Wer zu schnell gefahren ist oder andere Rechtsnormen verletzt hat, muss nicht immer mit einer Strafe, wohl aber mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des verhängten Bußgeldes richtet sich dann nach der Schwere der begangenen rechtswidrigen Handlung und hängt außerdem auch davon ab, welche Rechtsnormen genau verletzt worden sind. Doch was tun, wenn das Bußgeld so hoch ist, dass es nicht in einer Summe aufzubringen ist? Ob und wie ein Bußgeld in Raten gezahlt werden kann, klären wir hier.
Wann werden Bußgelder überhaupt verhängt?

Was ist ein Bußgeld?
Ob Rotlichtverstoß oder das illegale Abladen von Sperrmüll – solche Handlungen sind rechtswidrig und können nicht einfach toleriert werden. Wird ein Vergehen von staatlicher Seite aber eher als geringfügige Verletzung geltenden Rechts eingestuft, besteht nicht immer die Notwendigkeit, das Verhalten auch strafrechtlich zu verfolgen.
Völlig ungeschoren will man den Falschparker, Rotlichtfahrer oder einen sonstigen Rechtsbrecher aber dennoch nicht davonkommen lassen und hat sich darum für die Ahndung mit einem Bußgeld entschieden.
Auch das Bußgeld dient dabei dazu, einen Ausgleich für begangenes Unrecht zu schaffen. Eine Gerichtsverhandlung vor einem Strafgericht ist zu seiner Verhängung aber nicht erforderlich. Vielmehr kann das Bußgeld – dessen Höhe sich an bestimmten Bußgeldkatalogen und –tabellen orientiert – von der zuständigen Behörde per Bußgeldbescheid verhängt werden.
Bußgeld vs. Geldstrafe
Obwohl ein Bußgeld oft als Strafe empfunden wird, ist es keine „Geldstrafe“ im rechtlichen Sinne. Während der Bußgeldbescheid nämlich von der zuständigen Behörde erlassen werden kann, muss eine „echte“ Geldstrafe im Rechtssinne immer durch ein Gericht bzw. unter Beteiligung eines Richters verhängt werden.
Ist der Bußgeldbescheid einmal erlassen und zugestellt, hat der Betroffene 2 Wochen Zeit, um Einspruch gegen ihn einzulegen – das ergibt sich aus § 67 OWiG. Tut er das nicht, muss das verhängte Bußgeld innerhalb der im Bußgeldbescheid angegebenen Frist (meist innerhalb von 2 Wochen) bezahlt werden.
So lässt sich die Ratenzahlung des Bußgelds beantragen
Ist klar, dass das Bußgeld nicht innerhalb der gemäß § 66 OWiG im Bußgeldbescheid vorgegebenen Frist bezahlt werden kann, sollte schnellstmöglich Kontakt mit der Behörde aufgenommen werden, die den Bescheid erlassen hat. Den Bescheid einfach zu ignorieren, ist hingegen keine gute Idee. Schließlich können bei Zahlungsverzug weitere Kosten anfallen oder sogar Sanktionen drohen.
Hinweise darauf, wie sich weitere Kosten vermeiden lassen und das Bußgeld in Raten gezahlt werden kann, finden sich bereits im durch die Behörde zugesendeten Bescheid selbst.
- Die geforderte Summe kann in bestimmten Teilbeträgen bezahlt werden
- Der Adressat muss im Falle der Zahlungsunfähigkeit der zuständigen Behörde schriftlich mitteilen, warum ihm die fristgemäße Zahlung nicht zumutbar ist
Legt der Betroffene der zuständigen Behörde also glaubhaft dar, dass ihm die Zahlung des Bußgelds in voller Höhe nicht möglich und zumutbar ist, kann diese einer vorgeschlagenen Ratenzahlung zustimmen. Der entsprechende Bescheid, welcher eine Ratenzahlung bewilligt, ersetzt dann die ursprünglich vorgesehene Fälligkeit des Bußgelds in voller Höhe.
Die Zahlungsunfähigkeit muss bewiesen werden

Wer nicht zahlen kann, muss das nachweisen
Bereits im Bußgeldbescheid selbst wird der Betroffene darauf hingewiesen, dass er die zuständige Behörde von einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit zu unterrichten hat. Tut er das, kann sich die Behörde mit ihm auf eine Ratenzahlung des Bußgelds einigen.
Allerdings reicht es zur Vereinbarung der Ratenzahlung nicht aus, die Behörde lediglich schriftlich über die Zahlungsunfähigkeit zu informieren. bei. Vielmehr müssen auch konkrete Nachweise, die den finanziellen Engpass belegen, beigefügt werden. Als Nachweis geeignet sind beispielsweise Kontoauszüge, eine Bestätigung über laufende Renten- oder Sozialbezüge sowie ähnliche Dokumente.
Angaben im Antrag auf Ratenzahlung
Wie schon gesehen, ist es unter bestimmten Umständen problemlos möglich, ein Bußgeld in Raten zu bezahlen. Bei der Beantragung der Ratenzahlung ist es insbesondere wichtig, sich zeitnah an die zuständige Behörde zu wenden.
- das betreffende Aktenzeichen
- einen Nachweise über die aktuelle Zahlungsunfähigkeit
- einen Vorschlag zur monatlichen Ratenhöhe bzw. zur Anzahl der Raten, die gezahlt werden können
Musterschreiben für einen Stundungsantrag
Um eine Ratenzahlung bei Bußgeldbescheiden zu beantragen, können Sie dieses Musterschreiben nutzen:
Absender (Bußgeldempfänger):
Name
Adresse
PLZ und Ort
Empfänger (Behörde):
Adresse
PLZ und Ort
Datum und Ort
Betreff: Antrag auf Ratenzahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihren Bußgeldbescheid (Datum, Details zum Bußgeldbescheid wie Aktenzeichen)… .
Aufgrund meiner aktuellen finanziellen Lage ist es mir nicht möglich, das Bußgeld in Höhe von (Summe) Euro bis zum (Datum) in voller Höhe zu bezahlen.
Hierfür liegen folgende Gründe vor:
(Begründung und Nachweise)
Ich bin jedoch sehr bemüht, meine Schuld in voller Höhe zu begleichen und bitte daher um die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Ich bin dazu in der Lage, x Monatsraten in Höhe von je xx Euro zu leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Download: Vorlage als PDF & Word-Doc
Fazit zur Ratenzahlung eines Bußgelds
Wie oben gezeigt, ist es meist problemlos möglich, ein Bußgeld in Raten zu bezahlen. Um die Ratenzahlung mit der Behörde zu vereinbaren, ist ein formloser Antrag ausreichend.
Damit der Antrag vom zuständigen Sachbearbeiter bewilligt werden kann, muss darin die Unfähigkeit, das Bußgeld in einer Summe zu bezahlen, schlüssig dargelegt werden.