DHL-Status: „Die Auslands-Sendung wurde im Start-Paketzentrum bearbeitet“
Der Absender mit Sitz im Ausland hat die Sendung auf den Versandweg gebracht und sie wurde bereits im Paketzentrum in der Nähe des Absenders bearbeitet. Als nächstes wird die Sendung sortiert und geht ins Export-Versandzentrum. Von dort wird sie ins Zielland versendet. Erst wenn die Sendung in Deutschland ist, können Sie sich sicher sein, dass sie von DHL transportiert wird. Im Ausland können andere Dienstleister für das Handling verantwortlich sein.
In welchen Fällen muss die Sendung zum Zoll?
Fast alle Pakete, die aus dem Ausland in Deutschland ankommen, durchlaufen das internationale Postzentrum in Frankfurt am Main (IPZ). Ein Teil der Sendungen wird nach Prüfung auf den Weg zum Empfänger gebracht, der andere Teil muss verzollt werden. Welches Prozedere die Sendung durchläuft, hängt davon ab, aus welchem Land sie kommt und welchen Inhalt und Wert sie hat.
Sendungen innerhalb der EU
Sendungen, die innerhalb der EU versendet werden, gehen direkt an den Empfänger und werden nicht vom Zoll bearbeitet. Anders verhält es sich jedoch mit verbrauchssteuerpflichtigen Waren, wie zum Beispiel alkoholischen Getränken, Tabakwaren und Kaffee. Dafür fällt eine Verbrauchssteuer an. Des Weiteren sind Zollbeamte befugt, Pakete zu öffnen, um zu prüfen, ob die darin enthaltenen Waren steuerpflichtig sind oder gegen Gesetze verstoßen.
Sendungen in einen Nicht-EU-Staat
Unter bestimmten Bedingungen können Sie auf die Verzollung verzichten, wenn Sie ein Paket in einen Nicht-EU-Staat versenden möchten, wenn folgendes zutrifft:
- Die im Paket enthaltene Ware verfolgt keine kommerziellen Zwecke
- Sie ist für kommerzielle Zwecke bestimmt, liegt jedoch unterhalb eines Wertes von 1000 Euro
- Eine Ausfuhrerstattung wird nicht beantragt (z.B. bei Produkten aus der Landwirtschaft)
- Es erfolgt kein Antrag auf Erlass oder Erstattung von Einfuhrabgaben bei Wiederausfuhr
- Die Ware unterliegt keinen Verboten oder Beschränkungen
- Es sind keine Förmlichkeiten nötig
Werden nur ein oder mehrere Punkte nicht erfüllt, ist automatisch eine Verzollung notwendig und Sie müssen sich um eine Ausfuhranmeldung bei der Ausfuhrzollstelle Ihres Wohnsitzes kümmern.
Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat
Pakete aus Nicht-EU-Staaten müssen immer im IPZ abgefertigt werden. Ob zusätzliche Kosten anfallen, hängt davon ab, welche Waren sie beinhalten und wie hoch ihr Wert ist. Unterschieden wird zwischen:
Geschenksendungen:
Geschenksendungen sind abgabenfrei, wenn sie zwischen Privatpersonen versendet werden und den Wert von 45,00 Euro nicht übersteigen.
Vorsicht Ausnahme!
Bei Waren wie Kaffee, Alkohol, Tabak und Parfüm gelten Höchstgrenzen, die zu beachten sind.
Internetbestellungen:
Bei Internetbestellungen ist der Wert der Waren von Bedeutung. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
- Warenwert unter 150 Euro:
Die Sendung muss nicht verzollt werden. Eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent muss jedoch entrichtet werden, ebenso wie eine Verbrauchssteuer.
- Warenwert größer als 150 Euro:
Sie müssen die Sendung verzollen. Abgesehen davon sind auch Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchssteuern fällig.
Vorsicht Ausnahme!
Bei Waren wie zum Beispiel Kaffee, Alkohol, Tabak und Parfüm gelten Sonderrichtlinien.
Weitere Informationen zu Zollbestimmungen für Pakete aus dem bzw. ins Ausland:
Wie lange dauert die Bearbeitung beim Zoll?
Die Bearbeitung beim Zoll kann recht zügig vonstattengehen, sich aber durchaus auch bis zu zwei Wochen hinziehen. Letztendlich hängt es davon ab, ob alle Formulare richtig ausgefüllt sind und wie hoch die Arbeitsauslastung beim Zoll zum Zeitpunkt der Abfertigung ist.
Zusammenfassung
Sobald die Sendung im Ausland vom Absender in Auftrag gegeben wurde, wird der Paketstatus „Die Auslandssendung wurde im Start-Paketzentrum bearbeitet“ angezeigt.
Je nachdem aus welchem Land eine Sendung kommt und welche und wie viele Waren sie beinhaltet, muss sie bei ihrer Ankunft in Deutschland den Zoll durchlaufen.
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