Es passiert nicht oft und dennoch kann es mal vorkommen. Finden Sie auf der Straße, am Geldautomaten, im Supermarkt oder ganz woanders eine EC-Karte, dann ist es stets von Vorteil zu wissen, was zu tun ist. In unserem Artikel erfahren Sie, wie Ihre nächsten Schritte aussehen sollten, damit der Besitzer seine EC-Karte schnell wieder zurückbekommt. Außerdem verraten wir Ihnen, ob Ihnen ein Finderlohn zusteht und wenn ja, in welcher Höhe.
EC-Karte gefunden – Was tun?
Sie haben eine EC-Karte gefunden und fragen sich, was nun zu tun ist? Das oberste Ziel sollte zunächst einmal sein, dass der rechtmäßige Besitzer seine Karte recht schnell wiederbekommt.
Vielleicht hat der Besitzer selbst schnell bemerkt, dass er seine EC-Karte verloren hat. In dem Fall wird er versuchen, sie zu finden. Es ist also sinnvoll, dass Sie die EC-Karte an einem Ort abgeben, an dem er sie vermutlich suchen wird.
Das sollten Sie tun:
- Falls Sie die EC-Karte in einem Supermarkt oder in einem Geschäft gefunden haben, geben Sie sie am besten direkt an der Kasse ab.
- Haben Sie die EC-Karte auf der Straße gefunden, ist es sinnvoll, sie bei der herausgebenden Bank im selben Ort oder in derselben Stadt abzugeben. Anhand der Kontonummer können die Mitarbeiter herausfinden, wem sie gehört und werden die Person anschließend kontaktieren.
- Eine andere Möglichkeit ist es, die Karte im Fundbüro der Stadt abzugeben.
- Auch die Polizei nimmt verlorene EC-Karten und Ausweisdokumente entgegen und bewahrt sie für den Besitzer auf.
- Haben Sie die EC-Karte im Bus oder in der Bahn gefunden, sollten Sie sie bei dem jeweiligen Unternehmen abgeben. Entweder wird man sich dort darum kümmern, dass die Karte dem rechtmäßigen Besitzer weitergeleitet wird, oder die Karte wird aufbewahrt, bis der Besitzer sich selbst meldet.
- Zu guter Letzt können Sie natürlich auch selbst versuchen, die Person ausfindig zu machen und ihr die EC-Karte zu schicken.
Kann Finderlohn verlangt werden?
Tatsächlich steht Ihnen laut Gesetz ein Finderlohn zu. Dies wird in § 971 BGB geregelt. Der Finderlohn orientiert sich an dem Wert der Sache.
Hat die gefundene Sache einen Wert von bis zu 500 Euro, so stehen Ihnen 5% des Wertes zu. Ist der Wert höher als 500 Euro, so stehen Ihnen nur noch 3% Finderlohn zu.
Bei einer gefundenen EC-Karte orientiert sich der Wert jedoch nicht am Guthaben auf dem Konto, sondern an der Plastikkarte selbst. Der Wert einer EC-Karte entspricht 10,00 Euro. Ihr Finderlohn ist dementsprechend überschaubar.
EC-Karte gefunden – Was Sie auf keinen Fall tun sollten
Nun haben Sie erfahren, was zu tun ist, wenn Sie eine EC-Karte gefunden haben. Hier verraten wir Ihnen jetzt, was Sie in dem Fall keinesfalls tun sollten:
Das sollten Sie nicht tun!
- Die Karte liegen lassen: Haben Sie eine verlorene EC-Karte gefunden, so sollten Sie diese auf keinen Fall liegen lassen. Auch wenn Sie im Glauben sind, dass der rechtmäßige Besitzer sie vielleicht suchen kommt, wäre es schlicht und ergreifend zu riskant, sie an Ort und Stelle liegen zu lassen. Die Möglichkeit, dass jemand sie findet, der betrügerische Absichten hegt, ist schließlich stets gegeben. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher und geben Sie die Karte an einer Stelle ab, die es dem Eigentümer ermöglicht, sie wiederzubekommen.
- Geld abheben: Auch dann, wenn der Eigentümer die PIN auf die Karte geschrieben hat, sollten Sie diese Information nicht nutzen, um von seinem Konto Geld abzuheben. Dies ist illegal und somit strafbar.