Wer in den aktuell 16 Handelshof Cash & Carry-Märkten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen oder im Großraum Hamburg einkauft, kann aus einem breiten Sortiment an Lebensmitteln, Haushaltswaren, Büroartikeln und vielem mehr auswählen. Dabei kann es jedoch passieren, dass einmal mehr im Warenkorb landet, als in Wirklichkeit gebraucht wird. Was passiert also, wenn ungeliebte oder überzählige Artikel bei Handelshof umgetauscht oder zurückgegeben werden sollen? Welche Rechte Käufer hier wirklich haben und was sie tun können, wenn sich ein bei Handelshof gekauftes Produkt als mangelhaft erweist, klären wir hier.
Umtausch bei Handelshof: Diese Rechte haben Käufer wirklich
Wer nach dem Einkauf im Handelshof Cash & Carry-Markt feststellt, dass einige der gekauften Artikel doch nicht benötigt werden, geht oft davon aus, ungeliebte Artikel innerhalb einer bestimmten Frist einfach zurückgeben oder umtauschen zu können. Eine solche Umtausch- oder Rückgabemöglichkeit, die innerhalb der ersten 14 Tagen nach dem Kauf und auch bei Nichtgefallen gilt, wird zumindest von vielen Käufern wie selbstverständlich vorausgesetzt. Und obwohl solche Rückgabe- und Umtauschmöglichkeiten von vielen Händlern tatsächlich angeboten werden, ist die Annahme, dass ein rechtlicher Anspruch hierauf bestünde, grundlegend falsch.
Schließlich sehen die gesetzlichen Regelungen des Kaufrechts, die für fast alle Arten von Kaufverträgen gelten und auch nicht zwischen Lebensmittel- und sonstigen Einkäufen unterscheiden, ganz andere Bestimmungen vor. So wird in den §§ 433 ff. BGB nämlich kein grundsätzliches Rückgabe- oder Umtauschrecht des Käufers vorgesehen. Ist die Kaufsache fehlerfrei, sollen Käufer und Verkäufer gleichermaßen und endgültig an den Kaufvertrag gebunden sein.
Allerdings legt das Bürgerliche Gesetzbuch ebenfalls fest, dass ein Anspruch des Käufers auf Umtausch oder Reparatur einer Kaufsache immer dann bestehen soll, wenn ihm der Verkäufer eine mangelhafte Kaufsache übergeben hat und darum seiner Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ist dem Käufer eine Kaufsache übergeben worden, die bereits von Anfang an mangelhaft war (da sie versprochene Eigenschaften nicht aufweist oder sich nicht für die übliche Verwendung eignet), kann er nach seiner Wahl Umtausch oder Reparatur der Kaufsache vom Verkäufer verlangen.
Umtauschrechte können individuell vereinbart werde
Obwohl kein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe mangelfreier Waren besteht, ist es Käufer und Verkäufer dennoch möglich, abweichende Vereinbarungen zu treffen. Dabei sind individuelle, nur mit einem bestimmten Kunden geschlossene Vereinbarungen zu Rückgabe und Umtausch genauso zulässig wie auch ein durch den Verkäufer generell an alle Kunden gerichtetes Umtauschversprechen. Oft kommen solche für den Verkäufer bindende Umtauschversprechen in Form von „Rücknahmegarantien“ oder ähnlichen Werbeversprechen vor.
Obwohl auch Handelshof entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nicht dazu verpflichtet ist, einwandfreie Waren umzutauschen oder gar zurückzunehmen, zeigt sich das Unternehmen kulant und gibt auf Nachfrage an, dass Rückgabe und Umtausch auch mangelfreier Waren in den Filialen durchaus gewährt werden.
Dabei werden von Handelshof:
- ungeöffnete, originalverpackte Waren
- gegen Vorlage des Kassenbons
prinzipiell zurückgenommen oder umgetauscht.
Eine bestimmte Frist für Rückgabe oder Umtausch bei Handelshof, wird durch das Unternehmen nicht angegeben. Da es sich bei den Rückgabe- und Umtauschmöglichkeiten um ein Entgegenkommen des Unternehmens an seine Kunden und nicht um eine Rechtspflicht handelt, liegt es hier im Ermessen der Mitarbeiter vor Ort, zu entscheiden, innerhalb welchen Zeitraums bestimmte Artikel zurückgenommen werden oder nicht. Fällt dem Kunden jedoch bereits kurze Zeit nach dem Einkauf auf, dass er ein erstandenes Produkt nicht behalten möchte, sollten Rückgabe oder Umtausch kein Problem sein.
Ausnahmen vom Umtauschrecht:
Allein Tiefkühl- und Hygieneartikel sollen von dem Umtausch- und Rückgabeangebot ausgeschlossen sein.
Umtausch bei Handelshof auch ohne Kassenbon?
Handelshof gibt an, dass nur originalverpackte Waren gegen Vorlage des Kaufbelegs zurückgenommen werden können. Dementsprechend ist eine Rückgabe ohne Kassenbon bei Handelshof leider nicht möglich.
Umtausch bei Mangelhaftigkeit: erweiterte Regelungen gelten auch bei Handelshof
Neben kulanten und freiwillig eingeräumten Umtauschregelungen gelten selbstverständlich auch bei Handelshof die gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsansprüche im Falle der Mangelhaftigkeit eines Produkts. Diese Vorschriften erlauben es dem Käufer immer dann, wenn sich ein bei Handelshof gekaufter Artikel als bereits zum Kaufzeitpunkt mangelhaft erweist, Umtausch oder Reparatur der Kaufsache – unabhängig von der freiwillig eingeräumten Umtauschmöglichkeit – zu verlangen.
Sollte ein bei Handelshof gekaufter Artikel bereits zum Kaufzeitpunkt mangelhaft gewesen sein, muss der Käufer sich darum nicht auf kulante Umtauschregelungen des Unternehmens verlassen. Vielmehr kann er Reparatur bzw. Umtausch der mangelhaften Kaufsache dann gemäß der §§ 433, 437, 439 BGB verlangen.
Wie lange gilt das Umtauschrecht?
Mangelhafte Ware kann bis zu zwei Jahre nach dem Kaufdatum umgetauscht werden. Nach mehr als 6 Monaten muss der Käufer allerdings nachweisen, dass er nicht selbst für den Mangel verantwortlich ist. Dies wird durch die sogenannte „Beweislastumkehr“ geregelt.
Für den Käufer bedeutet das: Ersteht er beispielsweise ein Lebensmittel, dessen Haltbarkeitsdatum bereits zum Kaufzeitpunkt abgelaufen war, kann er sich auf die gesetzlichen Mängelgewährleistungsvorschriften berufen und den Umtausch des Lebensmittels verlangen.