Heutzutage kaufen immer mehr Menschen ihre Bücher, Kleidung, technische Geräte und sogar Lebensmittel über das Internet. Doch das Onlineshopping setzt voraus, dass man sich mit bestimmten Begrifflichkeiten auskennt. In unserem Artikel erklären wir Ihnen, was eine Rechnungsadresse ist, welche Informationen sie beinhaltet und welcher Unterschied zur Lieferadresse besteht.
Die Rechnungsadresse – Was ist das?
Beim Onlineshopping werden verschiedene Daten von Ihnen abgefragt – unter anderem die Rechnungsadresse. Dabei handelt es sich in der Regel um die Adresse der Person, die die Rechnung bezahlt.
Meist ist es also die eigene Adresse. Denn in der Regel verhält es sich so: Die Person, die Waren im Internet bestellt, zahlt normalerweise auch die Rechnung. Dementsprechend stellt der Händler das Rechnungsdokument auf den Namen und die Adresse des Bestellers aus.
Jedoch kann es natürlich vorkommen, dass der Besteller die Sendung an eine andere Adresse geliefert bekommen möchte, etwa wenn es sich bei der Bestellung um ein Geschenk handelt oder der Besteller sich zum zu erwartenden Lieferzeitpunkt im Büro oder im Urlaub befindet. Die Lieferadresse kann in solchen Fällen von der Rechnungsadresse abweichen.
Welche Informationen beinhaltet die Rechnungsadresse?
Die Rechnungsadresse enthält die personenbezogenen Daten des Bestellers bzw. des Zahlenden.
Sie enthält in Deutschland:
Vorname und Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Land (optional)
Was ist eine Lieferadresse?
Bei der Lieferadresse handelt es sich schlicht um die Adresse, an die die bestellte Ware geliefert wird.
In den meisten Fällen sind die Rechnungsadresse und die Lieferadresse identisch. In dem Fall bestellt jemand Ware aus dem Internet, lässt sie sich nach Hause schicken und bezahlt diese auch. Ist der Empfänger der Ware jedoch nicht die Person, die die Rechnung bezahlt, müssen dementsprechend Liefer- und Rechnungsadressen angegeben werden, die sich voneinander unterscheiden.
Wer muss eine Rechnung ausstellen?
Jeder gewerblich handelnde Verkäufer muss dem Käufer eine Rechnung ausstellen. Verkaufen Sie also privat etwas bei eBay (www.ebay.de) oder auf einer anderen Plattform, so ist es nicht notwendig eine Rechnung auszustellen. Verkauft jedoch ein Händler einen Artikel, dann ist die Rechnung Pflicht.
Wie verhält es sich bei Geschenken?
Falls Sie im Internet ein Geschenk gekauft haben, welches direkt an die zu beschenkende Person geschickt wird, so sollte dem Paket die Rechnung natürlich nicht beiliegen.
In vielen Onlineshops ist es möglich, eine von der Rechnungsadresse abweichende Lieferadresse anzugeben. Während die Ware an die Lieferadresse geschickt wird, geht die Rechnung dann an die Rechnungsadresse.