ich bei der heutigen Lieferung eines PKM-Einbauherdset feststellen das dieser falsch ist.
Ich wollte ein Ceranfeld statt Herdplatten. Wenn Sie das Zeitnah umtauschen können , währe ich Ihnen sehr verbunden.
Die Daten sind: PKM-Einbauherdset BIC I-KP-IX-2/2 Edelstahl 55L. EEK:A Kundennummer [Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net]
MVG. Seybold
Hallo Günter,
bitte melden Sie sich direkt beim Händler. Wir von Bezahlen.net schalten Ihren Kommentar zwar gerne, wie von Ihnen gewünscht, frei, können Ihnen hier aber nicht helfen, da wir lediglich Ratgeber schreiben und nicht Metro sind.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.