UPS-Status: „Die Sendung wird bis zur Freigabe von der Zollbehörde eingelagert.“
Es handelt sich um eine Auslandssendung, die im Zielland angekommen ist und den Zoll durchläuft. Die Zollbeamten prüfen die zu der Sendung gehörenden Dokumente und geben das Paket im Anschluss frei, wenn alles seine Richtigkeit hat. Eventuell fallen Zollgebühren und Steuern an.
Müssen alle Sendungen verzollt werden?
Nein, generell lässt sich sagen, dass alle Sendungen, die ins außereuropäische Ausland geschickt werden oder aus dem außereuropäischen Ausland in Deutschland ankommen eine Zollprüfung durchlaufen müssen. Ob Gebühren anfallen, hängt von der Art der Ware und von der Menge ab.
Erfolgt die Zollprüfung immer im Zielland?
In der Regel durchläuft eine Sendung den Zoll immer im Zielland. In Ausnahmefällen kann es sein, dass sie bereits im Absenderland vom Zoll geprüft wird. In diesem Fall hat der Zoll eventuell den Verdacht, dass die Sendung verbotene oder Beschränkungen unterliegende Waren enthält. Ist dies der Fall, wird sie nicht weitergeschickt, sondern aus dem Verkehr gezogen. Manche Sendungen müssen auf dem Weg ins Zielland sogenannte Transitländer bzw. Zwischenstationen durchlaufen. Auch dort kann es zu einer Zollprüfung kommen.
Wie viel Zeit nimmt die Zollprüfung in Anspruch?
Wie lange eine Zollprüfung dauert, hängt von verschiedenen Faktoren ab und lässt sich im Vorfeld nicht definieren. In der Regel ist mit einer Bearbeitung in zwei Tagen bis zwei Wochen zu rechnen.
Folgende Faktoren spielen eine Rolle, wenn es um die Dauer der Bearbeitung beim Zoll geht:
- Wie ist die Arbeitsauslastung beim Zoll?
- Liegen die erforderlichen Formulare vor?
- Sind die Formulare richtig ausgefüllt?
- Müssen Steuern und Zölle gezahlt werden?
Ist es dem Zoll erlaubt, Sendungen einfach zu öffnen?
Der Zoll ist berechtigt, Pakete zu öffnen, wenn er den Verdacht hat, dass das Paket verbotene oder Beschränkungen unterliegende Waren enthält. Ist dies tatsächlich der Fall, wird Ihnen das Paket nicht ausgehändigt.
Für meine Sendung fallen Gebühren an. Wie geht es nun weiter?
Falls Ihre Sendung zollpflichtige Waren aus dem Ausland enthält, für die nun Gebühren fällig werden, müssen diese vor Aushändigung des Paketes beglichen werden. Vorab müssen Sie nachweisen, welchen Wert die Ware hat. Dies können Sie zum Beispiel tun, indem Sie Rechnungen vorlegen. Haben Sie keinen Nachweis zur Hand, wird vom Zoll eine Schätzung vorgenommen, anhand derer die Höhe der zu entrichtenden Gebühren bestimmt wird.
Wie werden die Gebühren bezahlt?
Entweder leitet der Zoll das Paket an ein Zollamt weiter, wo es von Ihnen gegen Entrichtung der Gebühr abgeholt werden kann, oder das Paket wird direkt vom Boten an Sie zugestellt. In diesem Fall müssen Sie die Gebühren direkt an den UPS-Mitarbeiter bezahlen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie den Betrag am Zustelltag passend zur Hand haben, da die UPS-Zusteller in der Regel kein Wechselgeld dabei haben. Können Sie das Paket nicht passend bezahlen, muss der Zusteller es wieder mitnehmen und am nächsten Werktag einen neuen Zustellversuch unternehmen.
Zusammenfassung
- Das Paket liegt beim Zoll im Zielland und wird dort geprüft.
- Sobald dies erledigt ist, erfolgt eine Freigabe.
- Im Anschluss kann das Paket an den Empfänger oder an ein Zollamt weitergeleitet werden.
- Eventuell fallen Zollgebühren an, die beim Zollamt oder direkt beim UPS-Boten beglichen werden können.
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